
DJ DGAP-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Evotec SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-05-09 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Evotec SE Hamburg - ISIN DE 000 566 480 9 - - WKN 566 480 - Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am Mittwoch, dem 19. Juni 2019, um 10.00 Uhr (MESZ), in den Geschäftsräumen der Evotec SE, Manfred Eigen Campus, Essener Bogen 7, 22419 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019. Die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge lauten wie folgt: 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der Evotec AG1 zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für die Evotec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 19. März 2019 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. 1 Seit dem 29. März 2019 firmiert die Evotec AG aufgrund Formwechsels als Evotec SE. Soweit im Rahmen dieser Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 auf die Evotec AG Bezug genommen wird, soll hierunter die Evotec SE vor ihrem Formwechsel zu verstehen sein. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat in Bestätigung des zu Tagesordnungspunkt 5 der Hauptversammlung der Evotec AG vom 20. Juni 2018 beschlossenen Umwandlungsplans (vgl. § 10 des Umwandlungsplans) vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ('E&Y'), Rothenbaumchaussee 78, 20148 Hamburg, zum Abschluss-, zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 und - sofern diese durchgeführt wird - zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 sowie der unterjährigen Finanzinformationen für das erste und/oder dritte Quartal des Geschäftsjahres 2019 und/oder für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2020 zu bestellen. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der E&Y zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 5. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat* Mit Beendigung der am 19. Juni 2019 stattfindenden Hauptversammlung der Evotec SE endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung erforderlich. Der Aufsichtsrat der Evotec SE setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 08. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), § 20.1 der 'Vereinbarung zwischen dem Besonderen Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer der Evotec AG und ihrer Tochtergesellschaften und der Evotec AG über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Evotec SE', § 9 Abs. 1 der Satzung der Evotec SE aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge zu wählen sind. Der Aufsichtsrat der Evotec SE hat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung definiert und ein korrespondierendes Kompetenzprofil erstellt, das die unternehmensspezifische Situation widerspiegelt. Diese sollen beachtet werden, wenn der Hauptversammlung Wahlvorschläge für den Aufsichtsrat unterbreitet werden. Die Ziele sehen vor, dass unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder nationale und internationale Erfahrungen in den Bereichen (i) Forschung und Entwicklung, (ii) Finanzen, Kapitalmärkte, Recht, Corporate Governance, (iii) Marketing, Vertrieb und operatives Geschäft sowie (iv) (öffentliches) Gesundheitswesen besitzt. Zudem sollen mögliche Interessenkonflikte vermieden werden, indem die Kandidaten für den Aufsichtsrat bereits bei der Auswahl genauestens überprüft werden. Weiterhin soll der Aufsichtsrat sicherstellen, dass mögliche Kandidaten nicht älter als 72 Jahre sind, wenn sie zur Wahl vorgeschlagen werden. Eine angemessene Beteiligung von Frauen ist ebenfalls vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat entsprechend Art. 9 Abs. 1 lit. c) SE-VO, § 111 Abs. 5 S. 1 AktG die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der Evotec SE auf 30% festgelegt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat zwei vollständige Amtszeiten als reguläre Obergrenze der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat definiert. Der Aufsichtsrat sollte so zusammengesetzt werden, dass seine Mitglieder mehrheitlich unabhängig sind und insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmungen der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Der Aufsichtsrat schlägt unter Berücksichtigung dieser konkreten Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium vor, mit Wirkung ab Beendigung der für den 19. Juni 2019 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung und für die Dauer bis zu Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr der Evotec SE beschließen wird, die folgenden Damen und Herren zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Evotec SE zu wählen: 5.1. *Herr Prof. Dr. Wolfgang Plischke, Aschau im Chiemgau, Deutschland, selbständiger Berater* Herr Prof. Dr. Wolfgang Plischke wurde am 17. Juni 2014 in den