Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 07.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Diese Aktie hebt ab: +130,67% Kursgewinn in 1 Monat – das sind die Gründe
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
247 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Centrotec Sustainable AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2019 in Mainburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Centrotec Sustainable AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Centrotec Sustainable AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 18.06.2019 in Mainburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-06 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
CENTROTEC Sustainable AG BRILON ISIN DE 0005407506 
WKN 540750 Wir laden unsere Aktionäre zu der am *Dienstag, 18. 
Juni 2019, um 10:00 Uhr* 
in der Industriestraße 1, 84048 Mainburg, Deutschland 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1   nebst Lagebericht und des gebilligten 
    Konzernabschlusses nebst Lagebericht für das 
    Geschäftsjahr 2018, des Berichtes des 
    Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 sowie 
    des erläuternden Berichtes des Vorstandes zu den 
    Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des 
    Handelsgesetzbuches* 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
    aufgestellten Jahresabschluss und den 
    Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 
    ist damit festgestellt. Gemäß den 
    gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem 
    Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung 
    der Hauptversammlung vorgesehen. 
TOP *Verwendung des Bilanzgewinns des 
2   Geschäftsjahres 2018* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe 
    von EUR 29.921.535,62 wie folgt zu verwenden: 
 
    * Ausschüttung einer        EUR 4.876.935,90 
      Dividende von EUR 0,30 je 
      dividendenberechtigter 
      Stückaktie 
    * Vortrag auf neue Rechnung EUR 
                                25.044.599,72 
 
    Dieser Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 
    die zum Zeitpunkt der Einberufung der 
    Hauptversammlung von der Gesellschaft gehaltenen 
    1.764.470 eigenen Aktien, die gemäß § 71b 
    AktG nicht dividendenberechtigt sind. Sollte 
    sich die Anzahl der dividendenberechtigten 
    Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 
    der Hauptversammlung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns ändern, werden Vorstand und 
    Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen 
    angepassten Beschlussvorschlag unterbreiten. 
    Dieser wird unverändert eine Ausschüttung von 
    EUR 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie 
    vorsehen. 
 
    Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende ist 
    gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten 
    auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag fällig. 
TOP *Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 
3   2018* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
    Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung zu 
    erteilen. 
TOP *Entlastung des Aufsichtsrates für das 
4   Geschäftsjahr 2018* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu 
    erteilen. 
TOP *Wahl eines Mitglieds zum Aufsichtsrat* 
5 
 
    Durch Beschluss des Amtsgerichtes Arnsberg vom 
    29. Juni 2018 wurde Herr Andreas-Falk Freiherr 
    von Maltzan mit Wirkung zum 1. Juli 2018 
    befristet bis zum Ablauf der ordentlichen 
    Hauptversammlung 2019 an Stelle von Herrn Dr. 
    Bernhard Heiss, der sein Amt aus 
    gesundheitlichen Gründen niedergelegt hatte, zum 
    Mitglied des Aufsichtsrates bestellt. Herr 
    Andreas-Falk Freiherrn von Maltzan soll durch 
    die Hauptversammlung für eine weitere Amtszeit 
    in den Aufsichtsrat gewählt werden. 
 
    Gemäß §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG 
    sowie § 11 Absatz 1 der Satzung besteht der 
    Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, die von der 
    Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, Andreas-Falk 
    Freiherr von Maltzan, selbständiger Unternehmer, 
    Geschäftsführer und Gesellschafter der Cynobia 
    GmbH, München, wohnhaft in München, bis zur 
    Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, 
    die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
    2023 beschließt, zum Mitglied des 
    Aufsichtsrates zu wählen. 
 
    *Weitere Informationen zu dem zur Wahl 
    vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sowie 
    Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und 
    zu Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 Deutscher 
    Corporate Governance Kodex* 
 
    Andreas-Falk Freiherr von Maltzan (Jg. 1964), 
    Dipl. Kaufmann und Dipl. Kommunikationswirt, 
    hatte eine Reihe von leitenden Positionen in der 
    Medienbranche inne und ist seit 2000 
    Digitalunternehmer, Gründer und Geschäftsführer 
    der Cynobia GmbH, München. Während seiner 
    unternehmerischen Tätigkeit hat Herr von Maltzan 
    mit einer Vielzahl von Medien und Internet 
    Community Start-ups mit bekannten Finanzpartnern 
    gearbeitet und dabei eine Vielzahl verschiedener 
    Mergers & Acquisitions Transaktionen, 
    Umstrukturierungen sowie Kapitalmaßnahmen 
    begleitet. Spezialgebiete seiner 
    unternehmerischen Tätigkeit sind Big-Data, 
    Process-Mining, Social-Media Marketing und 
    Community Building. 
 
