DJ DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 17.06.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-05-08 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Hawesko Holding Aktiengesellschaft *Hamburg* Wertpapier-Kennnummer (WKN):
604 270
International Securities Identification Number (ISIN): DE0006042708
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentlichen
Hauptversammlung der Hawesko Holding Aktiengesellschaft ein, die am Montag,
den 17. Juni 2019, um 14.00 Uhr im Stage Operettenhaus, Spielbudenplatz 1,
20359 Hamburg, stattfindet.
*TAGESORDNUNG*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2018, des für die Hawesko
Holding Aktiengesellschaft und den Konzern
zusammengefassten Lageberichts
(einschließlich der erläuternden Berichte
zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs.
1 HGB), des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten
Unterlagen sind von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Internetadresse
www.hawesko-holding.com
in der Rubrik »Investoren« und dort unter
»Hauptversammlung« zugänglich. Entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen findet zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt hat und der
Jahresabschluss damit festgestellt ist.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Hawesko Holding
Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018
in Höhe von Euro 12.464.249,14 wie folgt zu
verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von
insgesamt Euro 11.678.423,90. Bei einer
Gesamtzahl von 8.983.403 Stück
dividendenberechtigter Aktien entspricht
dies einer Dividende von Euro 1,30 je
dividendenberechtigter Stückaktie.
b) Der verbleibende Betrag von Euro
785.825,24 aus dem Bilanzgewinn wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die
Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die
Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind
diese gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von Euro 1,30 je
dividendenberechtigter Stückaktie ein
entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet
werden.
Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG wird der Anspruch
auf Auszahlung der Dividende am dritten auf
den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig. Eine hiervon abweichende
Fälligkeit wird nicht bestimmt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung und Präferenz seines Prüfungs- und
Investitionsausschusses - vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und
den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2019 zu wählen.
Der Empfehlung des Prüfungs- und
Investitionsausschusses ist ein nach Art. 16
der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung
(EU) Nr. 537 / 2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005 /909/ EG der Kommission)
durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen.
Im Anschluss daran hat der Prüfungs- und
Investitionsausschuss dem Aufsichtsrat unter
Angabe von Gründen die PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
und die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, für
das ausgeschriebene Prüfungsmandat empfohlen
und eine begründete Präferenz für die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, den
bisherigen Abschlussprüfer, mitgeteilt.
Zudem hat der Prüfungs- und
Investitionsausschuss erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel
im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
Der Aufsichtsrat hat vor Abgabe seiner
Empfehlung an den Aufsichtsrat die vom
Deutschen Corporate Governance Kodex
vorgesehene Erklärung der
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu
deren Unabhängigkeit eingeholt.
*WEITERE INFORMATIONEN ZUR EINBERUFUNG*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung Euro 13.708.934,14 und ist
eingeteilt in 8.983.403 auf den Inhaber
lautende Aktien ohne Nennbetrag
(Stückaktien), von denen jede Stückaktie eine
Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt somit 8.983.403. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts; Nachweisstichtag und dessen
Bedeutung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18
der Satzung nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich in Textform (§ 126b BGB)
in deutscher oder in englischer Sprache bei
der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse angemeldet und ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachgewiesen haben.
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts ist ein in Textform (§ 126b BGB)
erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes des
depotführenden Instituts erforderlich und
ausreichend; der Nachweis muss in deutscher
oder englischer Sprache verfasst sein und
sich auf den Beginn des einundzwanzigsten
Tages vor der Hauptversammlung, also auf den
27. Mai 2019 (0:00 Uhr - sogenannter
Nachweisstichtag), beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis
zum Ablauf des 10. Juni 2019 (24:00 Uhr)
zugegangen sein.
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
sind der Gesellschaft fristgemäß an die
folgende Adresse per Post, Telefax oder via
E-Mail zu übermitteln:
Hawesko Holding Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
D-60605 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69/12012-86045
E-Mail: WP.HV@db-is.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Versammlung oder die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Zahl der Stimmrechte
bestimmen sich ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Dies gilt auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag, d.h. Veräußerungen von
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Für Aktien, die
erst nach dem Nachweisstichtag erworben
werden, sind die betreffenden Personen auf
der Hauptversammlung nur teilnahme- und
stimmberechtigt, soweit sie sich von dem
bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Die Anmeldung kann in der Weise erfolgen,
dass der Aktionär das ihm über das
depotführende Institut zugesandte Formular
zur Eintrittskartenbestellung ausfüllt und an
das depotführende Institut zurückschickt und
das depotführende Institut die Anmeldung
unter gleichzeitiger Übersendung des
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 09, 2019 17:08 ET (21:08 GMT)
DJ DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: -2-
Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben
aufgeführte Adresse vornimmt. Nach Eingang
der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter
der vorstehend genannten Adresse werden den
Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Jedem Aktionär
werden grundsätzlich bis zu zwei
Eintrittskarten zur Hauptversammlung
ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung
und Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu
tragen.
