DJ DGAP-HV: Deutsche Wohnen SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Deutsche Wohnen SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Deutsche Wohnen SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
18.06.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-05-09 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Deutsche Wohnen SE Berlin ISIN DE000A0HN5C6
WKN A0HN5C Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
2019 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu
der am *Dienstag, den 18. Juni 2019*
um 10.00 Uhr (MESZ) im
Kap Europa
Osloer Straße 5, 60327 Frankfurt am Main
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019
eingeladen.
*I. Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Deutsche Wohnen SE und des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2018, des zusammengefassten Lageberichts für
die Deutsche Wohnen SE und den Konzern
einschließlich des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach den § 289a, § 315a des
Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember 2018
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss der Deutsche
Wohnen SE und den Konzernabschluss gebilligt,
der Jahresabschluss der Deutsche Wohnen SE ist
damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der
Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1
ist deshalb nicht vorgesehen und auch nicht
notwendig. Die genannten Unterlagen sind der
Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich
zu machen und vom Vorstand bzw. - im Fall des
Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden
des Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres
Auskunftsrechts haben die Aktionäre die
Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018 der
Deutsche Wohnen SE*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember
2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
348.000.000,00 wie folgt zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre:
Ausschüttung einer
Dividende von EUR 0,87 je EUR 310.606.362,96
Inhaberaktie mit der
Wertpapierkennnummer ISIN
DE000A0HN5C6, die für das
Geschäftsjahr
2018 dividendenberechtigt
ist; bei 357.018.808
Inhaberaktien sind das
Gewinnvortrag EUR 37.393.637,04
Bilanzgewinn EUR 348.000.000,00
Die Dividende wird nach Wahl des Aktionärs
entweder (i) ausschließlich in bar oder
(ii) für einen Teil der Dividende zur
Begleichung der Steuerschuld in bar und für den
verbleibenden Teil der Dividende in Form von
Aktien der Deutsche Wohnen SE (nachfolgend auch
'*Aktiendividende*' genannt) oder (iii) für
einen Teil seiner Aktien in bar und für den
anderen Teil seiner Aktien als Aktiendividende
geleistet werden. Soweit die Dividende in Form
von Aktien geleistet wird, werden diese Aktien
aus dem Genehmigten Kapital 2018 ausgegeben.
Im Hinblick auf die vorgenannte Form der
Dividendenleistung wird gemäß § 58 Abs. 4
Satz 3 AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 2 Satz
2 der Satzung bestimmt, dass die in bar zu
leistende Dividende am 18. Juli 2019 fällig
wird. Soweit die Aktionäre die Aktiendividende
wählen, werden sie die neuen Aktien der
Deutsche Wohnen SE voraussichtlich am 19. Juli
2019 erhalten.
Die Einzelheiten der Barausschüttung und der
Möglichkeit der Aktionäre zur Wahl der
Aktiendividende werden in einem gesonderten
Dokument gemäß §§ 4 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2
Nr. 4 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG)
(prospektbefreiendes Dokument) dargelegt.
Dieses wird den Aktionären auf der
Internetseite der Deutsche Wohnen SE unter
https://ir.deutsche-wohnen.com/hv
zur Verfügung gestellt und wird insbesondere
Informationen über die Anzahl und die Art der
Aktien sowie Ausführungen über die Gründe und
die Einzelheiten des Aktienangebots enthalten.
Bei den angegebenen Beträgen für die
Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag wurden
die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
Einladung vorhandenen dividendenberechtigten
Stückaktien zugrunde gelegt. Sollte sich die
Anzahl der für das Geschäftsjahr 2018
dividendenberechtigten Stückaktien mit der ISIN
DE000A0HN5C6 bis zum Tag der Hauptversammlung
aufgrund von Abfindungsverlangen von
außenstehenden Aktionären der GSW
Immobilien AG unter dem zwischen der Deutsche
Wohnen SE und der GSW Immobilien AG bestehenden
Beherrschungsvertrag und entsprechenden
Ausgaben von neuen Aktien der Gesellschaft aus
dem Bedingten Kapital 2014/II (§ 6b der Satzung
der Deutsche Wohnen SE) erhöhen, wird der
Hauptversammlung ein an diese Erhöhung wie
folgt angepasster Beschlussvorschlag
unterbreitet werden:
Der Dividendenbetrag je dividendenberechtigter
Stückaktie von EUR 0,87 bleibt unverändert. Das
Angebot, die Dividende ganz oder teilweise
statt in bar in Form von Aktien der Deutsche
Wohnen SE zu erhalten, bleibt unberührt.
Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien und damit
die Gesamtsumme der ausgeschütteten Dividende
um EUR 0,87 je ausgegebener neuer Aktie erhöht,
vermindert sich der Gewinnvortrag entsprechend.
Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2018
teilweise nicht aus dem steuerlichen
Einlagekonto im Sinne des § 27 des
Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das
Nennkapital geleistete Einlagen) ausgezahlt
wird, unterliegt ein Anteil der Dividende,
unabhängig davon, wie der Aktionär sein
Wahlrecht ausübt, grundsätzlich der
Besteuerung. Dieser zu versteuernde Anteil an
der vorgeschlagenen Dividende in Höhe von EUR
0,87 wird voraussichtlich EUR 0,08 je
Stückaktie betragen. Demnach wird sich der
steuerfreie Anteil voraussichtlich auf EUR 0,79
je Stückaktie belaufen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
sowie des Prüfers für die etwaige prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige
prüferische Durchsicht zusätzlicher
unterjähriger Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin
(a) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019;
(b) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht des verkürzten Abschlusses
und des Zwischenlageberichts (§§ 115
Abs. 5 und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zum
Prüfer für eine solche prüferische
Durchsicht; sowie
(c) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG)
für das erste und/oder dritte Quartal
des Geschäftsjahres 2019 und/oder für
das erste Quartal des Geschäftsjahres
2020 zum Prüfer für eine solche
prüferische Durchsicht
zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme Dritter ist und ihm keine
Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines
bestimmten Abschlussprüfers oder einer
bestimmten Prüfungsgesellschaft für die
Durchführung der Abschlussprüfung auf bestimmte
Kategorien oder Listen von Abschlussprüfern
oder Prüfungsgesellschaften auferlegt wurde und
er folglich frei in seiner Entscheidung war.
6. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat setzt sich nach Art. 40 Abs. 2
und 3 und Art. 9 Abs. 1 lit. c) Verordnung (EG)
Nr. 2157/2001 (*SE-VO*), § 17
SE-Ausführungsgesetz (*SEAG*) und § 10 Abs. 1
der Satzung der Deutsche Wohnen SE aus sechs
Mitgliedern zusammen, die von den
Anteilseignern zu wählen sind.
Die Amtszeit von Herrn Claus Wisser als
Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Wohnen
SE endet mit Wirkung zum Ablauf der
Hauptversammlung am 18. Juni 2019 durch
Zeitablauf gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung
der Deutsche Wohnen SE. Infolgedessen ist ein
Mitglied des Aufsichtsrats neu zu wählen.
Der Präsidial- und Nominierungsausschuss hat -
unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 09, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
seine Zusammensetzung benannten Ziele und
seines Kompetenzprofils sowie unter
Einschaltung eines spezialisierten
Dienstleisters - ein marktübliches
Auswahlverfahren zur Bestimmung geeigneter
Kandidatinnen und Kandidaten durchgeführt und
dem Aufsichtsrat den nach seiner Einschätzung
geeignetsten Kandidaten benannt.
Auf Grundlage der Empfehlung des Präsidial- und
Nominierungsausschusses schlägt der
Aufsichtsrat vor zu beschließen:
Herr Arwed Fischer, wohnhaft in
Aschaffenburg, Mitglied verschiedener
Aufsichtsräte, wird für eine Amtszeit bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das zweite
Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer
Amtszeit beschließt, wobei das
Geschäftsjahr, in dem ihre Amtszeit
beginnt, nicht mitgerechnet wird, zum
Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche
Wohnen SE bestellt.
Herr Fischer, geboren 1952 in Kemnath
(Oberpfalz), erwarb 1981, nach seinem Studium
der Betriebswirtschaftslehre an der Universität
Regensburg, den Abschluss Diplom-Kaufmann
(Univ.). Danach hatte er verschiedene leitende
Positionen in Industrie- und
Dienstleistungsunternehmen inne. Von 1994 bis
2005 war Herr Fischer als Vorstand für
börsennotierte Handelsunternehmen tätig, unter
anderem bei der KarstadtQuelle AG. Von 2008 bis
2015 war er in der Funktion des Chief Financial
Officer Mitglied des Vorstands der PATRIZIA
Immobilien AG.
