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DGAP-News: Evotec SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2019
in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-05-09 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Evotec SE Hamburg - ISIN DE 000 566 480 9 -
- WKN 566 480 -
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am Mittwoch, dem
19. Juni 2019, um 10.00 Uhr (MESZ), in den
Geschäftsräumen der Evotec SE, Manfred Eigen Campus,
Essener Bogen 7, 22419 Hamburg, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung 2019.
Die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge lauten wie
folgt:
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses der Evotec AG1 zum 31.
Dezember 2018, der Lageberichte für die
Evotec AG und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2018, des Berichts des
Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben gemäß §§
289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 19. März 2019 gebilligt
und den Jahresabschluss damit festgestellt.
Somit entfällt eine Feststellung durch die
Hauptversammlung. Die vorgenannten Unterlagen
sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach
dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung
bedarf, zugänglich zu machen. Die Aktionäre
haben auf der Hauptversammlung im Rahmen
ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen
hierzu zu stellen.
1 Seit dem 29. März 2019 firmiert die Evotec
AG aufgrund Formwechsels als Evotec SE.
Soweit im Rahmen dieser Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung 2019 auf die
Evotec AG Bezug genommen wird, soll hierunter
die Evotec SE vor ihrem Formwechsel zu
verstehen sein.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2019*
Gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
in Bestätigung des zu Tagesordnungspunkt 5
der Hauptversammlung der Evotec AG vom 20.
Juni 2018 beschlossenen Umwandlungsplans
(vgl. § 10 des Umwandlungsplans) vor, die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ('E&Y'),
Rothenbaumchaussee 78, 20148 Hamburg, zum
Abschluss-, zum Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2019 und - sofern diese
durchgeführt wird - zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts für
das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2019
sowie der unterjährigen Finanzinformationen
für das erste und/oder dritte Quartal des
Geschäftsjahres 2019 und/oder für das erste
Quartal des Geschäftsjahres 2020 zu
bestellen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des
Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex vorgesehene Erklärung der
E&Y zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
5. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum
Aufsichtsrat*
Mit Beendigung der am 19. Juni 2019
stattfindenden Hauptversammlung der Evotec SE
endet die Amtszeit sämtlicher
Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine
Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder durch die
Hauptversammlung erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Evotec SE setzt sich
gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom
08. Oktober 2001 über das Statut der
Europäischen Gesellschaft (SE-VO), § 17
SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21
SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), § 20.1 der
'Vereinbarung zwischen dem Besonderen
Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer der
Evotec AG und ihrer Tochtergesellschaften und
der Evotec AG über die Beteiligung der
Arbeitnehmer in der Evotec SE', § 9 Abs. 1
der Satzung der Evotec SE aus sechs
Mitgliedern zusammen, die von der
Hauptversammlung ohne Bindung an
Wahlvorschläge zu wählen sind.
Der Aufsichtsrat der Evotec SE hat konkrete
Ziele für seine Zusammensetzung definiert und
ein korrespondierendes Kompetenzprofil
erstellt, das die unternehmensspezifische
Situation widerspiegelt. Diese sollen
beachtet werden, wenn der Hauptversammlung
Wahlvorschläge für den Aufsichtsrat
unterbreitet werden. Die Ziele sehen vor,
dass unter Berücksichtigung der
unternehmensspezifischen Situation die
Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder
nationale und internationale Erfahrungen in
den Bereichen (i) Forschung und Entwicklung,
(ii) Finanzen, Kapitalmärkte, Recht,
Corporate Governance, (iii) Marketing,
Vertrieb und operatives Geschäft sowie (iv)
(öffentliches) Gesundheitswesen besitzt.
Zudem sollen mögliche Interessenkonflikte
vermieden werden, indem die Kandidaten für
den Aufsichtsrat bereits bei der Auswahl
genauestens überprüft werden. Weiterhin soll
der Aufsichtsrat sicherstellen, dass mögliche
Kandidaten nicht älter als 72 Jahre sind,
wenn sie zur Wahl vorgeschlagen werden. Eine
angemessene Beteiligung von Frauen ist
ebenfalls vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat
entsprechend Art. 9 Abs. 1 lit. c) SE-VO, §
111 Abs. 5 S. 1 AktG die Zielgröße für
den Frauenanteil im Aufsichtsrat der Evotec
SE auf 30% festgelegt. Darüber hinaus hat der
Aufsichtsrat zwei vollständige Amtszeiten als
reguläre Obergrenze der Mitgliedschaft im
Aufsichtsrat definiert. Der Aufsichtsrat
sollte so zusammengesetzt werden, dass seine
Mitglieder mehrheitlich unabhängig sind und
insgesamt über die zur ordnungsgemäßen
Wahrnehmungen der Aufgaben erforderlichen
Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen
Erfahrungen verfügen.
Der Aufsichtsrat schlägt unter
Berücksichtigung dieser konkreten Ziele für
die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des
Kompetenzprofils für das Gesamtgremium vor,
mit Wirkung ab Beendigung der für den 19.
Juni 2019 einberufenen ordentlichen
Hauptversammlung und für die Dauer bis zu
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für
das am 31. Dezember 2023 endende
Geschäftsjahr der Evotec SE beschließen
wird, die folgenden Damen und Herren zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats der Evotec SE
zu wählen:
5.1. *Herr Prof. Dr. Wolfgang Plischke, Aschau im
Chiemgau, Deutschland, selbständiger Berater*
Herr Prof. Dr. Wolfgang Plischke wurde am 17.
Juni 2014 in den Aufsichtsrat der Evotec AG
gewählt und ist seither Vorsitzender des
Aufsichtsrats. Seine derzeitige Amtszeit
läuft mit Ende der ordentlichen
Hauptversammlung 2019 aus. Herr Prof. Dr.
Plischke gehörte vom 01. März 2006 bis zu
seinem Ausscheiden am 29. April 2014 dem
Vorstand der Bayer AG an. Er war
verantwortlich für Technologie, Innovation
und Nachhaltigkeit und betreute die Region
Asien/Pazifik.
Herr Prof. Dr. Plischke hat gemäß § 125
Abs. 1 Satz 5 AktG folgende Mitgliedschaften
in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
oder in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
inne:
- Bayer AG (börsennotiert), Leverkusen,
Deutschland, (Mitglied des Aufsichtsrats)
Herr Prof. Dr. Plischke ist 1951 geboren und
deutscher Staatsbürger.
Herr Prof. Dr. Plischke verfügt über
umfassende Erfahrungen in den Bereichen
Forschung und Entwicklung sowie Vertrieb und
Marketing. Diese Erfahrungen sind von
großem Wert für die Evotec SE.
5.2. *Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich, Ratingen,
Deutschland, Vorstand (Chief Medical Officer)
der UCB S.A. mit Sitz in Brüssel, Belgien*
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich wurde am 17.
Juni 2014 in den Aufsichtsrat der Evotec AG
gewählt. Ihre derzeitige Amtszeit läuft mit
Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2019
aus. Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich ist seit
März 2008 Chief Medical Officer und Executive
Vice President Development and Medical
Practices der UCB S.A., Brüssel (Belgien).
Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich hat gemäß §
125 Abs. 1 Satz 5 AktG folgende
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen inne:
- Fresenius SE & Co. KGaA (börsennotiert),
Bad Homburg, Deutschland, (Mitglied des
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May 09, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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