DJ DGAP-HV: Sino-German United AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Sino-German United AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Sino-German United AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
12.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-05-02 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Sino-German United AG München WKN SGU 888
ISIN DE000SGU8886 Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2019
*Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur ordentlichen
Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet am
Mittwoch, den 12. Juni 2019, um 10:00 Uhr in der Alten Hopfenpost,
Hopfenstraße 6, 80335 München, Deutschland, statt.*
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses und des Lageberichts
(einschließlich des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4
HGB und nach § 289a HGB) für das
Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats*
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
5. *Beschlussfassung über die Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds*
II. *Vorschläge zur Beschlussfassung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts (einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 HGB und nach § 289a HGB) für das
Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 24.
April 2019 den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2018 gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gibt
es daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine
Beschlussfassung.
Der festgestellte Jahresabschluss und der
Lagebericht (einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 HGB und nach § 289a HGB) der Sino-German
United AG für das Geschäftsjahr 2018 sowie der
Berichts des Aufsichtsrats sind vom Tag der
Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2019.html
veröffentlicht.
Die Unterlagen werden Aktionären auf Anfrage
ebenfalls mit der Post zugesandt. Ferner werden
alle genannten Dokumente auch in der
Hauptversammlung zugänglich gemacht.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Frau Peng Pan, Herrn Philipp
Birnstingl, Herrn Hui Wang und Herrn Binlei
Song für die Dauer ihrer jeweiligen
Zugehörigkeit zum Vorstand der Gesellschaft
Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Herrn Dr. Norbert Egger, Herrn
Dr. Duo Wang und Herrn Shiqing Mao für die
Dauer ihrer jeweiligen Zugehörigkeit zum
Aufsichtsrat der Gesellschaft Entlastung
erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Ebner Stolz GmbH
& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart,
Niederlassung Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2019 zu wählen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds*
Der Aufsichtsrat der Sino-German United AG
besteht gemäß §§ 95, 96 AktG sowie § 9
Abs. 1 der Satzung, aus drei Mitgliedern;
mitbestimmungsrechtliche Vorgaben sind bei der
Besetzung nicht zu beachten. Die
Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge
gebunden.
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Duo Wang hat
sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats am 13.
März 2019 niedergelegt.
Das Amtsgericht München hat daraufhin auf
Antrag des Vorstands der Sino-German United AG
mit Beschluss am 16. April 2019 Herrn Zhengjie
Yu (Qingdao, China) als neues
Aufsichtsratsmitglied der Sino-German United AG
mit Wirkung vom 16. April 2019 für den Zeitraum
bis zum Ablauf der heutigen Hauptversammlung
der Sino-German United AG bestellt. Angesichts
der Befristung der Bestellung ist die Neuwahl
eines Aufsichtsratsmitglieds durch die
Hauptversammlung erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn
Zhengjie Yu, General Manager der Sino-German
United Group Co., Ltd., wohnhaft in Qingdao,
China, für die Dauer bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2023 beschließt, zum
Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu
wählen.
Herr Yu ist bei den nachfolgend aufgeführten
Gesellschaften (i) Mitglied eines gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrats bzw. (ii) Mitglied
eines vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens:
(i) Mitglied eines gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrats: keine
(ii) Mitglied eines vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremiums eines
Wirtschaftsunternehmens:
*·* General Manager der Sino-German United
Group Co., Ltd..
Herr Zhengjie Yu übt in der Sino-German Ecopark
Gruppe, zu der auch die Hauptaktionärin gehört,
folgende Funktionen aus:
*·* General Manager der Sino-German United
Group Co., Ltd..
Herr Zhengjie Yu wurde 1973 in Qingdao, China,
geboren. Er schloss ein Bachelorstudium mit der
Fachrichtung Wasserversorgung und Entwässerung
ab und ist mit den Grundsätzen der
Unternehmensführung hinreichend vertraut. Seit
2012 arbeitet Herr Zhengjie Yu für die
Sino-German United Group Co., Ltd.. Vor seinem
Engagement in der Sino-German United Group Co.,
Ltd. arbeitete Herr Zhengjie Yu für folgende
Unternehmen:
_1995-1997_ Qingdao Engineering
Construction Supervision
Co., Ltd.;
_1997-2002_ Taishan Group Co., Ltd.;
_2002-2006_ Qingdao Lida Art Center Co.,
Ltd.;
_2006-2008_ Qingdao Juyihao Decoration
Co., Ltd.;
_2008-2012_ Qingdao Yatuo Decoration
Co., Ltd.;
_Seit 2012_ Sino-German United Group
Co., Ltd..
III. *Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre*
1. *Anzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR
1.800.000,00 und ist eingeteilt in 1.800.000 auf den
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie ist
stimmberechtigt und gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl
der Stückaktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher jeweils
1.800.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen
Aktien.
