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DGAP-HV: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Ettlingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.05.2019 in Ettlingen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-03 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG Ettlingen Aktie: 
Wertpapier-Kenn-Nummer 760 010 / ISIN DE0007600108 
Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche 
Hauptversammlung am 28. Mai 2019 
 
Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung 
für Dienstag, den 28. Mai 2019 um 11.00 Uhr in 
Ettlingen (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 
08.04.2019) hat die Beteiligungen im Baltikum AG, 
Rostock, gem. § 122 Abs. 2 AktG die Ergänzung der 
Tagesordnung der Hauptversammlung um weitere 
Gegenstände und die Bekanntmachung dieser Ergänzung 
verlangt. 
 
*Die Tagesordnung wird deshalb um folgende Punkte 
erweitert:* 
 
6.  *Beschlussfassung über die Abberufung der 
    Aufsichtsratsmitglieder und der 
    Ersatzmitglieder* 
 
    Die Beteiligungen im Baltikum AG, vertreten 
    durch ihren Vorstand Herrn Marcel Biedermann, 
    schlägt vor, die amtierenden 
    Aufsichtsratsmitglieder Herrn Prof. Dr. Claus 
    Becker, Herrn Ralf Bake und Herrn Claudius Lang 
    sowie das Ersatzmitglieder Herr Michael Düren 
    gemäß § 103 Abs. 1 AktG mit Wirkung zum 
    Ende dieser Hauptversammlung als 
    Aufsichtsratsmitglieder abzuberufen. 
 
    *Begründung:* 
 
    Die aktuelle Besetzung des Aufsichtsrats 
    spiegelt in keiner Weise die Aktionärsstruktur 
    der Valora Effekten Handel AG wieder. Von den 
    Aufsichtsratsmitgliedern hält lediglich Herr 
    Prof. Dr. Becker Aktien mit Volumen von 9,09 %. 
    Weitere Großaktionäre sind nicht im 
    Aufsichtsrat repräsentiert. 
 
    Bereits in den letzten Hauptversammlungen hat 
    die Beteiligungen im Baltikum AG gefordert, 
    dass Aktionäre entsprechend ihrem prozentualen 
    Anteilsbesitz im Aufsichtsrat auch vertreten 
    sein sollten. 
 
    Seit der letztjährigen Hauptversammlung am 
    28.05.2018 ist der Aktienkurs der Valora 
    Effekten Handel AG historisch eingebrochen. Am 
    Tag der Hauptversammlung lag das Tageshoch bei 
    2,48 EUR, der aktuelle Kurs am 23.04.2019 
    beträgt gerademal 1,48 EUR. Seit der Neuwahl 
    der Aufsichtsräte am 28.05.2018 besteht somit 
    ein Minus von 40 %. Dies ist unserer Meinung 
    insbesondere auf die Wahl von Herrn Ralf Bake 
    in den Aufsichtsrat zurück zu führen. 
 
    Die Anleger fühlen sich offensichtlich durch 
    die Wahl von Herrn Ralf Bake und dessen 
    Handlungen insbesondere auch in Verbindung mit 
    der Kremlin AG verunsichert. Die Kremlin AG 
    hatte kurze Zeit nachdem Herr Bake in den 
    Aufsichtsrat bestellt wurde einen 
    Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht 
    gestellt. Es kann davon ausgegangen werden, 
    dass Anleger sich von dieser Tatsache 
    verunsichert fühlen und deshalb der Kurs massiv 
    abgestürzt ist. 
 
    Aufgrund der unterlassenen Handlungen des 
    damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn 
    Bake, bei der Kremlin AG hat die BaFin ein 
    Zwangsgeld i.H.v. 140.000 EUR verfügt. Hierfür 
    trägt nach Auffassung der Beteiligungen im 
    Baltikum AG Herr Bake die Verantwortung. 
 
    Nach unserem Informationsstand Iaufen 
    Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Herrn 
    Bake. 
 
    Der Reputationsschaden, der der Valora Effekten 
    Handel AG entsteht, wird durch die Handlungen 
    des Herrn Bake jeden Tag vergrößert und 
    schadet der Valora Effekten Handel AG massiv. 
 
    Die Geschäftszahlen der Valora Effekten Handel 
    AG brechen seit der letzten Hauptversammlung 
    massiv ein. 
 
    In der Adhoc-Mitteilung vom 04.01.2019 wurde 
    Folgendes mitgeteilt: 
 
    'Es ist ein ungeprüfter Jahresfehlbetrag von 
    rd. 333 TEUR (Vj. Jahresüberschuss 221 TEUR) zu 
    verzeichnen. Aufgrund stark gefallener Kurse 
    zum Jahresultimo hat sich das geplante Ergebnis 
    damit weiter verschlechtert. Zudem mussten wir 
    Rückstellungen für Prozess- und Anwaltskosten 
    aus vier offenen Verfahren im Zusammenhang mit 
    der Abwehr der sog. 'Reich-Gruppe' bilden.' 
 
    Die Valora Effekten Handel AG ist 
    offensichtlich ebenfalls der Ansicht, dass ein 
    massives rechtliches De?zit ihrerseits besteht 
    und somit erhöhte Kosten für Rechtsberatung 
    notwendig sind. Anders kann der in der 
    Adhoc-Mitteilung genannte Sachverhalt nicht 
    verstanden werden. Dies ist insbesondere 
    erstaunlich, da mit Herrn Claudius Lang ein 
    Rechtsanwalt im Aufsichtsrat vertreten ist. 
 
