Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
195 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Deutsche Wohnen SE: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Deutsche Wohnen SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Deutsche Wohnen SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Deutsche Wohnen SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
18.06.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-05-09 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Deutsche Wohnen SE Berlin ISIN DE000A0HN5C6 
WKN A0HN5C Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
2019 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu 
der am *Dienstag, den 18. Juni 2019* 
um 10.00 Uhr (MESZ) im 
Kap Europa 
Osloer Straße 5, 60327 Frankfurt am Main 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019 
eingeladen. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Deutsche Wohnen SE und des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
   2018, des zusammengefassten Lageberichts für 
   die Deutsche Wohnen SE und den Konzern 
   einschließlich des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach den § 289a, § 315a des 
   Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember 2018 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss der Deutsche 
   Wohnen SE und den Konzernabschluss gebilligt, 
   der Jahresabschluss der Deutsche Wohnen SE ist 
   damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 
   ist deshalb nicht vorgesehen und auch nicht 
   notwendig. Die genannten Unterlagen sind der 
   Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich 
   zu machen und vom Vorstand bzw. - im Fall des 
   Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden 
   des Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres 
   Auskunftsrechts haben die Aktionäre die 
   Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018 der 
   Deutsche Wohnen SE* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 
   2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
   348.000.000,00 wie folgt zu verwenden: 
 
   Verteilung an die Aktionäre: 
 
   Ausschüttung einer 
   Dividende von EUR 0,87 je EUR 310.606.362,96 
   Inhaberaktie mit der 
   Wertpapierkennnummer ISIN 
   DE000A0HN5C6, die für das 
   Geschäftsjahr 
   2018 dividendenberechtigt 
   ist; bei 357.018.808 
   Inhaberaktien sind das 
   Gewinnvortrag             EUR 37.393.637,04 
   Bilanzgewinn              EUR 348.000.000,00 
 
   Die Dividende wird nach Wahl des Aktionärs 
   entweder (i) ausschließlich in bar oder 
   (ii) für einen Teil der Dividende zur 
   Begleichung der Steuerschuld in bar und für den 
   verbleibenden Teil der Dividende in Form von 
   Aktien der Deutsche Wohnen SE (nachfolgend auch 
   '*Aktiendividende*' genannt) oder (iii) für 
   einen Teil seiner Aktien in bar und für den 
   anderen Teil seiner Aktien als Aktiendividende 
   geleistet werden. Soweit die Dividende in Form 
   von Aktien geleistet wird, werden diese Aktien 
   aus dem Genehmigten Kapital 2018 ausgegeben. 
 
   Im Hinblick auf die vorgenannte Form der 
   Dividendenleistung wird gemäß § 58 Abs. 4 
   Satz 3 AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 2 Satz 
   2 der Satzung bestimmt, dass die in bar zu 
   leistende Dividende am 18. Juli 2019 fällig 
   wird. Soweit die Aktionäre die Aktiendividende 
   wählen, werden sie die neuen Aktien der 
   Deutsche Wohnen SE voraussichtlich am 19. Juli 
   2019 erhalten. 
 
   Die Einzelheiten der Barausschüttung und der 
   Möglichkeit der Aktionäre zur Wahl der 
   Aktiendividende werden in einem gesonderten 
   Dokument gemäß §§ 4 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 
   Nr. 4 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) 
   (prospektbefreiendes Dokument) dargelegt. 
   Dieses wird den Aktionären auf der 
   Internetseite der Deutsche Wohnen SE unter 
 
   https://ir.deutsche-wohnen.com/hv 
 
   zur Verfügung gestellt und wird insbesondere 
   Informationen über die Anzahl und die Art der 
   Aktien sowie Ausführungen über die Gründe und 
   die Einzelheiten des Aktienangebots enthalten. 
 
   Bei den angegebenen Beträgen für die 
   Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag wurden 
   die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
   Einladung vorhandenen dividendenberechtigten 
   Stückaktien zugrunde gelegt. Sollte sich die 
   Anzahl der für das Geschäftsjahr 2018 
   dividendenberechtigten Stückaktien mit der ISIN 
   DE000A0HN5C6 bis zum Tag der Hauptversammlung 
   aufgrund von Abfindungsverlangen von 
   außenstehenden Aktionären der GSW 
   Immobilien AG unter dem zwischen der Deutsche 
   Wohnen SE und der GSW Immobilien AG bestehenden 
   Beherrschungsvertrag und entsprechenden 
   Ausgaben von neuen Aktien der Gesellschaft aus 
   dem Bedingten Kapital 2014/II (§ 6b der Satzung 
   der Deutsche Wohnen SE) erhöhen, wird der 
   Hauptversammlung ein an diese Erhöhung wie 
   folgt angepasster Beschlussvorschlag 
   unterbreitet werden: 
 
   Der Dividendenbetrag je dividendenberechtigter 
   Stückaktie von EUR 0,87 bleibt unverändert. Das 
   Angebot, die Dividende ganz oder teilweise 
   statt in bar in Form von Aktien der Deutsche 
   Wohnen SE zu erhalten, bleibt unberührt. 
 
