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Dow Jones News
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DGAP-HV: Ringmetall Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: Ringmetall Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Ringmetall Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Ringmetall Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 14.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-03 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Ringmetall Aktiengesellschaft München ISIN DE0006001902 
/ WKN 600 190 Wir laden die Aktionäre unserer 
Gesellschaft ein zur 22. ordentlichen Hauptversammlung 
Freitag, den 14. Juni 2019, 
um 10.00 Uhr (Einlass ab 9.30 Uhr) im Haus der 
Bayerischen Wirtschaft, 
Conference Center, Europasaal, 
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München. I. 
Tagesordnung und Beschlussvorschläge 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Ringmetall Aktiengesellschaft zum 31. 
   Dezember 2018, des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des 
   Lageberichts für die Ringmetall 
   Aktiengesellschaft und des Konzernlageberichts 
   zum 31. Dezember 2018, des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie 
   des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 
   289a Absatz 1 und § 315a Absatz 1 
   Handelsgesetzbuch 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss 
   gefasst. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss 
   gebilligt; damit ist der Jahresabschluss 
   festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung 
   durch die Hauptversammlung. Die 
   Hauptversammlung hat zu diesem 
   Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu 
   fassen. Jahresabschluss und Lagebericht, 
   Konzernabschluss und Konzernlagebericht, der 
   Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 
   und § 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch sind der 
   Hauptversammlung, ohne dass es nach dem 
   Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, 
   zugänglich zu machen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinnes aus dem Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der 
   Hauptversammlung vor, den für das Geschäftsjahr 
   2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Ringmetall 
   Aktiengesellschaft in Höhe von EUR 
   12.402.724,73 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 6 Cent je 
   dividendenberechtigter Stückaktie 
 
   Gesamtausschüttung    EUR    1.744.142,40 
   Vortrag auf neue      EUR    10.658.582,33 
   Rechnung 
   *Bilanzgewinn*        *EUR * *12.402.724,73* 
 
   Dieser Gewinnverwendungsvorschlag 
   berücksichtigt insgesamt derzeit 29.069.040 
   dividendenberechtigte Stückaktien. Bis zum Tag 
   der Hauptversammlung kann sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien verändern. 
   In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei 
   unveränderter Ausschüttung von 6 Cent je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist 
   der Anspruch auf die Dividende am dritten auf 
   den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 19. Juni 2019, 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der 
   Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des 
   Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der 
   Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Zweigniederlassung Forchheimer Straße 2, 
   90425 Nürnberg, zum Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zum 
   Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft* 
 
   § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz bietet 
   Aktiengesellschaften die Möglichkeit, aufgrund 
   einer Ermächtigung der Hauptversammlung eigene 
   Aktien bis zu insgesamt 10 % ihres 
   Grundkapitals zu erwerben. Viele 
   Publikumsgesellschaften verfügen über dieses 
   flexible Instrument. Auch die Ringmetall 
   Aktiengesellschaft hat im Interesse der 
   Gesellschaft und ihrer Aktionäre von dieser 
   Möglichkeit Gebrauch gemacht und in der 
   Hauptversammlung vom 29. August 2014 die 
   Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien 
   ermächtigt. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur 
   bis zum 31. Juli 2019 und wird daher im Laufe 
   dieses Geschäftsjahres erlöschen. Der Vorstand 
   soll deshalb erneut zum Erwerb eigener Aktien 
   ermächtigt werden: 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   a) Der Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 
      1 Nr. 8 Aktiengesetz ermächtigt, bis zum 
      31. Mai 2024 eigene Aktien bis zu 
      insgesamt 10 % des derzeitigen 
      Grundkapitals von EUR 29.069.040,00 zu 
      erwerben. Auf die hiernach erworbenen 
      Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, 
      die sich bereits im Besitz der 
      Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 
      71 a ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu 
      keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des 
      Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung 
      kann ganz oder teilweise, in diesem Fall 
      auch mehrmals, für einen oder mehrere 
      Zwecke ausgeübt werden. Die Ermächtigung 
      darf von der Gesellschaft nicht zum Handel 
      in eigenen Aktien genutzt werden. 
 
