Mainz (ots) - Etwa 10 000 Kranke haben den Tod vor Augen, weil kein Spenderorgan zur Verfügung steht. Eine Katastrophe. 80 Prozent der Deutschen befürworten Organspenden. Aber nur ein Bruchteil von ihnen besitzt auch selbst einen ausgefüllten Organspendeausweis. Man kann ruhigen Gewissens argumentieren, Letzteres sei ein Armutszeugnis, zeige mangelhaftes Reflektieren oder Faulheit. An dieser Argumentation ist ein Stück Wahrheit. Zur Wahrheit gehört aber auch: Das grundgesetzlich geschützte Selbstbestimmungsrecht reicht über den Tod hinaus und ist sehr stark. So stark, dass es verfassungsrechtlich und ethisch extrem heikel wäre, wenn der Gesetzgeber schlankweg hinginge und - Widerspruchslösung - aus dem Schweigen eines potenziellen Organspenders ein "Ja" zur Organspende interpretieren wollte. In manchen Staaten wird dies so gehandhabt, Argument: eine Art Staatsnotstand, hervorgerufen durch zu geringe Spendenbereitschaft und die daraus resultierende lebensgefährliche Situation tausender Kranker. Diese Sichtweise wiegt schwer und ist menschlich absolut verständlich - aber sie bleibt heikel, sie bleibt ein extrem schmaler Grat. Politiker haben nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Prinzip der Freiwilligkeit bei der Organspende bewahren will. Diesem Entwurf muss eine Chance gegeben werden. Falls er nicht dazu führt, dass sich die Bereitschaft zur Organspende in notwendigem Umfang erhöht, bliebe die Widerspruchslösung. Legitimiert werden könnte sie aber nur von einer sehr breiten Mehrheit im Parlament und einem sehr überzeugten "Ja" des Bundesverfassungsgerichts.
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