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Dow Jones News
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DGAP-HV: zooplus AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: zooplus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: zooplus AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
zooplus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
14.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-05-02 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
9 zooplus AG München ISIN DE0005111702 Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere 
Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 
*Freitag, 14. Juni 2019, 10.00 Uhr,* 
im Großen Konferenzraum der 
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
Bernhard-Wicki-Straße 8, 80636 München, 
stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung* 
ein. I. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie 
   des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2018, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für 
   das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das genannte Geschäftsjahr sowie 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
 
   Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am 
   Sitz der zooplus AG, Sonnenstraße 15, 80331 
   München, und auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   http://investors.zooplus.com/de/hauptversammlung.html 
 
   eingesehen werden und liegen in der Hauptversammlung 
   selbst zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf 
   Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift. 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 
   ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen 
   nicht vorgesehen und nicht möglich, weil der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
   festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die 
   unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht 
   das Gesetz lediglich die Information der Aktionäre 
   durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme, aber keine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine 
   entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses - 
   vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, 
   Zweigniederlassung München, zum Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu 
   wählen. 
II. 
Voraussetzungen für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung, 
Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG und dessen 
Bedeutung 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Antrags- und Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach 
der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich unter Vorlage eines vom depotführenden 
Institut erstellten Nachweises ihres Anteilsbesitzes in 
deutscher oder englischer Sprache unter einer der folgenden 
Kontaktmöglichkeiten bei der Gesellschaft anmelden: 
 
 zooplus AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 oder 
 Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 
 oder 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn 
des 24. Mai 2019 (0.00 Uhr) ('*Nachweisstichtag*') beziehen 
und der Gesellschaft mit der Anmeldung bis spätestens zum 
Ablauf des 7. Juni 2019 (24.00 Uhr) zugehen. Ein in Textform 
in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ist 
ausreichend. Die Gesellschaft ist gemäß der Satzung der 
Gesellschaft berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit 
oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren 
Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht 
in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den 
Aktionär nach der Satzung zurückweisen. 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende 
Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag 
erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Personen, 
die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen 
Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den 
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, sind auch dann 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat 
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien 
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
III. 
Vollmachten; Verfahren für die Stimmabgabe durch 
Bevollmächtigte; Stimmrechtsvertreter 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen können oder möchten, können sich bei der Ausübung 
ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch einen 
Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, 
vertreten lassen. Auch in diesem Fall sind Anmeldung und 
Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht nach den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der 
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform. 
 
Kreditinstitute, diesen nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 
125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Institute oder Unternehmen 
sowie Aktionärsvereinigungen und Personen im Sinne von § 135 
Abs. 8 AktG können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, 
abweichende Regelungen vorsehen, die bei dem jeweils zu 
Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich 
auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären 
nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten 
Anmeldung übermittelt wird. Das Formular für die Erteilung 
einer Vollmacht steht außerdem auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
http://investors.zooplus.com/de/hauptversammlung.html 
 
zum Download bereit und kann auch unter folgenden 
Kontaktmöglichkeiten bei der Gesellschaft angefordert 
werden: 
 
 zooplus AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 oder 
 Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 
 oder 
 E-Mail: zooplus-hv2019@computershare.de 
 
Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten 
erteilt und widerrufen oder gegenüber der Gesellschaft 
erteilt und widerrufen bzw. nachgewiesen werden. Bei 
Erteilung und Widerruf einer Vollmacht gegenüber der 
Gesellschaft bzw. bei Nachweis einer gegenüber einem 
Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs 
gegenüber der Gesellschaft bitten wir um rechtzeitige 
Übermittlung an eine der vorgenannten 
Kontaktmöglichkeiten. Am Tag der Hauptversammlung können die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer 
gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder 
ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft auch an der 
Einlasskontrolle erfolgen. 
 
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, 
sich durch an die Weisungen des jeweiligen Aktionärs 
gebundene, von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Auch bei 
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter sind Anmeldung und Nachweis des 
Anteilsbesitzes form- und fristgerecht nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. 
 
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall 
ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Soweit keine ausdrückliche oder 
keine eindeutige Weisung erteilt worden ist, werden sich die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei dem 
jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß 
abzustimmen. Die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter nehmen weder im Vorfeld, noch während 
der Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zum Einlegen 
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum 
Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. 
 
