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DGAP-News: Alexanderwerk Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Alexanderwerk Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 18.06.2019 in Remscheid mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-05-08 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Alexanderwerk AG Remscheid ISIN DE0005032007 / WKN
503200 EINLADUNG Wir laden unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung am
*Dienstag, den 18. Juni 2019, 10.30 Uhr*
*im Kulturzentrum Klosterkirche, Klostergasse 8, 42897
Remscheid*
ein. I. TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts und
Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018
einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2018*
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist eine
Beschlussfassung nicht vorgesehen. Der
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss für
das Geschäftsjahr 2018 am 26. April 2019
gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen
gemäß § 173 Abs. 1 AktG die
Hauptversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses zu beschließen hat,
liegen damit nicht vor. Sämtliche vorgenannten
Unterlagen können vom Tage der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, Kippdorfstraße 6-24, 42857
Remscheid, sowie im Internet unter
www.alexanderwerk.com
über den Link 'Investor Relations /
Finanzberichte' eingesehen werden. Auf
Verlangen werden diese Unterlagen, die im
Übrigen auch in der Hauptversammlung
ausliegen werden, jedem Aktionär unverzüglich
und kostenlos übersandt.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018 Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie
folgt zu beschließen:
_'Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018
in Höhe von EUR 1.500.176,23 wird wie folgt
verwendet:_
_Es wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,22 je
dividendenberechtigter Stückaktie, d.h.
insgesamt ein Betrag in Höhe von EUR 396.000,00
ausgeschüttet. Der verbleibende Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 1.104.176,23 wird auf neue
Rechnung vorgetragen.'_
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 21. Juni 2019,
fällig.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Max-Keith-Str.
66, 45136 Essen, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 zu wählen.
6. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern*
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats
endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018
beschließt, mithin mit dem Ablauf dieser
Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG besteht
nach §§ 95, 96, 101 AktG, dem
Drittelbeteiligungsgesetz und § 10 Abs. 1 der
Satzung aus drei Mitgliedern. Zwei
Aufsichtsratsmitglieder werden von der
Hauptversammlung gewählt, ein
Aufsichtsratsmitglied wird von den
Arbeitnehmern gewählt. Die Hauptversammlung ist
an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu
beschließen.
1. '_Herr Thomas Mariotti, wohnhaft in 55252
Mainz-Kastel, Unternehmensberater, wird
für die Zeit bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2023
beschließt, zum
Aufsichtsratsmitglied gewählt.'_
2. _'Herr Jürgen F. Kullmann, wohnhaft in
51427 Bergisch Gladbach,
Unternehmensberater, wird für die Zeit
bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2023 beschließt, zum
Aufsichtsratsmitglied gewählt.'_
Herr Mariotti gehört folgenden anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an:
Vest Corp AG i.I., Düsseldorf, Vorsitzender des
Aufsichtsrats
Herr Kullmann hat keine weiteren Ämter in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
inne.
7. *Beschlussfassung über die Änderung der
Satzung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie
folgt zu beschließen:
_'§ 10 Absatz 1 Satz 1 der Satzung wird
geändert und wie folgt neu gefasst:_
_'Der Aufsichtsrat besteht aus drei
Mitgliedern."_
II. Teilnahmebedingungen und weitere Angaben Gesamtzahl
der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR
4.680.000,00 ist im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung eingeteilt in 1.800.000 auf den
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt
eine Stimme, so dass im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 1.800.000 Stimmrechte bestehen. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 20 der Satzung
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich (i) vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und (ii)
der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.
Die *Anmeldung* muss in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft unter unten
genannter Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse in
Textform (§ 126b BGB) zugehen.
Der *Nachweis des Anteilsbesitzes* muss durch einen von
dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB)
erstellten und in deutscher oder englischer Sprache
abgefassten Nachweis erfolgen. Der Nachweis des
depotführenden Instituts hat sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also
auf den
Beginn des 28. Mai 2019,
zu beziehen. Die Bedeutung des Stichtags für den
Nachweis des Anteilsbesitzes (Record Date) wird unten
gesondert erläutert.
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft gemäß § 20
Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung spätestens zum
Ablauf des 11. Juni 2019
unter der Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse:
Alexanderwerk AG
c/o Quirin Privatbank AG
Bürgermeister-Smidt-Str. 76
28195 Bremen
Telefax +49 (0) 421-897604-44
E-Mail: hauptversammlungen@quirinprivatbank.de
zugegangen sein. Die Quirin Privatbank AG ist für die
Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes die
Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft.
Nach fristgerechter Anmeldung einschließlich
Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der
Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für
die Hauptversammlung übersandt bzw. am Versammlungsort
hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich
organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung
für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die
Ausübung des Stimmrechts.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, sind
nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie
lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch
dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die
Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
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May 09, 2019 17:08 ET (21:08 GMT)
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