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DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 17.06.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-05-08 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Hawesko Holding Aktiengesellschaft *Hamburg* Wertpapier-Kennnummer (WKN): 
604 270 
International Securities Identification Number (ISIN): DE0006042708 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentlichen 
Hauptversammlung der Hawesko Holding Aktiengesellschaft ein, die am Montag, 
den 17. Juni 2019, um 14.00 Uhr im Stage Operettenhaus, Spielbudenplatz 1, 
20359 Hamburg, stattfindet. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2018, des für die Hawesko 
   Holding Aktiengesellschaft und den Konzern 
   zusammengefassten Lageberichts 
   (einschließlich der erläuternden Berichte 
   zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 
   1 HGB), des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten 
   Unterlagen sind von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung« zugänglich. Entsprechend 
   den gesetzlichen Bestimmungen findet zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt hat und der 
   Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Hawesko Holding 
   Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 
   in Höhe von Euro 12.464.249,14 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 
      insgesamt Euro 11.678.423,90. Bei einer 
      Gesamtzahl von 8.983.403 Stück 
      dividendenberechtigter Aktien entspricht 
      dies einer Dividende von Euro 1,30 je 
      dividendenberechtigter Stückaktie. 
   b) Der verbleibende Betrag von Euro 
      785.825,24 aus dem Bilanzgewinn wird auf 
      neue Rechnung vorgetragen. 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die 
   Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die 
   Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
   Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind 
   diese gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung von Euro 1,30 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
   werden. 
 
   Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG wird der Anspruch 
   auf Auszahlung der Dividende am dritten auf 
   den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig. Eine hiervon abweichende 
   Fälligkeit wird nicht bestimmt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung und Präferenz seines Prüfungs- und 
   Investitionsausschusses - vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und 
   den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 
   2019 zu wählen. 
 
   Der Empfehlung des Prüfungs- und 
   Investitionsausschusses ist ein nach Art. 16 
   der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung 
   (EU) Nr. 537 / 2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
   über spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005 /909/ EG der Kommission) 
   durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. 
   Im Anschluss daran hat der Prüfungs- und 
   Investitionsausschuss dem Aufsichtsrat unter 
   Angabe von Gründen die PricewaterhouseCoopers 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
   und die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, für 
   das ausgeschriebene Prüfungsmandat empfohlen 
   und eine begründete Präferenz für die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, den 
   bisherigen Abschlussprüfer, mitgeteilt. 
 
   Zudem hat der Prüfungs- und 
   Investitionsausschuss erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 
   Der Aufsichtsrat hat vor Abgabe seiner 
   Empfehlung an den Aufsichtsrat die vom 
   Deutschen Corporate Governance Kodex 
   vorgesehene Erklärung der 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu 
   deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
   *WEITERE INFORMATIONEN ZUR EINBERUFUNG* 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 
   Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung Euro 13.708.934,14 und ist 
   eingeteilt in 8.983.403 auf den Inhaber 
   lautende Aktien ohne Nennbetrag 
   (Stückaktien), von denen jede Stückaktie eine 
   Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der 
   Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt somit 8.983.403. Die 
   Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung keine 
   eigenen Aktien. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts; Nachweisstichtag und dessen 
   Bedeutung* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 
   der Satzung nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich in Textform (§ 126b BGB) 
   in deutscher oder in englischer Sprache bei 
   der Gesellschaft unter der nachfolgend 
   genannten Adresse angemeldet und ihre 
   Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts nachgewiesen haben. 
 
   Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme 
   an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts ist ein in Textform (§ 126b BGB) 
   erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes des 
   depotführenden Instituts erforderlich und 
   ausreichend; der Nachweis muss in deutscher 
   oder englischer Sprache verfasst sein und 
   sich auf den Beginn des einundzwanzigsten 
   Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 
   27. Mai 2019 (0:00 Uhr - sogenannter 
   Nachweisstichtag), beziehen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis 
   zum Ablauf des 10. Juni 2019 (24:00 Uhr) 
   zugegangen sein. 
 
   Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes 
   sind der Gesellschaft fristgemäß an die 
   folgende Adresse per Post, Telefax oder via 
   E-Mail zu übermitteln: 
 
   Hawesko Holding Aktiengesellschaft 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   - General Meetings - 
   Postfach 20 01 07 
   D-60605 Frankfurt am Main 
   Fax: +49 (0) 69/12012-86045 
   E-Mail: WP.HV@db-is.com 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Versammlung oder die 
   Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht 
   hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Zahl der Stimmrechte 
   bestimmen sich ausschließlich nach dem 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Dies gilt auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag, d.h. Veräußerungen von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. 
   Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Für Aktien, die 
   erst nach dem Nachweisstichtag erworben 
   werden, sind die betreffenden Personen auf 
   der Hauptversammlung nur teilnahme- und 
   stimmberechtigt, soweit sie sich von dem 
   bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
   Die Anmeldung kann in der Weise erfolgen, 
   dass der Aktionär das ihm über das 
   depotführende Institut zugesandte Formular 
   zur Eintrittskartenbestellung ausfüllt und an 
   das depotführende Institut zurückschickt und 
   das depotführende Institut die Anmeldung 
   unter gleichzeitiger Übersendung des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 09, 2019 17:08 ET (21:08 GMT)

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