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DGAP-HV: Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Hesse Newman Capital AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 19.06.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-05-08 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Hesse Newman Capital AG Hamburg ISIN DE000HNC2059 
Einladung Ordentliche Hauptversammlung 
am 19. Juni 2019, 10 Uhr Wir laden hiermit unsere 
Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung 
am Mittwoch, 19. Juni 2019, um 10:00 Uhr ein. Ort: 
*Haus der Wirtschaft* 
*Saal Hamburg* 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Hesse Newman Capital AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts der Hesse 
   Newman Capital AG und des Konzerns, des 
   Berichts des Aufsichtsrats und des Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
   315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können im Internet 
   unter 
 
   www.hesse-newman.de 
 
   (dort unter Investor 
   Relations/Hauptversammlungen) eingesehen 
   werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage 
   auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in 
   der Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt 
   keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der 
   Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung 
   zu erteilen. 
 
   Dies betrifft Herrn Dr. Treu für die Zeit vom 
   1.1.2018 bis zum 31.08.2018 und Herrn Jens 
   Burgemeister für den Zeitraum vom 03.09.2018 
   bis zum 31.12.2018. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der 
   Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu 
   beschließen: 
 
   a) Die ESC Wirtschaftsprüfung GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
      wird zum Abschlussprüfer für die 
      Gesellschaft und den Konzern für das 
      Geschäftsjahr 2019 bestellt. 
   b) Für den Fall, dass sich der Vorstand für 
      eine prüferische Durchsicht von 
      Halbjahresabschluss und -lagebericht 
      entscheidet, wird die ESC 
      Wirtschaftsprüfung GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
      zudem zum Abschlussprüfer für eine 
      prüferische Durchsicht des verkürzten 
      Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
      gemäß §§ 115, 117 WpHG im 
      Geschäftsjahr 2019 bestellt. 
 
   Der Aufsichtsrat erklärt, dass sein 
   Beschlussvorschlag frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und dass ihm 
   keine Klausel auferlegt wurde, die die 
   Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im 
   Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten 
   Abschlussprüfers oder einer bestimmten 
   Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der 
   Abschlussprüfung bei diesem Unternehmen auf 
   bestimmte Kategorien oder Listen von 
   Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften 
   beschränkt (Erklärungen gemäß Art. 16 der 
   Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 
   über spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sowie zur Stellung von Anträgen sind 
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
Versammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz 
nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss in Textform in 
deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der 
Nachweis des Anteilsbesitzes ist in Textform in 
deutscher oder englischer Sprache durch das 
depotführende Institut zu erstellen und muss sich auf 
Mittwoch, den 29. Mai 2019, 00:00 Uhr (record date oder 
Nachweisstichtag), beziehen. Die Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens 
Mittwoch, den 12. Juni 2019, 24:00 Uhr, zugegangen 
sein: 
 
Hesse Newman Capital AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München Telefax:+49 - (0)89 - 88 96 906 33 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag 
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen 
oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes 
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer 
etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch 
vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl 
ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind ein Nachweis 
des Anteilsbesitzes und eine Anmeldung durch den 
Aktionär oder den Bevollmächtigten nach Maßgabe 
des vorstehenden Abschnitts erforderlich. 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem 
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
erteilt werden und bedürfen, soweit sie nicht einem 
Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer 
anderen der in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 
Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder 
Institutionen erteilt werden, der Textform (§ 126b 
BGB). Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und 
den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten 
erklärten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft. 
 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 
135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellte Personen und Institutionen können für 
ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für 
die Form der Vollmacht vorgeben. Die Aktionäre werden 
gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von diesem 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Auch nach erteilter Vollmacht können Aktionäre - unter 
Widerruf der Vollmacht - noch persönlich an der 
Hauptversammlung teilnehmen. 
 
Zum Nachweis der Bevollmächtigung kann die Vollmacht am 
Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am 
Versammlungsort vorgelegt werden. Ferner können die 
Vollmachtserteilung sowie gegebenenfalls ihr Widerruf 
und die Übermittlung des Nachweises einer 
gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht 
bzw. deren Widerruf auch bereits an folgende Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
Hesse Newman Capital AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München Telefax: +49 - (0)89 - 88 96 906 55 
E-Mail: HNC@better-orange.de 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht 
verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite 
der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen 
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, 
und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.hesse-newman.de 
 
(dort unter Investor Relations/Hauptversammlungen) zum 
Download zur Verfügung. 
 
Aktionäre können sich auch durch die von der 
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind durch die 
Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht zu den 
Tagesordnungspunkten ausschließlich gemäß den 
Weisungen des Aktionärs zu den in der Einberufung der 
Hauptversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschlägen 
der Verwaltung auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern 
steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener 
Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur 
Widerspruchserklärung sowie der Stellung von Anträgen 
und Fragen ist nicht möglich. 
 
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet 

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May 09, 2019 17:08 ET (21:08 GMT)

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