DJ DGAP-HV: Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Geratherm Medical AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
14.06.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-05-06 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Geratherm Medical AG Geschwenda Wertpapier-Kenn-Nummer
549 562
ISIN DE0005495626 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, dem 14. Juni 2019, 14:00 Uhr, im GRANDHOTEL
HESSISCHER HOF,
Friedrich-Ebert-Anlage 40, 60325 Frankfurt am Main
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
*I. TAGESORDNUNG*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Geratherm Medical AG zum 31. Dezember 2018
und des Lageberichts für das Geschäftsjahr
2018 sowie des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2018 und Konzernlageberichts
für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands
mit den erläuternden Angaben nach §§ 289a
Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB für das
Geschäftsjahr 2018
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft, Fahrenheitstraße 1 in
98716 Geschwenda, und im Internet unter
http://www.geratherm.com
eingesehen werden. Auf Anfrage werden diese
Unterlagen, die im Übrigen auch während
der Hauptversammlung ausliegen werden, jedem
Aktionär kostenlos übersandt.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine
Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat
hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 am
10. April 2019 gemäß §§ 171, 172 AktG
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
gemäß § 172 AktG festgestellt. Die
Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173
Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die
Feststellung des Jahresabschlusses zu
beschließen hat, liegen nicht vor.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Die Geratherm Medical AG konnte in 2018 einen
handelsrechtlichen Gewinn in Höhe von
1.212.842 EUR erwirtschaften. Zusammen mit dem
Bilanzgewinn-Vortrag aus den vergangenen
Jahren ergibt sich ein kumulierter
Bilanzgewinn in Höhe von 3.816.702,55 EUR.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
kumulierten Bilanzgewinn des
handelsrechtlichen Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2018 in Höhe von 3.816.702,55 EUR wie
folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von 40 Cent
je Stückaktie, d. h. in Höhe von
insgesamt 1.979.999,60 EUR.
Die Dividende soll am 19. Juni 2019 ausgezahlt
werden.
Für die geplante Dividendenausschüttung in
Höhe von 40 Cent je Aktie für das
Geschäftsjahr 2018 (insgesamt also
1.979.999,60 EUR) sind nach den steuerlichen
Vorschriften zuerst der ausschüttbare Gewinn
des Geschäftsjahres und danach das steuerliche
Einlagekonto zu verwenden.
Für das Geschäftsjahr 2018 beträgt der
erwirtschaftete ausschüttbare Gewinn 1.362
TEUR und wird durch die geplante
Dividendenausschüttung vollständig
aufgebraucht, so dass ein Zugriff auf das mit
15.206 TEUR fortbestehende steuerliche
Einlagekonto zur Ausschüttung möglich ist. Die
Ausschüttung erfolgt in Höhe von 618 TEUR
steuerneutral. Auf den ausschüttbaren Gewinn
von 1.362 TEUR ist Kapitalertragsteuer nebst
Solidaritätszuschlag in Höhe von 26,4 % (359
TEUR) einzubehalten.
Sofern in künftigen Jahren
Dividendenausschüttungen den maßgeblichen
ausschüttbaren Gewinn übersteigen, können
diese auch weiterhin steuerfrei aus dem
steuerlichen Einlagekonto geleistet werden.
b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf
neue Rechnung in Höhe von 1.836.702,95
EUR.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Mitglied des Vorstands für seine Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erfurt, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 zu
wählen.
6. *Beschlussfassung über die Wahl zum
Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Absatz 1
und § 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes (AktG)
zusammen und besteht nur aus
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre;
gemäß § 95 Satz 1 AktG und § 9 Absatz 1
der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei
Mitgliedern.
Herr Firus Mettler hat am 17. April 2019
gemäß § 9 Abs. 5 der Satzung der
Gesellschaft mitgeteilt, sein
Aufsichtsratsmandat mit Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung am 14. Juni 2019
aus privaten Gründen niederzulegen. Aus diesem
Grund ist die Neuwahl eines
Aufsichtsratsmitglieds erforderlich, wobei die
Wahl gemäß § 9 Absatz 6 der Satzung für
den Rest der Amtsdauer des vorzeitig
ausscheidenden Mitglieds erfolgt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab
Beendigung der Hauptversammlung
Herrn Dipl.-Kfm. Dirk Isenberg, Beruf:
Geschäftsführer der MEDIQON
Beteiligungsgesellschaft, Wohnort: 61250
Usingen, bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Geschäftsjahres 2019 beschließt, in den
Aufsichtsrat zu wählen.
*Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100
Abs. 5 AktG*
Herr Isenberg erfüllt aufgrund seines
beruflichen Hintergrundes die Qualifikation
eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von
§ 100 Abs. 5 AktG.
*Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur
Geratherm Medical AG*
Herr Isenberg steht in keinen persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen zu
Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder
zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionären. Die MEDIQON
Beteiligungsgesellschaft, in der Herr Isenberg
Geschäftsführer ist, nimmt unabhängig von
Geratherm an einem Förderprojekt des Bundes
zur Glukosemessung teil.
*Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder in
vergleichbaren Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen*
Herr Isenberg hält keine Mitgliedschaft in
weiteren gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder in vergleichbaren
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
*II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
*Teilnahmeberechtigung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter
Nachweis ihres Aktienbesitzes vor der Hauptversammlung
bei der nachstehend bezeichneten Stelle in Textform in
deutscher oder englischer Sprache bis spätestens zum
Ablauf des 07. Juni 2019, 24.00 Uhr, anmelden.
Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die
Bescheinigung des depotführenden Instituts, die sich
auf den Beginn des 24. Mai 2019, 00.00 Uhr,
(sogenannter Nachweisstichtag) zu beziehen hat. Dieser
Nachweis ist in Textform in deutscher oder in
englischer Sprache zu erbringen und muss der
Gesellschaft ebenfalls unter folgender Anmeldeadresse
spätestens bis zum Ablauf des 07. Juni 2019, 24.00 Uhr,
zugehen:
Geratherm Medical AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Dabei richtet sich die Berechtigung zur
Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für
das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des
Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein
zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach
dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich
des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst
danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und
stimmberechtigt.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung*
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der
Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten,
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auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen, hin. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu erteilen. Die Erteilung kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder per Fax oder elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen: Geratherm Medical AG Investor Relations - HV 2019 Fahrenheitstr. 1 98716 Geschwenda Telefax-Nr.: +49 36205-98115 E-Mail: info@geratherm.com Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Personen auf der Rückseite der Eintrittskarte zugesendet. Dieses Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.geratherm.com zum Herunterladen bereit. Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. *Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung* Als Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und einen Nachweis des Anteilsbesitzes erbringen. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.geratherm.com zum Download zur Verfügung. Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer ihm vom Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten Weisung abstimmen; auch bei nicht eindeutiger Weisung muss sich ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Dieses kann auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail), indem z. B. die zugesandte Eintrittskarte und das auf der Internetseite der Gesellschaft erhältliche Vollmachts-/Weisungsformular als eingescannte Datei beispielsweise im PDF-Format per E-Mail an die nachstehend genannte Adresse übersendet wird. Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens 13. Juni 2019, 17.00 Uhr, (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an der nachfolgenden Adresse, Faxnummer oder E-Mailadresse eingehen: Geratherm Medical AG Investor Relations - HV 2019 Fahrenheitstraße 1 98716 Geschwenda Telefax-Nr.: +49 36205-98115 E-Mail: info@geratherm.com Alternativ ist eine Übergabe an den Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung steht den Aktionären unter der Internetadresse: http://www.geratherm.com zum Download zur Verfügung oder kann werktäglich (Mo. - Fr.) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter der Telefon-Nummer +49 (0)36205 - 980 angefordert werden. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft besteht nicht. *III. Rechte der Aktionäre* *Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand an die folgende Adresse Geratherm Medical AG Vorstand - HV 2019 Fahrenheitstr. 1 98716 Geschwenda zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am 14. Mai 2019, 24:00 Uhr, zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers sind ausschließlich zu richten an: Geratherm Medical AG Vorstand - HV 2019 Fahrenheitstr. 1 98716 Geschwenda Telefax-Nr. +49 36205-98115 E-Mail: info@geratherm.com Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers, gegebenenfalls mit Begründung, wobei Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers keiner Begründung bedürfen, bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 30. Mai 2019, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft an der vorstehend genannten Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.geratherm.com veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und einer etwaigen Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine etwaige Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Prüfers) enthalten. *Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG* In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. *IV. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG* Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.geratherm.com unter 'Investor Relations / Hauptversammlung'. *V. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte - Angaben nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG* Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 4.949.999 EUR und ist eingeteilt in 4.949.999 nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der
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Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im
Bundesanzeiger beträgt 4.949.999. Aus von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine
Stimmrechte ausgeübt werden. Zum Zeitpunkt der
Einberufung werden von der Gesellschaft keine eigenen
Aktien gehalten.
*VI. Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13, 14
DSGVO im Hinblick auf die Datenerhebung für Zwecke der
Hauptversammlung*
Die Geratherm Medical AG verarbeitet im Zusammenhang
mit der Hauptversammlung Ihre personenbezogenen Daten
(insbesondere Name, Adresse und weitere Kontaktdaten
des Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie;
gegebenenfalls Name und Adresse des vom jeweiligen
Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters) nach den
Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes ('BDSG") sowie
der Datenschutzgrundverordnung ('DSGVO"), des
Aktiengesetzes ('AktG') sowie aller weiteren relevanten
Rechtsvorschriften. Die Gesellschaft verarbeitet
hierbei Daten, die von den Aktionären im Rahmen der
Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben bzw. aus
diesem Anlass von ihren depotführenden Banken an die
Gesellschaft übermittelt werden.