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125
Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 Aktiengesetz (AktG):
* 6B47 Real Estate Investors AG, Wien,
Österreich (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
* SUMMIQ AG, München (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
* FCR Immobilien AG, München (Mitglied des
Aufsichtsrats)
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs.
1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG:
* keine
Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Fischer
vergewissert, dass dieser den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen
keine für die Wahlentscheidung der
Hauptversammlung maßgebenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn
Fischer einerseits und den Gesellschaften des
Deutsche Wohnen Konzerns, deren Organen oder
einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 %
der stimmberechtigten Aktien an der Deutsche
Wohnen SE beteiligten Aktionär andererseits.
*II. Weitere Angaben zur Einberufung*
Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland
maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des HGB und
des AktG, finden auf die Gesellschaft aufgrund der
Verweisungsnormen der Artikel 5, Artikel 9 Abs. 1 lit. c)
ii), Artikel 53 sowie Artikel 61 der SE-VO Anwendung,
soweit sich aus speziellen Vorschriften der SE-VO nichts
anderes ergibt.
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
357.018.808,00 und ist eingeteilt in 357.018.808
Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der
ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien im Zeitpunkt der Einberufung beträgt somit
357.018.808. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt
der Einberufung keine eigenen Aktien.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
angemeldet haben. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft spätestens am *Dienstag, den 11. Juni
2019, 24.00 Uhr MESZ*, unter der nachstehenden
Adresse
Deutsche Wohnen SE
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0) 89 210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
zugegangen sein, und die Aktionäre müssen der
Gesellschaft gegenüber den besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht haben, dass sie zu Beginn
des *Dienstags, den 28. Mai 2019, 0.00 Uhr MESZ
(Nachweisstichtag)*, Aktionär der Gesellschaft
waren. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht
ein durch das depotführende Institut erstellter
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus.
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des
Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der
vorgenannten Adresse spätestens am *Dienstag, den
11. Juni 2019, 24.00 Uhr MESZ*, zugehen. Die
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB)) und müssen in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen.
*Bedeutung des Nachweisstichtags:*
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für
die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.
h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine
Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden,
sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur
teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen.
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung nach entsprechender
Vollmachtserteilung auch durch einen
Bevollmächtigten, beispielsweise ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im
Fall der Vertretung des Aktionärs sind die
fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und darüber
hinaus der rechtzeitige Nachweis des
Anteilsbesitzes wie vorstehend beschrieben
erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein
Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder
diesen gemäß § 135 Abs. 8 bzw. § 135 Abs. 10
in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Personen, Institute, Unternehmen
oder Vereinigungen zur Ausübung des Stimmrechts
bevollmächtigt wird.
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder ihnen
gemäß § 135 Abs. 8 bzw. § 135 Abs. 10 in
Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte
Personen, Institute, Unternehmen oder
Vereinigungen erteilt, besteht kein
Textformerfordernis, jedoch ist die
Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten
nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem
vollständig sein und darf nur mit der
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen
enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, die ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
diesen gemäß § 135 Abs. 8 bzw. § 135 Abs. 10
in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Personen, Institute, Unternehmen
oder Vereinigungen mit der Stimmrechtsausübung
bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht
abzustimmen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person,
so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen
möchten, werden gebeten, zur Erteilung der
Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die
Gesellschaft hierfür bereithält. Das
Vollmachtsformular wird von der Gesellschaft nach
erfolgter Anmeldung zusammen mit der
Eintrittskarte zur Verfügung gestellt. Zusätzlich
wird ein Formular für die Erteilung einer
Vollmacht auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://ir.deutsche-wohnen.com/hv
zum Download bereitgehalten.
Nachweise über die Bestellung eines
Bevollmächtigten können der Gesellschaft an
folgende E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt
werden:
inhaberaktien@linkmarketservices.de
Weitere Hinweise zum Vollmachtsverfahren finden
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.deutsche-wohnen.com/hv
4. *Verfahren für die Stimmabgabe durch
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren
Aktionären wieder an, von der Gesellschaft
benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die
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