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DGAP-News: STO SE & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
STO SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
19.06.2019 in Donauhallen, An der Donauhalle 2, 78166 Donaueschingen mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-05-06 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
StO SE & Co. KGaA Stühlingen Wertpapier-Kenn-Nummer:
727 410 / 727 413
ISIN: DE 0007274102 / DE 0007274136 Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere
Aktionäre zu der am Mittwoch, den *19. Juni 2019, 10.30
Uhr*, in den Donauhallen, An der Donauhalle 2, 78166
Donaueschingen, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein.
*Tagesordnung:*
TOP Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils
1: gebilligten Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses zum 31.12.2018, der
Lageberichte für die Sto SE & Co. KGaA und den
Konzern einschließlich der erläuternden
Berichte der persönlich haftenden
Gesellschafterin STO Management SE zu den
Angaben der §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des
Handelsgesetzbuches, den nichtfinanziellen
Angaben der §§ 289b, 315b des
Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr
2018, des Berichts des Aufsichtsrats;
Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses der Sto SE & Co. KGaA zum
31.12.2018
Die persönlich haftende Gesellschafterin STO
Management SE und der Aufsichtsrat schlagen
vor, den Jahresabschluss der Sto SE & Co. KGaA
zum 31.12.2018 in der vorgelegten Fassung, die
einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
41.485.979,37 ausweist, festzustellen.
Mit Ausnahme der Beschlussfassung über die
Feststellung des Jahresabschlusses gem. § 286
Abs. 1 S. 1 Aktiengesetz ist keine weitere
Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt
1 der Tagesordnung vorgesehen. Der
Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss nach §
171 Aktiengesetz gebilligt. Die
Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1
Aktiengesetz die Hauptversammlung über die
Billigung des Konzernabschlusses zu
beschließen hat, liegen nicht vor.
Über die Verwendung des Bilanzgewinns
wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss
gefasst.
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des
2: Bilanzgewinns*
Die persönlich haftende Gesellschafterin STO
Management SE und der Aufsichtsrat schlagen
vor, den im Jahresabschluss zum 31.12.2018
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
41.485.979,37 wie folgt zu verwenden:
1. Ausschüttung einer
Dividende in Höhe von
EUR 0,31 und eines EUR 10.380.420
Sonderbonus in Höhe ,00
von
EUR 3,78 je Stück
dividendenberechtigte
Vorzugsaktie, also auf
die 2.538.000
dividendenberechtigten
Vorzugsaktien im
rechnerischen
Gesamtnennbetrag von
EUR
6.497.280,00 eine
Gesamtausschüttung in
Höhe von
2. Ausschüttung einer
Dividende in Höhe von
EUR 0,25 und eines EUR 15.668.640
Sonderbonus in Höhe ,00
von
EUR 3,78 je Stück
dividendenberechtigte
Stammaktie, also auf
die 3.888.000
dividendenberechtigten
Stammaktien im
rechnerischen
Gesamtnennbetrag von
EUR
9.953.280,00 eine
Gesamtausschüttung in
Höhe von
3. Einstellung in andere EUR 15.000.000
Gewinnrücklagen ,00
4. Vortrag auf neue EUR 436.919,37
Rechnung
Bilanzgewinn: EUR 41.485.979
,37
Vorbehaltlich vorschlagsentsprechender
Beschlussfassung ist die Dividende am dritten
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag und somit am 24. Juni 2019
zahlbar.
Bei der Anzahl der dividendenberechtigten
Stück Stammaktien ist berücksichtigt, dass die
Sto SE & Co. KGaA 432.000 Stück eigene auf den
Namen lautende Stammaktien hält.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der
3: persönlich haftenden Gesellschafterin STO
Management SE für das Geschäftsjahr 2018*
Die persönlich haftende Gesellschafterin STO
Management SE und der Aufsichtsrat schlagen
vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin
STO Management SE für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der
4: Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Die persönlich haftende Gesellschafterin STO
Management SE und der Aufsichtsrat schlagen
vor, allen im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats der Sto SE & Co.
KGaA für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu
erteilen.
TOP *Beschlussfassung über das Unterbleiben der in
5: § 285 Nr. 9a) Satz 5 bis 8 sowie in § 314 abs.
1 Nr. 6a) Satz 5 bis 8 des Handelsgesetzbuches
verlangten Angaben*
Die persönlich haftende Gesellschafterin STO
Management SE und der Aufsichtsrat schlagen
vor zu beschließen:
Die in § 285 Nr. 9a) Satz 5 bis 8 sowie in §
314 abs. 1 Nr. 6a) Satz 5 bis 8 des
Handelsgesetzbuches verlangten Angaben
unterbleiben für die Geschäftsjahre 2019 bis
2023 sowohl im Jahresabschluss als auch im
Konzernabschluss.
TOP *Nachwahl Ersatzkandidatin für den
6: Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat schlägt auf der Grundlage des
Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats vor,
folgende Person zum Ersatzmitglied für
sämtliche von der Hauptversammlung der
Gesellschaft am 14. Juni 2017 gewählten
Mitglieder der Anteilseigner zu wählen:
Frau Kirstin Stotmeister, Waldshut-Tiengen,
Betriebswirtin.
Die zur Wahl vorgeschlagene Person hat keine
Mandate nach § 125 Abs. 1 S. 5 Aktiengesetz in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und des
7: Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung
erklärt, dass diese frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU
Abschlussprüferverordnung genannten Art
auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 über spezifische Anforderungen
an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
TOP *Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs-
8: und Ergebnisabführungsvertrages zwischen der
Sto SE & Co. KGaA und der Sto BTN GmbH*
Die persönlich haftende Gesellschafterin STO
Management SE und der Aufsichtsrat schlagen
vor, dem am 25.04.2019 geschlossenen
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
zwischen der Sto SE & Co. KGaA als
beherrschender und ergebnisempfangender
Gesellschaft (Obergesellschaft) und der im
Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg
unter HRB 714290 eingetragenen Sto BTN GmbH
als beherrschter und ergebnisabführender
Gesellschaft zuzustimmen.
Der Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag hat folgenden
wesentlichen Inhalt:
_1. Leitung_
Die Sto BTN GmbH unterstellt die Leitung ihrer
Gesellschaft der Sto SE & Co. KGaA. Die Sto SE
& Co. KGaA ist demgemäß berechtigt, der
Geschäftsführung der Sto BTN GmbH hinsichtlich
der Leitung der Sto BTN GmbH Weisung zu
erteilen. Die Geschäftsführung der Sto BTN
GmbH ist demgemäß gegenüber der Sto SE &
Co. KGaA verpflichtet, deren Weisungen zu
folgen. Eine Weisung dahingehend, diesen
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
zu ändern, aufrecht zu erhalten oder zu
beenden, kann nicht erteilt werden.
_Die Sto SE & Co. KGaA wird ihr Weisungsrecht
nur durch ihre persönlich haftende
Gesellschafterin oder von ihr Bevollmächtigte
ausüben._
_2. Gewinnabführung_
_Die Sto BTN GmbH verpflichtet sich, erstmals
für das Geschäftsjahr, in dem die Eintragung
dieses Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrages (auch '_ _BEAV_ ')
in das Handelsregister der Sto BTN GmbH
erfolgt, und für die darauf folgenden
Geschäftsjahre während der Laufzeit dieses
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages
ihren ganzen Gewinn an die Sto SE & Co. KGaA
abzuführen. Für den Umfang der Gewinnabführung
gilt, neben und vorrangig zu nachfolgenden
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May 09, 2019 17:08 ET (21:08 GMT)
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