Aufsichtsrat der Evotec AG gewählt und ist seither Vorsitzender des Aufsichtsrats. Seine derzeitige Amtszeit läuft mit Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2019 aus. Herr Prof. Dr. Plischke gehörte vom 01. März 2006 bis zu seinem Ausscheiden am 29. April 2014 dem Vorstand der Bayer AG an. Er war verantwortlich für Technologie, Innovation und Nachhaltigkeit und betreute die Region Asien/Pazifik. Herr Prof. Dr. Plischke hat gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne: - Bayer AG (börsennotiert), Leverkusen, Deutschland, (Mitglied des Aufsichtsrats) Herr Prof. Dr. Plischke ist 1951 geboren und deutscher Staatsbürger. Herr Prof. Dr. Plischke verfügt über umfassende Erfahrungen in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie Vertrieb und Marketing. Diese Erfahrungen sind von großem Wert für die Evotec SE. 5.2. *Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich, Ratingen, Deutschland, Vorstand (Chief Medical Officer) der UCB S.A. mit Sitz in Brüssel, Belgien* Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich wurde am 17. Juni 2014 in den Aufsichtsrat der Evotec AG gewählt. Ihre derzeitige Amtszeit läuft mit Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2019 aus. Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich ist seit März 2008 Chief Medical Officer und Executive Vice President Development and Medical Practices der UCB S.A., Brüssel (Belgien). Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich hat gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne: - Fresenius SE & Co. KGaA (börsennotiert), Bad Homburg, Deutschland, (Mitglied des
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May 09, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
Aufsichtsrats) - TransCelerate BioPharma Inc, King of Prussia, USA (Mitglied des Aufsichtsrats) Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich ist 1960 geboren und deutsche Staatsbürgerin. Mit ihrer klinischen Expertise ergänzt Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich den möglichen Aufsichtsrat der Evotec SE ideal und erweitert dessen Kompetenzspektrum. 5.3. *Herr Dr. Mario Polywka, Abingdon, Großbritannien, selbständiger Berater* Herr Dr. Mario Polywka ist mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2018 aus dem Vorstand der Evotec AG ausgeschieden. Im November 2007 war er zum Mitglied des Vorstands der Evotec AG ernannt worden. Die Kandidatur von Herrn Dr. Mario Polywka erfolgt gem. § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AktG auf Vorschlag von Aktionären, die zusammen mehr als 25% der Stimmrechte an der Gesellschaft halten. Der Aufsichtsrat hat sich diesem Wahlvorschlag angeschlossen. Die Empfehlung von Ziffer 5.4.2 Satz 3 Deutscher Corporate Governance Kodex, wonach dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören sollen, wird im Falle einer Wahl von Herrn Dr. Mario Polywka eingehalten, da dem Aufsichtsrat der Evotec SE keine weiteren ehemaligen Vorstandsmitglieder angehören. Herr Dr. Polywka hat gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne: - Forge Therapeutics, Inc., San Diego, USA (Mitglied des Board of Directors) - Exscientia Ltd., Dundee, Großbritannien (Mitglied des Board of Directors) Herr Dr. Polywka ist 1963 geboren und britischer Staatsbürger. Aufgrund seiner fundierten Expertise in Wirkstoffforschung und -entwicklung, seiner langjährigen Erfolgsbilanz im kommerziellen, operativen und strategischen Bereich sowie seiner umfangreichen Kenntnis des Unternehmens ergänzt Herr Dr. Polywka ideal das Kompetenzspektrum des möglichen Aufsichtsrats der Evotec SE. 5.4. *Herr Roland Sackers, Köln, Deutschland, Finanzvorstand und Managing Director der QIAGEN N.V. mit Sitz in Venlo, Niederlande* Herr Roland Sackers ist seit Januar 2004 Finanzvorstand und Managing Director der QIAGEN N.V. In dieser Funktion verantwortet er die Entwicklung und Umsetzung der langfristigen Finanzplanung, die der Wachstumsstrategie des Unternehmens zugrunde liegt. Herr Sackers hat gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne: - BIO Deutschland e.V., Berlin, Deutschland (Mitglied des Vorstands) Herr Sackers ist 1968 geboren und deutscher Staatsbürger. Herr Sackers erscheint insbesondere aufgrund seines Werdegangs und seiner Ausbildung zum Dipl.-Kfm. als Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung als geeignet und genügt als unabhängiger Finanzexperte in der ihm zugedachten Funktion als Vorsitzender des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats den Anforderungen gemäß Ziffer 5.3.