*Verantwortlicher für die Datenverarbeitung und
Datenschutzbeauftragter*
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die
Geratherm Medical AG
Fahrenheitstr. 1
98716 Geschwenda
E-Mail: info@geratherm.com
Telefon: +49 36205-980
Den Datenschutzbeauftragten der Geratherm Medical AG
erreichen Sie unter
Geratherm Medical AG
Datenschutzbeauftragter
Fahrenheitstraße 1
98716 Geschwenda
E-Mail: info@geratherm.com
Telefon: +49 36205-980
*Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung*
Die Geratherm Medical AG verarbeitet Ihre
personenbezogenen Daten, um ihren gesetzlichen
Pflichten nachzukommen und um die Anmeldung und
Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung (z. B.
Prüfung der Teilnahmeberechtigung) abzuwickeln und den
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung (einschließlich der Erteilung,
dem Widerruf und dem Nachweis von Vollmachten und
Weisungen) zu ermöglichen. Ohne die Bereitstellung der
betreffenden Daten ist Ihre Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung von Stimmrechten und
anderer versammlungsbezogener Rechte nicht möglich.
Die Verarbeitung umfasst Vorgänge im Zusammenhang mit
der Anmeldung eines Aktionärs für die Hauptversammlung,
der Teilnahme an der Hauptversammlung durch einen
Bevollmächtigten bzw. den von der Geratherm Medical AG
benannten Stimmrechtsvertreter, dem
Teilnehmerverzeichnis sowie
Tagesordnungsergänzungsverlangen und Gegenanträgen bzw.
-wahlvorschlägen.
Rechtsgrundlage für die vorstehend beschriebenen
Datenverarbeitungsvorgänge ist jeweils Art. 6 (1) c)
DSGVO. Danach ist eine Datenverarbeitung
rechtmäßig, wenn diese zur Erfüllung einer
rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der
Verantwortliche unterliegt. Die Verpflichtung zur
Vornahme der vorstehend beschriebenen
Verarbeitungsvorgänge ergibt sich jeweils aus dem
Aktiengesetz.
Die Verarbeitung der vorgenannten personenbezogenen
Daten ist jeweils erforderlich, um die gesetzlich
vorgeschriebenen Pflichten der Geratherm Medical AG zu
erfüllen.
*Empfänger der personenbezogenen Daten*
Für die Ausrichtung der Hauptversammlung bedienen wir
uns externer Dienstleister, die Ihre personenbezogenen
Daten nach unseren Weisungen im Einklang mit Art. 28
DSGVO verarbeiten.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen
Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der
Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre
Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über Sie
erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von
bekanntmachungspflichtigen
Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw.
-wahlvorschlägen werden Ihre personenbezogenen Daten
veröffentlicht.
Im Rahmen von gesetzlichen Vorschriften können wir
verpflichtet sein, Ihre personenbezogenen Daten
weiteren Empfängern, wie etwa Behörden oder Gerichten,
zu übermitteln.
Die Übermittlung personenbezogener Daten an einen
Empfänger in einem Drittland ist nicht beabsichtigt.
*Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten*
Grundsätzlich löschen oder anonymisieren wir Ihre
personenbezogenen Daten, sobald und soweit sie für die
zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, es
sei denn, gesetzliche Nachweis- und/oder
Aufbewahrungspflichten (nach dem Aktiengesetz, dem
Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung oder sonstigen
Rechtsvorschriften) verpflichten uns zu einer weiteren
Speicherung. Die Daten im Zusammenhang mit
Hauptversammlungen werden regelmäßig nach drei
Jahren gelöscht oder anonymisiert, es sei denn, die
weitere Verarbeitung ist im Einzelfall im Zusammenhang
mit Ansprüchen, die gegen die Geratherm Medical AG oder
seitens der Geratherm Medical AG geltend gemacht werden
(gesetzliche Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren),
erforderlich.
*Ihre Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung
personenbezogener Daten zu Ihrer Person*
- Recht auf Auskunft über die seitens der
Geratherm Medical AG über Sie gespeicherten
Daten (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung unrichtiger über Sie
gespeicherter Daten (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung Ihrer Daten, insbesondere,
sofern diese für die Zwecke, für die sie
ursprünglich erhoben wurden, nicht mehr
erforderlich sind (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
(Sperrung), insbesondere, sofern die
Verarbeitung Ihrer Daten unrechtmäßig ist
oder die Richtigkeit Ihrer Daten durch Sie
bestritten wird (Art. 18 DSGVO)
- Beschwerderecht: Für Beschwerden im Hinblick
auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten steht Ihnen unser
Datenschutzbeauftragter unter den angegebenen
Kontaktdaten zur Verfügung. Unabhängig davon
haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der
zuständigen Datenschutzbehörde einzulegen.
Geschwenda, im April 2019
*Geratherm Medical AG*
_Der Vorstand_
2019-05-06 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Geratherm Medical AG
Fahrenheitstr. 1
98716 Geschwenda
Deutschland
Telefon: +49 36205 980
Fax: +49 36205 98115
E-Mail: info@geratherm.com
Internet: http://www.geratherm.com
ISIN: DE0005495626
WKN: 549562
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime
Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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