3. *Stimmabgabe durch Briefwahl*
Aktionäre können ihre Stimmen auch ohne
Teilnahme an der Hauptversammlung schriftlich
oder im Wege elektronischer Kommunikation
abgeben (Briefwahl). Hierzu steht das auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.hawesko-holding.com
in der Rubrik »Investoren« und dort unter
»Hauptversammlung« zum Herunterladen
bereitgestellte Formular zur Verfügung,
welches auch zusammen mit der Eintrittskarte
übersandt wird.
Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der
Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich unter den in Abschnitt
2. genannten Voraussetzungen
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung
angemeldet haben. Die per Briefwahl
abgegebenen Stimmen müssen bis zum 14. Juni
2019, 18:00 Uhr unter der nachfolgend
angegebenen Adresse eingegangen sein:
Hawesko Holding Aktiengesellschaft -
Hauptversammlung 2019
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
D-22297 Hamburg
Fax: +49 (0) 40/63 78 54 23
E-Mail: hv@ubj.de
Eine Änderung oder ein Widerruf der per
Briefwahl abgegebenen Stimmen ist ebenfalls
bis zum 14. Juni 2019, 18:00 Uhr unter der
vorstehend angegebenen Adresse möglich. Das
Erscheinen eines Aktionärs oder seines
Bevollmächtigten oder zur Stimmrechtsausübung
Ermächtigten auf der Hauptversammlung gilt
als Widerruf sämtlicher zuvor per Briefwahl
abgegebener Stimmen.
Weitere Hinweise zur Briefwahl finden sich
auf dem Formular zur Ausübung der Stimmrechte
im Wege der Briefwahl.
4. *Teilnahme- und Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen möchten, können
ihr Teilnahme- und ihr Stimmrecht sowie ihre
sonstigen Aktionärsrechte in der
Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Auch in diesen Fällen ist eine
rechtzeitige Anmeldung unter Vorlage des
besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes
erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung haben
grundsätzlich per Textform (§ 126b BGB) zu
erfolgen. Dieses Formerfordernis besteht
nicht, wenn die Vollmacht einem
Kreditinstitut, einer Vereinigung von
Aktionären oder einer sonstigen von § 135
Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125
Abs. 5 AktG erfassten Person oder Institution
erteilt wird. Allerdings verlangen diese
möglicherweise eine besondere Form der
Vollmacht, weil sie gemäß § 135 Abs. 1
Satz 2 AktG die Vollmacht nachprüfbar
festzuhalten haben. Aktionäre, die ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG
oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellten Personen oder Institutionen
bevollmächtigen möchten, werden daher
gebeten, sich mit dieser über die Form der
Vollmacht abzustimmen, da Besonderheiten
gelten könnten.
Zur Vollmachtserteilung kann das von der
Gesellschaft bereitgestellte Formular genutzt
werden, welches mit der Eintrittskarte
übersandt wird. Ein Vollmachtsformular kann
auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.hawesko-holding.com
in der Rubrik »Investoren« und dort unter
»Hauptversammlung« heruntergeladen werden.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber
dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer
erteilten Bevollmächtigung kann dadurch
geführt werden, dass der Bevollmächtigte am
Tag der Hauptversammlung den Nachweis (zum
Beispiel die Vollmacht im Original oder in
Kopie) an der Einlasskontrolle vorlegt. Die
Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
und der Widerruf der Vollmacht kann der
Gesellschaft auch an folgende Adresse
übermittelt werden:
Hawesko Holding Aktiengesellschaft -
Hauptversammlung 2019
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
D-22297 Hamburg
Fax: +49 (0) 40/63 78 54 23
E-Mail: hv@ubj.de
Eine an die genannte Postadresse übersandte
Vollmacht oder ihr Nachweis oder Widerruf
sollten aus organisatorischen Gründen so
rechtzeitig übersandt werden, dass diese
spätestens bis zum 14. Juni 2019, 18:00 Uhr
eingegangen sind, damit sie noch in der
Hauptversammlung Berücksichtigung finden
können.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
5. *Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Als besonderen Service bietet die
Gesellschaft ihren Aktionären an, dass diese
ihr Stimmrecht durch einen von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Diesen
können die Aktionäre bereits vor oder auch
noch in der Hauptversammlung bevollmächtigen.
Auch in diesen Fällen ist eine rechtzeitige
Anmeldung zur Hauptversammlung unter Vorlage
des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes
erforderlich.
