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DGAP-News: Elysium Capital AG: Meyer Burger: Elysium Capital begrüsst Wahl von Remo Lütolf und Andreas Herzog (deutsch)

Finanznachrichten News
Elysium Capital AG: Meyer Burger: Elysium Capital begrüsst Wahl von Remo Lütolf und Andreas Herzog

DGAP-News: Elysium Capital AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Rechtssache
Elysium Capital AG: Meyer Burger: Elysium Capital begrüsst Wahl von Remo
Lütolf und Andreas Herzog

03.05.2019 / 15:54
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Elysium Capital begrüsst die Wahl von Remo Lütolf und Andreas Herzog. Die Aktionäre haben hohe Erwartungen an die neuen Verwaltungsräte, welche sich für eine "best practice" in der Corporate Governance ausgesprochen haben. Elysium Capital verfolgt ihre gegen die alten Verwaltungsräte eingereichte Strafanzeige mit Vehemenz im Sinne von Aktionärsrechten und einem funktionierenden Kapitalmarkt. Die Elysium Capital begrüsst die Neuwahl von Dr. Remo Lütolf und Andreas Herzog in den Verwaltungsrat der Meyer Burger Technology AG (MBT). Durch die zwei Neuzugänge wird das Ende des "Selbstbedienungsladen" MBT eingeleitet, da sich beide für gute Corporate Governance ausgesprochen haben. Dieser Neustart im Verwaltungsrat wurde massgeblich durch das Einwirken von Sentis Capital initiiert, welche sich seit ihrem Engagement im Rahmen einer Notkapitalerhöhung für alle Aktionäre stark gemacht hat. Sentis Capital hat im Sinn der guten Corporate Governance Erfolge erzielen können. Drei ihrer Traktanden wurden angenommen. Die Elysium Capital dankt Sentis Capital für diesen Einsatz im Interesse aller Aktionäre. Allerdings stand die Generalversammlung noch im Schatten des alten Verwaltungsrat, insbesondere unter seinem Vorsitzenden Dr. Alexander Vogel. So steht beispielsweise das Stimmrechtsformular im Widerspruch zur Vergütungsverordnung, da den knapp 163 Mio. Aktionärsstimmen, welche vom unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausgeübt wurden, jede Möglichkeit genommen wurde für Aktionärsanträge zu stimmen. Die Option, unabhängig vom Verwaltungsrat für Aktionärsanträge zu stimmen, war auf dem entsprechenden Formular nicht aufgeführt. Die Aktionäre waren somit vollumfänglich vom Wohlwollen des Verwaltungsrats abhängig. Der Verwaltungsrat konnte sich somit viele Stimmen aneignen. Zudem hat es der Verwaltungsrat unterlassen, die Begründungen der Anträge von Sentis Capital den Aktionären in der Einladung mitzuteilen. Im Sinne der guten Corporate Governance und somit grösstmöglicher Transparenz hätten diese aufgeführt werden müssen, um eine faktenbasierte und informierte Entscheidung zu ermöglichen. Aufgrund dieser Ausgestaltung der Stimmrechtsvollmacht und der Einladung konnten nur die rund 66,6 Mio. Stimmen der an der Generalversammlung persönlich anwesenden Aktionäre und Aktionärsvertreter Aktionärsanträgen zustimmen. Von diesen hat der Aktionärsantrag der Elysium Capital zur Wahl von Urs M. Fähndrich in den Verwaltungsrat eine Zustimmung von knapp 90% erhalten. Eine Zustimmung durch die vom unabhängigen Stimmrechtsvertreter repräsentierten Aktienstimmen war aufgrund der beschriebenen Ausgestaltung der Stimmrechtsvollmacht nicht möglich, weshalb die Zustimmung gesamthaft nur bei knapp 27% lag. Ein derartiges Wahlprozedere ist dem Schweizer Kapitalmarkt nicht würdig. Rechtlich garantierten Aktionärsrechten muss am Schweizer Kapitalmarkt Geltung verschafft werden. Daher wird die Elysium Capital gegen diesen schwerwiegenden Verstoss gegen die Vergütungsverordnung ebenfalls rechtlich vorgehen. Im Weiteren kritisiert die Elysium Capital den alten Verwaltungsrat der MBT und insbesondere Dr. Alexander Vogel, welcher die Transaktionsstruktur der Beteiligung an Oxford PV zum Nachteil der Altaktionäre ausgestaltet hat und sich dabei selbst und Dritte bereicherte. An der Generalversammlung offenbarte sich Dr. Vogel als Käufer der neu ausgegebenen Aktien. Mit seiner Aussage, er hätte Vertrauen beweisen wollen, verhöhnt er die geschädigten Altaktionäre, für welche der Schaden mindestens 4,9 Mio. CHF betragen dürfte. Hätte Dr. Vogel tatsächlich Vertrauen beweisen wollen, so hätte er sich nicht über alle Massen in einer massiv überzeichneten Emission Aktien zuteilen lassen, sondern wie alle anderen Aktionäre zu einem höheren Kurs am Markt gekauft. Solche Vorgänge dürfen am Schweizer Kapitalmarkt zum Schutz der Aktionäre unter keinen Umständen toleriert werden. Daher wird die Elysium Capital die bei der Staatsanwaltschaft Berner Oberland sowie der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich eingereichte Strafanzeige gegen den alten Verwaltungsrat mit aller Vehemenz weiter verfolgen. Andere Aktionäre haben Elysium Capital bereits angekündigt, der Strafanzeige als Privatkläger beitreten zu wollen. Es wird Sache der Schweizer Justiz sein, hier Recht zu sprechen. Aufgrund dieser Vorwürfe steht der neue Verwaltungsrat in der Verantwortung schnellstmöglich die Anwaltskanzlei MeyerlustenbergerLachenal, in welcher Dr. Vogel Partner ist und die einen Grossteil der Rechtsdienstleistungen von MBT in der Schweiz erbracht hat, als Kanzlei durch eine unabhängige und nicht mit Interessenkonflikten belastete Kanzlei zu ersetzen.
03.05.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
807129 03.05.2019 AXC0225 2019-05-03/15:54
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