      Die Ermächtigung wird wirksam ab dem 15. 
      Juni 2019 und gilt bis zum 31. Mai 2024. 
      Die derzeit bestehende, durch die 
      Hauptversammlung der Ringmetall 
      Aktiengesellschaft am 29. August 2014 
      erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener 
      Aktien wird mit Wirksamwerden der heute 
      beschlossenen Ermächtigung aufgehoben und 
      durch diese Ermächtigung ersetzt. Soweit 
      aufgrund der Ermächtigung vom 29. August 
      2014 oder aufgrund vorangegangener 
      Ermächtigungen oder anderer 
      Rechtsgrundlagen eigene Aktien von der 
      Gesellschaft erworben, aber noch nicht 
      veräußert wurden, gelten für deren 
      Veräußerung die nachfolgenden 
      Regelungen. 
   b) Der Erwerb kann über die Börse oder 
      mittels eines an alle Aktionäre der 
      Gesellschaft gerichteten öffentlichen 
      Kaufangebots erfolgen. 
 
      (1) Erfolgt der Erwerb über die Börse, 
          so darf der von der Gesellschaft 
          gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne 
          Erwerbsnebenkosten) den am 
          Handelstag durch die 
          Eröffnungsauktion ermittelten Kurs 
          für Aktien der Gesellschaft im 
          XETRA-Handel (oder eines an die 
          Stelle des XETRA-Systems getretenen 
          funktional vergleichbaren 
          Nachfolgesystems) der Frankfurter 
          Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 
          % über- oder unterschreiten. 
      (2) Erfolgt der Erwerb über die Abgabe 
          eines öffentlichen Kaufangebots an 
          alle Aktionäre der Gesellschaft, 
          dürfen der angebotene Kaufpreis oder 
          die Grenzwerte der angebotenen 
          Kaufpreisspanne je Aktie (ohne 
          Erwerbsnebenkosten) den 
          arithmetischen Mittelwert der 
          Schlussauktion im XETRA-Handel (oder 
          eines an die Stelle des 
          XETRA-Systems getretenen funktional 
          vergleichbaren Nachfolgesystems) der 
          Frankfurter Wertpapierbörse für 
          Aktien der Gesellschaft am zweiten 
          bis vierten Handelstag vor dem Tag 
          der Veröffentlichung des Angebots um 
          nicht mehr als 10 % über- oder 
          unterschreiten. Überschreitet 
          die Zeichnung das Volumen des 
          Angebots, erfolgt die Annahme nach 
          Quoten. Dabei kann eine 
          bevorrechtigte Annahme geringer 
          Stückzahlen bis zu 100 angedienten 
          Aktien je Aktionär vorgesehen 
          werden. 
   c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der 
      Gesellschaft, die aufgrund der 
      Ermächtigung erworben werden, Dritten im 
      Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen 
      oder beim Erwerb von Unternehmen, 
      Unternehmensteilen oder Beteiligungen 
      daran oder beim Erwerb von gewerblichen 
      Schutzrechten oder Lizenzrechten 
      anzubieten und die mit einem solchen 
      Erwerb im Zusammenhang stehenden Tausch- 
      und/oder Kaufpreisverpflichtungen (zum 
      Erwerbszeitpunkt oder zu einem im 
      Kaufvertrag vereinbarten Zeitpunkt) und 
      sonstigen Zahlungsverpflichtungen zu 
      erfüllen. 
   d) Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der 
      Gesellschaft, die aufgrund der 
      Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, 
      ohne dass die Durchführung der Einziehung 
      eines weiteren Beschlusses der 
      Hauptversammlung bedarf. Die Einziehung 
      kann auf einen Teil der erworbenen Aktien 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Ringmetall Aktiengesellschaft: -2-

beschränkt werden. Von der Ermächtigung 
      zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch 
      gemacht werden. Die Einziehung führt zur 
      Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann 
      abweichend hiervon bestimmen, dass das 
      Grundkapital bei der Einziehung 
      unverändert bleibt und sich stattdessen 
      durch die Einziehung der Anteil der 
      übrigen Aktien am Grundkapital gemäß 
      § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist 
      für diesen Fall zur Anpassung der Angabe 
      der Zahl der Aktien in der Satzung 
      ermächtigt. 
 
      Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese 
      eigenen Aktien ist insoweit 
      ausgeschlossen, als diese Aktien 
      gemäß der vorstehenden Ermächtigung 
      aus lit. (c) verwendet werden. 
 
      Die Ermächtigungen vorstehend unter lit. 
      (c) und (d) können ganz oder in mehreren 
      Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Preis, 
      zu dem die Aktien der Gesellschaft 
      gemäß der Ermächtigung in lit. (c) an 
      Dritte abgegeben werden, darf das nicht 
      gewichtete arithmetische Mittel des 
      Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft 
      in der Schlussauktion im XETRA-Handel 
      (oder einem an die Stelle des 
      XETRA-Systems getretenen funktional 
      vergleichbaren Nachfolgesystem) an der 
      Wertpapierbörse Frankfurt/Main während der 
      letzten fünf Börsentage vor dem Zeitpunkt 
      der verbindlichen Vereinbarung mit dem 
      Dritten oder vor Fälligkeit der Kaufpreis- 
      bzw. sonstigen Zahlungsverpflichtung aus 
      einem solchen Erwerb oder Zusammenschluss 
      um nicht mehr als 10 % unterschreiten. 
7. *Beschlussfassung über die Änderung der 
   Satzung der Ringmetall Aktiengesellschaft* 
 
   Die Auszahlung der Aufsichtsratsvergütung an 
   die Mitglieder des Aufsichtsrats soll zukünftig 
   nicht mehr in einem Betrag, sondern in vier 
   gleichen Raten jeweils am Ende eines 
   Kalenderquartals erfolgen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der 
   Hauptversammlung daher vor, § 12 Absatz 4 der 
   Satzung (Vergütung) wie folgt neu zu fassen: 
 
    '_Die Vergütung ist in vier gleichen Raten, 
    jeweils zum Ende eines Kalenderquartals an 
    die Mitglieder des Aufsichtsrats zahlbar.'_ 
II. 
Bericht an die Hauptversammlung 
 
*Bericht des Vorstands zu dem unter Ziffer 6 der 
Tagesordnung genannten Bezugsrechtsausschluss (§ 186 
Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in Verbindung mit § 71 Abs. 
1 Nr. 8 Aktiengesetz)* 
 
Die Ringmetall Aktiengesellschaft hat in der 
Hauptversammlung vom 29. August 2014 zum Aktienrückkauf 
und zur anschließenden Veräußerung der 
erworbenen eigenen Aktien einen Ermächtigungsbeschluss 
gefasst, der bis zum 31. Juli 2019 befristet ist. Die 
Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien wird daher 
im Laufe dieses Geschäftsjahres auslaufen. Der Vorstand 
soll deshalb auf der Hauptversammlung am 14. Juni 2019 
erneut zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt werden. 
 
Mit der im Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen 
Ermächtigung soll der Vorstand in die Lage versetzt 
werden, im Interesse der Gesellschaft und ihrer 
Aktionäre eigene Aktien über die Börse oder ein 
öffentliches Kaufangebot bis zur Höhe von insgesamt 10 
% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft zu 
erwerben. 
 
