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Dow Jones News
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DGAP-HV: STO SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2019 in Donauhallen, An der Donauhalle 2, 78166 Donaueschingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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DGAP-News: STO SE & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
STO SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
19.06.2019 in Donauhallen, An der Donauhalle 2, 78166 Donaueschingen mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-06 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
StO SE & Co. KGaA Stühlingen Wertpapier-Kenn-Nummer: 
727 410 / 727 413 
ISIN: DE 0007274102 / DE 0007274136 Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere 
Aktionäre zu der am Mittwoch, den *19. Juni 2019, 10.30 
Uhr*, in den Donauhallen, An der Donauhalle 2, 78166 
Donaueschingen, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung:* 
 
TOP Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils 
1:  gebilligten Jahresabschlusses und des 
    Konzernabschlusses zum 31.12.2018, der 
    Lageberichte für die Sto SE & Co. KGaA und den 
    Konzern einschließlich der erläuternden 
    Berichte der persönlich haftenden 
    Gesellschafterin STO Management SE zu den 
    Angaben der §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des 
    Handelsgesetzbuches, den nichtfinanziellen 
    Angaben der §§ 289b, 315b des 
    Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr 
    2018, des Berichts des Aufsichtsrats; 
    Beschlussfassung über die Feststellung des 
    Jahresabschlusses der Sto SE & Co. KGaA zum 
    31.12.2018 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin STO 
    Management SE und der Aufsichtsrat schlagen 
    vor, den Jahresabschluss der Sto SE & Co. KGaA 
    zum 31.12.2018 in der vorgelegten Fassung, die 
    einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
    41.485.979,37 ausweist, festzustellen. 
 
    Mit Ausnahme der Beschlussfassung über die 
    Feststellung des Jahresabschlusses gem. § 286 
    Abs. 1 S. 1 Aktiengesetz ist keine weitere 
    Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 
    1 der Tagesordnung vorgesehen. Der 
    Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss nach § 
    171 Aktiengesetz gebilligt. Die 
    Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 
    Aktiengesetz die Hauptversammlung über die 
    Billigung des Konzernabschlusses zu 
    beschließen hat, liegen nicht vor. 
    Über die Verwendung des Bilanzgewinns 
    wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss 
    gefasst. 
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des 
2:  Bilanzgewinns* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin STO 
    Management SE und der Aufsichtsrat schlagen 
    vor, den im Jahresabschluss zum 31.12.2018 
    ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
    41.485.979,37 wie folgt zu verwenden: 
 
    1.      Ausschüttung einer 
            Dividende in Höhe von 
            EUR 0,31 und eines     EUR 10.380.420 
            Sonderbonus in Höhe        ,00 
            von 
            EUR 3,78 je Stück 
            dividendenberechtigte 
            Vorzugsaktie, also auf 
            die 2.538.000 
            dividendenberechtigten 
            Vorzugsaktien im 
            rechnerischen 
            Gesamtnennbetrag von 
            EUR 
            6.497.280,00 eine 
            Gesamtausschüttung in 
            Höhe von 
    2.      Ausschüttung einer 
            Dividende in Höhe von 
            EUR 0,25 und eines     EUR 15.668.640 
            Sonderbonus in Höhe        ,00 
            von 
            EUR 3,78 je Stück 
            dividendenberechtigte 
            Stammaktie, also auf 
            die 3.888.000 
            dividendenberechtigten 
            Stammaktien im 
            rechnerischen 
            Gesamtnennbetrag von 
            EUR 
            9.953.280,00 eine 
            Gesamtausschüttung in 
            Höhe von 
    3.      Einstellung in andere  EUR 15.000.000 
            Gewinnrücklagen            ,00 
    4.      Vortrag auf neue       EUR 436.919,37 
            Rechnung 
    Bilanzgewinn:                  EUR 41.485.979 
                                       ,37 
 
    Vorbehaltlich vorschlagsentsprechender 
    Beschlussfassung ist die Dividende am dritten 
    auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag und somit am 24. Juni 2019 
    zahlbar. 
 
