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DGAP-News: STO SE & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung STO SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2019 in Donauhallen, An der Donauhalle 2, 78166 Donaueschingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-05-06 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. StO SE & Co. KGaA Stühlingen Wertpapier-Kenn-Nummer: 727 410 / 727 413 ISIN: DE 0007274102 / DE 0007274136 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den *19. Juni 2019, 10.30 Uhr*, in den Donauhallen, An der Donauhalle 2, 78166 Donaueschingen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. *Tagesordnung:* TOP Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils 1: gebilligten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31.12.2018, der Lageberichte für die Sto SE & Co. KGaA und den Konzern einschließlich der erläuternden Berichte der persönlich haftenden Gesellschafterin STO Management SE zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches, den nichtfinanziellen Angaben der §§ 289b, 315b des Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des Aufsichtsrats; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Sto SE & Co. KGaA zum 31.12.2018 Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Sto SE & Co. KGaA zum 31.12.2018 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 41.485.979,37 ausweist, festzustellen. Mit Ausnahme der Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses gem. § 286 Abs. 1 S. 1 Aktiengesetz ist keine weitere Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss nach § 171 Aktiengesetz gebilligt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 Aktiengesetz die Hauptversammlung über die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss gefasst. TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des 2: Bilanzgewinns* Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31.12.2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 41.485.979,37 wie folgt zu verwenden: 1. Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,31 und eines EUR 10.380.420 Sonderbonus in Höhe ,00 von EUR 3,78 je Stück dividendenberechtigte Vorzugsaktie, also auf die 2.538.000 dividendenberechtigten Vorzugsaktien im rechnerischen Gesamtnennbetrag von EUR 6.497.280,00 eine Gesamtausschüttung in Höhe von 2. Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,25 und eines EUR 15.668.640 Sonderbonus in Höhe ,00 von EUR 3,78 je Stück dividendenberechtigte Stammaktie, also auf die 3.888.000 dividendenberechtigten Stammaktien im rechnerischen Gesamtnennbetrag von EUR 9.953.280,00 eine Gesamtausschüttung in Höhe von 3. Einstellung in andere EUR 15.000.000 Gewinnrücklagen ,00 4. Vortrag auf neue EUR 436.919,37 Rechnung Bilanzgewinn: EUR 41.485.979 ,37 Vorbehaltlich vorschlagsentsprechender Beschlussfassung ist die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag und somit am 24. Juni 2019 zahlbar. Bei der Anzahl der dividendenberechtigten Stück Stammaktien ist berücksichtigt, dass die Sto SE & Co. KGaA 432.000 Stück eigene auf den Namen lautende Stammaktien hält. TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 3: persönlich haftenden Gesellschafterin STO Management SE für das Geschäftsjahr 2018* Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin STO Management SE für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 4: Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE und der Aufsichtsrat schlagen vor, allen im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Sto SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. TOP *Beschlussfassung über das Unterbleiben der in 5: § 285 Nr. 9a) Satz 5 bis 8 sowie in § 314 abs. 1 Nr. 6a) Satz 5 bis 8 des Handelsgesetzbuches verlangten Angaben* Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE und der Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Die in § 285 Nr. 9a) Satz 5 bis 8 sowie in § 314 abs. 1 Nr. 6a) Satz 5 bis 8 des Handelsgesetzbuches verlangten Angaben unterbleiben für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 sowohl im Jahresabschluss als auch im Konzernabschluss. TOP *Nachwahl Ersatzkandidatin für den 6: Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat schlägt auf der Grundlage des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats vor, folgende Person zum Ersatzmitglied für sämtliche von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Juni 2017 gewählten Mitglieder der Anteilseigner zu wählen: Frau Kirstin Stotmeister, Waldshut-Tiengen, Betriebswirtin. Die zur Wahl vorgeschlagene Person hat keine Mandate nach § 125 Abs. 1 S. 5 Aktiengesetz in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. TOP *Wahl des Abschlussprüfers und des 7: Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). TOP *Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- 8: und Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Sto SE & Co. KGaA und der Sto BTN GmbH* Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem am 25.04.2019 geschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Sto SE & Co. KGaA als beherrschender und ergebnisempfangender Gesellschaft (Obergesellschaft) und der im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 714290 eingetragenen Sto BTN GmbH als beherrschter und ergebnisabführender Gesellschaft zuzustimmen. Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt: _1. Leitung_ Die Sto BTN GmbH unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der Sto SE & Co. KGaA. Die Sto SE & Co. KGaA ist demgemäß berechtigt, der Geschäftsführung der Sto BTN GmbH hinsichtlich der Leitung der Sto BTN GmbH Weisung zu erteilen. Die Geschäftsführung der Sto BTN GmbH ist demgemäß gegenüber der Sto SE & Co. KGaA verpflichtet, deren Weisungen zu folgen. Eine Weisung dahingehend, diesen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zu ändern, aufrecht zu erhalten oder zu beenden, kann nicht erteilt werden. _Die Sto SE & Co. KGaA wird ihr Weisungsrecht nur durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin oder von ihr Bevollmächtigte ausüben._ _2. Gewinnabführung_ _Die Sto BTN GmbH verpflichtet sich, erstmals für das Geschäftsjahr, in dem die Eintragung dieses Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages (auch '_ _BEAV_ ') in das Handelsregister der Sto BTN GmbH erfolgt, und für die darauf folgenden Geschäftsjahre während der Laufzeit dieses Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages ihren ganzen Gewinn an die Sto SE & Co. KGaA abzuführen. Für den Umfang der Gewinnabführung gilt, neben und vorrangig zu nachfolgenden
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