DJ DGAP-HV: OVB Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: OVB Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
OVB Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
14.06.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2019-05-02 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
OVB Holding AG Köln ISIN DE0006286560
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2019
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der OVB Holding AG
am Freitag, den 14. Juni 2019, 11:00 Uhr (Einlass ab
10:30 Uhr), im *Hotel Hyatt Regency Köln, *Kennedy-Ufer
2A, 50679 Köln.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der OVB Holding AG und des gebilligten
Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember
2018, sowie des zusammengefassten
Lageberichts der OVB Holding AG und des
Konzerns einschließlich des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, sowie des
Berichts des Aufsichtsrats und des
Corporate-Governance-Berichts, jeweils für
das Geschäftsjahr 2018
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat und
der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe
von EUR 19.045.131,26 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer 10.688.485,50 EUR
Dividende von 0,75 EUR
je dividendenberechtigter
Stückaktie, dies sind bei
14.251.314
dividendenberechtigten
Stückaktien
Gewinnvortrag 8.356.645,76 EUR
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 19. Juni
2019, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers, des
Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für
die prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
als Jahres- und Konzernabschlussprüferin für
das Geschäftsjahr 2019 sowie als Prüferin für
eine etwaige prüferische Durchsicht von für
das Geschäftsjahr 2019 sowie vor der
ordentlichen Hauptversammlung 2020 zu
erstellenden Zwischenfinanzberichten zu
wählen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende
Klausel im Sinne der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde
(Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
April 2014 über spezifische Anforderungen an
die Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
*Unterlagen*
Der Inhalt dieser Einberufung, eine Erläuterung zum
Tagesordnungspunkt 1, die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, die in
Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen und der
Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des
Bilanzgewinns sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung im
Internet unter
https://www.ovb.eu
(dort unter 'Investor Relations' im Bereich
'Hauptversammlung') zugänglich. Die genannten
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
ausliegen.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung*
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der
Einberufung eingeteilt in 14.251.314 auf den Inhaber
lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
der Stimmrechte setzen voraus, dass sich die Aktionäre
bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in
deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der
Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens am
Freitag, den 7. Juni 2019 (24:00 Uhr), unter der
Adresse
OVB Holding AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
per Telefax unter: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail unter: anmeldestelle@computershare.de
zugehen. Neben der Anmeldung ist ein
Berechtigungsnachweis der Aktionäre zur Teilnahme und
zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Dazu ist ein
in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis
des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz
erforderlich. Der Nachweis muss in deutscher oder
englischer Sprache verfasst sein und sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
('Nachweisstichtag' oder 'Record Date'), also Freitag,
den 24. Mai 2019 (00:00 Uhr), beziehen. Dieser Nachweis
muss der Gesellschaft bis spätestens Freitag, den 7.
Juni 2019 (24:00 Uhr), unter der zuvor genannten
Adresse zugehen.
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)*
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Der
Nachweisstichtag ist zudem kein relevantes Datum für
die Dividendenberechtigung.
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
*Verfahren der Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder
eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in
diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des
Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden.
Wird die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 Abs.
8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125
Abs. 5 AktG gleichgestellten Person oder Institution
erteilt und unterliegt die Erteilung der Vollmacht auch
nicht sonst dem Anwendungsbereich des § 135 AktG, hat
die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag
der Hauptversammlung die Vollmacht an der
Einlasskontrolle vorweist. Die Gesellschaft bietet den
Aktionären für die elektronische Übermittlung des
Nachweises der Vollmacht folgende E-Mail Adresse an:
anmeldestelle@computershare.de
Vorstehender Übermittlungsweg steht auch zur
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein
gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf dem
vorgenannten Übermittlungsweg unmittelbar
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den
Aktionären nach der oben beschriebenen form- und
fristgerechten Anmeldung zugeschickt. Bevollmächtigt
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft einen oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 02, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen
gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.
Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen
gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen
wollen, mit dieser über eine mögliche Form der
Vollmacht ab.
*Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter
Stimmrechtsvertreter*
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft
benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung mit der
Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen.
Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung
eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich
rechtzeitig anmelden und den Berechtigungsnachweis
führen. Nach ordnungsgemäßer Anmeldung erhalten
sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung
sowie ein Formular, das zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft verwendet werden kann. Die Erteilung einer
Vollmacht an von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sowie die
Erteilung von Weisungen an von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf oder die
Änderung dieser Weisungen bedürfen der Textform.
Soweit die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen
diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden
zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die
Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum
Donnerstag, den 13. Juni 2019, 17.00 Uhr postalisch,
per Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft an die
nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln:
OVB Holding AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder Telefax unter: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail unter: anmeldestelle@computershare.de
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen
Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit
der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
*Rechte der Aktionäre*
*Tagesordnungsergänzungsverlangen*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro
500.000,00 erreichen, können nach § 122 Abs. 2 AktG
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen von Aktionären
auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen
der Gesellschaft bis Dienstag, den 14. Mai 2019 (24:00
Uhr), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende
Verlangen an den Vorstand unter folgender Adresse:
OVB Holding AG
Investor Relations
Hauptversammlung 2019
Heumarkt 1
50667 Köln
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in
der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem unter der Internetadresse
http://www.ovb.eu
(dort unter 'Investor Relations' im Bereich
'Hauptversammlung') bekannt gemacht und den Aktionären
mitgeteilt.
*Gegenanträge und Wahlvorschläge*
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von
Aktionären zur Hauptversammlung sind
ausschließlich zu richten an:
OVB Holding AG
Investor Relations
Hauptversammlung 2019
Heumarkt 1
50667 Köln
oder Telefax unter: +49 221 2015-325
oder per E-Mail unter: Hauptversammlung2019@ovb.eu
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des
Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender
Begründungen nach ihrem Eingang unter der
Internetadresse
http://www.ovb.eu
(dort unter 'Investor Relations' im Bereich
'Hauptversammlung')
veröffentlichen. Dabei werden die bis zum Donnerstag,
den 30. Mai 2019 (24:00 Uhr), bei der oben genannten
Adresse, bzw. per Telefax oder E-Mail eingehenden
Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser
Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen
der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
*Auskunftsrecht*
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen
in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der
Aussprache zu stellen.
Die Auskunftspflicht des Vorstands eines
Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 HGB) in der
Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der
Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich
auch auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
*Informationen zum Datenschutz*
Seit dem 25. Mai 2018 gelten europaweit neue Regelungen
zum Datenschutz. Informationen zur Verarbeitung
personenbezogener Daten im Zusammenhang mit unserer
Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.ovb.eu
(dort unter 'Investor Relations' im Bereich
'Hauptversammlung').
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft*
Den Aktionären sind die Informationen gemäß § 124a
AktG im Internet unter
http://www.ovb.eu
(dort unter 'Investor Relations' im Bereich
'Hauptversammlung') zugänglich.
Köln, im Mai 2019
*OVB Holding AG*
_Der Vorstand_
2019-05-02 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: OVB Holding AG
Heumarkt 1
50667 Köln
Deutschland
Telefon: +49 221 2015-288
Fax: +49 221 2015-325
E-Mail: bbonifer@ovb.de
Internet: https://www.ovb.eu/
ISIN: DE0006286560
WKN: 628656
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München, Hannover, Stuttgart
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806605 2019-05-02
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May 02, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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