Anzeige
Mehr »
Donnerstag, 03.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
Nach dem Genius Act: Dieses börsennotierte XRP-Unternehmen greift im Token-Finanzmarkt an!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
385 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Evotec SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2019 
in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-09 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Evotec SE Hamburg - ISIN DE 000 566 480 9 - 
- WKN 566 480 - 
 
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am Mittwoch, dem 
19. Juni 2019, um 10.00 Uhr (MESZ), in den 
Geschäftsräumen der Evotec SE, Manfred Eigen Campus, 
Essener Bogen 7, 22419 Hamburg, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 2019. 
 
Die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge lauten wie 
folgt: 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses der Evotec AG1 zum 31. 
   Dezember 2018, der Lageberichte für die 
   Evotec AG und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2018, des Berichts des 
   Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 19. März 2019 gebilligt 
   und den Jahresabschluss damit festgestellt. 
   Somit entfällt eine Feststellung durch die 
   Hauptversammlung. Die vorgenannten Unterlagen 
   sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach 
   dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung 
   bedarf, zugänglich zu machen. Die Aktionäre 
   haben auf der Hauptversammlung im Rahmen 
   ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen 
   hierzu zu stellen. 
 
   1 Seit dem 29. März 2019 firmiert die Evotec 
   AG aufgrund Formwechsels als Evotec SE. 
   Soweit im Rahmen dieser Einladung zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 2019 auf die 
   Evotec AG Bezug genommen wird, soll hierunter 
   die Evotec SE vor ihrem Formwechsel zu 
   verstehen sein. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat 
   in Bestätigung des zu Tagesordnungspunkt 5 
   der Hauptversammlung der Evotec AG vom 20. 
   Juni 2018 beschlossenen Umwandlungsplans 
   (vgl. § 10 des Umwandlungsplans) vor, die 
   Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ('E&Y'), 
   Rothenbaumchaussee 78, 20148 Hamburg, zum 
   Abschluss-, zum Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2019 und - sofern diese 
   durchgeführt wird - zum Prüfer für die 
   prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts für 
   das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 
   sowie der unterjährigen Finanzinformationen 
   für das erste und/oder dritte Quartal des 
   Geschäftsjahres 2019 und/oder für das erste 
   Quartal des Geschäftsjahres 2020 zu 
   bestellen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
   E&Y zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
5. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Mit Beendigung der am 19. Juni 2019 
   stattfindenden Hauptversammlung der Evotec SE 
   endet die Amtszeit sämtlicher 
   Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine 
   Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder durch die 
   Hauptversammlung erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat der Evotec SE setzt sich 
   gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der 
   Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 
   08. Oktober 2001 über das Statut der 
   Europäischen Gesellschaft (SE-VO), § 17 
   SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 
   SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), § 20.1 der 
   'Vereinbarung zwischen dem Besonderen 
   Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer der 
   Evotec AG und ihrer Tochtergesellschaften und 
   der Evotec AG über die Beteiligung der 
   Arbeitnehmer in der Evotec SE', § 9 Abs. 1 
   der Satzung der Evotec SE aus sechs 
   Mitgliedern zusammen, die von der 
   Hauptversammlung ohne Bindung an 
   Wahlvorschläge zu wählen sind. 
 