Bei einem Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot 
("Tenderverfahren") kann jeder Aktionär entscheiden, 
wie viele Aktien und - bei Festlegung einer Preisspanne 
- zu welchem Preis er diese anbieten möchte. 
Übersteigt die Anzahl der zum festgesetzten Preis 
angebotenen Aktien die Höchstmenge der von der 
Gesellschaft nachgefragten Aktien, ist eine Zuteilung 
erforderlich. Hierbei soll es möglich sein, eine 
bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder kleiner 
Teile von Offerten bis maximal 100 Aktien vorzusehen, 
damit bei der Festlegung der zu erwerbenden Quoten 
gebrochene Beträge und kleine Restbestände vermieden 
werden können und die technische Abwicklung erleichtert 
wird. 
 
Die von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien 
können über die Börse oder ein öffentliches Angebot an 
alle Aktionäre wieder veräußert werden. Mit diesen 
Möglichkeiten des Verkaufs wird bei der Wiederausgabe 
der Aktien das Recht der Aktionäre auf Gleichbehandlung 
gewahrt. 
 
Die Ermächtigung unter Ziffer 6 der Tagesordnung soll 
es der Gesellschaft zudem ermöglichen, eigene Aktien zu 
erwerben, um diese auch ohne erneuten Beschluss der 
Hauptversammlung einziehen zu können. 
 
In der Ermächtigung wird der Gesellschaft ferner die 
Möglichkeit gegeben, eigene Aktien zur Verfügung zu 
haben, um diese als Gegenleistung im Rahmen von 
Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von 
Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen 
daran oder beim Erwerb von gewerblichen Schutzrechten 
oder Lizenzrechten anbieten zu können. Der 
internationale Wettbewerb und die Globalisierung der 
Wirtschaft verlangen zunehmend diese Form der 
Akquisitionsfinanzierung. Die vorgeschlagene 
Ermächtigung soll der Gesellschaft den notwendigen 
Handlungsspielraum geben, um sich bietende 
Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder 
Beteiligungen daran schnell und flexibel ausnutzen zu 
können. Dem trägt der vorgeschlagene Ausschluss des 
Bezugsrechts Rechnung. Bei der Festlegung der 
Bewertungsrelationen wird der Vorstand sicherstellen, 
dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt 
werden. In der Regel wird sich der Vorstand bei der 
Bemessung des Werts der als Gegenleistung hingegebenen 
Aktien am Börsenkurs der Ringmetall AG-Aktie 
orientieren. Dabei ist eine schematische Anknüpfung an 
einen Börsenkurs nicht vorgesehen, insbesondere um 
einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch 
Schwankungen des Börsenkurses in Frage zu stellen. 
 
Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über die 
Ausnutzung der Ermächtigung unterrichten. 
 
III. 
Teilnahmeberechtigung 
1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung sind nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich (a) spätestens 
   sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung - 
   das ist der *07.06.2019 *(24.00 Uhr) - unter 
   der Adresse 
 
   *Ringmetall Aktiengesellschaft* 
   *c/o Bankhaus Gebr. Martin* 
   *Schlossplatz 7, 73033 Göppingen* 
   *Fax Nr. 07161 / 969317* 
   *E-Mail: bgross@martinbank.de* 
 
