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DGAP-HV: Deutsche Wohnen SE: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: Deutsche Wohnen SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Deutsche Wohnen SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Deutsche Wohnen SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
18.06.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-05-09 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Deutsche Wohnen SE Berlin ISIN DE000A0HN5C6 
WKN A0HN5C Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
2019 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu 
der am *Dienstag, den 18. Juni 2019* 
um 10.00 Uhr (MESZ) im 
Kap Europa 
Osloer Straße 5, 60327 Frankfurt am Main 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019 
eingeladen. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Deutsche Wohnen SE und des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
   2018, des zusammengefassten Lageberichts für 
   die Deutsche Wohnen SE und den Konzern 
   einschließlich des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach den § 289a, § 315a des 
   Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember 2018 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss der Deutsche 
   Wohnen SE und den Konzernabschluss gebilligt, 
   der Jahresabschluss der Deutsche Wohnen SE ist 
   damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 
   ist deshalb nicht vorgesehen und auch nicht 
   notwendig. Die genannten Unterlagen sind der 
   Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich 
   zu machen und vom Vorstand bzw. - im Fall des 
   Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden 
   des Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres 
   Auskunftsrechts haben die Aktionäre die 
   Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018 der 
   Deutsche Wohnen SE* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 
   2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
   348.000.000,00 wie folgt zu verwenden: 
 
   Verteilung an die Aktionäre: 
 
   Ausschüttung einer 
   Dividende von EUR 0,87 je EUR 310.606.362,96 
   Inhaberaktie mit der 
   Wertpapierkennnummer ISIN 
   DE000A0HN5C6, die für das 
   Geschäftsjahr 
   2018 dividendenberechtigt 
   ist; bei 357.018.808 
   Inhaberaktien sind das 
   Gewinnvortrag             EUR 37.393.637,04 
   Bilanzgewinn              EUR 348.000.000,00 
 
   Die Dividende wird nach Wahl des Aktionärs 
   entweder (i) ausschließlich in bar oder 
   (ii) für einen Teil der Dividende zur 
   Begleichung der Steuerschuld in bar und für den 
   verbleibenden Teil der Dividende in Form von 
   Aktien der Deutsche Wohnen SE (nachfolgend auch 
   '*Aktiendividende*' genannt) oder (iii) für 
   einen Teil seiner Aktien in bar und für den 
   anderen Teil seiner Aktien als Aktiendividende 
   geleistet werden. Soweit die Dividende in Form 
   von Aktien geleistet wird, werden diese Aktien 
   aus dem Genehmigten Kapital 2018 ausgegeben. 
 
   Im Hinblick auf die vorgenannte Form der 
   Dividendenleistung wird gemäß § 58 Abs. 4 
   Satz 3 AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 2 Satz 
   2 der Satzung bestimmt, dass die in bar zu 
   leistende Dividende am 18. Juli 2019 fällig 
   wird. Soweit die Aktionäre die Aktiendividende 
   wählen, werden sie die neuen Aktien der 
   Deutsche Wohnen SE voraussichtlich am 19. Juli 
   2019 erhalten. 
 
   Die Einzelheiten der Barausschüttung und der 
   Möglichkeit der Aktionäre zur Wahl der 
   Aktiendividende werden in einem gesonderten 
   Dokument gemäß §§ 4 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 
   Nr. 4 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) 
   (prospektbefreiendes Dokument) dargelegt. 
   Dieses wird den Aktionären auf der 
   Internetseite der Deutsche Wohnen SE unter 
 
   https://ir.deutsche-wohnen.com/hv 
 
   zur Verfügung gestellt und wird insbesondere 
   Informationen über die Anzahl und die Art der 
   Aktien sowie Ausführungen über die Gründe und 
   die Einzelheiten des Aktienangebots enthalten. 
 