Soweit der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden
soll, muss der Aktionär zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese
Weisungen ist der Stimmrechtsvertreter nicht
zur Stimmrechtsausübung befugt. Dies gilt
ebenfalls, soweit Weisungen nicht eindeutig
sind. Der Stimmrechtsvertreter ist
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem
Ermessen ausüben. Der Stimmrechtsvertreter
nimmt keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur
Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen
von Fragen oder Anträgen entgegen. Die
Abstimmung durch einen von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter ist nur
möglich, soweit diesem eine Vollmacht mit
Weisungen zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt wurde. Ohne eine
Weisung zu einem Tagesordnungspunkt wird sich
der Stimmrechtsvertreter der Stimme
enthalten.
Formulare zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft und weitere Informationen
zur Stimmrechtsvertretung erhalten die
Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte
übersandt. Sie können auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.hawesko-holding.com
in der Rubrik »Investoren« und dort unter
»Hauptversammlung« heruntergeladen werden.
Die Erteilung der Vollmacht an den
Stimmrechtsvertreter hat in Textform (§ 126b
BGB) zu erfolgen und kann der Gesellschaft
vorab bis zum 14. Juni 2019, 18:00 Uhr
(Zeitpunkt des Eingangs) an die oben in
Abschnitt 4. genannte Adresse übermittelt
oder dem Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung übergeben werden. Ein
Widerruf der Vollmacht ist jederzeit wie in
Abschnitt 4. beschrieben möglich. Das
Erscheinen eines Aktionärs oder seines
Bevollmächtigten oder zur Stimmrechtsausübung
Ermächtigten auf der Hauptversammlung gilt
als Widerruf einer zuvor an den
Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht.
Darüber hinaus bieten wir form- und
fristgerecht angemeldeten und in der
Hauptversammlung erschienenen Aktionären und
Aktionärsvertretern an, die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
auch in der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen.
6. *Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, §
126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG*
6.1 Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122
Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro
500.000,00 erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG).
Die Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft
nachgewiesen werden, wobei eine Vorlage von
Bankbescheinigungen genügt. Der oder die
Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2
und Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs
des Verlangens Inhaber der Aktien sind und
dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des
Vorstands über das Verlangen halten, wobei §
70 AktG bei der Berechnung der
Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Wird dem
Verlangen nicht entsprochen, steht den
Antragsstellern gemäß § 122 Abs. 3 AktG
der Weg zu den Gerichten offen.
Das Verlangen ist in schriftlicher Form (§
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 09, 2019 17:08 ET (21:08 GMT)
DJ DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: -3-
126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu
richten und muss der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis
zum Ablauf des 17. Mai 2019 (24:00 Uhr)
zugehen.
Die Aktionäre werden gebeten, für ein
entsprechendes Verlangen die folgende
Adresse zu nutzen:
Hawesko Holding Aktiengesellschaft
- Vorstand -
Elbkaihaus
Große Elbstraße 145d
D-22767 Hamburg
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Bekannt zu machende Ergänzungen der
Tagesordnung werden - soweit sie nicht
bereits mit der Einberufung bekannt gemacht
wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht
und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Informationen in
der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.hawesko-holding.com
in der Rubrik »Investoren« und dort unter
»Hauptversammlung« zugänglich gemacht und
den Aktionären gemäß § 125 AktG
mitgeteilt.
6.2 Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127
AktG
Aktionäre können gemäß § 126 Abs. 1
AktG Gegenanträge zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt und Wahlvorschläge
gemäß § 127 AktG übersenden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären sind ausschließlich zu
richten an:
Hawesko Holding Aktiengesellschaft
Investor Relations - HV 2019
Elbkaihaus
Große Elbstraße 145d
D-22767 Hamburg
Fax: +49 (0) 40/30 39 21 05.
E-Mail: ir@hawesko-holding.com
Gegenanträge sowie Wahlvorschläge von
Aktionären, die mindestens 14 Tage vor der
Hauptversammlung, also spätestens bis zum
Ablauf des 2. Juni 2019 (24:00 Uhr) unter
dieser Adresse bei der Gesellschaft
eingegangen sind, werden unter den weiteren
Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG
einschließlich des Namens des
Aktionärs, einer etwaigen Begründung und
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hawesko-holding.com
in der Rubrik »Investoren« und dort unter
»Hauptversammlung« zugänglich gemacht.
Von einer Zugänglichmachung eines
Gegenantrags und eines Wahlvorschlags kann
die Gesellschaft absehen, wenn einer der
Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs.
2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag
zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen
Beschluss der Hauptversammlung führen würde.
