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DGAP-News: 11 88 0 Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
12.06.2019 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-05-06 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
11880 Solutions AG Essen WKN 511 880 / ISIN
DE0005118806 Einladung zur Hauptversammlung 2019
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung ein. Sie findet statt am Mittwoch, den
12. Juni 2019, 11:00 Uhr,
im Konferenzraum 'D/E' im Congress Center Ost,
Messeplatz 1, 45131 Essen.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts der 11880 Solutions AG zum
31.12.2018, des gebilligten Konzern-Abschlusses
und des Konzern-Lageberichts für das
Geschäftsjahr 2018, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben gem. § 289a Abs. 1,
§ 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)*
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss am 29.
April 2019 und den Konzern-Abschluss am 09.
April 2019 bereits gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung. Die vorgenannten Unterlagen
stehen im Internet unter
https://ir.11880.com/hauptversammlung
zur Verfügung und liegen außerdem vom Tag
der Einberufung an in den Geschäftsräumen der
11880 Solutions AG, Hohenzollernstraße 24,
45128 Essen, Deutschland, zur Einsicht der
Aktionäre aus. Ebenfalls werden die Unterlagen
auch der Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen
unverzüglich und kostenlos zugesandt.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
gegenwärtigen und ehemaligen Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung
zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
gegenwärtigen und ehemaligen Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2019*
Gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer der
Gesellschaft und ggf. zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2019 zu bestellen.
5. *Neuwahl der von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates*
Mit Ablauf der am 12. Juni 2019 stattfindenden
Hauptversammlung endet das Amt der amtierenden
Aufsichtsräte gemäß Ziffer 4.1 Abs. 2 der
Satzung.
Der neue Aufsichtsrat ist gemäß den
Vorschriften §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3, 4 ff.
Drittelbeteiligungsgesetz i.V.m. §§ 95, 96 Abs.
1 Unterabsatz 4 Aktiengesetz und i.V.m. Ziffer
4.1 Abs. 1 der Satzung der 11880 Solutions AG zu
bilden und setzt sich gemäß den vorstehend
genannten Bestimmungen zu einem Drittel aus
Arbeitnehmervertretern (zwei Aufsichtsräte) und
zu zwei Dritteln aus Vertretern der
Anteilseigner (vier Aufsichtsräte) zusammen. Die
Hauptversammlung hat demnach 4 Aufsichtsräte zu
wählen. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt den Empfehlungen des
Nominierungsausschusses folgend vor, folgende
vier Personen mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung am 12. Juni 2019 zu Mitgliedern
des Aufsichtsrats als Aufsichtsratsmitglieder
der Aktionäre zu wählen:
a) Herrn Dr. Michael Wiesbrock, wohnhaft in
Gelnhausen, Deutschland, Diplom-Kaufmann,
Rechtsanwalt, Partner bei Flick Gocke
Schaumburg, Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Partnerschaft mbB, Frankfurt,
b) Herrn Ralf Ruhrmann, wohnhaft in
Oberhausen, Deutschland,
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater /
Partner bei der RLT Ruhrmann Tieben &
Partner mbB, Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft, Essen,
c) Herrn Helmar Hipp, wohnhaft in Stuttgart,
Deutschland, Geschäftsführer bei der
Cyberport GmbH, Dresden, sowie
d) Herrn Michael Amtmann, wohnhaft in
Nürnberg, Deutschland,
Diplom-Betriebswirt (FH), Geschäftsführer
der Docbiz GmbH, Nürnberg;
Geschäftsführer der Sanego UG, Nürnberg;
Geschäftsführer der MM New Media GmbH,
Leipzig; Vorstand der Fitpass Ltd.,
Dublin, Irland; Geschäftsführer der
ärzte.de MediService Verwaltungs GmbH,
Nürnberg; Geschäftsführer der Apomio
GmbH, Nürnberg; Geschäftsführer der
united vertical media GmbH, Nürnberg;
Geschäftsführer der Billomat
Geschäftsführung GmbH, Nürnberg;
Geschäftsführer der Projektwerk
Unternehmensberatung GmbH, Nürnberg;
Leiter New Business, Unternehmensfamilie
Müller Medien, Nürnberg; Geschäftsführer
der Ormigo GmbH, Köln; Vorstand der
Portal United AG, Köln; Geschäftsführer
der Marktplatz Mittelstand Verwaltungs
GmbH, Nürnberg; Geschäftsführer der ONB
Online New Business II Verwaltungs GmbH,
Nürnberg; Geschäftsführer der
Freelancermap GmbH, Nürnberg;
Geschäftsführer der ONB Online New
Business GmbH, Nürnberg.
Es ist geplant, die Wahlen als Einzelwahlen
durchzuführen.
Die Aufsichtsratsmitglieder werden gemäß
Ziffer 4.1 Abs. 2 der Satzung für die Zeit bis
zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die
über ihre Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt (also 2019), nicht
mitgerechnet.
Herr Dr. Michael Wiesbrock hat keine weiteren
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten. Ebenso keine
Mandate in vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremien.
Herr Ralf Ruhrmann hat keine weiteren
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten. In vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien hat Herr
Ruhrmann Mandate wie folgt:
- Katholisches Klinikum Oberhausen GmbH,
Oberhausen: Aufsichtsratsvorsitzender
- AHRB AG, Zürich, Schweiz: Verwaltungsrat
- ARH Resort Holding AG, Zürich, Schweiz:
Verwaltungsrat
- Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG, Essen: Beirat
- Travel Charme Hotels & Resorts Holding AG,
Zürich, Schweiz: Verwaltungsrat
Herr Helmar Hipp und Herr Michael Amtmann haben
keine weiteren Mitgliedschaften in gesetzlich zu
bildenden inländischen Aufsichtsräten. Ebenso
keine Mandate in vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremien.
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der
Fassung vom 07. Februar 2017 soll der
Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die
Hauptversammlung die persönlichen und die
geschäftlichen Beziehungen eines jeden
Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft und einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen.
Wesentlich beteiligt im Sinne dieser Empfehlung
sind dabei Aktionäre, die direkt oder indirekt
mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der
Gesellschaft halten.
Hinsichtlich des Wahlvorschlags bezüglich Herrn
Ralf Ruhrmann wird daher erklärt, dass er
ehrenamtlicher Vorstand der gemeinnützigen W+R
Hauschildt Stiftung sowie Vorstand der
Hauschildt Familienstiftung ist. Die RH
Vermögensverwaltung GmbH mit Herrn Rolf
Hauschildt als Geschäftsführer und Herrn Rolf
Hauschildt als natürliche Person halten
gegenwärtig direkt und indirekt insgesamt 15,22
% der Stimmrechte an der 11880 Solutions AG.
Hinsichtlich des Wahlvorschlags bezüglich Herrn
Michael Amtmann wird erklärt, dass er
Geschäftsführer der united vertical media GmbH
ist. Die united vertical media GmbH hält
gegenwärtig 17,43% der Stimmrechte an der 11880
Solutions AG.
Über die zuvor genannten Beziehungen hinaus
bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats
zwischen der zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Personen und der Gesellschaft,
den Organen der Gesellschaft und einem
wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär keine weiteren persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung
Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des Deutschen
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom
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