    Somit ist dringlicher Handlungsbedarf gegeben, 
    um weiteren Schaden von der Gesellschaft fern 
    zu halten. Ein Zuwarten bis zur nächsten 
    Hauptversammlung würde womöglich einen noch 
    größeren Schaden entstehen lassen und der 
    Aktienkurs würde noch weiter fallen. 
7.  *Beschlussfassung über die Erhöhung der Zahl 
    der Aufsichtsratsmitglieder auf 6 und 
    Satzungsänderung* 
 
    Die Beteiligungen im Baltikum AG, vertreten 
    durch ihren Vorstand Herrn Marcel Biedermann, 
    schlägt vor, § 7 (1) der Satzung wie folgt zu 
    ändern: 
 
    § 7 (1) der Satzung wird aufgehoben und wie 
    folgt neu gefasst: 
 
    'Der Aufsichtsrat besteht aus 6 Mitgliedern. 
    Alle Mitglieder werden von den Aktionären nach 
    dem Aktiengesetz gewählt.' 
 
    *Begründung:* 
 
    Wir sind mit der bisherigen Arbeit des 
    amtierenden Aufsichtsrats unzufrieden. 
 
    Möglicherweise sehen dies jedoch die Aktionäre 
    anders. 
 
    Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung, 
    dass die größten Aktionäre auch im 
    Aufsichtsrat einer Gesellschaft vertreten sein 
    sollten. 
 
    Um Streitigkeiten unter den Aktionären zu 
    vermeiden, schlagen wir daher vor, dass die 
    Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder erhöht wird, 
    um die Interessen aller Aktionäre 
    berücksichtigen zu können. 
8.  *Beschlussfassung über die Neuwahl des 
    Aufsichtsrates und von Ersatzmitgliedern* 
 
    Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 7 Abs. 
    1 der Satzung i. V. m. §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 
    101 Abs. 1 des Aktiengesetzes aus drei 
    Mitgliedern, die von der Hauptversammlung 
    gewählt werden, zusammen. 
 
    Die Beteiligungen im Baltikum AG, vertreten 
    durch ihren Vorstand Herrn Marcel Biedermann, 
    schlägt vor, 
 
    1.) Herr Marcel Biedermann, Vorstand der 
    Beteiligungen im Baltikum AG, Heidenheim 
 
    2.) Herr Wolfgang Wilhelm Reich, 
    selbstständiger Unternehmensberater, Heidenheim 
 
    3.) Herr Steffen Saur, Vorstand der 
    Klosterbrauerei Königsbronn AG, Heidenheim 
 
    mit Wirkung ab Beendigung dieser 
    Hauptversammlung bis zur Hauptversammlung, die 
    über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 
    entscheidet, zu wählen. 
 
    Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
    nicht gebunden. 
 
    Angaben zu den Mitgliedschaften der 
    vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat 
    in anderen gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten und Angaben zu vergleichbaren 
    in- und ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    Für den Fall, dass die Hauptversammlung den TOP 
    2 beschließt, schlägt die Beteiligungen im 
    Baltikum AG folgende 6 Personen vor: 
 
    Die Beteiligungen im Baltikum AG, vertreten 
    durch ihren Vorstand Herrn Marcel Biedermann, 
    schlägt vor: 
 
    1.) Herr Marcel Biedermann, Vorstand der 
    Beteiligungen im Baltikum AG, Heidenheim 
 
    2.) ???? Wolfgang Wilhelm Reich, 
    selbstständiger Unternehmensberater, Heidenheim 
 
    3.) Herr Steffen Saur, Vorstand der 
    Klosterbrauerei Königsbronn AG, Heidenheim 
 
    4.) Hierzu wird in der Hauptversammlung ein 
    Vorschlag unterbreitet 
 
    5.) Hierzu wird in der Hauptversammlung ein 
    Vorschlag unterbreitet 
 
    6.) Hierzu wird in der Hauptversammlung ein 
    Vorschlag unterbreitet 
 
    mit Wirkung ab Beendigung dieser 
    Hauptversammlung bis zur Hauptversammlung, die 
    über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 
    entscheidet, zu wählen. 
 
    Zu den möglichen Kandidaten zu 4) bis 6) wird 
    auf der Hauptversammlung ein entsprechender 
    Vorschlag unterbreitet. 
 
    Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
    nicht gebunden. 
 
    Angaben zu den Mitgliedschaften der 
    vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat 
    in anderen gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten und Angaben zu vergleichbaren 
    in- und ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    Herr Marcel Biedermann ist Mitglied in 
    folgenden gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
    ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 
    Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
    - ausserboerslich.com AG (Vorsitz) 
 
    Herr Wolfgang Wilhelm Reich ist Mitglied in 
    folgenden gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
    ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 
    Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
    - Karwendelbahn AG (stellv. Vorsitz) 
 
    - Klosterbrauerei Königsbronn AG (Vorsitz) 
 
    - Kremlin AG (Mitglied) 
 
    - SPV AG & Co. KG a.A. (Mitglied) 
 
    - VCI Venture Capital und Immobilien AG 
    (Mitglied) 
 

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