DJ DGAP-HV: zooplus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: zooplus AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
zooplus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
14.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-05-02 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
9 zooplus AG München ISIN DE0005111702 Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere
Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
*Freitag, 14. Juni 2019, 10.00 Uhr,*
im Großen Konferenzraum der
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Bernhard-Wicki-Straße 8, 80636 München,
stattfindenden
*ordentlichen Hauptversammlung*
ein. I.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie
des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils für das
Geschäftsjahr 2018, des zusammengefassten
Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für
das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des
Aufsichtsrats für das genannte Geschäftsjahr sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am
Sitz der zooplus AG, Sonnenstraße 15, 80331
München, und auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
http://investors.zooplus.com/de/hauptversammlung.html
eingesehen werden und liegen in der Hauptversammlung
selbst zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf
Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift.
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt
ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen
nicht vorgesehen und nicht möglich, weil der
Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss
bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die
unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht
das Gesetz lediglich die Information der Aktionäre
durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme, aber keine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine
entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses -
vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main,
Zweigniederlassung München, zum Abschluss- und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu
wählen.
II.
Voraussetzungen für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung,
Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG und dessen
Bedeutung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Antrags- und Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach
der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich unter Vorlage eines vom depotführenden
Institut erstellten Nachweises ihres Anteilsbesitzes in
deutscher oder englischer Sprache unter einer der folgenden
Kontaktmöglichkeiten bei der Gesellschaft anmelden:
zooplus AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
oder
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn
des 24. Mai 2019 (0.00 Uhr) ('*Nachweisstichtag*') beziehen
und der Gesellschaft mit der Anmeldung bis spätestens zum
Ablauf des 7. Juni 2019 (24.00 Uhr) zugehen. Ein in Textform
in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ist
ausreichend. Die Gesellschaft ist gemäß der Satzung der
Gesellschaft berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit
oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren
Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht
in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den
Aktionär nach der Satzung zurückweisen.
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende
Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag
erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Personen,
die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen
Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, sind auch dann
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem
Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
III.
Vollmachten; Verfahren für die Stimmabgabe durch
Bevollmächtigte; Stimmrechtsvertreter
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen können oder möchten, können sich bei der Ausübung
ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch einen
Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl,
vertreten lassen. Auch in diesem Fall sind Anmeldung und
Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform.
Kreditinstitute, diesen nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. §
125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Institute oder Unternehmen
sowie Aktionärsvereinigungen und Personen im Sinne von § 135
Abs. 8 AktG können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden,
abweichende Regelungen vorsehen, die bei dem jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich
auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären
nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten
Anmeldung übermittelt wird. Das Formular für die Erteilung
einer Vollmacht steht außerdem auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
http://investors.zooplus.com/de/hauptversammlung.html
zum Download bereit und kann auch unter folgenden
Kontaktmöglichkeiten bei der Gesellschaft angefordert
werden:
zooplus AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
oder
E-Mail: zooplus-hv2019@computershare.de
Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten
erteilt und widerrufen oder gegenüber der Gesellschaft
erteilt und widerrufen bzw. nachgewiesen werden. Bei
Erteilung und Widerruf einer Vollmacht gegenüber der
Gesellschaft bzw. bei Nachweis einer gegenüber einem
Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs
gegenüber der Gesellschaft bitten wir um rechtzeitige
Übermittlung an eine der vorgenannten
Kontaktmöglichkeiten. Am Tag der Hauptversammlung können die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer
gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder
ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft auch an der
Einlasskontrolle erfolgen.
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an,
sich durch an die Weisungen des jeweiligen Aktionärs
gebundene, von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Auch bei
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sind Anmeldung und Nachweis des
Anteilsbesitzes form- und fristgerecht nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall
ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Soweit keine ausdrückliche oder
keine eindeutige Weisung erteilt worden ist, werden sich die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei dem
jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter nehmen weder im Vorfeld, noch während
der Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zum Einlegen
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum
Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 02, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
DJ DGAP-HV: zooplus AG: Bekanntmachung der -2-
müssen in Textform bevollmächtigt und angewiesen werden.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können
unter Verwendung der dafür vorgesehenen Vollmachts- und
Weisungsformulare erteilt werden, die die Aktionäre auf die
ordnungsgemäße Anmeldung hin erhalten. Diese Unterlagen
stehen außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
http://investors.zooplus.com/de/hauptversammlung.html
zum Download bereit und können auch unter folgenden
Kontaktmöglichkeiten bei der Gesellschaft angefordert
werden:
zooplus AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
oder
E-Mail: zooplus-hv2019@computershare.de
An eine der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten kann auch das
ausgefüllte Vollmachts- und Weisungsformular übermittelt
werden. Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft, sofern sie
nicht in der Hauptversammlung erteilt, geändert oder
widerrufen werden, aus organisatorischen Gründen bis
spätestens zum 13. Juni 2019 (24.00 Uhr) unter einer der
vorgenannten Kontaktmöglichkeiten zugehen.
IV.
Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen im Vorfeld bzw. in der
Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte nach §
122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG zu.
Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Internet unter
http://investors.zooplus.com/de/hauptversammlung.html
1. *Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
EUR 500.000,00 am Grundkapital (letzteres entspricht
500.000 Aktien) erreichen, können gemäß § 122
Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft unter folgender Adresse zu richten:
zooplus AG
- Der Vorstand -
Sonnenstraße 15
80331 München
Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens bis
zum Ablauf des 14. Mai 2019 (24.00 Uhr) zugehen.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie
werden außerdem auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://investors.zooplus.com/de/hauptversammlung.html
zugänglich gemacht.
