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DGAP-HV: 11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: 11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2019 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: 11 88 0 Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
12.06.2019 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-05-06 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
11880 Solutions AG Essen WKN 511 880 / ISIN 
DE0005118806 Einladung zur Hauptversammlung 2019 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung ein. Sie findet statt am Mittwoch, den 
12. Juni 2019, 11:00 Uhr, 
im Konferenzraum 'D/E' im Congress Center Ost, 
Messeplatz 1, 45131 Essen. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts der 11880 Solutions AG zum 
   31.12.2018, des gebilligten Konzern-Abschlusses 
   und des Konzern-Lageberichts für das 
   Geschäftsjahr 2018, des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben gem. § 289a Abs. 1, 
   § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss am 29. 
   April 2019 und den Konzern-Abschluss am 09. 
   April 2019 bereits gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung. Die vorgenannten Unterlagen 
   stehen im Internet unter 
 
   https://ir.11880.com/hauptversammlung 
 
   zur Verfügung und liegen außerdem vom Tag 
   der Einberufung an in den Geschäftsräumen der 
   11880 Solutions AG, Hohenzollernstraße 24, 
   45128 Essen, Deutschland, zur Einsicht der 
   Aktionäre aus. Ebenfalls werden die Unterlagen 
   auch der Hauptversammlung zugänglich gemacht. 
   Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen 
   unverzüglich und kostenlos zugesandt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   gegenwärtigen und ehemaligen Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung 
   zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   gegenwärtigen und ehemaligen Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer der 
   Gesellschaft und ggf. zum Prüfer für die 
   prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
   2019 zu bestellen. 
5. *Neuwahl der von der Hauptversammlung zu 
   wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates* 
 
   Mit Ablauf der am 12. Juni 2019 stattfindenden 
   Hauptversammlung endet das Amt der amtierenden 
   Aufsichtsräte gemäß Ziffer 4.1 Abs. 2 der 
   Satzung. 
 
   Der neue Aufsichtsrat ist gemäß den 
   Vorschriften §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3, 4 ff. 
   Drittelbeteiligungsgesetz i.V.m. §§ 95, 96 Abs. 
   1 Unterabsatz 4 Aktiengesetz und i.V.m. Ziffer 
   4.1 Abs. 1 der Satzung der 11880 Solutions AG zu 
   bilden und setzt sich gemäß den vorstehend 
   genannten Bestimmungen zu einem Drittel aus 
   Arbeitnehmervertretern (zwei Aufsichtsräte) und 
   zu zwei Dritteln aus Vertretern der 
   Anteilseigner (vier Aufsichtsräte) zusammen. Die 
   Hauptversammlung hat demnach 4 Aufsichtsräte zu 
   wählen. Die Hauptversammlung ist an 
   Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt den Empfehlungen des 
   Nominierungsausschusses folgend vor, folgende 
   vier Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung am 12. Juni 2019 zu Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats als Aufsichtsratsmitglieder 
   der Aktionäre zu wählen: 
 
   a) Herrn Dr. Michael Wiesbrock, wohnhaft in 
      Gelnhausen, Deutschland, Diplom-Kaufmann, 
      Rechtsanwalt, Partner bei Flick Gocke 
      Schaumburg, Rechtsanwälte 
      Wirtschaftsprüfer Steuerberater 
      Partnerschaft mbB, Frankfurt, 
   b) Herrn Ralf Ruhrmann, wohnhaft in 
      Oberhausen, Deutschland, 
      Wirtschaftsprüfer & Steuerberater / 
      Partner bei der RLT Ruhrmann Tieben & 
      Partner mbB, Wirtschaftsprüfungs- und 
      Steuerberatungsgesellschaft, Essen, 
   c) Herrn Helmar Hipp, wohnhaft in Stuttgart, 
      Deutschland, Geschäftsführer bei der 
      Cyberport GmbH, Dresden, sowie 
   d) Herrn Michael Amtmann, wohnhaft in 
      Nürnberg, Deutschland, 
      Diplom-Betriebswirt (FH), Geschäftsführer 
      der Docbiz GmbH, Nürnberg; 
      Geschäftsführer der Sanego UG, Nürnberg; 
      Geschäftsführer der MM New Media GmbH, 
      Leipzig; Vorstand der Fitpass Ltd., 
      Dublin, Irland; Geschäftsführer der 
      ärzte.de MediService Verwaltungs GmbH, 
      Nürnberg; Geschäftsführer der Apomio 
      GmbH, Nürnberg; Geschäftsführer der 
      united vertical media GmbH, Nürnberg; 
      Geschäftsführer der Billomat 
      Geschäftsführung GmbH, Nürnberg; 
      Geschäftsführer der Projektwerk 
      Unternehmensberatung GmbH, Nürnberg; 
      Leiter New Business, Unternehmensfamilie 
      Müller Medien, Nürnberg; Geschäftsführer 
      der Ormigo GmbH, Köln; Vorstand der 
      Portal United AG, Köln; Geschäftsführer 
      der Marktplatz Mittelstand Verwaltungs 
      GmbH, Nürnberg; Geschäftsführer der ONB 
      Online New Business II Verwaltungs GmbH, 
      Nürnberg; Geschäftsführer der 
      Freelancermap GmbH, Nürnberg; 
      Geschäftsführer der ONB Online New 
      Business GmbH, Nürnberg. 
 
