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DGAP-News: Geratherm Medical AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
14.06.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-05-06 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Geratherm Medical AG Geschwenda Wertpapier-Kenn-Nummer
549 562
ISIN DE0005495626 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, dem 14. Juni 2019, 14:00 Uhr, im GRANDHOTEL
HESSISCHER HOF,
Friedrich-Ebert-Anlage 40, 60325 Frankfurt am Main
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
*I. TAGESORDNUNG*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Geratherm Medical AG zum 31. Dezember 2018
und des Lageberichts für das Geschäftsjahr
2018 sowie des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2018 und Konzernlageberichts
für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands
mit den erläuternden Angaben nach §§ 289a
Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB für das
Geschäftsjahr 2018
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft, Fahrenheitstraße 1 in
98716 Geschwenda, und im Internet unter
http://www.geratherm.com
eingesehen werden. Auf Anfrage werden diese
Unterlagen, die im Übrigen auch während
der Hauptversammlung ausliegen werden, jedem
Aktionär kostenlos übersandt.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine
Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat
hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 am
10. April 2019 gemäß §§ 171, 172 AktG
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
gemäß § 172 AktG festgestellt. Die
Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173
Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die
Feststellung des Jahresabschlusses zu
beschließen hat, liegen nicht vor.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Die Geratherm Medical AG konnte in 2018 einen
handelsrechtlichen Gewinn in Höhe von
1.212.842 EUR erwirtschaften. Zusammen mit dem
Bilanzgewinn-Vortrag aus den vergangenen
Jahren ergibt sich ein kumulierter
Bilanzgewinn in Höhe von 3.816.702,55 EUR.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
kumulierten Bilanzgewinn des
handelsrechtlichen Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2018 in Höhe von 3.816.702,55 EUR wie
folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von 40 Cent
je Stückaktie, d. h. in Höhe von
insgesamt 1.979.999,60 EUR.
Die Dividende soll am 19. Juni 2019 ausgezahlt
werden.
Für die geplante Dividendenausschüttung in
Höhe von 40 Cent je Aktie für das
Geschäftsjahr 2018 (insgesamt also
1.979.999,60 EUR) sind nach den steuerlichen
Vorschriften zuerst der ausschüttbare Gewinn
des Geschäftsjahres und danach das steuerliche
Einlagekonto zu verwenden.
Für das Geschäftsjahr 2018 beträgt der
erwirtschaftete ausschüttbare Gewinn 1.362
TEUR und wird durch die geplante
Dividendenausschüttung vollständig
aufgebraucht, so dass ein Zugriff auf das mit
15.206 TEUR fortbestehende steuerliche
Einlagekonto zur Ausschüttung möglich ist. Die
Ausschüttung erfolgt in Höhe von 618 TEUR
steuerneutral. Auf den ausschüttbaren Gewinn
von 1.362 TEUR ist Kapitalertragsteuer nebst
Solidaritätszuschlag in Höhe von 26,4 % (359
TEUR) einzubehalten.
Sofern in künftigen Jahren
Dividendenausschüttungen den maßgeblichen
ausschüttbaren Gewinn übersteigen, können
diese auch weiterhin steuerfrei aus dem
steuerlichen Einlagekonto geleistet werden.
b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf
neue Rechnung in Höhe von 1.836.702,95
EUR.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Mitglied des Vorstands für seine Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erfurt, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 zu
wählen.
6. *Beschlussfassung über die Wahl zum
Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Absatz 1
und § 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes (AktG)
zusammen und besteht nur aus
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre;
gemäß § 95 Satz 1 AktG und § 9 Absatz 1
der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei
Mitgliedern.
Herr Firus Mettler hat am 17. April 2019
gemäß § 9 Abs. 5 der Satzung der
Gesellschaft mitgeteilt, sein
Aufsichtsratsmandat mit Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung am 14. Juni 2019
aus privaten Gründen niederzulegen. Aus diesem
Grund ist die Neuwahl eines
Aufsichtsratsmitglieds erforderlich, wobei die
Wahl gemäß § 9 Absatz 6 der Satzung für
den Rest der Amtsdauer des vorzeitig
ausscheidenden Mitglieds erfolgt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab
Beendigung der Hauptversammlung
Herrn Dipl.-Kfm. Dirk Isenberg, Beruf:
Geschäftsführer der MEDIQON
Beteiligungsgesellschaft, Wohnort: 61250
Usingen, bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Geschäftsjahres 2019 beschließt, in den
Aufsichtsrat zu wählen.
*Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100
Abs. 5 AktG*
Herr Isenberg erfüllt aufgrund seines
beruflichen Hintergrundes die Qualifikation
eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von
§ 100 Abs. 5 AktG.
*Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur
Geratherm Medical AG*
Herr Isenberg steht in keinen persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen zu
Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder
zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionären. Die MEDIQON
Beteiligungsgesellschaft, in der Herr Isenberg
Geschäftsführer ist, nimmt unabhängig von
Geratherm an einem Förderprojekt des Bundes
zur Glukosemessung teil.
*Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder in
vergleichbaren Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen*
Herr Isenberg hält keine Mitgliedschaft in
weiteren gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder in vergleichbaren
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
*II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
*Teilnahmeberechtigung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter
Nachweis ihres Aktienbesitzes vor der Hauptversammlung
bei der nachstehend bezeichneten Stelle in Textform in
deutscher oder englischer Sprache bis spätestens zum
Ablauf des 07. Juni 2019, 24.00 Uhr, anmelden.
Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die
Bescheinigung des depotführenden Instituts, die sich
auf den Beginn des 24. Mai 2019, 00.00 Uhr,
(sogenannter Nachweisstichtag) zu beziehen hat. Dieser
Nachweis ist in Textform in deutscher oder in
englischer Sprache zu erbringen und muss der
Gesellschaft ebenfalls unter folgender Anmeldeadresse
spätestens bis zum Ablauf des 07. Juni 2019, 24.00 Uhr,
zugehen:
Geratherm Medical AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Dabei richtet sich die Berechtigung zur
Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für
das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des
Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein
zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach
dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich
des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst
danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und
stimmberechtigt.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung*
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der
Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten,
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May 09, 2019 17:09 ET (21:09 GMT)
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