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 02, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: zooplus AG: Bekanntmachung der -2-

müssen in Textform bevollmächtigt und angewiesen werden. 
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft 
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können 
unter Verwendung der dafür vorgesehenen Vollmachts- und 
Weisungsformulare erteilt werden, die die Aktionäre auf die 
ordnungsgemäße Anmeldung hin erhalten. Diese Unterlagen 
stehen außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
http://investors.zooplus.com/de/hauptversammlung.html 
 
zum Download bereit und können auch unter folgenden 
Kontaktmöglichkeiten bei der Gesellschaft angefordert 
werden: 
 
 zooplus AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 oder 
 Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 
 oder 
 E-Mail: zooplus-hv2019@computershare.de 
 
An eine der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten kann auch das 
ausgefüllte Vollmachts- und Weisungsformular übermittelt 
werden. Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst 
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft, sofern sie 
nicht in der Hauptversammlung erteilt, geändert oder 
widerrufen werden, aus organisatorischen Gründen bis 
spätestens zum 13. Juni 2019 (24.00 Uhr) unter einer der 
vorgenannten Kontaktmöglichkeiten zugehen. 
 
IV. 
Rechte der Aktionäre 
 
Den Aktionären stehen im Vorfeld bzw. in der 
Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte nach § 
122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG zu. 
Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Internet unter 
 
http://investors.zooplus.com/de/hauptversammlung.html 
1. *Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten 
   Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
   EUR 500.000,00 am Grundkapital (letzteres entspricht 
   500.000 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 
   Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. 
 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
   Gesellschaft unter folgender Adresse zu richten: 
 
    zooplus AG 
    - Der Vorstand - 
    Sonnenstraße 15 
    80331 München 
 
   Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens bis 
   zum Ablauf des 14. Mai 2019 (24.00 Uhr) zugehen. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
   Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
   Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
   der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie 
   werden außerdem auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://investors.zooplus.com/de/hauptversammlung.html 
 
   zugänglich gemacht. 
2. *Gegenanträge und Wahlvorschläge* 
 
   Jeder Aktionär hat das Recht, der Gesellschaft 
   Gegenanträge gegen Beschlussvorschläge von Vorstand 
   und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten 
   Tagesordnungspunkten gem. § 126 Abs. 1 AktG sowie 
   Wahlvorschläge zu Wahlen gem. § 127 AktG zu 
   übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung 
   versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht 
   begründet zu werden. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge sind 
   ausschließlich an eine der folgenden 
   Kontaktmöglichkeiten zu richten: 
 
    zooplus AG 
    Sonnenstraße 15 
    80331 München 
    oder 
    Telefax: +49 (0) 89 95006-503 
    oder 
    E-Mail: kontakt@zooplus.de 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge oder 
   Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
   Rechtzeitig bis 14 Tage vor dem Tag der 
   Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 
   30. Mai 2019 (24.00 Uhr), unter einer der 
   vorgenannten Kontaktmöglichkeiten eingegangene 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge werden 
   einschließlich des Namens des Aktionärs sowie 
   der Begründung, soweit sie den anderen Aktionären 
   zugänglich zu machen sind, unverzüglich im Internet 
   unter 
 
   http://investors.zooplus.com/de/hauptversammlung.html 
 
   veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der 
   Verwaltung werden ebenfalls unter dieser 
   Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und 
   seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in 
   § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. 
 
   Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab 
   fristgerecht übermittelt worden sind, in der 
   Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie 
   dort gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht 
   eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
   Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der 
   Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige 
   Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, 
   bleibt unberührt. 
3. *Auskunftsrecht* 
 
   Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf 
   Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über 
   die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von 
   einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand 
   aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen 
   absehen. 
V. 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der 
Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 7.144.678,00. Es ist 
eingeteilt in 7.144.678 Stückaktien (Aktien ohne 
Nennbetrag), von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die 
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 7.144.678. 
 
