Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 10.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
NurExone Biologic: Erfahren Sie mehr über den Biotech-Gral!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
280 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Knorr-Bremse Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Knorr-Bremse Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Knorr-Bremse Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 18.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-07 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Knorr-Bremse Aktiengesellschaft München ISIN 
DE000KBX1006 
Wertpapier-Kenn-Nummer: KBX100 Einberufung der 
ordentlichen Hauptversammlung 2019 
der Knorr-Bremse AG 
am 18. Juni 2019 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung der Knorr-Bremse AG 
 
am Dienstag, den 18. Juni 2019, um 10:00 Uhr (MESZ), 
Einlass ab 9:00 Uhr (MESZ) im ICM (Internationales 
Congress Center München), Am Messesee 6, Messegelände, 
81829 München. (Anfahrtsplan unter 
ir.knorr-bremse.com/hv) 
 
I. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses sowie 
   des zusammengefassten Lageberichts für die 
   Knorr-Bremse AG und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats und des 
   Corporate-Governance-Berichts zum 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die vorstehenden Unterlagen sind auf unserer 
   Internetseite unter 
 
   ir.knorr-bremse.com/hv 
 
   zugänglich. Sie werden auch in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und dort 
   näher erläutert werden. 
 
   Die vorstehenden Unterlagen enthalten den 
   Vergütungsbericht und den erläuternden 
   Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 
   sowie § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 
   Satz 1 AktG festgestellt. Die 
   Hauptversammlung hat zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss 
   zu fassen. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Knorr-Bremse AG aus dem 
   abgelaufenen Geschäftsjahr von insgesamt EUR 
   373.352.678,31 in Höhe von EUR 282.100.000,00 
   zur Ausschüttung einer Dividende von 
 
   *EUR 1,75 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie* 
 
   zu verwenden und im Übrigen auf neue 
   Rechnung vorzutragen. 
 
   Es ergibt sich damit die folgende Verwendung 
   des Bilanzgewinns: 
 
    Bilanzgewinn:         373.352.678,31 EUR 
    Verteilung an die     282.100.000,00 EUR 
    Aktionäre: 
    Vortrag auf neue      91.252.678,31 EUR 
    Rechnung: 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, also am Freitag, den 21. Juni 
   2019, fällig. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für 
   das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
   Zweigniederlassung München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer 
   für die prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts für das erste 
   Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 zu 
   bestellen. 
 
   Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist auf die 
   Empfehlung seines Prüfungsausschusses 
   gestützt. Sowohl die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses an den Aufsichtsrat als 
   auch der Vorschlag des Aufsichtsrats sind 
   frei von einer ungebührlichen Einflussnahme 
   durch Dritte. Auch bestanden keine 
   Regelungen, die die Auswahlmöglichkeit im 
   Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten 
   Abschlussprüfers oder einer bestimmten 
   Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der 
   Abschlussprüfung beschränkt hätten. 
II. 
Weitere Angaben und Hinweise 
 
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 
161.200.000,00 ist im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung eingeteilt in 161.200.000 Stückaktien, 
die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte beträgt somit 161.200.000. Die Gesellschaft 
hält keine eigenen Aktien. 
 
*2. Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
*Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des 
Anteilsbesitzes* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 21 der Satzung der 
Gesellschaft diejenigen Aktionäre - selbst oder durch 
Bevollmächtigte - berechtigt, die sich zuvor bei der 
Gesellschaft zur Hauptversammlung angemeldet haben und 
ihre Berechtigung nachweisen. Die Berechtigung wird 
durch einen vom depotführenden Institut erstellten 
Nachweis über den Anteilsbesitz nachgewiesen. Der 
Nachweis über den Anteilsbesitz muss sich auf den 28. 
Mai 2019, 0:00 Uhr (MESZ), beziehen (Nachweisstichtag). 
 
Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes müssen der Knorr-Bremse AG spätestens 
bis 
 
Dienstag, 11. Juni 2019, 24:00 Uhr (MESZ) 
 
unter der nachstehenden Adresse 
 
Knorr-Bremse AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München, Deutschland 
 
oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
 
oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
zugegangen sein. Die Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in 
deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts ergeben sich dabei ausschließlich aus 
dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. 
 
Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung 
nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher 
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiter 
frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder 
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach 
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich 
insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist nicht 
relevant für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Wir bitten die Aktionäre, die an der 
Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht durch 
Bevollmächtigte oder mittels Briefwahl ausüben wollen, 
frühzeitig ihre Eintrittskarten bei ihrem 
depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche 
Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes werden 
in diesen Fällen üblicherweise direkt durch das 
depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die 
rechtzeitig eine Eintrittskarte bei ihrer Depotbank 
angefordert haben, brauchen daher in der Regel nichts 
weiter zu veranlassen. 
 
Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die 
Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern 
dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den 
Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
_Bevollmächtigung eines Dritten_ 
 
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch 
durch einen Bevollmächtigten - zum Beispiel ein hierzu 
bereites Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung 
oder eine sonstige Person ihrer Wahl - vertreten und 
ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben 
lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung ist für 
rechtzeitige Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes 
entsprechend den oben unter "Teilnahmeberechtigung 
durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes" 
genannten Bestimmungen Sorge zu tragen. Bevollmächtigt 
der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 AktG und § 21 Abs. 3 der 
Satzung der Gesellschaft bedürfen die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
Textform, soweit nicht in den nachfolgenden 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 07, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

Lithium vs. Palladium - Ist das die Chance des Jahrzehnts?
Sichern Sie sich den kostenlosen PDF-Report! So können Sie vom Boom der Rohstoffe profitieren.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.