   Bei den angegebenen Beträgen für die 
   Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag wurden 
   die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
   Einladung vorhandenen dividendenberechtigten 
   Stückaktien zugrunde gelegt. Sollte sich die 
   Anzahl der für das Geschäftsjahr 2018 
   dividendenberechtigten Stückaktien mit der ISIN 
   DE000A0HN5C6 bis zum Tag der Hauptversammlung 
   aufgrund von Abfindungsverlangen von 
   außenstehenden Aktionären der GSW 
   Immobilien AG unter dem zwischen der Deutsche 
   Wohnen SE und der GSW Immobilien AG bestehenden 
   Beherrschungsvertrag und entsprechenden 
   Ausgaben von neuen Aktien der Gesellschaft aus 
   dem Bedingten Kapital 2014/II (§ 6b der Satzung 
   der Deutsche Wohnen SE) erhöhen, wird der 
   Hauptversammlung ein an diese Erhöhung wie 
   folgt angepasster Beschlussvorschlag 
   unterbreitet werden: 
 
   Der Dividendenbetrag je dividendenberechtigter 
   Stückaktie von EUR 0,87 bleibt unverändert. Das 
   Angebot, die Dividende ganz oder teilweise 
   statt in bar in Form von Aktien der Deutsche 
   Wohnen SE zu erhalten, bleibt unberührt. 
 
   Sofern sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien und damit 
   die Gesamtsumme der ausgeschütteten Dividende 
   um EUR 0,87 je ausgegebener neuer Aktie erhöht, 
   vermindert sich der Gewinnvortrag entsprechend. 
 
   Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2018 
   teilweise nicht aus dem steuerlichen 
   Einlagekonto im Sinne des § 27 des 
   Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das 
   Nennkapital geleistete Einlagen) ausgezahlt 
   wird, unterliegt ein Anteil der Dividende, 
   unabhängig davon, wie der Aktionär sein 
   Wahlrecht ausübt, grundsätzlich der 
   Besteuerung. Dieser zu versteuernde Anteil an 
   der vorgeschlagenen Dividende in Höhe von EUR 
   0,87 wird voraussichtlich EUR 0,08 je 
   Stückaktie betragen. Demnach wird sich der 
   steuerfreie Anteil voraussichtlich auf EUR 0,79 
   je Stückaktie belaufen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   sowie des Prüfers für die etwaige prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht zusätzlicher 
   unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin 
 
   (a) zum Abschlussprüfer und 
       Konzernabschlussprüfer für das 
       Geschäftsjahr 2019; 
   (b) für den Fall einer prüferischen 
       Durchsicht des verkürzten Abschlusses 
       und des Zwischenlageberichts (§§ 115 
       Abs. 5 und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste 
       Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zum 
       Prüfer für eine solche prüferische 
       Durchsicht; sowie 
   (c) für den Fall einer prüferischen 
       Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
       Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG) 
       für das erste und/oder dritte Quartal 
       des Geschäftsjahres 2019 und/oder für 
       das erste Quartal des Geschäftsjahres 
       2020 zum Prüfer für eine solche 
       prüferische Durchsicht 
 
   zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme Dritter ist und ihm keine 
   Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines 
   bestimmten Abschlussprüfers oder einer 
   bestimmten Prüfungsgesellschaft für die 
   Durchführung der Abschlussprüfung auf bestimmte 
   Kategorien oder Listen von Abschlussprüfern 
   oder Prüfungsgesellschaften auferlegt wurde und 
   er folglich frei in seiner Entscheidung war. 
6. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach Art. 40 Abs. 2 
   und 3 und Art. 9 Abs. 1 lit. c) Verordnung (EG) 
   Nr. 2157/2001 (*SE-VO*), § 17 
   SE-Ausführungsgesetz (*SEAG*) und § 10 Abs. 1 
   der Satzung der Deutsche Wohnen SE aus sechs 
   Mitgliedern zusammen, die von den 
   Anteilseignern zu wählen sind. 
 
   Die Amtszeit von Herrn Claus Wisser als 
   Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Wohnen 
   SE endet mit Wirkung zum Ablauf der 
   Hauptversammlung am 18. Juni 2019 durch 
   Zeitablauf gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung 
   der Deutsche Wohnen SE. Infolgedessen ist ein 
   Mitglied des Aufsichtsrats neu zu wählen. 
 
