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DGAP-HV: Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Splendid Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
13.06.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2019-05-03 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Splendid Medien AG Köln - Wertpapier-Kenn-Nr.: 727 950 
- 
- ISIN: DE 0007279507 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu 
der am *Donnerstag, dem 13. Juni 2019, 11:00 Uhr* 
(Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagungsort ist GS1 
Germany Knowledge Center, Stolberger Str. 108, 50933 
Köln. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Splendid Medien AG und des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
   2018, des zusammengefassten Konzernlage- und 
   Lageberichts der Splendid Medien AG, des 
   Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 
   Handelsgesetzbuch sowie des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, 
   jeweils für das am 31. Dezember 2018 
   abgelaufene Geschäftsjahr 2018 
 
   Die genannten Unterlagen liegen vom Tage der 
   Einberufung der Hauptversammlung an in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft zur 
   Einsichtnahme für die Aktionäre aus und können 
   auch im Internet unter 
 
   www.splendidmedien.com 
 
   unter 'Investor Services' und 
   'Hauptversammlung' eingesehen werden. Auf 
   Wunsch wird jedem Aktionär unverzüglich und 
   kostenlos eine Abschrift dieser Vorlagen 
   erteilt. Die vorgenannten Vorlagen werden auch 
   in der Hauptversammlung ausgelegt und näher 
   erläutert. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahres- und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der 
   Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für 
   das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von 357.738,49 EURO in die 
   Gewinnrücklagen einzustellen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Änderung der 
   Aufsichtsratsvergütung und Anpassung von § 22 
   der Satzung* 
 
   Die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats der 
   Splendid Medien AG ist seit 2012 unverändert. 
   Die Steigerung der Anforderungen an die 
   Tätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern durch 
   Gesetz und Rechtsprechung und der hiermit 
   verbundene zeitliche Mehraufwand für die 
   Aufsichtsratsmitglieder lassen eine Anpassung 
   der jährlichen Aufsichtsratsvergütung angezeigt 
   erscheinen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu 
   beschließen: 
 
   a) § 22 Absatz 1 der Satzung wird geändert 
      und wie folgt neu gefasst: 
 
      "Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält 
      neben dem Ersatz seiner Auslagen eine 
      feste Vergütung. Diese beträgt jährlich 
      35.000,00 EURO für den Vorsitzenden des 
      Aufsichtsrats, 25.000,00 EURO für seinen 
      Stellvertreter und 15.000,00 EURO für die 
      übrigen Aufsichtsratsmitglieder. Die 
      Vergütung ist nach Ablauf des 
      Geschäftsjahres zu zahlen. Zusätzlich 
      trägt die Gesellschaft die auf jedes 
      Mitglied des Aufsichtsrats entfallenden 
      Versicherungsprämien für eine 
      Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 
      über eine Versicherungssumme von bis zu 
      10.000.000,00 EURO." 
 
      Im Übrigen bleibt § 22 der Satzung 
      unverändert. 
   b) Die Aufsichtsratsvergütung für das 
      Geschäftsjahr 2019 bestimmt sich für die 
      Zeit vom 1. Januar 2019 bis zur 
      Eintragung dieser Satzungsänderung in das 
      Handelsregister nach der derzeitigen 
      Satzungsregelung sowie für die Zeit ab 
      der Eintragung dieser Satzungsänderung in 
      das Handelsregister bis zum 31. Dezember 
      2019 nach der unter lit. a) dieses 
      Tagesordnungspunktes genannten Regelung, 
      wobei die in diesen beiden Regelungen 
      vorgesehenen Beträge jeweils im 
      Verhältnis der Zeit gekürzt werden. Ab 
      dem Geschäftsjahr 2020 bestimmt sich die 
      Aufsichtsratsvergütung allein nach der 
      unter lit a) dieses Tagesordnungspunktes 
      genannten Satzungsregelung. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum 
   Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2019 zu 
   bestellen. 
 
*Unterlagen zur Hauptversammlung* 
 
Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 6 liegen von der 
Einberufung der Hauptversammlung an in den 
Geschäftsräumen der Splendid Medien AG, Alsdorfer 
Straße 3, 50933 Köln, folgende Dokumente zur 
Einsichtnahme der Aktionäre aus: 
 
* Jahresabschluss der Splendid Medien AG zum 31. 
  Dezember 2018, 
* Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
  Bilanzgewinns, 
* Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018, 
* zusammengefasster Konzernlage- und Lagebericht 
  der Splendid Medien AG, darin enthalten der 
  erläuternde Bericht des Vorstands zu den 
  Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 
  1 Handelsgesetzbuch, 
* Bericht des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2018. 
 
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und 
kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen 
übersandt. Die Unterlagen werden auch in der 
Hauptversammlung der Splendid Medien AG zur 
Einsichtnahme ausgelegt und können zudem im Internet 
unter 
 
www.splendidmedien.com 
 
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' 
eingesehen werden. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Von den insgesamt ausgegebenen 9.789.999 Aktien der 
Gesellschaft im Nennbetrag von je 1,00 EURO sind zum 
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 
9.789.999 Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Je 
1,00 EURO Nennbetrag der Aktien gewähren in der 
Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß 
§ 24 der Satzung diejenigen Aktionäre - persönlich oder 
durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich mindestens 
sechs Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der 
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung 
nicht mitzurechnen sind -, mithin bis *Donnerstag, 6. 
Juni 2019*, *24:00 Uhr*, bei der Gesellschaft 
angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz, 
bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der 
Hauptversammlung, mithin auf den *Donnerstag, 23. Mai 
2019, 00:00 Uhr* ("Nachweisstichtag"), nachgewiesen 
haben. Der Nachweis ist durch eine in Textform (§ 126b 
Bürgerliches Gesetzbuch) erstellte Bescheinigung des 
depotführenden Instituts über den Aktienbesitz (in 
deutscher oder in englischer Sprache) zu erbringen. Der 
Nachweis ist bei der Gesellschaft bis spätestens sechs 
Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der 
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
mitzurechnen sind -, mithin bis *Donnerstag, 6. Juni 
2019*, *24:00 Uhr *(Zugang), einzureichen. 
 
Anmeldungen und Nachweise über den Anteilsbesitz sind 
bei der Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail 
unter folgender Anschrift, Telefax-Nummer bzw. 
E-Mail-Adresse einzureichen: 
 
 Splendid Medien AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0)89 889 690 633 
 E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Gemäß § 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 Aktiengesetz 
erläutern wir die Bedeutung des Nachweisstichtags im 
Sinne von § 123 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz 
dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am 
23. Mai 2019, 00:00 Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung 
der weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen 
Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der 
Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht 
auszuüben. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre 
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach 
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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