   in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder 
   englischer Sprache angemeldet haben, wobei 
   der Tag des Zugangs und der Tag der 
   Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind und 
   die (b) ihre Berechtigung gemäß der 
   nachfolgenden Nr. 2 nachgewiesen haben. 
2. Als Berechtigungsnachweis gemäß Nr. 1 
   reicht ein in Textform (§ 126 b BGB) in 
   deutscher oder englischer Sprache erstellter 
   besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
   ein Depot führendes Kredit- oder 
   Finanzdienstleistungsinstitut. Der Nachweis 
   des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn 
   des 21. Tages vor der Hauptversammlung - das 
   ist der *24.05.2019 *(0.00 Uhr) 
   ('Nachweisstichtag') - beziehen und der 
   Gesellschaft unter der in Nr. 1 mitgeteilten 
   Adresse oder Fax-Nummer spätestens sechs Tage 
   vor dem Tag der Hauptversammlung - das ist 
   der *07.06.2019* (24.00 Uhr) - zugehen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die 
   Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   der sich gemäß Nr. 1 angemeldet und den 
   Nachweis gemäß Nr. 1 erbracht hat. 
3. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der 
   Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
   zum Nachweisstichtag. Veränderungen im 
   Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
   hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
   Aktien erst nach dem Nachweisstichtag 
   erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen es sei denn, er 
   bzw. sie lässt sich bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die 
   sich ordnungsgemäß angemeldet und den 
   Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie 
   die Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   veräußern. Mit dem Nachweisstichtag geht 
   keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Der Nachweisstichtag 
   ist kein relevantes Datum für die 
   Dividendenberechtigung. 
4. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises 
   ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Die 
   Eintrittskarten sind lediglich 
   organisatorische Hilfsmittel und keine 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts. 
5. Die Anmeldung kann auch in der Weise 
   erfolgen, dass der Aktionär das ihm über das 
   depotführende Kreditinstitut zugesandte 
   Formular zur Eintrittskartenbestellung 
   ausfüllt und an das depotführende 
   Kreditinstitut zurückschickt. Die 
   erforderliche Anmeldung und die 
   Übersendung des Nachweises des 
   maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in 
   diesen Fällen durch das depotführende 
   Institut vorgenommen. 
6. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln 
   an der Richtigkeit oder Echtheit des 
   Berechtigungsnachweises gemäß Nr. 2 
   einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
   verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

so kann die Gesellschaft die Berechtigung des 
   Aktionärs zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und der Ausübung des 
   Stimmrechtes zurückweisen. 
IV. 
Stimmrecht / Stimmrechtsvollmacht 
1. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung 
   eine Stimme. 
2. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass 
   Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung 
   teilnehmen wollen, ihr Stimmrecht unter 
   entsprechender Vollmachtserteilung durch 
   einen Bevollmächtigten, auch durch ein 
   Kreditinstitut oder eine Vereinigung von 
   Aktionären ausüben lassen können. Auch in 
   diesem Fall muss die Anmeldung unter Vorlage 
   des Nachweises des Anteilsbesitzes 
   rechtzeitig erfolgen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
   der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen 
   der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, 
   noch eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   andere der in § 135 Aktiengesetz 
   gleichgestellten Institutionen oder Personen 
   zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt 
   wird. Werden Vollmachten zur 
   Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen 
   gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§ 
   135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 Aktiengesetz) sowie 
   Aktionärsvereinigungen oder Personen im Sinne 
   § 135 Abs. 8 Aktiengesetz erteilt, besteht 
   kein Textformerfordernis, jedoch ist die 
   Vollmachtserteilung vom Bevollmächtigten 
   nachprüfbar festzuhalten; sie muss zudem 
   vollständig sein und darf nur mit der 
   Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
   enthalten. Wir bitten daher die Aktionäre, 
   sich in diesem Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden über die Form der 
   Vollmacht abzustimmen. 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
   Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden 
   durch Vorweisen der Vollmacht bei der 
   Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung 
   oder durch die vorherige Übermittlung 
   des Nachweises über die Bestellung eines 
   Bevollmächtigten per Post, Telefax oder per 
   E-Mail an die nachstehend genannte Andresse, 
   Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse: 
 
    Ringmetall Aktiengesellschaft 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
    Telefax-Nummer: +49 (0)89 - 210 27 289 
    E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
   Als Service bieten wir unseren Aktionären 
   wieder an, von der Gesellschaft benannte, 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
   bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von 
   der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen 
   wollen, müssen diesem in jedem Fall 
   schriftlich Weisungen für die Ausübung des 
   Stimmrechts mit Hilfe des vorbereiteten 
   Weisungsformulars erteilen. 
 
   Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht 
   ausschließlich auf der Grundlage der vom 
   Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne 
   Weisungen werden sich die 
   Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. 
   Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   nehmen keine Vollmachten zu 
   Verfahrensanträgen, zur Einlegung von 
   Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des 
   Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von 
   Anträgen entgegen. 
 
