DJ DGAP-HV: edding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2019 in Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: edding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
edding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 18.06.2019 in Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-05-07 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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edding Aktiengesellschaft Ahrensburg ISIN DE0005647903
/ WKN 564790
ISIN DE0005647937 / WKN 564793 Wir laden unsere
Stammaktionäre und unsere Vorzugsaktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung 2019
der edding Aktiengesellschaft
am
Dienstag, den 18. Juni 2019, um 10:00 Uhr
Marstall Ahrensburg,
Lübecker Straße 8,
in 22926 Ahrensburg. Der Einlass zur Hauptversammlung
beginnt um 09:00 Uhr. TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der edding Aktiengesellschaft, des
gebilligten Konzernabschlusses, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts
sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum 31.
Dezember 2018*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss in seiner Sitzung am 24.
April 2019 gebilligt; damit ist der
Jahresabschluss festgestellt. Die
Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1
deshalb keinen Beschluss zu fassen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2018*
Von dem im Geschäftsjahr 2018 erzielten
Jahresüberschuss in Höhe von EUR 6.619.220,38
wird gemäß § 58 Abs. 2 AktG die Hälfte
in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.
Es verbleibt ein Bilanzgewinn von EUR
3.309.610,19.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus
diesem Bilanzgewinn Dividenden in folgender
Höhe an die Aktionäre auszuschütten:
* EUR 2,45 je Vorzugsstückaktie im
rechnerischen Nennwert von EUR 5,00;
dies sind bei 473.219 Stück
dividendenberechtigten Vorzugsstückaktien
EUR 1.159.386,55.
* EUR 2,40 je Stammstückaktie im
rechnerischen Nennwert von EUR 5,00;
dies sind bei 600.000 Stück
dividendenberechtigten Stammstückaktien
EUR 1.440.000,00.
Der nach der Ausschüttung verbleibende
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 710.223,64 soll
in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt
werden.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz
ist der Anspruch auf die Dividende am dritten
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 21. Juni
2019, fällig. Die Dividende wird am 21. Juni
2019 ausgezahlt, sofern die Hauptversammlung
dem Beschlussvorschlag zustimmt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Vergütung des
Aufsichtsrats*
Gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung bestimmt
die Hauptversammlung über die Grundvergütung
der Aufsichtsratsmitglieder.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die
Grundvergütung für das abgelaufene
Geschäftsjahr für jedes Aufsichtsratsmitglied
auf EUR 20.000,00 festzusetzen.
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer der edding
Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019
zu bestellen.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung
nachweisen.
Zum Nachweis reicht eine in Textform erstellte, in
deutscher oder englischer Sprache verfasste Bestätigung
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages
vor der Versammlung (28. Mai 2019, 00:00 Uhr, sog.
Nachweisstichtag oder Record Date) zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen der Gesellschaft bis zum 11. Juni 2019, 24:00
Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
*edding Aktiengesellschaft*
*c/o M.M. Warburg & CO KGaA*
*Ferdinandstraße 75*
*20095 Hamburg*
*Fax: +49 40 3618-1116*
*E-Mail: wds-ds-Bestandsfuehrung@mmwarburg.com*
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)*
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und an der Ausübung
des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach
dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag
hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine
eventuelle Dividendenberechtigung.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten,
namentlich auch durch die depotführende Bank oder eine
Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.
Ausnahmen von dem Textformerfordernis, das generell für
die Erteilung der Vollmacht, ihren Widerruf und den
Nachweis der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft gilt,
sind für Kreditinstitute oder diesen insoweit
gleichgestellten Aktionärsvereinigungen, Personen,
Finanzdienstleistungsinstituten und Unternehmen
vorgesehen, vgl. § 135 Abs. 1 i.V.m. Abs. 8, 10 und §
125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre,
sich in diesen Fällen bezüglich der Form der
Vollmachten mit dem jeweils zu Bevollmächtigen
abzustimmen.
Für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht
oder des Widerrufs kann die folgende E-Mail-Adresse
genutzt werden:
investor@edding.de
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle einer
Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und
der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind.
*Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen, können unter Beifügung einer
Begründung oder einer Beschlussvorlage verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Ein entsprechendes Verlangen
muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und
der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung, also bis zum 18. Mai 2019, 24:00 Uhr,
zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende
Adresse zu richten:
*edding Aktiengesellschaft*
*Vorstand*
*Bookkoppel 7*
*22926 Ahrensburg*
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zu Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der
Aktienbesitzzeit Anwendung findet.
Die Gesellschaft wird bekannt zu machende
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung unverzüglich nach
Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die
Einberufung bekannt machen und auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.edding.com/hv/
zugänglich machen.
*Rechte der Aktionäre: Gegenanträge und Wahlvorschläge*
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt,
Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung zu übersenden.
Gegenanträge sind mit einer Begründung zu versehen.
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs, der
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.edding.com/hv/
nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage
vor der Hauptversammlung, also bis zum 03. Juni 2019,
24:00 Uhr, der Gesellschaft einen zulässigen
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
an nachfolgende Adresse übersandt hat:
*edding Aktiengesellschaft*
*Investor Relations*
*Bookkoppel 7*
*22926 Ahrensburg*
*Fax: +49 4102 808-204*
*E-Mail: investor@edding.de*
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines
Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder
von Abschlussprüfern mit der Maßgabe
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 09, 2019 17:08 ET (21:08 GMT)
sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet
werden müssen.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im
Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw.
des Wahlvorschlags nachzuweisen.
*Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu erteilen, soweit
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden
Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der
Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich
gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g.
Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine
förmliche Voraussetzung für die Beantwortung der Fragen
und lässt das Auskunftsrecht im Übrigen unberührt.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der
Einberufung eingeteilt in 600.000 Stück
Stammstückaktien und 473.219 Stück Vorzugsstückaktien.
Je eine Stammstückaktie gewährt in der Hauptversammlung
eine Stimme. Die Vorzugsaktien haben - außer in
den gesetzlich vorgesehenen Fällen - kein Stimmrecht.
*Veröffentlichung auf der Internetseite der
Gesellschaft*
Die nach § 124a AktG zu veröffentlichenden
Informationen und Unterlagen, insbesondere die
Einberufung der Hauptversammlung sowie weitergehende
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG können
alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.edding.com/hv/
eingesehen und heruntergeladen werden.
Sämtliche der Hauptversammlung kraft Gesetzes
zugänglich zu machende Unterlagen werden ab dem
Zeitpunkt der Einberufung auf der o.g. Internetseite
der Gesellschaft zugänglich gemacht und liegen ab
diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft und später in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
*Bild- und Tonaufnahmen während der Hauptversammlung*
Wir möchten Sie bitten, während der Hauptversammlung
von Bild- und Tonaufnahmen abzusehen.
Ahrensburg, im Mai 2019
*edding Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
*Hinweis zum Datenschutz:*
Seit dem 25. Mai 2018 gelten mit der
EU-Datenschutz-Grundverordnung neue
datenschutzrechtliche Vorschriften.
Die Hinweise der edding Aktiengesellschaft insbesondere
zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der
Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste durch die
edding Aktiengesellschaft und zu den Aktionären nach
dem Datenschutzrecht zustehenden Rechten entnehmen Sie
bitte der Homepage der edding Aktiengesellschaft unter:
www.edding.com/hv/
2019-05-07 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: edding Aktiengesellschaft
Bookkoppel 7
22926 Ahrensburg
Deutschland
E-Mail: investor@edding.de
Internet: http://www.edding.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
808095 2019-05-07
(END) Dow Jones Newswires
May 09, 2019 17:08 ET (21:08 GMT)
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