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DGAP-HV: edding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2019 in Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: edding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
edding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 18.06.2019 in Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-07 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
edding Aktiengesellschaft Ahrensburg ISIN DE0005647903 
/ WKN 564790 
ISIN DE0005647937 / WKN 564793 Wir laden unsere 
Stammaktionäre und unsere Vorzugsaktionäre ein zur 
ordentlichen Hauptversammlung 2019 
der edding Aktiengesellschaft 
am 
Dienstag, den 18. Juni 2019, um 10:00 Uhr 
Marstall Ahrensburg, 
Lübecker Straße 8, 
in 22926 Ahrensburg. Der Einlass zur Hauptversammlung 
beginnt um 09:00 Uhr. TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der edding Aktiengesellschaft, des 
   gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Lageberichts und des Konzernlageberichts 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum 31. 
   Dezember 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss in seiner Sitzung am 24. 
   April 2019 gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Die 
   Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1 
   deshalb keinen Beschluss zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2018* 
 
   Von dem im Geschäftsjahr 2018 erzielten 
   Jahresüberschuss in Höhe von EUR 6.619.220,38 
   wird gemäß § 58 Abs. 2 AktG die Hälfte 
   in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. 
   Es verbleibt ein Bilanzgewinn von EUR 
   3.309.610,19. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus 
   diesem Bilanzgewinn Dividenden in folgender 
   Höhe an die Aktionäre auszuschütten: 
 
   * EUR 2,45 je Vorzugsstückaktie im 
     rechnerischen Nennwert von EUR 5,00; 
     dies sind bei 473.219 Stück 
     dividendenberechtigten Vorzugsstückaktien 
     EUR 1.159.386,55. 
   * EUR 2,40 je Stammstückaktie im 
     rechnerischen Nennwert von EUR 5,00; 
     dies sind bei 600.000 Stück 
     dividendenberechtigten Stammstückaktien 
     EUR 1.440.000,00. 
 
   Der nach der Ausschüttung verbleibende 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 710.223,64 soll 
   in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt 
   werden. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz 
   ist der Anspruch auf die Dividende am dritten 
   auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 21. Juni 
   2019, fällig. Die Dividende wird am 21. Juni 
   2019 ausgezahlt, sofern die Hauptversammlung 
   dem Beschlussvorschlag zustimmt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Vergütung des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung bestimmt 
   die Hauptversammlung über die Grundvergütung 
   der Aufsichtsratsmitglieder. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Grundvergütung für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr für jedes Aufsichtsratsmitglied 
   auf EUR 20.000,00 festzusetzen. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer der edding 
   Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 
   zu bestellen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung 
nachweisen. 
 
Zum Nachweis reicht eine in Textform erstellte, in 
deutscher oder englischer Sprache verfasste Bestätigung 
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages 
vor der Versammlung (28. Mai 2019, 00:00 Uhr, sog. 
Nachweisstichtag oder Record Date) zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen der Gesellschaft bis zum 11. Juni 2019, 24:00 
Uhr, unter folgender Adresse zugehen: 
 
 *edding Aktiengesellschaft* 
 *c/o M.M. Warburg & CO KGaA* 
 *Ferdinandstraße 75* 
 *20095 Hamburg* 
 *Fax: +49 40 3618-1116* 
 *E-Mail: wds-ds-Bestandsfuehrung@mmwarburg.com* 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können 
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und 
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und an der Ausübung 
des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach 
dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag 
hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, 
namentlich auch durch die depotführende Bank oder eine 
Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. 
 
Ausnahmen von dem Textformerfordernis, das generell für 
die Erteilung der Vollmacht, ihren Widerruf und den 
Nachweis der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft gilt, 
sind für Kreditinstitute oder diesen insoweit 
gleichgestellten Aktionärsvereinigungen, Personen, 
Finanzdienstleistungsinstituten und Unternehmen 
vorgesehen, vgl. § 135 Abs. 1 i.V.m. Abs. 8, 10 und § 
125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, 
sich in diesen Fällen bezüglich der Form der 
Vollmachten mit dem jeweils zu Bevollmächtigen 
abzustimmen. 
 
Für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht 
oder des Widerrufs kann die folgende E-Mail-Adresse 
genutzt werden: 
 
investor@edding.de 
 
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle einer 
Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und 
der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. 
 
*Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen, können unter Beifügung einer 
Begründung oder einer Beschlussvorlage verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden. Ein entsprechendes Verlangen 
muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und 
der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung, also bis zum 18. Mai 2019, 24:00 Uhr, 
zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende 
Adresse zu richten: 
 
*edding Aktiengesellschaft* 
*Vorstand* 
*Bookkoppel 7* 
*22926 Ahrensburg* 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zu Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der 
Aktienbesitzzeit Anwendung findet. 
 
Die Gesellschaft wird bekannt zu machende 
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung unverzüglich nach 
Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die 
Einberufung bekannt machen und auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.edding.com/hv/ 
 
zugänglich machen. 
 
*Rechte der Aktionäre: Gegenanträge und Wahlvorschläge* 
 
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, 
Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung zu übersenden. 
Gegenanträge sind mit einer Begründung zu versehen. 
 
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.edding.com/hv/ 
 
nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen 
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage 
vor der Hauptversammlung, also bis zum 03. Juni 2019, 
24:00 Uhr, der Gesellschaft einen zulässigen 
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
an nachfolgende Adresse übersandt hat: 
 
*edding Aktiengesellschaft* 
*Investor Relations* 
*Bookkoppel 7* 
*22926 Ahrensburg* 
*Fax: +49 4102 808-204* 
*E-Mail: investor@edding.de* 
 
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines 
Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
von Abschlussprüfern mit der Maßgabe 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 09, 2019 17:08 ET (21:08 GMT)

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