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Dow Jones News
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DGAP-HV: OVB Holding AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: OVB Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: OVB Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
OVB Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
14.06.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2019-05-02 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
OVB Holding AG Köln ISIN DE0006286560 
 
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2019 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung der OVB Holding AG 
 
am Freitag, den 14. Juni 2019, 11:00 Uhr (Einlass ab 
10:30 Uhr), im *Hotel Hyatt Regency Köln, *Kennedy-Ufer 
2A, 50679 Köln. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der OVB Holding AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 
   2018, sowie des zusammengefassten 
   Lageberichts der OVB Holding AG und des 
   Konzerns einschließlich des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats und des 
   Corporate-Governance-Berichts, jeweils für 
   das Geschäftsjahr 2018 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat und 
   der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe 
   von EUR 19.045.131,26 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         10.688.485,50 EUR 
   Dividende von 0,75 EUR 
   je dividendenberechtigter 
   Stückaktie, dies sind bei 
   14.251.314 
   dividendenberechtigten 
   Stückaktien 
   Gewinnvortrag              8.356.645,76 EUR 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 19. Juni 
   2019, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers, des 
   Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für 
   die prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 
   als Jahres- und Konzernabschlussprüferin für 
   das Geschäftsjahr 2019 sowie als Prüferin für 
   eine etwaige prüferische Durchsicht von für 
   das Geschäftsjahr 2019 sowie vor der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2020 zu 
   erstellenden Zwischenfinanzberichten zu 
   wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende 
   Klausel im Sinne der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde 
   (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
   April 2014 über spezifische Anforderungen an 
   die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
*Unterlagen* 
 
Der Inhalt dieser Einberufung, eine Erläuterung zum 
Tagesordnungspunkt 1, die Gesamtzahl der Aktien und 
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, die in 
Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen und der 
Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des 
Bilanzgewinns sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung im 
Internet unter 
 
https://www.ovb.eu 
 
(dort unter 'Investor Relations' im Bereich 
'Hauptversammlung') zugänglich. Die genannten 
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
ausliegen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der 
Einberufung eingeteilt in 14.251.314 auf den Inhaber 
lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. 
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
der Stimmrechte setzen voraus, dass sich die Aktionäre 
bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in 
deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der 
Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens am 
Freitag, den 7. Juni 2019 (24:00 Uhr), unter der 
Adresse 
 
OVB Holding AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
per Telefax unter: +49 89 30903-74675 
oder per E-Mail unter: anmeldestelle@computershare.de 
 
zugehen. Neben der Anmeldung ist ein 
Berechtigungsnachweis der Aktionäre zur Teilnahme und 
zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Dazu ist ein 
in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis 
des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz 
erforderlich. Der Nachweis muss in deutscher oder 
englischer Sprache verfasst sein und sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
('Nachweisstichtag' oder 'Record Date'), also Freitag, 
den 24. Mai 2019 (00:00 Uhr), beziehen. Dieser Nachweis 
muss der Gesellschaft bis spätestens Freitag, den 7. 
Juni 2019 (24:00 Uhr), unter der zuvor genannten 
Adresse zugehen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. 
 
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Der 
Nachweisstichtag ist zudem kein relevantes Datum für 
die Dividendenberechtigung. 
 
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur 
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
*Verfahren der Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder 
eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in 
diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des 
Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. 
 
Wird die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 Abs. 
8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 
Abs. 5 AktG gleichgestellten Person oder Institution 
erteilt und unterliegt die Erteilung der Vollmacht auch 
nicht sonst dem Anwendungsbereich des § 135 AktG, hat 
die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann 
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag 
der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
Einlasskontrolle vorweist. Die Gesellschaft bietet den 
Aktionären für die elektronische Übermittlung des 
Nachweises der Vollmacht folgende E-Mail Adresse an: 
 
anmeldestelle@computershare.de 
 
Vorstehender Übermittlungsweg steht auch zur 
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein 
gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der 
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf dem 
vorgenannten Übermittlungsweg unmittelbar 
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den 
Aktionären nach der oben beschriebenen form- und 
fristgerechten Anmeldung zugeschickt. Bevollmächtigt 
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
Gesellschaft einen oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 02, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen 
gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die 
gesetzlichen Bestimmungen. 
 
Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, 
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen 
gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen 
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen 
wollen, mit dieser über eine mögliche Form der 
Vollmacht ab. 
 
*Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter 
Stimmrechtsvertreter* 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft 
benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
bereits vor der Hauptversammlung mit der 
Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. 
 
Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung 
eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich 
rechtzeitig anmelden und den Berechtigungsnachweis 
führen. Nach ordnungsgemäßer Anmeldung erhalten 
sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung 
sowie ein Formular, das zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft verwendet werden kann. Die Erteilung einer 
Vollmacht an von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sowie die 
Erteilung von Weisungen an von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf oder die 
Änderung dieser Weisungen bedürfen der Textform. 
 
Soweit die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen 
diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine 
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden 
zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die 
Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 
Donnerstag, den 13. Juni 2019, 17.00 Uhr postalisch, 
per Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft an die 
nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln: 
 
OVB Holding AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
oder Telefax unter: +49 89 30903-74675 
oder per E-Mail unter: anmeldestelle@computershare.de 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit 
der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 
500.000,00 erreichen, können nach § 122 Abs. 2 AktG 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen von Aktionären 
auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen 
der Gesellschaft bis Dienstag, den 14. Mai 2019 (24:00 
Uhr), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende 
Verlangen an den Vorstand unter folgender Adresse: 
 
OVB Holding AG 
Investor Relations 
Hauptversammlung 2019 
Heumarkt 1 
50667 Köln 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
 
Sie werden außerdem unter der Internetadresse 
 
http://www.ovb.eu 
 
(dort unter 'Investor Relations' im Bereich 
'Hauptversammlung') bekannt gemacht und den Aktionären 
mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge* 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende 
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. 
Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von 
Aktionären zur Hauptversammlung sind 
ausschließlich zu richten an: 
 
OVB Holding AG 
Investor Relations 
Hauptversammlung 2019 
Heumarkt 1 
50667 Köln 
 
oder Telefax unter: +49 221 2015-325 
 
oder per E-Mail unter: Hauptversammlung2019@ovb.eu 
 
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und 
Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des 
Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender 
Begründungen nach ihrem Eingang unter der 
Internetadresse 
 
http://www.ovb.eu 
 
(dort unter 'Investor Relations' im Bereich 
'Hauptversammlung') 
 
veröffentlichen. Dabei werden die bis zum Donnerstag, 
den 30. Mai 2019 (24:00 Uhr), bei der oben genannten 
Adresse, bzw. per Telefax oder E-Mail eingehenden 
Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser 
Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen 
der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
Internetadresse veröffentlicht. 
 
*Auskunftsrecht* 
 
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen 
in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der 
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der 
Aussprache zu stellen. 
 
Die Auskunftspflicht des Vorstands eines 
Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 HGB) in der 
Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der 
Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich 
auch auf die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
*Informationen zum Datenschutz* 
 
Seit dem 25. Mai 2018 gelten europaweit neue Regelungen 
zum Datenschutz. Informationen zur Verarbeitung 
personenbezogener Daten im Zusammenhang mit unserer 
Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.ovb.eu 
 
(dort unter 'Investor Relations' im Bereich 
'Hauptversammlung'). 
 
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft* 
 
Den Aktionären sind die Informationen gemäß § 124a 
AktG im Internet unter 
 
http://www.ovb.eu 
 
(dort unter 'Investor Relations' im Bereich 
'Hauptversammlung') zugänglich. 
 
Köln, im Mai 2019 
 
*OVB Holding AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-05-02 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: OVB Holding AG 
             Heumarkt 1 
             50667 Köln 
             Deutschland 
Telefon:     +49 221 2015-288 
Fax:         +49 221 2015-325 
E-Mail:      bbonifer@ovb.de 
Internet:    https://www.ovb.eu/ 
ISIN:        DE0006286560 
WKN:         628656 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Xetra, Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, 
             München, Hannover, Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
806605 2019-05-02 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 02, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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