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DGAP-News: Hesse Newman Capital AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 19.06.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-05-08 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Hesse Newman Capital AG Hamburg ISIN DE000HNC2059
Einladung Ordentliche Hauptversammlung
am 19. Juni 2019, 10 Uhr Wir laden hiermit unsere
Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, 19. Juni 2019, um 10:00 Uhr ein. Ort:
*Haus der Wirtschaft*
*Saal Hamburg*
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Hesse Newman Capital AG und des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts der Hesse
Newman Capital AG und des Konzerns, des
Berichts des Aufsichtsrats und des Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1,
315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2018*
Die vorgenannten Unterlagen können im Internet
unter
www.hesse-newman.de
(dort unter Investor
Relations/Hauptversammlungen) eingesehen
werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage
auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in
der Hauptversammlung zugänglich sein und näher
erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt
keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss
bereits gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der
Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung
zu erteilen.
Dies betrifft Herrn Dr. Treu für die Zeit vom
1.1.2018 bis zum 31.08.2018 und Herrn Jens
Burgemeister für den Zeitraum vom 03.09.2018
bis zum 31.12.2018.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der
Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu
beschließen:
a) Die ESC Wirtschaftsprüfung GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
wird zum Abschlussprüfer für die
Gesellschaft und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2019 bestellt.
b) Für den Fall, dass sich der Vorstand für
eine prüferische Durchsicht von
Halbjahresabschluss und -lagebericht
entscheidet, wird die ESC
Wirtschaftsprüfung GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
zudem zum Abschlussprüfer für eine
prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts
gemäß §§ 115, 117 WpHG im
Geschäftsjahr 2019 bestellt.
Der Aufsichtsrat erklärt, dass sein
Beschlussvorschlag frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und dass ihm
keine Klausel auferlegt wurde, die die
Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im
Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten
Abschlussprüfers oder einer bestimmten
Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der
Abschlussprüfung bei diesem Unternehmen auf
bestimmte Kategorien oder Listen von
Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften
beschränkt (Erklärungen gemäß Art. 16 der
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014
über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sowie zur Stellung von Anträgen sind
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Versammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz
nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss in Textform in
deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes ist in Textform in
deutscher oder englischer Sprache durch das
depotführende Institut zu erstellen und muss sich auf
Mittwoch, den 29. Mai 2019, 00:00 Uhr (record date oder
Nachweisstichtag), beziehen. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens
Mittwoch, den 12. Juni 2019, 24:00 Uhr, zugegangen
sein:
Hesse Newman Capital AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München Telefax:+49 - (0)89 - 88 96 906 33
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen
oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer
etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch
vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht
teilnahme- und stimmberechtigt.
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl
ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind ein Nachweis
des Anteilsbesitzes und eine Anmeldung durch den
Aktionär oder den Bevollmächtigten nach Maßgabe
des vorstehenden Abschnitts erforderlich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft
erteilt werden und bedürfen, soweit sie nicht einem
Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer
anderen der in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125
Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder
Institutionen erteilt werden, der Textform (§ 126b
BGB). Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und
den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten
erklärten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in §
135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Personen und Institutionen können für
ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für
die Form der Vollmacht vorgeben. Die Aktionäre werden
gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von diesem
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen.
Auch nach erteilter Vollmacht können Aktionäre - unter
Widerruf der Vollmacht - noch persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen.
Zum Nachweis der Bevollmächtigung kann die Vollmacht am
Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am
Versammlungsort vorgelegt werden. Ferner können die
Vollmachtserteilung sowie gegebenenfalls ihr Widerruf
und die Übermittlung des Nachweises einer
gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht
bzw. deren Widerruf auch bereits an folgende Adresse,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Hesse Newman Capital AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München Telefax: +49 - (0)89 - 88 96 906 55
E-Mail: HNC@better-orange.de
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht
verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite
der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird,
und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.hesse-newman.de
(dort unter Investor Relations/Hauptversammlungen) zum
Download zur Verfügung.
Aktionäre können sich auch durch die von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind durch die
Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht zu den
Tagesordnungspunkten ausschließlich gemäß den
Weisungen des Aktionärs zu den in der Einberufung der
Hauptversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschlägen
der Verwaltung auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern
steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener
Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur
Widerspruchserklärung sowie der Stellung von Anträgen
und Fragen ist nicht möglich.
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet
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May 08, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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