Mainz (ots) - Die Zahl der Ehepaare mit Kindern sinkt, die Zahl der Alleinerziehenden und der nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern steigt. Ob das wünschenswert ist oder nicht, sei dahingestellt; diese Situation für eher nicht wünschenswert zu halten, mag dem Zeitgeist widersprechen, ist aber aller Ehren wert. Wie auch immer, diese Situation ist das reale Leben des Jahres 2019, und dem müssen auch das Recht und Gerichtsurteile Rechnung tragen. Zugleich aber müssen sich Gesetze und Urteile des Jahres 2019 die Frage gefallen lassen, ob sie im Kern noch auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, das 1949 in Kraft trat. Wenn das nicht mehr der Fall wäre, müsste ehrlicherweise über ein neues Grundgesetz nachgedacht werden. In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht nun etwas Löbliches getan, nämlich die Stellung von Stiefkindern bei der Adoption gestärkt. Um zu diesem Ergebnis zu gelangen, musste Karlsruhe allerdings feststellen - und akzeptieren - , dass sich "die nichteheliche Familie mehr und mehr als weitere Familienform neben der ehelichen Familie" etabliere. Das bedeutet nichts Geringeres, als dass das höchste deutsche Gericht den Begriff von Ehe und Familie des Artikels 6 des Grundgesetzes völlig neu sieht und auslegt. In spektakulärer Weise hatte das Gericht diesen Weg schon bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften beschritten. Somit hat eine verfassungsrechtliche Zeitenwende stattgefunden. Es erscheint zweifelhaft, ob dies allen bewusst ist und ob dazu eine inhaltliche gesellschaftliche Debatte in ausreichendem Maße stattgefunden hat.
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