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DGAP-News: Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2019 in Hamburg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-05-09 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Hamburg
A-Aktien
ISIN: DE000A0S8488
WKN: A0S848 S-Aktien
(nicht zum Börsenhandel zugelassen) Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung der
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft,
Hamburg,
am 18. Juni 2019
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft am
Dienstag, den 18. Juni 2019, um 10:00 Uhr (Einlass ab
9:00 Uhr), in der Hamburg Messe, Halle A3 (Eingang
West, Zufahrt über Lagerstraße, postalische
Anschrift: Messeplatz 1, 20357 Hamburg) in Hamburg.
*Tagesordnung und Beschlussvorschläge*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Hamburger Hafen und Logistik
Aktiengesellschaft und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des
zusammengefassten Lageberichts für die
Hamburger Hafen und Logistik
Aktiengesellschaft und den Konzern, des
Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags
des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts
zu den Angaben gemäß § 289a Abs. 1 und §
315a Abs. 1 HGB
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten
Unterlagen können von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.hhla.de/hauptversammlung
eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch
in der Hauptversammlung zugänglich sein. Der
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss nach §§ 171, 172
Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG
festgestellt. Es ist daher nach den
gesetzlichen Bestimmungen keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung zu
Punkt 1 der Tagesordnung erforderlich.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe
von insgesamt 205.323.667,13 EUR (von dem ein
Teilbetrag in Höhe von 170.730.884,56 EUR auf
die A-Sparte und ein Teilbetrag in Höhe von
34.592.782,57 EUR auf die S-Sparte entfällt)
wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von 0,80 EUR
je dividendenberechtigte A-Aktie
(70.048.834 dividendenberechtigte
Stückaktien) sowie von 2,10 EUR je
dividendenberechtigte S-Aktie (2.704.500
dividendenberechtigte Stückaktien); damit
werden auf alle A-Aktien insgesamt
56.039.067,20 EUR und auf alle S-Aktien
insgesamt 5.679.450,00 EUR, mithin auf
sämtliche Aktien insgesamt 61.718.517,20
EUR ausgeschüttet.
b) Vortrag des auf die A-Sparte entfallenden
Restbetrags in Höhe von 114.691.817,36
EUR sowie des auf die S-Sparte
entfallenden Restbetrags in Höhe von
28.913.332,57 EUR jeweils auf neue
Rechnung.
Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die
Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die
Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind
diese gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von 0,80 EUR je
dividendenberechtigte A-Aktie sowie von 2,10
EUR je dividendenberechtigte S-Aktie ein
entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet
werden.
Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende
ist nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig, also am 21. Juni 2019.
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers, des
Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für
die prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten*
Der Aufsichtsrat schlägt - auf Empfehlung
seines Prüfungsausschusses - vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019
und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht
des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts für den Konzern für das
erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 zu
wählen.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16
Abs. 2 Unterabs. 3 der
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass
seine Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende
Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
6. *Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds*
Herr Michael Westhagemann hat sein
Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf
des 6. Februar 2019 niedergelegt. Daher ist
die Nachwahl eines Mitglieds der
Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat
erforderlich. Die Nachwahl erfolgt im
Einklang mit § 10 Abs. 4 der Satzung der
Gesellschaft für die verbleibende Amtszeit
von Herrn Westhagemann, mithin bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2021
beschließt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung i. V. m. §
96 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) aus
zwölf Mitgliedern, von denen sechs Mitglieder
gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von
den Anteilseignern gewählt werden. Nach § 96
Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der Aufsichtsrat
der Gesellschaft zu jeweils mindestens 30 %
aus Frauen und Männern zusammensetzen. Da der
Gesamterfüllung nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG
nicht widersprochen wurde, ist der jeweilige
Mindestanteil für diese Wahl von der Seite
der Anteilseigner und der Seite der
Arbeitnehmer im Aufsichtsrat gemeinsam zu
erfüllen. Von den zwölf Sitzen im
Aufsichtsrat müssen somit mindestens vier mit
Frauen und mindestens vier mit Männern
besetzt sein. Diese Vorgabe ist unabhängig
von dem nachfolgenden Wahlvorschlag erfüllt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Prof. Dr. Burkhard Schwenker,
Diplom-Kaufmann, Hamburg,
Vorsitzender des Advisory Council der
Roland Berger GmbH, München,
mit Wirkung ab der Beendigung der
ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juni
2019 für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2021 beschließt, als
Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner in
den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Der vorstehende Wahlvorschlag des
Aufsichtsrats stützt sich auf die Empfehlung
seines Nominierungsausschusses und wurde auf
der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex und des vom
Aufsichtsrat verabschiedeten Kompetenz- bzw.
Anforderungsprofils, das auch die Ziele des
Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung
enthält, abgegeben.
*Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG*
Herr Prof. Dr. Schwenker ist Mitglied in den
folgenden gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten deutscher Unternehmen, wobei
die mit 1 gekennzeichneten Unternehmen
Beteiligungsunternehmen der Freien und
Hansestadt Hamburg sind:
- Flughafen Hamburg GmbH, Hamburg1
- Hamburger Sparkasse AG, Hamburg
- Hensoldt Holding GmbH, Taufkirchen
Er ist ferner Mitglied in den folgenden
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- FreightHub GmbH, Berlin
- M.M. Warburg & Co KGaA, Hamburg
*Weitere Informationen zu Tagesordnungspunkt
6*
Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Prof. Dr.
Schwenker vergewissert, dass er den für das
Amt zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen
kann.
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex teilt
der Aufsichtsrat mit, dass Herr Prof. Dr.
Schwenker nach Einschätzung des Aufsichtsrats
in keinen persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen zu der Gesellschaft oder ihren
Konzerngesellschaften, den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär steht, die
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May 09, 2019 17:16 ET (21:16 GMT)
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