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DGAP-HV: Instone Real Estate Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2019 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Instone Real Estate Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Instone Real Estate Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2019 in 
Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-06 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Instone Real Estate Group AG Essen Wertpapier-Kennnummer: A2NBX8 
ISIN: DE000A2NBX80 Einberufung zur Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen und 
Aktionäre, wir laden Sie hiermit zu der am 13. Juni 2019, 
um 10:00 Uhr MESZ 
(Einlass ab 9:00 Uhr MESZ), im ATLANTIC Congress Hotel Essen, Messeplatz 3, 45131 Essen, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Instone Real Estate Group AG ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der Instone 
   Real Estate Group AG und des Konzerns, des erläuternden Berichts zu den 
   Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB und des Berichts des 
   Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 27. März 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung gemäß § 173 Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 2 AktG bedarf es 
   daher für die vorzulegenden Unterlagen nicht. 
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht 
   unterjähriger Finanzberichte* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die 
   Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schwannstraße 6, 40476 
   Düsseldorf, Deutschland, für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr 
   als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu bestellen. Dieser soll 
   auch - sofern eine solche erfolgt - die prüferische Durchsicht der bis zur 
   nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu erstellenden unterjährigen 
   Finanzberichte vornehmen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im 
   Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers im Sinne des 
   Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Herren Stefan Mohr und Richard Wartenberg haben ihre 
   Aufsichtsratsmandate mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2018 
   niedergelegt. Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Essen durch 
   Beschluss vom 03. April 2019 Herrn Dietmar P. Binkowska und Herrn Thomas 
   Hegel zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Diese sollen nun von der 
   Hauptversammlung in ihrem Amt bestätigt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 95 Satz 2, § 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
   AktG i.V.m. § 11 Abs. 1 der Satzung aus fünf Mitgliedern zusammen, die alle 
   von der Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, basierend auf entsprechenden Empfehlungen des 
   Nominierungsausschusses, vor, folgende Personen jeweils für die Zeit bis 
   zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zu 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
   a) Herrn Dietmar P. Binkowska, selbständiger 
      Unternehmensberater, wohnhaft in 
      Ratingen, Deutschland 
   b) Herrn Thomas Hegel, Vorsitzender des 
      Vorstands der LEG Immobilien AG, wohnhaft 
      in Erftstadt, Deutschland 
 
   Die Wahlvorschläge wurden auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat 
   für seine Zusammensetzung benannten Ziele abgegeben. Der Aufsichtsrat hat 
   sich bei den vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten versichert, dass 
   sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Es ist 
   beabsichtigt, die Wahlen als Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Zwischen den Kandidaten und der Gesellschaft sowie sonstigen Unternehmen 
   des Instone-Konzerns, den Organen der Gesellschaft (mit Ausnahme aufgrund 
   jeweils bereits infolge ihrer gerichtlichen Bestellung bestehenden 
   Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft) und direkt oder indirekt 
   mit mehr als 10 % an der Gesellschaft beteiligten Aktionären bestehen nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats keine persönlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen i.S.d. Ziffer 5.4.1 Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex. 
 
   Die Kandidaten sind Mitglied in den nachfolgend aufgeführten (a) anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und (b) vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   - Herrn Dietmar P. Binkowska: 
 
     (a) Keine 
     (b) Keine 
   - Herr Thomas Hegel: 
 
     (a) Aufsichtsratsvorsitzender bei der 
         LEG Wohnen NRW GmbH 
     (b) Aufsichtsratsvorsitzender bei der 
         Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft 
         Nordwestdeutschland GmbH (GWN) 
 
         Aufsichtsratsvorsitzender bei der 
         Gemeinnützige 
         Eisenbahn-Wohnungsbau-Gesellschaft 
         GmbH Wuppertal (GEWG) 
 
         Aufsichtsratsvorsitzender der AVW 
         Versicherungsmakler GmbH 
 
   Herr Thomas Hegel wird mit Abschluss der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 
   der LEG Immobilien AG aus dem Vorstand der LEG Immobilien AG ausscheiden. 
   Infolgedessen wird er zu diesem Zeitpunkt auch aus sämtlichen 
   Aufsichtsräten der oben aufgeführten Tochtergesellschaften der LEG 
   Immobilien AG sowie aus dem Aufsichtsrat der AVW Versicherungsmakler GmbH 
   ausscheiden. Ab diesem Zeitpunkt wird Herr Hegel als Rechtsanwalt und 
   selbständiger Berater tätig sein. 
 
   Lebensläufe der Kandidaten einschließlich einer Übersicht über 
   die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat sind im 
   Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und außerdem unter der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://ir.de.instone.de/websites/instonereal/German/5600/aufsichtsrat.html 
 
   zugänglich. 
6. *Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen und 
   zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst Schaffung eines bedingten Kapitals* 
 
   Um der Gesellschaft für ihre künftige Finanzierung möglichst weitgehende 
   Flexibilität einzuräumen, soll dieser das Recht eingeräumt werden, zu 
   Finanzierungszwecken Options- oder Wandelschuldverschreibungen zu begeben. 
   Das zur Beschlussfassung vorgeschlagene neue bedingte Kapital dient der 
   Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger solcher 
   Schuldverschreibungen, die gemäß der neuen Ermächtigung künftig 
   ausgegeben werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   (1) Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder 
       Wandelschuldverschreibungen 
 
       a) Laufzeit der Ermächtigung, Nennbetrag 
 
          aa) Der Vorstand wird mit Wirkung ab 
              Eintragung des von der 
              Hauptversammlung am 13. Juni 2019 
              nachstehend unter Ziffer (2) (a) 
              zu beschließenden bedingten 
              Kapitals in das Handelsregister 
              ermächtigt, mit Zustimmung des 
              Aufsichtsrats bis zum 12. Juni 
              2024 einmalig oder mehrmals auf 
              den Inhaber oder Namen lautende 
              Options- oder 
              Wandelschuldverschreibungen im 
              Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
              250.000.000,00 (in Worten: 
              Zweihundertfünfzigmillionen Euro) 
              mit oder ohne 
              Laufzeitbeschränkung (im 
              Folgenden gemeinsam 
              '*Schuldverschreibungen*') zu 
              begeben und den Inhabern oder 
              Gläubigern der 
              Schuldverschreibungen Options- 
              oder Wandlungsrechte auf bis zu 
              3.698.833 (in Worten: 
              Dreimillionensechshundertachtundn 
              eunzigtausendachthundertunddreiun 
              dreißig) neue Aktien der 
              Gesellschaft mit einem anteiligen 
              Gesamtbetrag am Grundkapital von 
              bis zu EUR 3.698.833,00 (in 
              Worten: 
              Dreimillionensechshundertachtundn 
              eunzigtausendachthundertunddreiun 
              dreißig Euro) nach näherer 
              Maßgabe der vom Vorstand 
              festzulegenden jeweiligen 
              Options- bzw. 
              Wandelanleihebedingungen (im 
              Folgenden jeweils 
              '*Bedingungen*') zu gewähren. 

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May 09, 2019 17:16 ET (21:16 GMT)

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