    Herr von Maltzan hat keine weiteren Mandate in 
    gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in 
    vergleichbaren in- und ausländischen 
    Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen 
    inne. 
 
    Nach Einschätzung des Aufsichtsrates bestehen 
    zwischen Herrn von Maltzan und der CENTROTEC 
    Sustainable AG und deren Konzernunternehmen, den 
    Organen der CENTROTEC Sustainable AG oder einem 
    wesentlich an der CENTROTEC Sustainable AG 
    beteiligtem Aktionär keine nach Ziffer 5.4.1 
    Absätze 6 bis 8 Deutscher Corporate Governance 
    Kodex offenzulegenden persönlichen oder 
    geschäftlichen Beziehungen. 
TOP *Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer 
6   neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und 
    zu deren Verwendung sowie zum Ausschluss des 
    Bezugs- und des Andienungsrechtes* 
 
    Die von der Hauptversammlung am 20. Mai 2015 
    erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien 
    in einem Volumen von bis zu 10 % des zum 
    Zeitpunkt der damaligen Hauptversammlung 
    bestehenden Grundkapitals ist durch den im 
    Mai/Juni 2018 durchgeführten Aktienrückkauf 
    weitestgehend ausgeschöpft. Um der Gesellschaft 
    den mit einer Ermächtigung zum Erwerb eigener 
    Aktien verbundenen Gestaltungsspielraum für ein 
    aktives Kapitalmanagement wieder im vollem 
    Umfang zu erschließen, soll der 
    Hauptversammlung vorgeschlagen werden, die 
    Gesellschaft erneut für die gesetzlich zulässige 
    Höchstdauer von 5 Jahren zum Erwerb eigener 
    Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu 
    ermächtigten. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
    folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    (a) Die Gesellschaft wird bis zum 17. Juni 
        2024 ermächtigt, eigene Aktien in einem 
        Volumen von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt 
        des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung 
        bestehenden Grundkapitals oder - falls 
        dieser Betrag geringer ist - des zum 
        Zeitpunkt der Ausnutzung dieser 
        Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu 
        jedem gesetzlich zulässigen Zweck im 
        Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu 
        erwerben. Auf die aufgrund dieser 
        Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen 
        zusammen mit anderen eigenen Aktien der 
        Gesellschaft, die sich zum Zeitpunkt des 
        Erwerbs in ihrem Besitz befinden oder ihr 
        nach §§ 71d, 71e AktG zugerechnet werden, 
        zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des 
        jeweiligen Grundkapitals entfallen. 
    (b) Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien 
        kann einmal oder mehrmals, ganz oder in 
        Teilbeträgen durch die Gesellschaft oder 
        durch von der Gesellschaft abhängige oder 
        im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft 
        stehende Unternehmen oder durch Dritte für 
        Rechnung der Gesellschaft oder von ihr 
        abhängigen oder in ihrem Mehrheitsbesitz 
        stehenden Unternehmen ausgeübt werden. Die 
        Vorgaben in § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG 
        sind zu beachten. 
    (c) Der Erwerb der Aktien kann über die Börse, 
        mittels eines an sämtliche Aktionäre 
        gerichteten öffentlichen Kaufangebotes 
        oder mittels einer öffentlichen 
        Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe 
        von Verkaufsangeboten erfolgen. 
 
        (i)  Erfolgt der Erwerb der Aktien über 
             die Börse darf der gezahlte 
             Gegenwert je Aktie (ohne 
             Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert 
             der Kurse der Aktie in der 
             Schlussauktion im Xetra-Handel an 
             der Frankfurter Wertpapierbörse 
             (oder einem vergleichbaren 
             Nachfolgesystem) während der 
             letzten drei Börsenhandelstage vor 
             dem Erwerb der Aktien um nicht mehr 
             als 10 % über- oder unterschreiten. 
        (ii) Erfolgt der Erwerb mittels eines 
             öffentlichen Kaufangebotes an alle 
             Aktionäre oder einer an die 
             Aktionäre gerichteten öffentlichen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 09, 2019 17:09 ET (21:09 GMT)

Kupfer - Jetzt! So gelingt der Einstieg in den Rohstoff-Trend!
In diesem kostenfreien Report schaut sich Carsten Stork den Kupfer-Trend im Detail an und gibt konkrete Produkte zum Einstieg an die Hand.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.