BERLIN (dpa-AFX) - Im Mai tritt laut Bundesregierung das geänderte Bundesimmissionsschutzgesetz in Kraft - es soll Diesel-Fahrverbote in Städten möglichst vermeiden. Die neuen Regeln stufen Fahrverbote in der Regel als unverhältnismäßig ein, wenn das Stickoxid in der Luft den Grenzwert nur wenig überschreitet. Neue Euro-6-Diesel werden zudem ausgenommen, genau wie nachgerüstete Busse, Müllabfuhr und Feuerwehr, sowie nachgerüstete Handwerker- und Lieferfahrzeuge. Die Neuregelungen setzen den Angaben zufolge das Eckpunktepapier zum Konzept der Bundesregierung für "Saubere Luft und individuelle Mobilität" aus dem Oktober 2018 um./tam/DP/jha
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