Die Hamburg Commercial Bank (HCOB) - ehemals HSH Nordbank - hat die Versicherung HUK Coburg in ihrer Rolle als stille Gesellschafterin an der Bank in den Jahren 2012 und 2014 an Verlusten beteiligen und den Buchwert der stillen Beteiligung herabsetzen dürfen. Das entschied der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes in Schleswig am Freitag in einem Berufungsprozess, wie das OLG mitteilte.
Die Versicherung beteiligte sich im Jahr 2000 als stille Gesellschafterin mit einer Einlage in Höhe von fünf Millionen Euro an der Rechtsvorgängerin der HCOB. In den Geschäftsjahren 2012 und 2014 führte die Bank insgesamt gut 1,6 Milliarden Euro einem "Sonderposten für allgemeine Bankrisiken" zu. In der Folge ergaben sich für beide Geschäftsjahre Jahresfehlbeträge. Die Bank beteiligte die Versicherung durch Herabsetzung des Buchwertes der stillen Einlage an diesen Verlusten. Dagegen klagte die Versicherung zunächst vor dem Landgericht Kiel. Dies hatte die Klage der Versicherung abgewiesen.
Auch die Berufung vor dem OLG hatte nun keinen Erfolg. Die Versicherung habe gegen die Bank keinen Anspruch auf Rückgängigmachung der Verlustteilnahme ihrer stillen Einlage für die betreffenden Geschäftsjahre, heißt es zur Begründung. Die Bank sei nach den Regelungen im Beteiligungsvertrag auch nicht verpflichtet, vorrangig das Einlagenkonto der Versicherung wieder aufzufüllen beziehungsweise eine Vergütung für deren Einlage zu zahlen.
Gegen die HSH Nordbank sind noch weitere ähnlich gelagerte Verfahren vor mehreren Gerichten über Milliardenbeträge anhängig, bei denen es um stille Einlagen oder Genussrechte geht. Besonders umstritten ist eine so genannte Tier-1-Anleihe, eine hybrides Finanzinstrument, das zwischen Fremd- und Eigenkapital steht. Insgesamt 18 Gläubiger von Tier-1-Anleihen haben die Bank vor dem Landgericht Kiel auf 1,4 Milliarden Euro verklagt. Sie streben eventuell einen Kompromiss mit den Investoren der mittlerweile privatisierten Bank an./gyd/DP/stw
AXC0161 2019-05-03/12:57