   Es ist geplant, die Wahlen als Einzelwahlen 
   durchzuführen. 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder werden gemäß 
   Ziffer 4.1 Abs. 2 der Satzung für die Zeit bis 
   zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die 
   über ihre Entlastung für das vierte 
   Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
   beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, 
   in dem die Amtszeit beginnt (also 2019), nicht 
   mitgerechnet. 
 
   Herr Dr. Michael Wiesbrock hat keine weiteren 
   Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
   inländischen Aufsichtsräten. Ebenso keine 
   Mandate in vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremien. 
 
   Herr Ralf Ruhrmann hat keine weiteren 
   Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
   inländischen Aufsichtsräten. In vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien hat Herr 
   Ruhrmann Mandate wie folgt: 
 
   - Katholisches Klinikum Oberhausen GmbH, 
     Oberhausen: Aufsichtsratsvorsitzender 
   - AHRB AG, Zürich, Schweiz: Verwaltungsrat 
   - ARH Resort Holding AG, Zürich, Schweiz: 
     Verwaltungsrat 
   - Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG, Essen: Beirat 
   - Travel Charme Hotels & Resorts Holding AG, 
     Zürich, Schweiz: Verwaltungsrat 
 
   Herr Helmar Hipp und Herr Michael Amtmann haben 
   keine weiteren Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
   bildenden inländischen Aufsichtsräten. Ebenso 
   keine Mandate in vergleichbaren in- oder 
   ausländischen Kontrollgremien. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex in der 
   Fassung vom 07. Februar 2017 soll der 
   Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die 
   Hauptversammlung die persönlichen und die 
   geschäftlichen Beziehungen eines jeden 
   Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft und einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. 
   Wesentlich beteiligt im Sinne dieser Empfehlung 
   sind dabei Aktionäre, die direkt oder indirekt 
   mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der 
   Gesellschaft halten. 
 
   Hinsichtlich des Wahlvorschlags bezüglich Herrn 
   Ralf Ruhrmann wird daher erklärt, dass er 
   ehrenamtlicher Vorstand der gemeinnützigen W+R 
   Hauschildt Stiftung sowie Vorstand der 
   Hauschildt Familienstiftung ist. Die RH 
   Vermögensverwaltung GmbH mit Herrn Rolf 
   Hauschildt als Geschäftsführer und Herrn Rolf 
   Hauschildt als natürliche Person halten 
   gegenwärtig direkt und indirekt insgesamt 15,22 
   % der Stimmrechte an der 11880 Solutions AG. 
 
   Hinsichtlich des Wahlvorschlags bezüglich Herrn 
   Michael Amtmann wird erklärt, dass er 
   Geschäftsführer der united vertical media GmbH 
   ist. Die united vertical media GmbH hält 
   gegenwärtig 17,43% der Stimmrechte an der 11880 
   Solutions AG. 
 
   Über die zuvor genannten Beziehungen hinaus 
   bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
   zwischen der zur Wahl in den Aufsichtsrat 
   vorgeschlagenen Personen und der Gesellschaft, 
   den Organen der Gesellschaft und einem 
   wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär keine weiteren persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung 
   Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 09, 2019 17:08 ET (21:08 GMT)

07. Februar 2017 empfiehlt. 
 
   Der Wahlvorschlag berücksichtigt die 
   gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat 
   gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK beschlossenen Ziele 
   für seine Zusammensetzung und strebt die 
   Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten 
   Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 
   5.4.1 DCGK vergewissert, dass die 
   vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Von den vorgeschlagenen Kandidaten erfüllt 
   insbesondere Herr Dr. Michael Wiesbrock aufgrund 
   seines akademischen Werdegangs und seiner 
   langjährigen beruflichen Praxis die gesetzlichen 
   Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 Halbsatz 1 AktG 
   als Mitglied des Aufsichtsrats mit Sachverstand 
   auf den Gebieten Rechnungslegung oder 
   Abschlussprüfung und genügt als unabhängiger 
   Finanzexperte in der ihm zugedachten Funktion 
   als Vorsitzender des Finanz- und 
   Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats den 
   Anforderungen gemäß Ziffer 5.3.2 DCGK. 
 
