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DGAP-HV: Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Geratherm Medical AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
14.06.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-05-06 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Geratherm Medical AG Geschwenda Wertpapier-Kenn-Nummer 
549 562 
ISIN DE0005495626 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
Freitag, dem 14. Juni 2019, 14:00 Uhr, im GRANDHOTEL 
HESSISCHER HOF, 
Friedrich-Ebert-Anlage 40, 60325 Frankfurt am Main 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Geratherm Medical AG zum 31. Dezember 2018 
   und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie des gebilligten Konzernabschlusses 
   zum 31. Dezember 2018 und Konzernlageberichts 
   für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands 
   mit den erläuternden Angaben nach §§ 289a 
   Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB für das 
   Geschäftsjahr 2018 
 
   Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen 
   der Gesellschaft, Fahrenheitstraße 1 in 
   98716 Geschwenda, und im Internet unter 
 
   http://www.geratherm.com 
 
   eingesehen werden. Auf Anfrage werden diese 
   Unterlagen, die im Übrigen auch während 
   der Hauptversammlung ausliegen werden, jedem 
   Aktionär kostenlos übersandt. 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine 
   Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat 
   hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 am 
   10. April 2019 gemäß §§ 171, 172 AktG 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   gemäß § 172 AktG festgestellt. Die 
   Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 
   Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die 
   Feststellung des Jahresabschlusses zu 
   beschließen hat, liegen nicht vor. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Die Geratherm Medical AG konnte in 2018 einen 
   handelsrechtlichen Gewinn in Höhe von 
   1.212.842 EUR erwirtschaften. Zusammen mit dem 
   Bilanzgewinn-Vortrag aus den vergangenen 
   Jahren ergibt sich ein kumulierter 
   Bilanzgewinn in Höhe von 3.816.702,55 EUR. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   kumulierten Bilanzgewinn des 
   handelsrechtlichen Jahresabschlusses zum 31. 
   Dezember 2018 in Höhe von 3.816.702,55 EUR wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende von 40 Cent 
      je Stückaktie, d. h. in Höhe von 
      insgesamt 1.979.999,60 EUR. 
 
   Die Dividende soll am 19. Juni 2019 ausgezahlt 
   werden. 
 
   Für die geplante Dividendenausschüttung in 
   Höhe von 40 Cent je Aktie für das 
   Geschäftsjahr 2018 (insgesamt also 
   1.979.999,60 EUR) sind nach den steuerlichen 
   Vorschriften zuerst der ausschüttbare Gewinn 
   des Geschäftsjahres und danach das steuerliche 
   Einlagekonto zu verwenden. 
 
   Für das Geschäftsjahr 2018 beträgt der 
   erwirtschaftete ausschüttbare Gewinn 1.362 
   TEUR und wird durch die geplante 
   Dividendenausschüttung vollständig 
   aufgebraucht, so dass ein Zugriff auf das mit 
   15.206 TEUR fortbestehende steuerliche 
   Einlagekonto zur Ausschüttung möglich ist. Die 
   Ausschüttung erfolgt in Höhe von 618 TEUR 
   steuerneutral. Auf den ausschüttbaren Gewinn 
   von 1.362 TEUR ist Kapitalertragsteuer nebst 
   Solidaritätszuschlag in Höhe von 26,4 % (359 
   TEUR) einzubehalten. 
 
   Sofern in künftigen Jahren 
   Dividendenausschüttungen den maßgeblichen 
   ausschüttbaren Gewinn übersteigen, können 
   diese auch weiterhin steuerfrei aus dem 
   steuerlichen Einlagekonto geleistet werden. 
 
   b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf 
      neue Rechnung in Höhe von 1.836.702,95 
      EUR. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Mitglied des Vorstands für seine Tätigkeit im 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre 
   Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erfurt, zum 
   Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer 
   der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 zu 
   wählen. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Absatz 1 
   und § 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes (AktG) 
   zusammen und besteht nur aus 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre; 
   gemäß § 95 Satz 1 AktG und § 9 Absatz 1 
   der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei 
   Mitgliedern. 
 
   Herr Firus Mettler hat am 17. April 2019 
   gemäß § 9 Abs. 5 der Satzung der 
   Gesellschaft mitgeteilt, sein 
   Aufsichtsratsmandat mit Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung am 14. Juni 2019 
   aus privaten Gründen niederzulegen. Aus diesem 
   Grund ist die Neuwahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds erforderlich, wobei die 
   Wahl gemäß § 9 Absatz 6 der Satzung für 
   den Rest der Amtsdauer des vorzeitig 
   ausscheidenden Mitglieds erfolgt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab 
   Beendigung der Hauptversammlung 
 
   Herrn Dipl.-Kfm. Dirk Isenberg, Beruf: 
   Geschäftsführer der MEDIQON 
   Beteiligungsgesellschaft, Wohnort: 61250 
   Usingen, bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
   Geschäftsjahres 2019 beschließt, in den 
   Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   *Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 
   Abs. 5 AktG* 
 
   Herr Isenberg erfüllt aufgrund seines 
   beruflichen Hintergrundes die Qualifikation 
   eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von 
   § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   *Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur 
   Geratherm Medical AG* 
 
   Herr Isenberg steht in keinen persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehungen zu 
   Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder 
   zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionären. Die MEDIQON 
   Beteiligungsgesellschaft, in der Herr Isenberg 
   Geschäftsführer ist, nimmt unabhängig von 
   Geratherm an einem Förderprojekt des Bundes 
   zur Glukosemessung teil. 
 
   *Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder in 
   vergleichbaren Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen* 
 
   Herr Isenberg hält keine Mitgliedschaft in 
   weiteren gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder in vergleichbaren 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
*II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Teilnahmeberechtigung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter 
Nachweis ihres Aktienbesitzes vor der Hauptversammlung 
bei der nachstehend bezeichneten Stelle in Textform in 
deutscher oder englischer Sprache bis spätestens zum 
Ablauf des 07. Juni 2019, 24.00 Uhr, anmelden. 
 
Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die 
Bescheinigung des depotführenden Instituts, die sich 
auf den Beginn des 24. Mai 2019, 00.00 Uhr, 
(sogenannter Nachweisstichtag) zu beziehen hat. Dieser 
Nachweis ist in Textform in deutscher oder in 
englischer Sprache zu erbringen und muss der 
Gesellschaft ebenfalls unter folgender Anmeldeadresse 
spätestens bis zum Ablauf des 07. Juni 2019, 24.00 Uhr, 
zugehen: 
 
Geratherm Medical AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 69 12012-86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Dabei richtet sich die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für 
das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des 
Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein 
zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach 
dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich 
des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst 
danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung* 
 
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der 
Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, 

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May 06, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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