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DGAP-News: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2019 in Hamburg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-05-08 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft Hamburg
Wertpapier-Kenn-Nummer 522 950
ISIN DE0005229504 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden die Aktionäre
unserer Gesellschaft ein zu der am *Dienstag, dem 18. Juni 2019, 10.00 Uhr,*
in der Handwerkskammer Hamburg,
Holstenwall 12, 20355 Hamburg, stattfindenden
32. ordentlichen Hauptversammlung. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bijou Brigitte
modische Accessoires Aktiengesellschaft und des gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 sowie der Lageberichte
des Vorstands für die AG und den Konzern, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
HGB
Die unter Punkt 1 genannten Unterlagen können von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
und in den Geschäftsräumen der Bijou Brigitte modische Accessoires
Aktiengesellschaft, Poppenbütteler Bogen 1, 22399 Hamburg, eingesehen
werden. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage
auch unverzüglich und kostenlos zugesandt. Überdies werden die
Unterlagen während der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert
werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 172, 173 AktG findet
zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung statt, da der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss rechtlich
verbindlich bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahrs 2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn für das
Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 31.070.005,43 Euro wie folgt zu
verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von 3,00
Euro je dividendenberechtigter
Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von
7.783.165 Stück dividendenberechtigter
Aktien sind dies insgesamt 23.349.495,00
Euro.
b) Der verbleibende Betrag von 7.720.510,43
Euro aus dem Bilanzgewinn wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten
Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei
unveränderter Ausschüttung von 3,00 Euro je dividendenberechtigter
Stückaktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die
Gewinnverwendung unterbreitet.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende
am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,
das heißt am 21. Juni 2019, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung
Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019 zu wählen.
6. *Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur
Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum
Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts*
Zum Erwerb eigener Aktien bedarf der Vorstand, soweit gesetzlich nicht
ausdrücklich ein Anderes bestimmt ist, einer besonderen Ermächtigung
durch die Hauptversammlung. Da die von der Hauptversammlung am 2. Juli
2014 beschlossene Ermächtigung zum 1. Juli 2019 ausläuft, soll der
Hauptversammlung vorgeschlagen werden, dem Vorstand erneut eine
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter
gleichzeitiger Aufhebung der längstens bis zum 1. Juli 2019 gültigen
Ermächtigung zu erteilen.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a) Aufhebung der bestehenden Ermächtigung
Die Ermächtigung der Hauptversammlung vom
2. Juli 2014 zum Erwerb eigener Aktien wird
mit dem Wirksamwerden der neuen
Ermächtigung aufgehoben, soweit sie noch
nicht ausgenutzt worden ist.
b) Neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Der Vorstand wird mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 17. Juni 2024
ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft
bis zu insgesamt zehn vom Hundert des im
Zeitpunkt dieser Beschlussfassung
bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft
in Höhe von 8.100.000,00 Euro oder, falls
dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt
der Ausübung der Ermächtigung bestehenden
Grundkapitals zu erwerben. Auf die
erworbenen Aktien dürfen zusammen mit
anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz
der Gesellschaft befinden oder ihr nach den
§§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem
Zeitpunkt mehr als zehn vom Hundert des
Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung
darf nicht zum Zwecke des Handels in
eigenen Aktien ausgeübt werden.
c) Arten des Erwerbs
Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands (1)
über die Börse oder (2) mittels eines an
alle Aktionäre gerichteten öffentlichen
Kaufangebots bzw. einer an alle Aktionäre
gerichteten öffentlichen Aufforderung zur
Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.
(1) Erfolgt der Erwerb der Aktien über die
Börse, darf der von der Gesellschaft
gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt
der Börsenkurse der Aktien der
Gesellschaft in der Schlussauktion im
Xetra-Handelssystem (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der
Frankfurter Wertpapierbörse an den der
Verpflichtung zum Erwerb eigener
Aktien vorangehenden drei
Börsenhandelstagen um nicht mehr als
10 % über- oder unterschreiten.
(2) Erfolgt der Erwerb aufgrund eines an
alle Aktionäre gerichteten
öffentlichen Kaufangebots oder einer
an alle Aktionäre gerichteten
öffentlichen Aufforderung zur Abgabe
von Verkaufsangeboten, so dürfen
- im Falle eines an alle Aktionäre
gerichteten öffentlichen
Kaufangebots der gebotene Kaufpreis
bzw.
- im Falle einer an alle Aktionäre
gerichteten öffentlichen
Aufforderung zur Abgabe von
Verkaufsangeboten die Grenzwerte
der von der Gesellschaft
festgelegten Kaufpreisspanne je
Aktie (jeweils ohne
Erwerbsnebenkosten)
den Durchschnitt der Börsenkurse der Aktien
der Gesellschaft in der Schlussauktion im
Xetra-Handelssystem (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der
Frankfurter Wertpapierbörse während der
letzten drei Börsenhandelstage vor dem Tag
der öffentlichen Ankündigung des
öffentlichen Kaufangebots bzw. der
öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von
Verkaufsangeboten um nicht mehr als 10 %
über- oder unterschreiten.
Ergeben sich nach Veröffentlichung eines
öffentlichen Angebots bzw. einer
öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von
Verkaufsangeboten erhebliche Abweichungen
des maßgeblichen Kurses, so kann das
Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur
Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst
werden. In diesem Fall ist Ausgangspunkt
für die Bestimmung der relevanten Zeiträume
zur Ermittlung der vorgenannten
durchschnittlichen Börsenkurse nicht der
Tag der Veröffentlichung des Kaufangebots
bzw. der Einladung zur Abgabe von
Verkaufsofferten, sondern der Tag der
Anpassung. Das Kaufangebot bzw. die
Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten
kann weitere Bedingungen vorsehen.
Das Volumen des an alle Aktionäre
gerichteten Kaufangebots bzw. der an alle
Aktionäre gerichteten Aufforderung zur
Abgabe von Verkaufsangeboten kann begrenzt
werden. Sofern bei einem öffentlichen
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May 09, 2019 17:09 ET (21:09 GMT)
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