DJ DGAP-HV: 11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2019 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: 11 88 0 Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2019 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-05-06 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 11880 Solutions AG Essen WKN 511 880 / ISIN DE0005118806 Einladung zur Hauptversammlung 2019 Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein. Sie findet statt am Mittwoch, den 12. Juni 2019, 11:00 Uhr, im Konferenzraum 'D/E' im Congress Center Ost, Messeplatz 1, 45131 Essen. I. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der 11880 Solutions AG zum 31.12.2018, des gebilligten Konzern-Abschlusses und des Konzern-Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)* Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss am 29. April 2019 und den Konzern-Abschluss am 09. April 2019 bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter https://ir.11880.com/hauptversammlung zur Verfügung und liegen außerdem vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der 11880 Solutions AG, Hohenzollernstraße 24, 45128 Essen, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus. Ebenfalls werden die Unterlagen auch der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den gegenwärtigen und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den gegenwärtigen und ehemaligen Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer der Gesellschaft und ggf. zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 5. *Neuwahl der von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates* Mit Ablauf der am 12. Juni 2019 stattfindenden Hauptversammlung endet das Amt der amtierenden Aufsichtsräte gemäß Ziffer 4.1 Abs. 2 der Satzung. Der neue Aufsichtsrat ist gemäß den Vorschriften §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3, 4 ff. Drittelbeteiligungsgesetz i.V.m. §§ 95, 96 Abs. 1 Unterabsatz 4 Aktiengesetz und i.V.m. Ziffer 4.1 Abs. 1 der Satzung der 11880 Solutions AG zu bilden und setzt sich gemäß den vorstehend genannten Bestimmungen zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern (zwei Aufsichtsräte) und zu zwei Dritteln aus Vertretern der Anteilseigner (vier Aufsichtsräte) zusammen. Die Hauptversammlung hat demnach 4 Aufsichtsräte zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt den Empfehlungen des Nominierungsausschusses folgend vor, folgende vier Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 12. Juni 2019 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre zu wählen: a) Herrn Dr. Michael Wiesbrock, wohnhaft in Gelnhausen, Deutschland, Diplom-Kaufmann, Rechtsanwalt, Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB, Frankfurt, b) Herrn Ralf Ruhrmann, wohnhaft in Oberhausen, Deutschland, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater / Partner bei der RLT Ruhrmann Tieben & Partner mbB, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Essen, c) Herrn Helmar Hipp, wohnhaft in Stuttgart, Deutschland, Geschäftsführer bei der Cyberport GmbH, Dresden, sowie d) Herrn Michael Amtmann, wohnhaft in Nürnberg, Deutschland, Diplom-Betriebswirt (FH), Geschäftsführer der Docbiz GmbH, Nürnberg; Geschäftsführer der Sanego UG, Nürnberg; Geschäftsführer der MM New Media GmbH, Leipzig; Vorstand der Fitpass Ltd., Dublin, Irland; Geschäftsführer der ärzte.de MediService Verwaltungs GmbH, Nürnberg; Geschäftsführer der Apomio GmbH, Nürnberg; Geschäftsführer der united vertical media GmbH, Nürnberg; Geschäftsführer der Billomat Geschäftsführung GmbH, Nürnberg; Geschäftsführer der Projektwerk Unternehmensberatung GmbH, Nürnberg; Leiter New Business, Unternehmensfamilie Müller Medien, Nürnberg; Geschäftsführer der Ormigo GmbH, Köln; Vorstand der Portal United AG, Köln; Geschäftsführer der Marktplatz Mittelstand Verwaltungs GmbH, Nürnberg; Geschäftsführer der ONB Online New Business II Verwaltungs GmbH, Nürnberg; Geschäftsführer der Freelancermap GmbH, Nürnberg; Geschäftsführer der ONB Online New Business GmbH, Nürnberg. Es ist geplant, die Wahlen als Einzelwahlen durchzuführen. Die Aufsichtsratsmitglieder werden gemäß Ziffer 4.1 Abs. 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt (also 2019), nicht mitgerechnet. Herr Dr. Michael Wiesbrock hat keine weiteren Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten. Ebenso keine Mandate in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien. Herr Ralf Ruhrmann hat keine weiteren Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten. In vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien hat Herr Ruhrmann Mandate wie folgt: - Katholisches Klinikum Oberhausen GmbH, Oberhausen: Aufsichtsratsvorsitzender - AHRB AG, Zürich, Schweiz: Verwaltungsrat - ARH Resort Holding AG, Zürich, Schweiz: Verwaltungsrat - Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG, Essen: Beirat - Travel Charme Hotels & Resorts Holding AG, Zürich, Schweiz: Verwaltungsrat Herr Helmar Hipp und Herr Michael Amtmann haben keine weiteren Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten. Ebenso keine Mandate in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien. Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07. Februar 2017 soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Wesentlich beteiligt im Sinne dieser Empfehlung sind dabei Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. Hinsichtlich des Wahlvorschlags bezüglich Herrn Ralf Ruhrmann wird daher erklärt, dass er ehrenamtlicher Vorstand der gemeinnützigen W+R Hauschildt Stiftung sowie Vorstand der Hauschildt Familienstiftung ist. Die RH Vermögensverwaltung GmbH mit Herrn Rolf Hauschildt als Geschäftsführer und Herrn Rolf Hauschildt als natürliche Person halten gegenwärtig direkt und indirekt insgesamt 15,22 % der Stimmrechte an der 11880 Solutions AG. Hinsichtlich des Wahlvorschlags bezüglich Herrn Michael Amtmann wird erklärt, dass er Geschäftsführer der united vertical media GmbH ist. Die united vertical media GmbH hält gegenwärtig 17,43% der Stimmrechte an der 11880 Solutions AG. Über die zuvor genannten Beziehungen hinaus bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen und der Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine weiteren persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 09, 2019 17:08 ET (21:08 GMT)