Eine Begründung eines Gegenantrags braucht
nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Darüber hinaus braucht ein Wahlvorschlag
auch dann nicht zugänglich gemacht zu
werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen,
ausgeübten Beruf und Wohnort bzw. - im Falle
einer juristischen Person - die Firma und
den Sitz des zur Wahl Vorgeschlagenen sowie
- im Falle eines Vorschlags zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern - die Angaben zu
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten enthält.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind im
Rahmen einer eventuellen Beschlussfassung
nur dann beachtlich, wenn sie in der
Hauptversammlung gestellt werden. Das Recht
eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den
verschiedenen Tagesordnungspunkten und
Wahlvorschläge auch ohne vorherige
Übermittlung an die Gesellschaft zu
stellen, bleibt unberührt.
6.3 Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß §
131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär
oder Aktionärsvertreter verlangen, dass der
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft gibt, soweit diese zur
sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich
ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht
besteht (§ 131 Abs. 1 AktG). Die Pflicht zur
Auskunft erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im
Rahmen der Aussprache zu stellen. Der
Vorstand darf die Auskunft unter den in §
131 Abs. 3 AktG genannten Gründen
verweigern.
Nach § 20 Abs. 4 der Satzung der Hawesko
Holding Aktiengesellschaft ist der
Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage-
und Rederecht des Aktionärs zeitlich
angemessen zu beschränken. Er ist
insbesondere berechtigt, zu Beginn der
Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs
den zeitlichen Rahmen für den ganzen
Hauptversammlungsverlauf, für einzelne
Tagesordnungspunkte und/oder für einzelne
Frage- und Redebeiträge angemessen
festsetzen.
6.4 Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten
der Aktionäre
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten
der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs.
1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hawesko-holding.com
in der Rubrik »Investoren« und dort unter
»Hauptversammlung«.
7. *Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft*
Die Internetseite der Hawesko Holding Aktiengesellschaft, über die
die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG zugänglich sind,
findet sich unter
www.hawesko-holding.com
in der Rubrik »Investoren« und dort unter »Hauptversammlung«.
Auf dieser Internetseite sind ab der Einberufung zugänglich gemacht:
* der Inhalt der Einberufung
(einschließlich der Gesamtzahl der
Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung),
* eine Erläuterung zu den Gegenständen der
Tagesordnung, zu denen kein Beschluss
gefasst werden soll,
* die der Versammlung zugänglich zu
machenden Unterlagen sowie
* Formulare und Erläuterungen für die
Stimmabgabe durch Vertretung sowie mittels
Briefwahl
Auf dieser Internetseite werden auch die Erläuterungen zu den
Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und §
131 Abs. 1 AktG, eine gegebenenfalls bekanntzumachende Ergänzung der
Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG sowie zugänglich zu
machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß
§§ 126, 127 AktG veröffentlicht.
8. *Hinweise zum Datenschutz*
Die Hawesko Holding Aktiengesellschaft verarbeitet bestimmte
Kategorien von Daten, darunter auch personenbezogene Daten (Name,
Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart
der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der
geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre
Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die
Verarbeitung ist die Hawesko Holding Aktiengesellschaft die
verantwortliche Stelle.
Die Dienstleister der Hawesko Holding Aktiengesellschaft, welche zum
Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden,
erhalten von der Hawesko Holding Aktiengesellschaft nur solche
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten
ausschließlich nach Weisung der Hawesko Holding
Aktiengesellschaft.
Sie haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein
jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-,
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der über Sie bei uns
gespeicherten und verarbeiteten personenbezogenen Daten. Diese
Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die
folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Hawesko Holding Aktiengesellschaft
Große Elbstraße 145 d
22767 Hamburg
Fax: +49 40 360 232 - 680
E-Mail: datenschutz@hawesko-holding.com
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den zuständigen
Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu.
Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Hawesko Holding Aktiengesellschaft
Datenschutzbeauftragter
Große Elbstraße 145 d
22767 Hamburg
Fax: +49 40 360 232 - 680
E-Mail: datenschutz@hawesko-holding.com
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre finden Sie unter
https://www.hawesko-holding.com/datenschutzhinweise-fuer-aktionaere/
Hamburg, im Mai 2019
*Hawesko Holding Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2019-05-08 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft
Große Elbstraße 145d
22767 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 40 30 39 2100
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 09, 2019 17:08 ET (21:08 GMT)
Fax: +49 40 30 39 2105
E-Mail: ir@hawesko-holding.com
Internet: http://www.hawesko-holding.com
ISIN: DE0006042708
WKN: 604270
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime
Standard), Hamburg, Freiverkehr in Tradegate Exchange
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
808695 2019-05-08
(END) Dow Jones Newswires
May 09, 2019 17:08 ET (21:08 GMT)
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