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex. 5.5. *Herr Dr. Michael Shalmi, Hellerup, Dänemark, selbständiger Berater und Investor* Herr Dr. Michael Shalmi wurde am 14. Juni 2017 in den Aufsichtsrat der Evotec AG gewählt. Seine derzeitige Amtszeit läuft mit Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2019 aus. Seit März 2019 leitet Herr Dr. Michael Shalmi seine eigene Consulting-Firma ACMS. Herr Dr. Shalmi hatte von 2009 bis 2019 verschiedene Positionen bei Novo Holdings A/S inne, zuletzt war er Managing Director, Head of Principal Investments von Novo Holdings A/S von Januar 2017 bis Februar 2019. Herr Dr. Shalmi hat gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne: - Synlab Ltd., Marylebone, Großbritannien (Mitglied des Board of Directors) sowie den nachfolgenden Unternehmen und Beteiligungen der Novo-Gruppe: - Momentum Gruppen A/S, Roskilde, Dänemark (Mitglied des Board of Directors) - ERT HoldCo A/S, Hellerup, Dänemark (Mitglied des Board of Directors) - Xellia HoldCo A/S, Kopenhagen, Dänemark (Mitglied des Board of Directors) - Novo Invest 1 A/S, Hellerup, Dänemark (Mitglied des Board of Directors) - ENV HoldCo A/S, Hellerup, Dänemark (Mitglied des Board of Directors) - Sonion HoldCo A/S, Roskilde, Dänemark (Mitglied des Board of Directors) Herr Dr Shalmi ist zudem als Kandidat und Vorsitzender für das Board of Directors der Active Biotech AB (börsennotiert), Lund, Schweden, vorgeschlagen. Herr Dr. Shalmi ist 1965 geboren und dänischer Staatsbürger. Mit seiner langjährigen Erfahrung in der Pharmabranche sowie seiner hervorragenden Expertise sowohl im Bereich der präklinischen als auch der klinischen Wirkstoffforschung kombiniert mit der Fokussierung auf Strategie und Investment ergänzt Herr Dr. Shalmi ideal das Kompetenzspektrum des möglichen Aufsichtsrats der Evotec SE. 5.6. *Frau Dr. Elaine Sullivan, Dublin, Republik Irland, Vorstandsvorsitzende der Carrick Therapeutics Ltd. mit Sitz in Dublin, Irland* Frau Dr. Elaine Sullivan wurde am 09. Juni 2015 in den Aufsichtsrat der Evotec AG gewählt. Ihre derzeitige Amtszeit läuft mit Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2019 aus. Seit Januar 2015 ist Frau Dr. Sullivan Chief Executive Officer der Carrick Therapeutics Ltd, einem neuen europäischen Onkologieunternehmen. Frau Dr. Sullivan hat gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne: - IP Group plc, London, Großbritannien (Mitglied des Aufsichtsrats) Frau Dr. Sullivan ist 1961 geboren und britische Staatsbürgerin. Mit ihrer fundierten Expertise in der Wirkstoffforschung und -entwicklung und ihrer Fokussierung auf die Entwicklung von Partnerschaften wie Ausgründungen, Joint Ventures und strategischen Allianzen ergänzt Frau Dr. Sullivan ideal das Kompetenzspektrum des möglichen Aufsichtsrats der Evotec SE. Die Lebensläufe der Kandidaten mit Angaben zu ihren jeweiligen relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen als auch die Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat sind dieser Einberufung als Anlage beigefügt sowie im Internet unter www.evotec.com in der Rubrik 'Invest', 'Hauptversammlung' abrufbar. Zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und der Evotec SE oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der Evotec SE sowie einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen i.S.d. Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat sich bei sämtlichen Kandidaten versichert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können und dass diese keinen Interessenkonflikten unterliegen. Es ist vorgesehen, dass Prof. Dr. Wolfgang Plischke im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung für den Vorsitz im Aufsichtsrat vorgeschlagen wird. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelwahl über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat abstimmen zu lassen. 6. *Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und Satzungsänderung* Die persönlichen Anforderungen an Zeiteinsatz und Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere des Aufsichtsratsvorsitzenden, sind in der Vergangenheit stark gestiegen. Die Evotec SE geht davon aus, dass sich diese Entwicklung auch in Zukunft fortsetzen wird. Diese Entwicklung geht einher mit einer wachsenden Risikoexposition der Aufsichtsratsmitglieder sowie einem gestiegenen Haftungsrisiko. Um im internationalen Wettbewerb um hochkarätige Aufsichtsratskandidaten, die das Anforderungsprofil der Evotec SE erfüllen, auch in Zukunft gut aufgestellt zu sein, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ab dem Geschäftsjahr 2019 der Gesellschaft durch Neufassung von § 13 der Satzung der Evotec SE anzuheben. Zudem soll der unterschiedlichen Beanspruchung im Aufsichtsrat und in seinen Ausschüssen künftig stärker Rechnung getragen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: § 13 der Satzung (Vergütung) wird geändert und wie folgt neu gefasst: *'§ 13* *Vergütung*
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May 09, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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