   Die Mitglieder des amtierenden Aufsichtsrats 
   stimmen darin überein, dass in der Sitzung des 
   Aufsichtsrats im Anschluss an die 
   Hauptversammlung am 12. Juni 2019 vorgeschlagen 
   werden soll, Herrn Dr. Michael Wiesbrock zum 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
   Ein Lebenslauf der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Kandidaten ist unter Kapitel II. 3. dieser 
   Einladung aufgeführt und steht im Internet unter 
 
   https://ir.11880.com/hauptversammlung 
 
   zur Verfügung. 
II. *Weitere Angaben und Hinweise* 
1. *Angaben und Hinweise* 
1.1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist 
das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 
19.111.091 Stückaktien, die jeweils eine Stimme 
gewähren. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
Damit sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser 
Hauptversammlung alle Aktien teilnahme- und 
stimmberechtigt. Es bestehen keine Aktien 
unterschiedlicher Gattung. 
 
1.2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
     Hauptversammlung und die Ausübung des 
     Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und 
     dessen Bedeutung)* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gem. Ziffer 5.2 der Satzung der 
Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der 
Gesellschaft angemeldet haben und einen von ihrem 
depotführenden Institut in Textform (§ 126 b BGB) 
erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes 
bei der Gesellschaft einreichen. Dieser Nachweis kann 
sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache 
abgefasst sein und hat sich auf den Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung (22. Mai 2019, 00:00 Uhr 
MESZ) zu beziehen (Nachweisstichtag - Record Date). 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen der Gesellschaft spätestens am Mittwoch, den 05. 
Juni 2019, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
 *11880 Solutions AG* 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 D-81241 München 
 Telefax: +49 (0) 89 / 889 690 633 
 E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den oben beschriebenen Nachweis 
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die 
Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung 
nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre 
Aktien auch ab dem Nachweisstichtag und auch nach 
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Auch im 
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung 
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für 
die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine 
Bedeutung. Nach Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises des Anteilsbesitzes werden den 
teilnahmeberechtigten Aktionären von der Anmeldestelle 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt oder 
am Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind 
lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine 
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
oder die Ausübung des Stimmrechts. 
 
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Übersendung der Anmeldung und des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
Sorge zu tragen. 
 
1.3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
     Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben 
lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige 
Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
den Aktionär, den Bevollmächtigten, das Kreditinstitut 
oder die Aktionärsvereinigung Sorge zu tragen. 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den 
aktienrechtlichen Bestimmungen Gleichgestellter 
bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
Textform (§ 126 b BGB). 
 
Zur Bevollmächtigung kann das Formular auf der 
Rückseite der Eintrittskarte verwendet werden, welche 
nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten 
Anmeldung zugeschickt wird. Alternativ kann das 
Formular auch im Internet unter 
 
https://ir.11880.com/hauptversammlung 
 
heruntergeladen werden. Möglich ist aber auch die 
Ausstellung einer gesonderten Vollmacht in Textform. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der 
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am 
Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der 
Nachweis der Bevollmächtigung oder die Einschränkung 
der Vollmacht bzw. deren Widerruf der Gesellschaft auch 
an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
übermittelt werden: 
 
 *11880 Solutions AG* 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 D-81241 München 
 Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
 E-Mail: 11880@better-orange.de 
 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen 
gemäß § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte 
Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber 
Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der 
Hauptversammlung erbieten, können zum Verfahren für 
ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen 
vorsehen. Aktionäre werden gebeten, sich mit diesen 
Personen oder Institutionen über die jeweilige Form der 
Bevollmächtigung abzustimmen. 
 
1.4. *Stimmrechtsausübung durch 
     Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Ziffer 5.2 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft sieht 
vor, dass die Gesellschaft berechtigt ist, 
Stimmrechtsvertreter zu benennen, die das Stimmrecht 
nach ausdrücklicher Weisung abwesender Aktionäre 
ausüben. Die Gesellschaft macht von dieser Möglichkeit 
Gebrauch: 
 
Rechtzeitig angemeldete Aktionäre haben demnach die 
Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte 
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Dabei bitten wir 
zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das 
Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung 
ausüben können, zu denen die Aktionäre Weisungen zu den 
in der Einberufung der Hauptversammlung 
bekanntgemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung 
erteilen, und dass die Stimmrechtsvertreter weder im 
Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu 
Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können daher 
nicht an möglichen Abstimmungen über eventuelle, erst 
in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder 
Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der 
Hauptversammlung mitgeteilte Anträge teilnehmen. Von 
den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft können 
insbesondere auch keine Wortmeldungen oder Fragen von 
Aktionären entgegengenommen bzw. vorgebracht oder 
Widerspruch zu Protokoll gegeben werden. Den 
Stimmrechtsvertretern sind ausdrückliche Weisungen für 
die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Punkten 
der Tagesordnung zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten 
Weisungen abzustimmen. Die Vollmachten und Weisungen 
für die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie die 
Änderung von Weisungen oder ein Widerruf der 
Vollmacht sind in Textform (§ 126 b BGB) vor der 
Hauptversammlung an die oben im Abschnitt 'Verfahren 
für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte' genannte 
Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail- Adresse zu 
übermitteln oder am Tag der Hauptversammlung an der 
Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung 
vorzulegen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 09, 2019 17:08 ET (21:08 GMT)

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