07. Februar 2017 empfiehlt. Der Wahlvorschlag berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Von den vorgeschlagenen Kandidaten erfüllt insbesondere Herr Dr. Michael Wiesbrock aufgrund seines akademischen Werdegangs und seiner langjährigen beruflichen Praxis die gesetzlichen Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 Halbsatz 1 AktG als Mitglied des Aufsichtsrats mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung und genügt als unabhängiger Finanzexperte in der ihm zugedachten Funktion als Vorsitzender des Finanz- und Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats den Anforderungen gemäß Ziffer 5.3.2 DCGK. Die Mitglieder des amtierenden Aufsichtsrats stimmen darin überein, dass in der Sitzung des Aufsichtsrats im Anschluss an die Hauptversammlung am 12. Juni 2019 vorgeschlagen werden soll, Herrn Dr. Michael Wiesbrock zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen. Ein Lebenslauf der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten ist unter Kapitel II. 3. dieser Einladung aufgeführt und steht im Internet unter https://ir.11880.com/hauptversammlung zur Verfügung. II. *Weitere Angaben und Hinweise* 1. *Angaben und Hinweise* 1.1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 19.111.091 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Damit sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung alle Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung. 1.2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und dessen Bedeutung)* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. Ziffer 5.2 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben und einen von ihrem depotführenden Institut in Textform (§ 126 b BGB) erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft einreichen. Dieser Nachweis kann sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache abgefasst sein und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (22. Mai 2019, 00:00 Uhr MESZ) zu beziehen (Nachweisstichtag - Record Date). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am Mittwoch, den 05. Juni 2019, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: *11880 Solutions AG* c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 D-81241 München Telefax: +49 (0) 89 / 889 690 633 E-Mail: anmeldung@better-orange.de Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den oben beschriebenen Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch ab dem Nachweisstichtag und auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Für eine eventuelle Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine Bedeutung. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt oder am Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 1.3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Aktionär, den Bevollmächtigten, das Kreditinstitut oder die Aktionärsvereinigung Sorge zu tragen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den aktienrechtlichen Bestimmungen Gleichgestellter bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB). Zur Bevollmächtigung kann das Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte verwendet werden, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Alternativ kann das Formular auch im Internet unter https://ir.11880.com/hauptversammlung heruntergeladen werden. Möglich ist aber auch die Ausstellung einer gesonderten Vollmacht in Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung oder die Einschränkung der Vollmacht bzw. deren Widerruf der Gesellschaft auch an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: *11880 Solutions AG* c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 D-81241 München Telefax: +49 (0)89 889 690 655 E-Mail: 11880@better-orange.de Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Aktionäre werden gebeten, sich mit diesen Personen oder Institutionen über die jeweilige Form der Bevollmächtigung abzustimmen. 1.4. *Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* Ziffer 5.2 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass die Gesellschaft berechtigt ist, Stimmrechtsvertreter zu benennen, die das Stimmrecht nach ausdrücklicher Weisung abwesender Aktionäre ausüben. Die Gesellschaft macht von dieser Möglichkeit Gebrauch: Rechtzeitig angemeldete Aktionäre haben demnach die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Dabei bitten wir zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen die Aktionäre Weisungen zu den in der Einberufung der Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung erteilen, und dass die Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können daher nicht an möglichen Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge teilnehmen. Von den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft können insbesondere auch keine Wortmeldungen oder Fragen von Aktionären entgegengenommen bzw. vorgebracht oder Widerspruch zu Protokoll gegeben werden. Den Stimmrechtsvertretern sind ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die Vollmachten und Weisungen für die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie die Änderung von Weisungen oder ein Widerruf der Vollmacht sind in Textform (§ 126 b BGB) vor der Hauptversammlung an die oben im Abschnitt 'Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte' genannte Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail- Adresse zu übermitteln oder am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung vorzulegen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 09, 2019 17:08 ET (21:08 GMT)