   Sofern sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien und damit 
   die Gesamtsumme der ausgeschütteten Dividende 
   um EUR 0,87 je ausgegebener neuer Aktie erhöht, 
   vermindert sich der Gewinnvortrag entsprechend. 
 
   Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2018 
   teilweise nicht aus dem steuerlichen 
   Einlagekonto im Sinne des § 27 des 
   Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das 
   Nennkapital geleistete Einlagen) ausgezahlt 
   wird, unterliegt ein Anteil der Dividende, 
   unabhängig davon, wie der Aktionär sein 
   Wahlrecht ausübt, grundsätzlich der 
   Besteuerung. Dieser zu versteuernde Anteil an 
   der vorgeschlagenen Dividende in Höhe von EUR 
   0,87 wird voraussichtlich EUR 0,08 je 
   Stückaktie betragen. Demnach wird sich der 
   steuerfreie Anteil voraussichtlich auf EUR 0,79 
   je Stückaktie belaufen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   sowie des Prüfers für die etwaige prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht zusätzlicher 
   unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin 
 
   (a) zum Abschlussprüfer und 
       Konzernabschlussprüfer für das 
       Geschäftsjahr 2019; 
   (b) für den Fall einer prüferischen 
       Durchsicht des verkürzten Abschlusses 
       und des Zwischenlageberichts (§§ 115 
       Abs. 5 und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste 
       Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zum 
       Prüfer für eine solche prüferische 
       Durchsicht; sowie 
   (c) für den Fall einer prüferischen 
       Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
       Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG) 
       für das erste und/oder dritte Quartal 
       des Geschäftsjahres 2019 und/oder für 
       das erste Quartal des Geschäftsjahres 
       2020 zum Prüfer für eine solche 
       prüferische Durchsicht 
 
   zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme Dritter ist und ihm keine 
   Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines 
   bestimmten Abschlussprüfers oder einer 
   bestimmten Prüfungsgesellschaft für die 
   Durchführung der Abschlussprüfung auf bestimmte 
   Kategorien oder Listen von Abschlussprüfern 
   oder Prüfungsgesellschaften auferlegt wurde und 
   er folglich frei in seiner Entscheidung war. 
6. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach Art. 40 Abs. 2 
   und 3 und Art. 9 Abs. 1 lit. c) Verordnung (EG) 
   Nr. 2157/2001 (*SE-VO*), § 17 
   SE-Ausführungsgesetz (*SEAG*) und § 10 Abs. 1 
   der Satzung der Deutsche Wohnen SE aus sechs 
   Mitgliedern zusammen, die von den 
   Anteilseignern zu wählen sind. 
 
   Die Amtszeit von Herrn Claus Wisser als 
   Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Wohnen 
   SE endet mit Wirkung zum Ablauf der 
   Hauptversammlung am 18. Juni 2019 durch 
   Zeitablauf gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung 
   der Deutsche Wohnen SE. Infolgedessen ist ein 
   Mitglied des Aufsichtsrats neu zu wählen. 
 
   Der Präsidial- und Nominierungsausschuss hat - 
   unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 09, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

seine Zusammensetzung benannten Ziele und 
   seines Kompetenzprofils sowie unter 
   Einschaltung eines spezialisierten 
   Dienstleisters - ein marktübliches 
   Auswahlverfahren zur Bestimmung geeigneter 
   Kandidatinnen und Kandidaten durchgeführt und 
   dem Aufsichtsrat den nach seiner Einschätzung 
   geeignetsten Kandidaten benannt. 
 
   Auf Grundlage der Empfehlung des Präsidial- und 
   Nominierungsausschusses schlägt der 
   Aufsichtsrat vor zu beschließen: 
 
    Herr Arwed Fischer, wohnhaft in 
    Aschaffenburg, Mitglied verschiedener 
    Aufsichtsräte, wird für eine Amtszeit bis 
    zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
    über die Entlastung für das zweite 
    Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer 
    Amtszeit beschließt, wobei das 
    Geschäftsjahr, in dem ihre Amtszeit 
    beginnt, nicht mitgerechnet wird, zum 
    Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche 
    Wohnen SE bestellt. 
 
   Herr Fischer, geboren 1952 in Kemnath 
   (Oberpfalz), erwarb 1981, nach seinem Studium 
   der Betriebswirtschaftslehre an der Universität 
   Regensburg, den Abschluss Diplom-Kaufmann 
   (Univ.). Danach hatte er verschiedene leitende 
   Positionen in Industrie- und 
   Dienstleistungsunternehmen inne. Von 1994 bis 
   2005 war Herr Fischer als Vorstand für 
   börsennotierte Handelsunternehmen tätig, unter 
   anderem bei der KarstadtQuelle AG. Von 2008 bis 
   2015 war er in der Funktion des Chief Financial 
   Officer Mitglied des Vorstands der PATRIZIA 
   Immobilien AG. 
 
   Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 
   Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 Aktiengesetz (AktG): 
 
   * 6B47 Real Estate Investors AG, Wien, 
     Österreich (Vorsitzender des 
     Aufsichtsrats) 
   * SUMMIQ AG, München (Vorsitzender des 
     Aufsichtsrats) 
   * FCR Immobilien AG, München (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
 
   Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 
   1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG: 
 
   * keine 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Fischer 
   vergewissert, dass dieser den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   keine für die Wahlentscheidung der 
   Hauptversammlung maßgebenden persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn 
   Fischer einerseits und den Gesellschaften des 
   Deutsche Wohnen Konzerns, deren Organen oder 
   einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % 
   der stimmberechtigten Aktien an der Deutsche 
   Wohnen SE beteiligten Aktionär andererseits. 
 
*II. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland 
maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des HGB und 
des AktG, finden auf die Gesellschaft aufgrund der 
Verweisungsnormen der Artikel 5, Artikel 9 Abs. 1 lit. c) 
ii), Artikel 53 sowie Artikel 61 der SE-VO Anwendung, 
soweit sich aus speziellen Vorschriften der SE-VO nichts 
anderes ergibt. 
 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung* 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 
   357.018.808,00 und ist eingeteilt in 357.018.808 
   Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der 
   ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme. Die 
   Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten 
   Aktien im Zeitpunkt der Einberufung beträgt somit 
   357.018.808. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt 
   der Einberufung keine eigenen Aktien. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig 
   angemeldet haben. Die Anmeldung muss der 
   Gesellschaft spätestens am *Dienstag, den 11. Juni 
   2019, 24.00 Uhr MESZ*, unter der nachstehenden 
   Adresse 
 
    Deutsche Wohnen SE 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
    Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
    E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
   zugegangen sein, und die Aktionäre müssen der 
   Gesellschaft gegenüber den besonderen Nachweis des 
   Anteilsbesitzes erbracht haben, dass sie zu Beginn 
   des *Dienstags, den 28. Mai 2019, 0.00 Uhr MESZ 
   (Nachweisstichtag)*, Aktionär der Gesellschaft 
   waren. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht 
   ein durch das depotführende Institut erstellter 
   besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus. 
 
   Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der 
   vorgenannten Adresse spätestens am *Dienstag, den 
   11. Juni 2019, 24.00 Uhr MESZ*, zugehen. Die 
   Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches 
   Gesetzbuch (BGB)) und müssen in deutscher oder 
   englischer Sprache erfolgen. 
 
   *Bedeutung des Nachweisstichtags:* 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
   Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
   keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
   Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für 
   die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. 
   h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
   Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
   Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
   Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine 
   Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, 
   sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur 
   teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
   ermächtigen lassen. 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten* 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
   Hauptversammlung nach entsprechender 
   Vollmachtserteilung auch durch einen 
   Bevollmächtigten, beispielsweise ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
   einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im 
   Fall der Vertretung des Aktionärs sind die 
   fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und darüber 
   hinaus der rechtzeitige Nachweis des 
   Anteilsbesitzes wie vorstehend beschrieben 
   erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein 
   Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder 
   diesen gemäß § 135 Abs. 8 bzw. § 135 Abs. 10 
   in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Personen, Institute, Unternehmen 
   oder Vereinigungen zur Ausübung des Stimmrechts 
   bevollmächtigt wird. 
 
   Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder ihnen 
   gemäß § 135 Abs. 8 bzw. § 135 Abs. 10 in 
   Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
   Personen, Institute, Unternehmen oder 
   Vereinigungen erteilt, besteht kein 
   Textformerfordernis, jedoch ist die 
   Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten 
   nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem 
   vollständig sein und darf nur mit der 
   Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
   enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, die ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
   diesen gemäß § 135 Abs. 8 bzw. § 135 Abs. 10 
   in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Personen, Institute, Unternehmen 
   oder Vereinigungen mit der Stimmrechtsausübung 
   bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu 
   Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
   abzustimmen. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, 
   so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
   diesen zurückweisen. 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen 
   möchten, werden gebeten, zur Erteilung der 
   Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die 
   Gesellschaft hierfür bereithält. Das 
   Vollmachtsformular wird von der Gesellschaft nach 
   erfolgter Anmeldung zusammen mit der 
   Eintrittskarte zur Verfügung gestellt. Zusätzlich 
   wird ein Formular für die Erteilung einer 
   Vollmacht auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   https://ir.deutsche-wohnen.com/hv 
 
   zum Download bereitgehalten. 
 
   Nachweise über die Bestellung eines 
   Bevollmächtigten können der Gesellschaft an 
   folgende E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt 
   werden: 
 
   inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
   Weitere Hinweise zum Vollmachtsverfahren finden 
   sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://ir.deutsche-wohnen.com/hv 
4. *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
   Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren 
   Aktionären wieder an, von der Gesellschaft 
   benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 09, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.