2. *Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts*
(a) Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens
sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin
spätestens am *Mittwoch, 5. Juni 2019* (24:00
Uhr), unter der nachstehenden Adresse:
Sino-German United AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Deutschland
Telefax: 0511-47 40 23 19
E-Mail: hv@gfei.de
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr
gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut erbracht
haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, d. h. *Mittwoch, 22. Mai
2019* ('*Nachweisstichtag*' genannt), Aktionäre
der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss
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May 02, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der
Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis
spätestens *Mittwoch, 5. Juni 2019* (24:00
Uhr), zugehen. Anmeldung und Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein. Für den
Nachweis und die Anmeldung genügt die Textform.
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und
des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der
vorstehend bezeichneten Anmeldestelle der
Sino-German United AG werden den Aktionären von
der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei
ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die
erforderliche Anmeldung und die
Übersendung des Nachweises des
maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in
diesen Fällen durch das depotführende Institut
vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass
grundsätzlich höchstens zwei (2)
Eintrittskarten pro Aktionär ausgegeben werden.
Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel
und stellen keine zusätzlichen
Teilnahmebedingungen dar.
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende
Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen
Nachweis des Anteilsbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben
haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie
lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis
erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien
nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien.
(b) Verfahren für die Stimmabgabe durch
Bevollmächtigte
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte,
z.B. durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person
ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei ist Folgendes
zu beachten:
Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine
fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden
Bedingungen erforderlich. Bevollmächtigt ein
Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere Personen von
diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform.
Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf
können entweder gegenüber dem Bevollmächtigten
oder unter folgender Adresse gegenüber der
Gesellschaft erklärt werden:
Sino-German United AG
Investor Relations
Maximilianstr. 54
80538 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 2388 6848
E-Mail_: _investorrelations@sgu-ag.de
Ein Nachweis der Bevollmächtigung kann
ebenfalls an die vorstehend genannte Adresse
übermittelt werden. Der Nachweis einer
Vollmacht kann in Textform auch am Tag der
Hauptversammlung an der Ein- und
Ausgangskontrolle erbracht werden.
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135
Abs. 8 oder 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellten Instituten, Unternehmen und
Personen sind in der Regel Besonderheiten zu
beachten, die bei dem jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten
daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder ein anderes der nach
§ 135 Abs. 8 und 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellten Institute, Unternehmen oder
Personen mit der Stimmrechtsausübung
bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht
abzustimmen.
Ein Formular, das für die Erteilung einer
Vollmacht verwendet werden kann, erhalten Sie
zusammen mit der Zusendung der Eintrittskarte,
die den Aktionären nach der form- und
fristgerechten Anmeldung zur Hauptversammlung
zugesandt wird. Ein entsprechendes Formular
kann auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2019.html
abgerufen werden.
Auch nach Vollmachtserteilung können
angemeldete Aktionäre persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen.
(c) Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet den Aktionären wiederum
die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen von
der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die
Gesellschaft hat Herrn Lars Kuhnke, Hannover,
von der Firma GFEI IR Services GmbH als
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft benannt.
Eine Vollmacht zugunsten des von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters
erfordert, dass diesem ausdrücklich Weisungen
zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt
werden. Der Stimmrechtsvertreter ist
verpflichtet, nach Maßgabe der ihm
erteilten Weisungen abzustimmen; er kann die
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen
ausüben. Der Stimmrechtsvertreter nimmt keine
Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen
entgegen.
Die Erteilung der Vollmacht an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform. Aktionäre, die den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
bevollmächtigen möchten, können hierzu sowie
zur Erteilung von Weisungen das Formular,
welches sie im Rahmen der Übersendung der
Eintrittskarte erhalten, nutzen. Aktionäre, die
von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten,
müssen ihre Eintrittskarten zusammen mit der
Vollmacht und den Weisungen der Gesellschaft
aus organisatorischen Gründen bis *Dienstag,
11. Juni 2019 (24:00 Uhr)*, in Textform an
folgende Adresse senden:
GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: 0049 511 47402319
E-Mail: hv@gfei.de
Das Formular zur Vollmachts- und
Weisungserteilung sowie weitere Informationen
zu Vollmachtserteilung können auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2019.html
abgerufen werden.
Zudem können form- und fristgerecht angemeldete
und auf der Hauptversammlung erschienene
Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte den von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
auch während der Hauptversammlung bis zum Ende
der Generaldebatte zur Ausübung ihres
Stimmrechts bevollmächtigen und diesem
Weisungen erteilen.
Auch nach Vollmachtserteilung an den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können angemeldete Aktionäre persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen.
3. *Rechte der Aktionäre*
(a) Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2
AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das
entspricht EUR 90.000) oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht
500.000 Stückaktien) erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 02, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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