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DGAP-News: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 17.06.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-05-08 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Hawesko Holding Aktiengesellschaft *Hamburg* Wertpapier-Kennnummer (WKN):
604 270
International Securities Identification Number (ISIN): DE0006042708
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentlichen
Hauptversammlung der Hawesko Holding Aktiengesellschaft ein, die am Montag,
den 17. Juni 2019, um 14.00 Uhr im Stage Operettenhaus, Spielbudenplatz 1,
20359 Hamburg, stattfindet.
*TAGESORDNUNG*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2018, des für die Hawesko
Holding Aktiengesellschaft und den Konzern
zusammengefassten Lageberichts
(einschließlich der erläuternden Berichte
zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs.
1 HGB), des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten
Unterlagen sind von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Internetadresse
www.hawesko-holding.com
in der Rubrik »Investoren« und dort unter
»Hauptversammlung« zugänglich. Entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen findet zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt hat und der
Jahresabschluss damit festgestellt ist.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Hawesko Holding
Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018
in Höhe von Euro 12.464.249,14 wie folgt zu
verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von
insgesamt Euro 11.678.423,90. Bei einer
Gesamtzahl von 8.983.403 Stück
dividendenberechtigter Aktien entspricht
dies einer Dividende von Euro 1,30 je
dividendenberechtigter Stückaktie.
b) Der verbleibende Betrag von Euro
785.825,24 aus dem Bilanzgewinn wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die
Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die
Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind
diese gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von Euro 1,30 je
dividendenberechtigter Stückaktie ein
entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet
werden.
Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG wird der Anspruch
auf Auszahlung der Dividende am dritten auf
den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig. Eine hiervon abweichende
Fälligkeit wird nicht bestimmt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung und Präferenz seines Prüfungs- und
Investitionsausschusses - vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und
den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2019 zu wählen.
Der Empfehlung des Prüfungs- und
Investitionsausschusses ist ein nach Art. 16
der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung
(EU) Nr. 537 / 2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005 /909/ EG der Kommission)
durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen.
Im Anschluss daran hat der Prüfungs- und
Investitionsausschuss dem Aufsichtsrat unter
Angabe von Gründen die PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
und die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, für
das ausgeschriebene Prüfungsmandat empfohlen
und eine begründete Präferenz für die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, den
bisherigen Abschlussprüfer, mitgeteilt.
Zudem hat der Prüfungs- und
Investitionsausschuss erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel
im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
Der Aufsichtsrat hat vor Abgabe seiner
Empfehlung an den Aufsichtsrat die vom
Deutschen Corporate Governance Kodex
vorgesehene Erklärung der
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu
deren Unabhängigkeit eingeholt.
*WEITERE INFORMATIONEN ZUR EINBERUFUNG*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung Euro 13.708.934,14 und ist
eingeteilt in 8.983.403 auf den Inhaber
lautende Aktien ohne Nennbetrag
(Stückaktien), von denen jede Stückaktie eine
Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt somit 8.983.403. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts; Nachweisstichtag und dessen
Bedeutung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18
der Satzung nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich in Textform (§ 126b BGB)
in deutscher oder in englischer Sprache bei
der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse angemeldet und ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachgewiesen haben.
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts ist ein in Textform (§ 126b BGB)
erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes des
depotführenden Instituts erforderlich und
ausreichend; der Nachweis muss in deutscher
oder englischer Sprache verfasst sein und
sich auf den Beginn des einundzwanzigsten
Tages vor der Hauptversammlung, also auf den
27. Mai 2019 (0:00 Uhr - sogenannter
Nachweisstichtag), beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis
zum Ablauf des 10. Juni 2019 (24:00 Uhr)
zugegangen sein.
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
sind der Gesellschaft fristgemäß an die
folgende Adresse per Post, Telefax oder via
E-Mail zu übermitteln:
Hawesko Holding Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
D-60605 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69/12012-86045
E-Mail: WP.HV@db-is.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Versammlung oder die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Zahl der Stimmrechte
bestimmen sich ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Dies gilt auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag, d.h. Veräußerungen von
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Für Aktien, die
erst nach dem Nachweisstichtag erworben
werden, sind die betreffenden Personen auf
der Hauptversammlung nur teilnahme- und
stimmberechtigt, soweit sie sich von dem
bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Die Anmeldung kann in der Weise erfolgen,
dass der Aktionär das ihm über das
depotführende Institut zugesandte Formular
zur Eintrittskartenbestellung ausfüllt und an
das depotführende Institut zurückschickt und
das depotführende Institut die Anmeldung
unter gleichzeitiger Übersendung des
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May 09, 2019 17:08 ET (21:08 GMT)
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