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Finanzministerium: Brüssel muss Defizite der Bankenabwicklung abbauen

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Das Bundesfinanzministerium sieht noch Schwachpunkte des nach der Finanzkrise geschaffenen Banken-Abwicklungsregimes und will die Europäische Kommission dazu drängen, diese in ihrer neuen Amtszeit nach der Europawahl im Mai vorrangig anzugehen. "Die Bundesregierung wird als großen Arbeitsauftrag für die neue Kommission auf jeden Fall priorisieren, die verbleibenden Mängel und Defizite des Abwicklungsregimes anzugehen", sagte Finanz-Staatssekretär Jörg Kukies bei einer Podiumsdiskussion im Finanzministerium.

Es werde eine der Hauptaufgaben der neuen Kommission sein, "diese Defizite zu beheben", forderte Kukies bei der Diskussion zum Thema "10 Jahre nach der Finanzkrise: Wie gut sind die neuen Regeln? Was bleibt zu tun?" aus Anlass der Vorstellung eines Gutachtens des Forschungszentrums "Sustainable Architecture for Finance in Europe" (Safe) der Frankfurter Goethe-Universität. Derzeit gebe es im Euroraum 19 unterschiedliche Insolvenzregimes, und die wettbewerbsrechtlichen europäischen Regeln stünden nicht immer im Einklang mit den Abwicklungsregeln.

Ausdrücklich betonte Kukies, ob nach den neuen Regeln bei künftigen Krisen wirklich nie wieder Steuerzahler haften müssten, sei nicht zu sagen. "Es ist einfach noch zu früh, um weitreichende Aussagen wie 'nie wieder' zu treffen." Bisher habe konjunkturell nur "die Sonne geschienen", man werde aber "diese ganzen Fragen erst wirklich beurteilen können, wenn wir einmal in einer Rezession sind". Zudem habe man Regularien, "deren unbeabsichtigte Nebenwirkung es ist, möglicherweise prozyklische Verhaltensweisen zu generieren".

Finanzstabilität erhöht 
 

Das Finanzministerium hatte die Forscher damit beauftragt, die Wirksamkeit der europäischen Finanzmarktregulierung im deutschen Finanzsektor zu untersuchen. Ihr Gutachten zeigt nach Angaben des Ministeriums, "dass die ergriffenen Politikmaßnahmen wirksam sind und dazu beigetragen haben, die Finanzstabilität zu erhöhen". Das überarbeitete Baseler Rahmenwerk zur Regulierung von Banken sei in der EU zu weiten Teilen in eine einheitliche europäische Bankenregulierung, die "Capital Requirements Regulation" (CRR) und die "Capital Requirements Directive" (CRD IV), umgesetzt worden.

Die Umsetzung dieser Reformen sei von weiteren europäischen und nationalen Politikmaßnahmen begleitet worden, so die Reformen der Eigenkapitalregulierung, um die Verlusttragfähigkeit von Banken zu erhöhen. Zu diesem Zweck verlange die reformierte europäische Bankenregulierung eine in quantitativer wie qualitativer Hinsicht stark verbesserte Eigenkapitalausstattung, und zusätzlich sei die "Säule 2" gestärkt worden, mithilfe derer die Aufsicht weitere bankindividuelle Kapitalzuschläge verlangen könne. Eingeführt worden sei zudem die Kennziffer der Verschuldungsquote einer Bank.

Für die Reformen der Liquiditätsregulierung wurden laut den Angaben zwei neue Kennziffern eingeführt: Die "Liquidity Coverage Ratio", die die Ausstattung einer Bank mit besonders hochwertigen und liquiden Mitteln in einem Stressszenario erfasst, und die "Net Stable Funding Ratio" für die strukturelle Liquidität. Das Finanzministerium betonte zudem die Schaffung des Europäischen Abwicklungsmechanismus, mit dem bei Bankenschieflagen Steuermittel geschützt würden.

Bedingungen nicht verschlechtert 
 

"Die Banken haben jetzt einen höheren Puffer gegen mögliche Verluste", konstatierte der Leiter des Forschungsvorhabens, Rainer Haselmann. "Aber diese Regulierung hat auch Nebenwirkungen", sagte Haselmann bei der Diskussion im Ministerium. So hätten die Banken ihre Kreditvergabe eingeschränkt, und die Liquidität an den Anleihemärkten sei geringer geworden, weil die Banken ihre Aktivitäten als Marktmacher heruntergefahren hätten. Die Bedingungen am Kreditmarkt hätten sich aber nach den Ergebnissen der Untersuchung insgesamt nicht verschlechtert.

Das Finanzministerium hob hervor, das Gutachten habe gezeigt, "dass die umgesetzten Reformen zur Stärkung der Finanzstabilität beigetragen haben". In einigen Bereichen sähen die Gutachter aber Handlungsbedarf, um Kosten und Komplexität der Regulierung zu senken und unerwünschte Nebenwirkungen zu begrenzen. Gleichzeitig seien weitere Maßnahmen zur Risikoreduktion auf europäischer und internationaler Ebene erforderlich.

Das Ministerium will nach eigenen Angaben daher auf die Umsetzung von Initiativen zur Modernisierung des Meldewesens und zu mehr Proportionalität in der Regulierung etwa durch eine "Small Banking Box" für kleine Banken mit risikoarmem Geschäftsmodell sowie Erleichterungen für kleine Versicherer dringen. Schwerpunkte sollen auch die Überprüfung von Transparenzvorschriften, gezielte Verbesserungsmaßnahmen im Fondsbereich und weitere Maßnahmen zur Risikoreduktion sein, wie ein Abbau zu hoher Bestände an notleidenden Krediten und ein konsequenter Aufbau der in Europa vereinbarten "Bail-in"-Puffer zur Glübigerbeteiligung bei Bankenschieflagen.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/apo

(END) Dow Jones Newswires

May 06, 2019 06:31 ET (10:31 GMT)

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