   Der Aufsichtsrat der Evotec SE hat konkrete 
   Ziele für seine Zusammensetzung definiert und 
   ein korrespondierendes Kompetenzprofil 
   erstellt, das die unternehmensspezifische 
   Situation widerspiegelt. Diese sollen 
   beachtet werden, wenn der Hauptversammlung 
   Wahlvorschläge für den Aufsichtsrat 
   unterbreitet werden. Die Ziele sehen vor, 
   dass unter Berücksichtigung der 
   unternehmensspezifischen Situation die 
   Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder 
   nationale und internationale Erfahrungen in 
   den Bereichen (i) Forschung und Entwicklung, 
   (ii) Finanzen, Kapitalmärkte, Recht, 
   Corporate Governance, (iii) Marketing, 
   Vertrieb und operatives Geschäft sowie (iv) 
   (öffentliches) Gesundheitswesen besitzt. 
   Zudem sollen mögliche Interessenkonflikte 
   vermieden werden, indem die Kandidaten für 
   den Aufsichtsrat bereits bei der Auswahl 
   genauestens überprüft werden. Weiterhin soll 
   der Aufsichtsrat sicherstellen, dass mögliche 
   Kandidaten nicht älter als 72 Jahre sind, 
   wenn sie zur Wahl vorgeschlagen werden. Eine 
   angemessene Beteiligung von Frauen ist 
   ebenfalls vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat 
   entsprechend Art. 9 Abs. 1 lit. c) SE-VO, § 
   111 Abs. 5 S. 1 AktG die Zielgröße für 
   den Frauenanteil im Aufsichtsrat der Evotec 
   SE auf 30% festgelegt. Darüber hinaus hat der 
   Aufsichtsrat zwei vollständige Amtszeiten als 
   reguläre Obergrenze der Mitgliedschaft im 
   Aufsichtsrat definiert. Der Aufsichtsrat 
   sollte so zusammengesetzt werden, dass seine 
   Mitglieder mehrheitlich unabhängig sind und 
   insgesamt über die zur ordnungsgemäßen 
   Wahrnehmungen der Aufgaben erforderlichen 
   Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen 
   Erfahrungen verfügen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt unter 
   Berücksichtigung dieser konkreten Ziele für 
   die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des 
   Kompetenzprofils für das Gesamtgremium vor, 
   mit Wirkung ab Beendigung der für den 19. 
   Juni 2019 einberufenen ordentlichen 
   Hauptversammlung und für die Dauer bis zu 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für 
   das am 31. Dezember 2023 endende 
   Geschäftsjahr der Evotec SE beschließen 
   wird, die folgenden Damen und Herren zu 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats der Evotec SE 
   zu wählen: 
5.1. *Herr Prof. Dr. Wolfgang Plischke, Aschau im 
     Chiemgau, Deutschland, selbständiger Berater* 
 
     Herr Prof. Dr. Wolfgang Plischke wurde am 17. 
     Juni 2014 in den Aufsichtsrat der Evotec AG 
     gewählt und ist seither Vorsitzender des 
     Aufsichtsrats. Seine derzeitige Amtszeit 
     läuft mit Ende der ordentlichen 
     Hauptversammlung 2019 aus. Herr Prof. Dr. 
     Plischke gehörte vom 01. März 2006 bis zu 
     seinem Ausscheiden am 29. April 2014 dem 
     Vorstand der Bayer AG an. Er war 
     verantwortlich für Technologie, Innovation 
     und Nachhaltigkeit und betreute die Region 
     Asien/Pazifik. 
 
     Herr Prof. Dr. Plischke hat gemäß § 125 
     Abs. 1 Satz 5 AktG folgende Mitgliedschaften 
     in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
     oder in vergleichbaren in- und ausländischen 
     Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
     inne: 
 
     - Bayer AG (börsennotiert), Leverkusen, 
       Deutschland, (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
     Herr Prof. Dr. Plischke ist 1951 geboren und 
     deutscher Staatsbürger. 
 
     Herr Prof. Dr. Plischke verfügt über 
     umfassende Erfahrungen in den Bereichen 
     Forschung und Entwicklung sowie Vertrieb und 
     Marketing. Diese Erfahrungen sind von 
     großem Wert für die Evotec SE. 
5.2. *Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich, Ratingen, 
     Deutschland, Vorstand (Chief Medical Officer) 
     der UCB S.A. mit Sitz in Brüssel, Belgien* 
 
     Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich wurde am 17. 
     Juni 2014 in den Aufsichtsrat der Evotec AG 
     gewählt. Ihre derzeitige Amtszeit läuft mit 
     Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2019 
     aus. Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich ist seit 
     März 2008 Chief Medical Officer und Executive 
     Vice President Development and Medical 
     Practices der UCB S.A., Brüssel (Belgien). 
 
     Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich hat gemäß § 
     125 Abs. 1 Satz 5 AktG folgende 
     Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
     Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und 
     ausländischen Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen inne: 
 
     - Fresenius SE & Co. KGaA (börsennotiert), 
       Bad Homburg, Deutschland, (Mitglied des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 09, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
Die Finanzwelt ist im Umbruch! Nach Jahren der Dominanz erschüttert Donald Trumps erratische Wirtschaftspolitik das Fundament des amerikanischen Kapitalismus. Handelskriege, Rekordzölle und politische Isolation haben eine Kapitalflucht historischen Ausmaßes ausgelöst.

Milliarden strömen aus den USA – und suchen neue, lukrative Ziele. Und genau hier kommt China ins Spiel. Trotz aller Spannungen wächst die chinesische Wirtschaft dynamisch weiter, Innovation und Digitalisierung treiben die Märkte an.

Im kostenlosen Spezialreport stellen wir Ihnen 5 Aktien aus China vor, die vom US-Niedergang profitieren und das Potenzial haben, den Markt regelrecht zu überflügeln. Wer jetzt klug investiert, sichert sich den Zugang zu den neuen Wachstums-Champions von morgen.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche 5 Aktien die Konkurrenz aus den USA outperformen dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.