   Der Präsidial- und Nominierungsausschuss hat - 
   unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für 

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May 09, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

DJ DGAP-HV: Deutsche Wohnen SE: Bekanntmachung der -2-

seine Zusammensetzung benannten Ziele und 
   seines Kompetenzprofils sowie unter 
   Einschaltung eines spezialisierten 
   Dienstleisters - ein marktübliches 
   Auswahlverfahren zur Bestimmung geeigneter 
   Kandidatinnen und Kandidaten durchgeführt und 
   dem Aufsichtsrat den nach seiner Einschätzung 
   geeignetsten Kandidaten benannt. 
 
   Auf Grundlage der Empfehlung des Präsidial- und 
   Nominierungsausschusses schlägt der 
   Aufsichtsrat vor zu beschließen: 
 
    Herr Arwed Fischer, wohnhaft in 
    Aschaffenburg, Mitglied verschiedener 
    Aufsichtsräte, wird für eine Amtszeit bis 
    zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
    über die Entlastung für das zweite 
    Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer 
    Amtszeit beschließt, wobei das 
    Geschäftsjahr, in dem ihre Amtszeit 
    beginnt, nicht mitgerechnet wird, zum 
    Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche 
    Wohnen SE bestellt. 
 
   Herr Fischer, geboren 1952 in Kemnath 
   (Oberpfalz), erwarb 1981, nach seinem Studium 
   der Betriebswirtschaftslehre an der Universität 
   Regensburg, den Abschluss Diplom-Kaufmann 
   (Univ.). Danach hatte er verschiedene leitende 
   Positionen in Industrie- und 
   Dienstleistungsunternehmen inne. Von 1994 bis 
   2005 war Herr Fischer als Vorstand für 
   börsennotierte Handelsunternehmen tätig, unter 
   anderem bei der KarstadtQuelle AG. Von 2008 bis 
   2015 war er in der Funktion des Chief Financial 
   Officer Mitglied des Vorstands der PATRIZIA 
   Immobilien AG. 
 
   Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 
   Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 Aktiengesetz (AktG): 
 
   * 6B47 Real Estate Investors AG, Wien, 
     Österreich (Vorsitzender des 
     Aufsichtsrats) 
   * SUMMIQ AG, München (Vorsitzender des 
     Aufsichtsrats) 
   * FCR Immobilien AG, München (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
 
   Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 
   1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG: 
 
   * keine 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Fischer 
   vergewissert, dass dieser den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   keine für die Wahlentscheidung der 
   Hauptversammlung maßgebenden persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn 
   Fischer einerseits und den Gesellschaften des 
   Deutsche Wohnen Konzerns, deren Organen oder 
   einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % 
   der stimmberechtigten Aktien an der Deutsche 
   Wohnen SE beteiligten Aktionär andererseits. 
 
*II. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland 
maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des HGB und 
des AktG, finden auf die Gesellschaft aufgrund der 
Verweisungsnormen der Artikel 5, Artikel 9 Abs. 1 lit. c) 
ii), Artikel 53 sowie Artikel 61 der SE-VO Anwendung, 
soweit sich aus speziellen Vorschriften der SE-VO nichts 
anderes ergibt. 
 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung* 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 
   357.018.808,00 und ist eingeteilt in 357.018.808 
   Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der 
   ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme. Die 
   Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten 
   Aktien im Zeitpunkt der Einberufung beträgt somit 
   357.018.808. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt 
   der Einberufung keine eigenen Aktien. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig 
   angemeldet haben. Die Anmeldung muss der 
   Gesellschaft spätestens am *Dienstag, den 11. Juni 
   2019, 24.00 Uhr MESZ*, unter der nachstehenden 
   Adresse 
 
    Deutsche Wohnen SE 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
    Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
    E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
   zugegangen sein, und die Aktionäre müssen der 
   Gesellschaft gegenüber den besonderen Nachweis des 
   Anteilsbesitzes erbracht haben, dass sie zu Beginn 
   des *Dienstags, den 28. Mai 2019, 0.00 Uhr MESZ 
   (Nachweisstichtag)*, Aktionär der Gesellschaft 
   waren. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht 
   ein durch das depotführende Institut erstellter 
   besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus. 
 
   Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der 
   vorgenannten Adresse spätestens am *Dienstag, den 
   11. Juni 2019, 24.00 Uhr MESZ*, zugehen. Die 
   Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches 
   Gesetzbuch (BGB)) und müssen in deutscher oder 
   englischer Sprache erfolgen. 
 
   *Bedeutung des Nachweisstichtags:* 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
   Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
   keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
   Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für 
   die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. 
   h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
   Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
   Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
   Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine 
   Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, 
   sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur 
   teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
   ermächtigen lassen. 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten* 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
   Hauptversammlung nach entsprechender 
   Vollmachtserteilung auch durch einen 
   Bevollmächtigten, beispielsweise ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
   einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im 
   Fall der Vertretung des Aktionärs sind die 
   fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und darüber 
   hinaus der rechtzeitige Nachweis des 
   Anteilsbesitzes wie vorstehend beschrieben 
   erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein 
   Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder 
   diesen gemäß § 135 Abs. 8 bzw. § 135 Abs. 10 
   in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Personen, Institute, Unternehmen 
   oder Vereinigungen zur Ausübung des Stimmrechts 
   bevollmächtigt wird. 
 
   Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder ihnen 
   gemäß § 135 Abs. 8 bzw. § 135 Abs. 10 in 
   Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
   Personen, Institute, Unternehmen oder 
   Vereinigungen erteilt, besteht kein 
   Textformerfordernis, jedoch ist die 
   Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten 
   nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem 
   vollständig sein und darf nur mit der 
   Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
   enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, die ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
   diesen gemäß § 135 Abs. 8 bzw. § 135 Abs. 10 
   in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Personen, Institute, Unternehmen 
   oder Vereinigungen mit der Stimmrechtsausübung 
   bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu 
   Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
   abzustimmen. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, 
   so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
   diesen zurückweisen. 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen 
   möchten, werden gebeten, zur Erteilung der 
   Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die 
   Gesellschaft hierfür bereithält. Das 
   Vollmachtsformular wird von der Gesellschaft nach 
   erfolgter Anmeldung zusammen mit der 
   Eintrittskarte zur Verfügung gestellt. Zusätzlich 
   wird ein Formular für die Erteilung einer 
   Vollmacht auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   https://ir.deutsche-wohnen.com/hv 
 
   zum Download bereitgehalten. 
 
   Nachweise über die Bestellung eines 
   Bevollmächtigten können der Gesellschaft an 
   folgende E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt 
   werden: 
 
   inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
   Weitere Hinweise zum Vollmachtsverfahren finden 
   sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://ir.deutsche-wohnen.com/hv 
4. *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
   Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren 
   Aktionären wieder an, von der Gesellschaft 
   benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die 

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May 09, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

DJ DGAP-HV: Deutsche Wohnen SE: Bekanntmachung der -3-

Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen; sie können die 
   Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. 
   Dabei bitten wir zu beachten, dass die 
   Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu 
   denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben 
   können, zu denen Aktionäre eindeutige Weisung 
   erteilen, und dass die Stimmrechtsvertreter weder 
   im Vorfeld noch während der Hauptversammlung 
   Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen 
   können. Ebenso wenig können die 
   Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, 
   zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von 
   Fragen oder Anträgen entgegennehmen. Die Erteilung 
   einer solchen Vollmacht mit Weisungen an die 
   Stimmrechtsvertreter ist im Vorfeld der 
   Hauptversammlung nur mittels des Vollmachts- und 
   Weisungsformulars möglich, das die Aktionäre 
   zusammen mit der Eintrittskarte zur ordentlichen 
   Hauptversammlung erhalten. Das entsprechende 
   Formular steht auch auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   https://ir.deutsche-wohnen.com/hv 
 
   zum Download bereit. 
 
   Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft und die Erteilung von Weisungen an 
   sie sind bis *Montag, den 17. Juni 2019, 24.00 Uhr 
   MESZ*, eingehend zu übermitteln; sie bedürfen der 
   Textform. Die Bevollmächtigung und 
   Weisungserteilung an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter per Post, per 
   Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) 
   sind an folgende Adresse zu richten: 
 
   Deutsche Wohnen SE 
   c/o Link Market Services GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
   E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
5. *Weitere Rechte der Aktionäre* 
 
   a) *Anträge von Aktionären auf Ergänzung der 
      Tagesordnung gemäß Artikel 56 Satz 2 
      und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 
      Abs. 2 AktG* 
 
      Ein oder mehrere Aktionäre, deren Anteile 
      zusammen fünf Prozent des Grundkapitals 
      oder den anteiligen Betrag von EUR 
      500.000,00 (dies entspricht 500.000 
      Aktien) erreichen, können verlangen, dass 
      Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt 
      und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum 
      ist gemäß Artikel 56 Satz 3 SE-VO in 
      Verbindung mit § 50 Abs. 2 
      SE-Ausführungsgesetz für 
      Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer 
      Europäischen Aktiengesellschaft (SE) 
      erforderlich; § 50 Abs. 2 
      SE-Ausführungsgesetz entspricht dabei 
      inhaltlich der Regelung des § 122 Abs. 2 
      AktG. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
      Begründung oder eine Beschlussvorlage 
      beiliegen. 
 
      Ein solches Ergänzungsverlangen ist 
      schriftlich an den Vorstand zu richten 
      und muss der Gesellschaft mindestens 30 
      Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag 
      des Zugangs und der Tag der 
      Hauptversammlung sind dabei nicht 
      mitzurechnen. Letztmöglicher 
      Zugangstermin ist also *Samstag, der 18. 
      Mai 2019, 24.00 Uhr MESZ*. Später 
      zugegangene Ergänzungsverlangen werden 
      nicht berücksichtigt. 
 
      Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, 
      an folgende Adresse zu übermitteln: 
 
      Deutsche Wohnen SE 
      Vorstand 
      z. Hd. Herrn Dirk Sonnberg 
      Mecklenburgische Straße 57 
      14197 Berlin 
 
      Bekanntzumachende Ergänzungen der 
      Tagesordnung werden unverzüglich nach 
      Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
      bekannt gemacht. Sie werden außerdem 
      auf der Internetseite der Gesellschaft 
      unter 
 
      https://ir.deutsche-wohnen.com/hv 
 
      bekannt gemacht und den Aktionären nach § 
      125 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 AktG 
      mitgeteilt. 
   b) *Gegenanträge von Aktionären gemäß § 
      126 AktG* 
 
      Jeder Aktionär hat das Recht, in der 
      Hauptversammlung einen Gegenantrag gegen 
      die Vorschläge von Vorstand und/oder 
      Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der 
      Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge 
      müssen nicht mit einer Begründung 
      versehen sein. 
 
      Gegenanträge, die der Gesellschaft unter 
      der nachstehend angegebenen Adresse 
      mindestens 14 Tage vor der Versammlung, 
      wobei der Tag des Zugangs und der Tag der 
      Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, 
      also spätestens am *Montag, den 3. Juni 
      2019, 24.00 Uhr MESZ*, zugegangen sind, 
      werden einschließlich des Namens des 
      Aktionärs, einer etwaigen Begründung und 
      einer etwaigen Stellungnahme der 
      Verwaltung unverzüglich über die 
      Internetseite der Gesellschaft unter 
 
      https://ir.deutsche-wohnen.com/hv 
 
      zugänglich gemacht (vgl. § 126 Abs. 1 
      Satz 3 AktG). 
 
      In § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz 
      Gründe, bei deren Vorliegen ein 
      Gegenantrag und dessen etwaige Begründung 
      nicht über die Internetseite zugänglich 
      gemacht werden müssen. Diese sind auf der 
      Internetseite der Gesellschaft unter 
 
      https://ir.deutsche-wohnen.com/hv 
 
      beschrieben. Eine etwaige Begründung 
      braucht insbesondere nicht zugänglich 
      gemacht zu werden, wenn sie insgesamt 
      mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
      Für die Übermittlung von 
      Gegenanträgen nebst etwaiger Begründung 
      ist folgende Adresse ausschließlich 
      maßgeblich: 
 
      Deutsche Wohnen SE 
      Legal/Compliance 
      Mecklenburgische Straße 57 
      14197 Berlin 
      Telefax: + 49 (0) 30 89786-5499 
      E-Mail: compliance@deuwo.com 
 
      Anderweitig adressierte Gegenanträge 
      werden nicht zugänglich gemacht. 
 