2. *Gegenanträge und Wahlvorschläge*
Jeder Aktionär hat das Recht, der Gesellschaft
Gegenanträge gegen Beschlussvorschläge von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten
Tagesordnungspunkten gem. § 126 Abs. 1 AktG sowie
Wahlvorschläge zu Wahlen gem. § 127 AktG zu
übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung
versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht
begründet zu werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind
ausschließlich an eine der folgenden
Kontaktmöglichkeiten zu richten:
zooplus AG
Sonnenstraße 15
80331 München
oder
Telefax: +49 (0) 89 95006-503
oder
E-Mail: kontakt@zooplus.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge oder
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Rechtzeitig bis 14 Tage vor dem Tag der
Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des
30. Mai 2019 (24.00 Uhr), unter einer der
vorgenannten Kontaktmöglichkeiten eingegangene
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden
einschließlich des Namens des Aktionärs sowie
der Begründung, soweit sie den anderen Aktionären
zugänglich zu machen sind, unverzüglich im Internet
unter
http://investors.zooplus.com/de/hauptversammlung.html
veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden ebenfalls unter dieser
Internetadresse veröffentlicht.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und
seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in
§ 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und
Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab
fristgerecht übermittelt worden sind, in der
Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie
dort gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht
eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der
Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen,
bleibt unberührt.
3. *Auskunftsrecht*
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von
einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand
aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen
absehen.
V.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 7.144.678,00. Es ist
eingeteilt in 7.144.678 Stückaktien (Aktien ohne
Nennbetrag), von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 7.144.678.
VI.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Die Einberufung dieser Hauptversammlung, etwaige der
Hauptversammlung zugänglich zu machende Unterlagen, die
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung, die Formulare, die für die Erteilung einer
Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können,
etwaige zugänglich zu machende Gegenanträge, Wahlvorschläge
und Ergänzungsverlangen von Aktionären, weitergehende
Erläuterungen zu den oben dargestellten Rechten der
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1
AktG und weitere Informationen sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
http://investors.zooplus.com/de/hauptversammlung.html
zugänglich. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die
festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
VII.
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und deren Vertreter
Die zooplus AG verarbeitet im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung als verantwortliche Stelle im Sinne von
Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung ('*DSGV*')
personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift,
E-Mail-Adresse, Aktienzahl, Aktiengattung, Besitzart der
Aktien und Nummer der Eintrittskarte) der Aktionäre sowie
gegebenenfalls von deren gesetzlichen oder
rechtsgeschäftlichen Vertretern auf Grundlage der in
Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Daten
erhält die zooplus AG direkt vom Aktionär oder von dessen
depotführender Bank. Die Daten werden nur verarbeitet, um
den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und die
gesetzlichen Bestimmungen einer Hauptversammlung
einzuhalten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6
Abs. 1 lit. c) DSGVO. Wir erlauben uns, die im Zusammenhang
mit der Hauptversammlung verarbeiteten personenbezogenen
Daten für einen Zeitraum von zehn Jahren zu speichern,
soweit nicht im Falle eines gerichtlichen oder
außergerichtlichen Streitfalls anlässlich der
Hauptversammlung ein berechtigtes Interesse besteht, die
Daten länger zu speichern. Nach Ablauf der Speicherdauer
werden die Daten entweder anonymisiert oder gelöscht.
Die Dienstleister, welche zum Zwecke der Vorbereitung,
Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung
beauftragt werden, erhalten jeweils nur solche
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung ihrer
Tätigkeit erforderlich sind; die Verarbeitung erfolgt
ausschließlich nach Weisung der zooplus AG.
Im Fall von Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß §
122 Abs. 2 AktG sowie im Fall von Gegenanträgen und
Wahlvorschlägen von Aktionären werden diese gemeinsam mit
dem Namen des das Ergänzungsverlangen oder den Gegenantrag
stellenden beziehungsweise des den Wahlvorschlag
unterbreitenden Aktionärs öffentlich zugänglich gemacht
(vgl. Abschnitt IV. (Rechte der Aktionäre), dort Ziffern 1.
und 2).
Die personenbezogenen Daten der Aktionäre, die an der
Hauptversammlung teilnehmen, sowie die Daten der
Aktionärsvertreter, sind nach § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG in
einem Teilnehmerverzeichnis zu vermerken. Dieses wird am Tag
der Hauptversammlung allen Teilnehmern nach § 129 Abs. 4
AktG zugänglich gemacht.
Jeder Aktionär hat - bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen - das Recht auf Auskunft über die erhobenen
personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO,
Berichtigung der Daten gemäß Art. 16 DSGVO, Löschung
der Daten gemäß Art. 17 DSGVO, Einschränkung der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 02, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß Art. 18
DSGVO, Übertragung bestimmter personenbezogener Daten
auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten gemäß
Art. 20 DSGVO und Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO.
Für diese und weitere Anfragen steht unser
Datenschutzbeauftragter zur Verfügung:
zooplus AG
Datenschutzbeauftragter
c/o HWData GmbH
Herr Philipp Herrmann
Leonrodstr. 54
80636 München
E-Mail: ph@hwdata.de
Weitere Informationen in Bezug auf den Datenschutz, die
damit zusammenhängende Verarbeitung von Aktionärsdaten und
zu Ihren Rechten finden Sie auf unserer Internetseite:
http://investors.zooplus.com/de/datenschutz.html.
München, im April 2019
*zooplus AG*
_Der Vorstand_
2019-05-02 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: zooplus AG
Sonnenstraße 15
80331 München
Deutschland
E-Mail: contact@zooplus.com
Internet: http://investors.zooplus.com
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806613 2019-05-02
(END) Dow Jones Newswires
May 02, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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