Wettingen (ots) - Wo werden dereinst welche Gebäude und Zugänge
für ein geologisches Tiefenlager gebaut? Diese Fragen klärt die Nagra
gemeinsam mit den potenziellen Standortregionen. Die Nagra hat dazu
nun Vorschläge präsentiert. Diese dienen als eine
Diskussionsgrundlage für die weitere Zusammenarbeit mit den Regionen.
In der Schweiz müssen radioaktive Abfälle laut dem
Kernenergiegesetz in einem geologischen Tiefenlager im Untergrund
entsorgt werden. Für Bau und Betrieb des Lagers braucht es auch
Anlagen an der Erdoberfläche. Wo welche Elemente dieser
Oberflächeninfrastruktur zu stehen kommen, erarbeitet die Nagra
gemeinsam mit den potenziellen Standortregionen. In der zweiten
Etappe des dreiteiligen, vom Bund geführten Sachplanverfahrens, wurde
der ungefähre Ort für die Oberflächenanlage bestimmt. Von dort aus
werden die radioaktiven Abfälle über den Hauptzugang ins Tiefenlager
transportiert.
In der laufenden dritten Etappe geht es nun darum, die
Oberflächeninfrastruktur gemeinsam mit den Standortregionen
weiterzuentwickeln. Zu dieser Infrastruktur gehören neben der
Oberflächenanlage insbesondere auch die Betriebs- und
Lüftungsschächte. Die Nagra hat für jede der drei potenziellen
Standortregionen zwei bis vier Vorschläge ausgearbeitet. Diese
zeigen, wo die verschiedenen Elemente der Infrastruktur platziert
werden könnten. Die Vorschläge bauen auf der bisherigen
Zusammenarbeit mit den Regionen auf. Basierend auf dem
Bundesratsentscheid zu Etappe 2 werden zudem Standorte für eine
Brennelementverpackungsanlage auch ausserhalb der Standortregionen
geprüft.
«Unsere Vorschläge bilden eine weitere Grundlage für die
Zusammenarbeit mit den Regionen und Kantonen», erklärt Markus
Fritschi, Bereichsleiter Zusammenarbeit Sachplan &
Öffentlichkeitsarbeit bei der Nagra. Die Regionen könnten nun
diskutieren, welche Variante sich aus ihrer Sicht am besten in die
Region einfügt und auch eigene Vorschläge einbringen, so Fritschi.
Die Stellungnahmen der Regionen werden bis Anfang 2021 erwartet.
Diese Stellungnahmen bilden eine Basis für die weitere
Konkretisierung der Projekte durch die Nagra. Voraussichtlich im Jahr
2022 wird die Nagra kommunizieren, welche Standortregion ihrer
Ansicht nach am besten geeignet ist für ein Tiefenlager. Bis 2024
will die Nagra in Zusammenarbeit mit der entsprechenden Region diese
Konkretisierung vornehmen und ein Rahmenbewilligungsgesuch
ausarbeiten und einreichen.
Weitere Informationen: www.nagra.ch
Originaltext: Nagra
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100004441
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100004441.rss2
Kontakt:
Weitere Auskünfte: Patrick Studer, Leiter Medienstelle Nagra: 076 579
36 50 patrick.studer@nagra.ch
für ein geologisches Tiefenlager gebaut? Diese Fragen klärt die Nagra
gemeinsam mit den potenziellen Standortregionen. Die Nagra hat dazu
nun Vorschläge präsentiert. Diese dienen als eine
Diskussionsgrundlage für die weitere Zusammenarbeit mit den Regionen.
In der Schweiz müssen radioaktive Abfälle laut dem
Kernenergiegesetz in einem geologischen Tiefenlager im Untergrund
entsorgt werden. Für Bau und Betrieb des Lagers braucht es auch
Anlagen an der Erdoberfläche. Wo welche Elemente dieser
Oberflächeninfrastruktur zu stehen kommen, erarbeitet die Nagra
gemeinsam mit den potenziellen Standortregionen. In der zweiten
Etappe des dreiteiligen, vom Bund geführten Sachplanverfahrens, wurde
der ungefähre Ort für die Oberflächenanlage bestimmt. Von dort aus
werden die radioaktiven Abfälle über den Hauptzugang ins Tiefenlager
transportiert.
In der laufenden dritten Etappe geht es nun darum, die
Oberflächeninfrastruktur gemeinsam mit den Standortregionen
weiterzuentwickeln. Zu dieser Infrastruktur gehören neben der
Oberflächenanlage insbesondere auch die Betriebs- und
Lüftungsschächte. Die Nagra hat für jede der drei potenziellen
Standortregionen zwei bis vier Vorschläge ausgearbeitet. Diese
zeigen, wo die verschiedenen Elemente der Infrastruktur platziert
werden könnten. Die Vorschläge bauen auf der bisherigen
Zusammenarbeit mit den Regionen auf. Basierend auf dem
Bundesratsentscheid zu Etappe 2 werden zudem Standorte für eine
Brennelementverpackungsanlage auch ausserhalb der Standortregionen
geprüft.
«Unsere Vorschläge bilden eine weitere Grundlage für die
Zusammenarbeit mit den Regionen und Kantonen», erklärt Markus
Fritschi, Bereichsleiter Zusammenarbeit Sachplan &
Öffentlichkeitsarbeit bei der Nagra. Die Regionen könnten nun
diskutieren, welche Variante sich aus ihrer Sicht am besten in die
Region einfügt und auch eigene Vorschläge einbringen, so Fritschi.
Die Stellungnahmen der Regionen werden bis Anfang 2021 erwartet.
Diese Stellungnahmen bilden eine Basis für die weitere
Konkretisierung der Projekte durch die Nagra. Voraussichtlich im Jahr
2022 wird die Nagra kommunizieren, welche Standortregion ihrer
Ansicht nach am besten geeignet ist für ein Tiefenlager. Bis 2024
will die Nagra in Zusammenarbeit mit der entsprechenden Region diese
Konkretisierung vornehmen und ein Rahmenbewilligungsgesuch
ausarbeiten und einreichen.
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