      Gegenanträge sind nur dann vom 
      Versammlungsleiter zu beachten, wenn sie 
      während der Hauptversammlung gestellt 
      werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, 
      während der Hauptversammlung Gegenanträge 
      zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten 
      auch ohne vorherige und fristgerechte 
      Übermittlung an die Gesellschaft zu 
      stellen, bleibt unberührt. 
   c) *Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 
      § 127 AktG* 
 
      Jeder Aktionär hat das Recht, in der 
      Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl 
      des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 
      5) und zur Wahl von Mitgliedern des 
      Aufsichtsrats (Tagesordnungspunkt 6) zu 
      machen. 
 
      Wahlvorschläge von Aktionären, die der 
      Gesellschaft unter der nachstehend 
      angegebenen Adresse mindestens 14 Tage 
      vor der Hauptversammlung, wobei der Tag 
      des Zugangs und der Tag der 
      Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, 
      also spätestens am *Montag, den 3. Juni 
      2019, 24.00 Uhr MESZ*, zugegangen sind, 
      werden unverzüglich über die 
      Internetseite der Gesellschaft unter 
 
      https://ir.deutsche-wohnen.com/hv 
 
      zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von 
      Aktionären brauchen nicht zugänglich 
      gemacht zu werden, wenn sie nicht den 
      Namen, den ausgeübten Beruf und den 
      Wohnort der vorgeschlagenen Person 
      enthalten. Wahlvorschläge brauchen nicht 
      begründet zu werden. 
 
      In § 127 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 
      126 Abs. 2 AktG und in § 127 Satz 3 in 
      Verbindung mit § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
      sind weitere Gründe genannt, bei deren 
      Vorliegen die Wahlvorschläge von 
      Aktionären nicht über die Internetseite 
      zugänglich gemacht werden müssen. Diese 
      sind auf der Internetseite der 
      Gesellschaft unter 
 
      https://ir.deutsche-wohnen.com/hv 
 
      beschrieben. 
 
      Für die Übermittlung von 
      Wahlvorschlägen ist folgende Adresse 
      maßgeblich: 
 
      Deutsche Wohnen SE 
      Legal/Compliance 
      Mecklenburgische Straße 57 
      14197 Berlin 
      Telefax: + 49 (0) 30 89786-5499 
      E-Mail: compliance@deuwo.com 
 
      Anderweitig adressierte Wahlvorschläge 
      werden nicht zugänglich gemacht. 
 
      Das Recht eines jeden Aktionärs, während 
      der Hauptversammlung Wahlvorschläge zu 
      machen, bleibt unberührt. Wahlvorschläge, 
      die der Gesellschaft vorab übermittelt 
      worden sind, sind in der Hauptversammlung 
      nur dann vom Versammlungsleiter zu 
      beachten, wenn sie dort mündlich gestellt 
      werden. 
   d) *Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß 
      § 131 Abs. 1 AktG* 
 
      Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
      Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
      über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
      geben, soweit sie zur sachgemäßen 
      Beurteilung des Gegenstands der 
      Tagesordnung erforderlich ist. Diese 
      Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt 
      sich auch auf die rechtlichen und 
      geschäftlichen Beziehungen der 
      Gesellschaft zu einem verbundenen 
      Unternehmen sowie auf die Lage des 
      Konzerns und der in den Konzernabschluss 
      einbezogenen Unternehmen. 
 
      Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG 
      näher ausgeführten Voraussetzungen darf 
      der Vorstand die Auskunft verweigern. 
      Gemäß § 13 Abs. 9 Satz 2 der Satzung 
      der Deutsche Wohnen SE ist der 
      Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- 
      und Rederecht der Aktionäre zeitlich 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 09, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

angemessen zu beschränken. Eine 
      ausführliche Darstellung der 
      Voraussetzungen, unter denen der Vorstand 
      die Auskunft verweigern darf, findet sich 
      auf der Internetseite der Gesellschaft 
      unter 
 
      https://ir.deutsche-wohnen.com/hv 
6. *Veröffentlichungen auf der Internetseite / 
   Auslage in Geschäftsräumen / Ergänzende 
   Informationen gemäß § 124a AktG* 
 
   Ab Einberufung der Hauptversammlung sind zusammen 
   mit dieser Einberufung insbesondere folgende 
   Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   https://ir.deutsche-wohnen.com/hv 
 
   abrufbar und liegen in den Geschäftsräumen der 
   Deutsche Wohnen SE in Berlin (Mecklenburgische 
   Straße 57, 14197 Berlin) zur Einsichtnahme 
   durch die Aktionäre aus: 
 
   Zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2: 
 
    Der festgestellte Jahresabschluss der 
    Deutsche Wohnen SE und der vom Aufsichtsrat 
    gebilligte Konzernabschluss zum 31. 
    Dezember 2018, der zusammengefasste 
    Lagebericht für die Deutsche Wohnen SE und 
    den Konzern einschließlich des 
    Berichts des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2018 sowie der erläuternde 
    Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 
    den § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB zum 31. 
    Dezember 2018. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen werden auch während 
   der Hauptversammlung am Dienstag, den 18. Juni 
   2019, zugänglich sein. Der gesetzlichen 
   Verpflichtung ist mit der Zugänglichmachung auf 
   der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan. 
 
   Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen 
   rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehende und 
   veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, 
   Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von 
   Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte 
   Internetseite zugänglich gemacht werden. 
7. *Informationen zum Datenschutz* 
 
   Die Deutsche Wohnen SE, Mecklenburgische 
   Straße 57, 14197 Berlin informiert Sie an 
   dieser Stelle über die von uns durchgeführten 
   Verarbeitungen personenbezogener Daten. Neben der 
   Möglichkeit der Kontaktaufnahme auf dem Postweg, 
   können Sie jederzeit auch über E-Mail mit uns in 
   Verbindung treten. Ihre Fragen rund um den 
   Datenschutz richten Sie bitte per E-Mail an: 
 
   datenschutzanfragen@deuwo.com 
 
   Externe Datenschutzbeauftragte der Deutsche Wohnen 
   SE ist 
 
    Dr. Annette Demmel 
    SPB DPO Services GmbH 
    Unter den Linden 21 
    10117 Berlin 
    E-Mail: 
    annette.demmel@spb-dpo-services.com. 
 
   Verantwortlich für die Verarbeitung von 
   personenbezogenen Daten ist die Deutsche Wohnen 
   SE, Mecklenburgische Straße 57, 14197 Berlin. 
   Sie erreichen die verantwortliche Stelle auf dem 
   Postweg, telefonisch oder über die oben genannte 
   E-Mail-Adresse. 
 
   Zweck der Verarbeitung ist die Information und 
   Kommunikation zu investitionsrelevanten Themen 
   sowie die Vorbereitung und Durchführung der 
   Hauptversammlung. 
 
   Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung zur 
   allgemeinen Information und Kommunikation ist 
   Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO (berechtigtes 
   Interesse, nämlich Information und Kommunikation 
   mit Investorinnen und Investoren) sowie bei 
   Pflichtinformationen und bei der Vorbereitung und 
   Durchführung der Hauptversammlung Artikel 6 Abs. 1 
   lit. c) DS-GVO (gesetzliche Pflicht). 
 
   Empfänger: Wir setzen Dienstleister im Wege der 
   Auftragsverarbeitung bei der Erbringung von 
   Leistungen ein, insbesondere für die 
   Bereitstellung, Wartung und Pflege von 
   IT-Systemen. 
 
   Personenbezogene Daten zur Hauptversammlung werden 
   nach Ablauf des fünften auf die Hauptversammlung 
   folgenden Kalenderjahrs gelöscht. Soweit 
   personenbezogene Daten im Rahmen von 
   Hauptversammlungsbeschlüssen verarbeitet werden, 
   werden diese für die Dauer der Aufbewahrung der 
   Beschlüsse zur Erfüllung rechtlicher 
   Verpflichtungen oder im berechtigten Interesse des 
   Unternehmens gespeichert. Ansonsten werden 
   personenbezogene Daten zur Kommunikation mit 
   Investorinnen und Investoren 10 Kalenderjahre nach 
   Beendigung der Gesellschafter- oder 
   Aktionärsstellung gelöscht. 
 