   Auch diejenigen Aktionäre, die den von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern 
   eine Vollmacht erteilen wollen, müssen sich 
   rechtzeitig unter Vorlage des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes anmelden. 
 
   Diese Vollmachten und Weisungen für die 
   Stimmrechtsvertreter sind aus 
   organisatorischen Gründen bis spätestens 
   *13.06.2019, 14.00 Uhr, *(Eingang bei der 
   Gesellschaft) an die folgende nachfolgende 
   Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
   zurückzusenden, anderenfalls können sie nicht 
   berücksichtigt werden: 
 
    Ringmetall Aktiengesellschaft 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
    Telefax-Nummer: +49 (0)89 - 210 27 289 
    E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
   Formulare für die Vollmachten und Weisungen 
   für den Stimmrechtsvertreter werden den 
   Aktionären zusammen mit den Eintrittskarten 
   zugesandt. 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und 
   fristgerecht angemeldeten und in der 
   Hauptversammlung erschienenen Aktionären, 
   Aktionärsvertretern bzw. deren 
   Bevollmächtigten an, die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter auch während 
   der Hauptversammlung mit der Ausübung des 
   Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
V. 
Einsehbare Unterlagen und Informationen auf der 
Internetseite der Gesellschaft 
 
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der 
Lagebericht, der Konzernlagebericht, der Bericht des 
Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2018, der 
Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des 
Bilanzgewinns und der Bericht des Vorstands zu dem 
unter Ziffer 6 der Tagesordnung genannten 
Bezugsrechtsausschluss können im Internet unter 
 
http://www.ringmetall.de 
 
im Bereich 'Investor Relations/ Hauptversammlung' 
eingesehen werden. Die Unterlagen liegen auch vom Tage 
der Einberufung der Hauptversammlung an in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme 
durch die Aktionäre aus. Die Unterlagen werden auch in 
der Hauptversammlung ausgelegt. 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich 
geforderten Angaben und Erläuterungen ist über die 
Internetseite der Gesellschaft 
 
http://www.ringmetall.de 
 
im Bereich 'Investor Relations/ Hauptversammlung' 
zugänglich. Gleiches gilt auch für die weiteren 
Informationen nach § 124a Aktiengesetz, die ebenfalls 
über die Internetseite der Gesellschaft 
 
http://www.ringmetall.de 
 
im Bereich 'Investor Relations/ Hauptversammlung' 
zugänglich sind. 
 
VI. 
Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen 
(Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 
2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Aktiengesetz) 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 
2 Aktiengesetz* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), 
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt oder bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich (§ 126 Bürgerliches Gesetzbuch) an den 
Vorstand der Ringmetall Aktiengesellschaft zu richten 
und muss der Gesellschaft spätestens bis zum *14. Mai 
2019* bis 24.00 Uhr zugehen. 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten. 
 
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu 
richten: 
 
Vorstand der Ringmetall Aktiengesellschaft 
Innere Wiener Str. 9 
81667 München 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem im Internet unter 
 
http://www.ringmetall.de 
 
im Bereich 'Investor Relations/ Hauptversammlung' 
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 
1, § 127 Aktiengesetz* 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge, 
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur 
Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten 
an: 
 
Ringmetall Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax-Nummer: +49 (0)89 - 210 27 298 
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de 
 
Die Ringmetall Aktiengesellschaft wird alle 
Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder 
des Aufsichtsrats zu einem bestimmten 
Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz 
und Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz 
einschließlich einer etwaigen Begründung und einer 
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter 
 
http://www.ringmetall.de 
 
im Bereich 'Investor Relations/ Hauptversammlung' 
veröffentlichen, wenn sie der Ringmetall 
Aktiengesellschaft spätestens bis zum *30. Mai 2019* 
bis 24.00 Uhr unter der oben genannten Adresse, 
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, 
wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt 
werden. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
Tagesordnungspunkten bzw. Wahlvorschläge zur Wahl des 
Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5) auch ohne 
vorherige und fristgerechte Übermittlung an die 
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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