    Bei der Anzahl der dividendenberechtigten 
    Stück Stammaktien ist berücksichtigt, dass die 
    Sto SE & Co. KGaA 432.000 Stück eigene auf den 
    Namen lautende Stammaktien hält. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 
3:  persönlich haftenden Gesellschafterin STO 
    Management SE für das Geschäftsjahr 2018* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin STO 
    Management SE und der Aufsichtsrat schlagen 
    vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin 
    STO Management SE für das Geschäftsjahr 2018 
    Entlastung zu erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 
4:  Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2018* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin STO 
    Management SE und der Aufsichtsrat schlagen 
    vor, allen im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats der Sto SE & Co. 
    KGaA für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
    erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über das Unterbleiben der in 
5:  § 285 Nr. 9a) Satz 5 bis 8 sowie in § 314 abs. 
    1 Nr. 6a) Satz 5 bis 8 des Handelsgesetzbuches 
    verlangten Angaben* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin STO 
    Management SE und der Aufsichtsrat schlagen 
    vor zu beschließen: 
 
    Die in § 285 Nr. 9a) Satz 5 bis 8 sowie in § 
    314 abs. 1 Nr. 6a) Satz 5 bis 8 des 
    Handelsgesetzbuches verlangten Angaben 
    unterbleiben für die Geschäftsjahre 2019 bis 
    2023 sowohl im Jahresabschluss als auch im 
    Konzernabschluss. 
TOP *Nachwahl Ersatzkandidatin für den 
6:  Aufsichtsrat* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt auf der Grundlage des 
    Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats vor, 
    folgende Person zum Ersatzmitglied für 
    sämtliche von der Hauptversammlung der 
    Gesellschaft am 14. Juni 2017 gewählten 
    Mitglieder der Anteilseigner zu wählen: 
 
    Frau Kirstin Stotmeister, Waldshut-Tiengen, 
    Betriebswirtin. 
 
    Die zur Wahl vorgeschlagene Person hat keine 
    Mandate nach § 125 Abs. 1 S. 5 Aktiengesetz in 
    gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
    vergleichbaren in- oder ausländischen 
    Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und des 
7:  Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2019* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
    Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die 
    Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
    zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
    für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
    Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung 
    erklärt, dass diese frei von ungebührlicher 
    Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
    Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU 
    Abschlussprüferverordnung genannten Art 
    auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
    des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
    16. April 2014 über spezifische Anforderungen 
    an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
    öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
    Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 
TOP *Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- 
8:  und Ergebnisabführungsvertrages zwischen der 
    Sto SE & Co. KGaA und der Sto BTN GmbH* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin STO 
    Management SE und der Aufsichtsrat schlagen 
    vor, dem am 25.04.2019 geschlossenen 
    Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag 
    zwischen der Sto SE & Co. KGaA als 
    beherrschender und ergebnisempfangender 
    Gesellschaft (Obergesellschaft) und der im 
    Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg 
    unter HRB 714290 eingetragenen Sto BTN GmbH 
    als beherrschter und ergebnisabführender 
    Gesellschaft zuzustimmen. 
 
    Der Beherrschungs- und 
    Ergebnisabführungsvertrag hat folgenden 
    wesentlichen Inhalt: 
 
    _1. Leitung_ 
 
    Die Sto BTN GmbH unterstellt die Leitung ihrer 
    Gesellschaft der Sto SE & Co. KGaA. Die Sto SE 
    & Co. KGaA ist demgemäß berechtigt, der 
    Geschäftsführung der Sto BTN GmbH hinsichtlich 
    der Leitung der Sto BTN GmbH Weisung zu 
    erteilen. Die Geschäftsführung der Sto BTN 
    GmbH ist demgemäß gegenüber der Sto SE & 
    Co. KGaA verpflichtet, deren Weisungen zu 
    folgen. Eine Weisung dahingehend, diesen 
    Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag 
    zu ändern, aufrecht zu erhalten oder zu 
    beenden, kann nicht erteilt werden. 
 
    _Die Sto SE & Co. KGaA wird ihr Weisungsrecht 
    nur durch ihre persönlich haftende 
    Gesellschafterin oder von ihr Bevollmächtigte 
    ausüben._ 
 
    _2. Gewinnabführung_ 
 
    _Die Sto BTN GmbH verpflichtet sich, erstmals 
    für das Geschäftsjahr, in dem die Eintragung 
    dieses Beherrschungs- und 
    Ergebnisabführungsvertrages (auch '_ _BEAV_ ') 
    in das Handelsregister der Sto BTN GmbH 
    erfolgt, und für die darauf folgenden 
    Geschäftsjahre während der Laufzeit dieses 
    Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages 
    ihren ganzen Gewinn an die Sto SE & Co. KGaA 
    abzuführen. Für den Umfang der Gewinnabführung 
    gilt, neben und vorrangig zu nachfolgenden 

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May 09, 2019 17:08 ET (21:08 GMT)

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