   Die Verarbeitung der Kontaktdaten für 
   Pflichtinformationen und zur Durchführung der 
   Hauptversammlung ist gesetzlich verpflichtend. 
   Ohne Angaben von Kontaktdaten sind Kommunikation, 
   Information und Teilnahme an der Hauptversammlung 
   nicht möglich. 
 
   *Allgemeine Angaben und Rechte der betroffenen 
   Personen* 
 
   Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten 
   in Drittländer findet nicht statt. 
 
   Wir nutzen keine Verfahren automatisierter 
   Einzelfallentscheidungen. 
 
   Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über alle 
   personenbezogenen Daten zu verlangen, die wir von 
   Ihnen verarbeiten. 
 
   Sollten Ihre personenbezogenen Daten unrichtig 
   oder unvollständig sein, haben Sie ein Recht auf 
   Berichtigung und Ergänzung. 
 
   Sie können jederzeit die Löschung Ihrer 
   personenbezogenen Daten verlangen, sofern wir 
   nicht rechtlich zur weiteren Verarbeitung Ihrer 
   personenbezogenen Daten verpflichtet oder 
   berechtigt sind. 
 
   Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen 
   können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung 
   Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. 
 
   Sie haben das Recht, gegen die Verarbeitung 
   Widerspruch zu erheben, soweit die 
   Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung 
   oder des Profilings erfolgt. Erfolgt die 
   Verarbeitung auf Grund einer Interessenabwägung, 
   so können Sie der Verarbeitung unter Angabe von 
   Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation 
   ergeben, widersprechen. 
 
   Sie haben das Recht, die Sie betreffenden 
   personenbezogenen Daten, die Sie einem 
   Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem 
   gängigen, maschinenlesbaren Format übertragen zu 
   bekommen oder die Übermittlung an einen 
   anderen Verantwortlichen zu verlangen. 
 
   Erfolgt die Datenverarbeitung auf Grundlage Ihrer 
   Einwilligung oder im Rahmen eines Vertrages, so 
   haben Sie ein Recht auf Übertragung der von 
   Ihnen bereitgestellten Daten, sofern dadurch nicht 
   die Rechte und Freiheiten anderer Personen 
   beeinträchtigt werden. 
 
   Sofern wir Ihre Daten auf Grundlage einer 
   Einwilligungserklärung verarbeiten, haben Sie 
   jederzeit das Recht, diese Einwilligung mit 
   Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die vor 
   einem Widerruf durchgeführte Verarbeitung bleibt 
   von dem Widerruf unberührt. 
 
   Sie haben außerdem jederzeit das Recht, bei 
   einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz 
   Beschwerde einzulegen, wenn Sie der Auffassung 
   sind, dass eine Datenverarbeitung unter 
   Verstoß gegen geltendes Recht erfolgt ist. 
 
   Es gelten die Datenschutzinformationen in ihrer 
   zum Zeitpunkt gültigen Fassung. Wir behalten uns 
   vor diese Datenschutzinformation zu ergänzen und 
   zu ändern. Die Änderungen und/oder 
   Ergänzungen können Teile der 
   Datenschutzinformation oder diese in Gänze 
   umfassen. Die jeweils aktuelle 
   Datenschutzinformation finden Sie jederzeit unter 
 
   https://www.deutsche-wohnen.com/footer/datenschutz 
 
Diese Einladung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung 
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass 
sie die Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. 
 
Berlin, im Mai 2019 
 
*Deutsche Wohnen SE* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-05-09 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Deutsche Wohnen SE 
             Mecklenburgische Straße 57 
             14197 Berlin 
             Deutschland 
E-Mail:      ir@deutsche-wohnen.com 
Internet:    https://www.deutsche-wohnen.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
809327 2019-05-09 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 09, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

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