VI. 
Veröffentlichungen auf der Internetseite 
 
Die Einberufung dieser Hauptversammlung, etwaige der 
Hauptversammlung zugänglich zu machende Unterlagen, die 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung, die Formulare, die für die Erteilung einer 
Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können, 
etwaige zugänglich zu machende Gegenanträge, Wahlvorschläge 
und Ergänzungsverlangen von Aktionären, weitergehende 
Erläuterungen zu den oben dargestellten Rechten der 
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
AktG und weitere Informationen sind auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
http://investors.zooplus.com/de/hauptversammlung.html 
 
zugänglich. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die 
festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
 
VII. 
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und deren Vertreter 
 
Die zooplus AG verarbeitet im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung als verantwortliche Stelle im Sinne von 
Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung ('*DSGV*') 
personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, 
E-Mail-Adresse, Aktienzahl, Aktiengattung, Besitzart der 
Aktien und Nummer der Eintrittskarte) der Aktionäre sowie 
gegebenenfalls von deren gesetzlichen oder 
rechtsgeschäftlichen Vertretern auf Grundlage der in 
Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Daten 
erhält die zooplus AG direkt vom Aktionär oder von dessen 
depotführender Bank. Die Daten werden nur verarbeitet, um 
den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer 
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und die 
gesetzlichen Bestimmungen einer Hauptversammlung 
einzuhalten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 
Abs. 1 lit. c) DSGVO. Wir erlauben uns, die im Zusammenhang 
mit der Hauptversammlung verarbeiteten personenbezogenen 
Daten für einen Zeitraum von zehn Jahren zu speichern, 
soweit nicht im Falle eines gerichtlichen oder 
außergerichtlichen Streitfalls anlässlich der 
Hauptversammlung ein berechtigtes Interesse besteht, die 
Daten länger zu speichern. Nach Ablauf der Speicherdauer 
werden die Daten entweder anonymisiert oder gelöscht. 
 
Die Dienstleister, welche zum Zwecke der Vorbereitung, 
Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung 
beauftragt werden, erhalten jeweils nur solche 
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung ihrer 
Tätigkeit erforderlich sind; die Verarbeitung erfolgt 
ausschließlich nach Weisung der zooplus AG. 
 
Im Fall von Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 
122 Abs. 2 AktG sowie im Fall von Gegenanträgen und 
Wahlvorschlägen von Aktionären werden diese gemeinsam mit 
dem Namen des das Ergänzungsverlangen oder den Gegenantrag 
stellenden beziehungsweise des den Wahlvorschlag 
unterbreitenden Aktionärs öffentlich zugänglich gemacht 
(vgl. Abschnitt IV. (Rechte der Aktionäre), dort Ziffern 1. 
und 2). 
 
Die personenbezogenen Daten der Aktionäre, die an der 
Hauptversammlung teilnehmen, sowie die Daten der 
Aktionärsvertreter, sind nach § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG in 
einem Teilnehmerverzeichnis zu vermerken. Dieses wird am Tag 
der Hauptversammlung allen Teilnehmern nach § 129 Abs. 4 
AktG zugänglich gemacht. 
 
Jeder Aktionär hat - bei Vorliegen der gesetzlichen 
Voraussetzungen - das Recht auf Auskunft über die erhobenen 
personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO, 
Berichtigung der Daten gemäß Art. 16 DSGVO, Löschung 
der Daten gemäß Art. 17 DSGVO, Einschränkung der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 02, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 
DSGVO, Übertragung bestimmter personenbezogener Daten 
auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten gemäß 
Art. 20 DSGVO und Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO. 
 
Für diese und weitere Anfragen steht unser 
Datenschutzbeauftragter zur Verfügung: 
 
 zooplus AG 
 Datenschutzbeauftragter 
 c/o HWData GmbH 
 Herr Philipp Herrmann 
 Leonrodstr. 54 
 80636 München 
 E-Mail: ph@hwdata.de 
 
Weitere Informationen in Bezug auf den Datenschutz, die 
damit zusammenhängende Verarbeitung von Aktionärsdaten und 
zu Ihren Rechten finden Sie auf unserer Internetseite: 
 
http://investors.zooplus.com/de/datenschutz.html. 
 
München, im April 2019 
 
*zooplus AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-05-02 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: zooplus AG 
             Sonnenstraße 15 
             80331 München 
             Deutschland 
E-Mail:      contact@zooplus.com 
Internet:    http://investors.zooplus.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
806613 2019-05-02 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 02, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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