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DGAP-HV: Wirecard AG: Bekanntmachung der -12-

DJ DGAP-HV: Wirecard AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Wirecard AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Wirecard AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
18.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-05-10 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Wirecard AG Aschheim ISIN: DE0007472060 Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu 
der am Dienstag, den *18. Juni 2019*, um 10:00 Uhr in 
der Messe München, Halle C6 (Zugang über den Eingang 
Nordost), Paul-Henri-Spaak-Str. 18, 81829 München, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2018 sowie des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Gesellschaft und den 
   Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   HGB für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Zu TOP 1 ist eine Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung nicht erforderlich, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss 
   damit festgestellt ist. Die vorgelegten 
   Unterlagen dienen der Unterrichtung der 
   Hauptversammlung über das abgelaufene 
   Geschäftsjahr und die Lage der Gesellschaft sowie 
   des Konzerns. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Gewinns 
   des Geschäftsjahres 2018* 
 
   Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 
   sollen EUR 0,20 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie ausgeschüttet werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 
   EUR 167.833.280,20 wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 
      EUR 0,20 je dividendenberechtigter 
      Stückaktie, d.h. insgesamt eines Betrages 
      von EUR 24.713.117,20; 
   b) Vortrag eines Betrages in Höhe von EUR 
      143.120.163,00 auf neue Rechnung. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das am 31. Dezember 
   2018 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu 
   erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
   die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im 
   Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 31. 
   Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
   die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor - gestützt auf die 
   Empfehlung und Präferenz seines 
   Prüfungsausschusses - zu beschließen: 
 
   Die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für 
   eine etwaige prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 
   2019 bestellt. 
 
   Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein 
   nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung 
   (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) 
   durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. Im 
   Anschluss daran hat der Prüfungsausschuss dem 
   Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen die Ernst & 
   Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und 
   die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das 
   ausgeschriebene Prüfungsmandat empfohlen und eine 
   begründete Präferenz für die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme 
   durch Dritte ist und ihm keine die 
   Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im 
   Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 
6. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Ablauf der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 
   endet die Amtszeit von Herrn Alfons Henseler im 
   Aufsichtsrat, so dass eine Neuwahl erforderlich 
   ist. 
 
   Der Aufsichtsrat der Wirecard AG setzt sich 
   gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 9 
   Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern 
   zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt 
   werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   Herrn Thomas Eichelmann, ehem. Geschäftsführer 
   der ATON GmbH, wohnhaft in München, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung 
   für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über seine Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2023 beschließt, als 
   Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag strebt die Ausfüllung des vom 
   Aufsichtsrat erarbeiteten Anforderungsprofils für 
   den Aufsichtsrat an, welches die Ziele für die 
   Zusammensetzung, ein Kompetenzprofil für den 
   Gesamtaufsichtsrat und ein Diversitätskonzept in 
   sich vereint. Das Anforderungsprofil sowie der 
   Stand seiner Umsetzung sind im Corporate 
   Governance Bericht veröffentlicht, der ab dem Tag 
   der Einberufung auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   ir.wirecard.de/hauptversammlung 
 
   als separates Dokument abrufbar ist und zudem als 
   Bestandteil des Geschäftsberichts 2018 
   veröffentlicht ist. 
 
   *Ergänzende Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 
   5 AktG* 
 
   Herr Thomas Eichelmann ist derzeit Mitglied in 
   folgenden anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
   ausländischen Kontrollgremien: 
 
   - Sparkasse München, München, Deutschland - 
     Mitglied des Wirtschaftsbeirats 
 
   *Ergänzende Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK* 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   keine für die Wahlentscheidung der 
   Hauptversammlung maßgebenden persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn 
   Eichelmann einerseits und dem Unternehmen, den 
   Organen der Wirecard AG oder einem wesentlich an 
   der Wirecard AG beteiligten Aktionär 
   andererseits. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Eichelmann 
   vergewissert, dass er den zu erwartenden 
   Zeitaufwand für die Erfüllung seines Mandats 
   erbringen kann. 
 
   Weitere Angaben zu Herrn Eichelmann sind im 
   Anschluss an diese Tagesordnung abgedruckt und ab 
   dem Tag der Einberufung auch auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   ir.wirecard.de/hauptversammlung 
 
   abrufbar. 
7. *Beschlussfassung über Änderungen von § 14 
   der Satzung* 
 
   § 14 der Satzung sieht in der gegenwärtigen 
   Fassung noch keine Vergütung für 
   Ausschusstätigkeiten vor. Um der inzwischen 
   erfolgten Einrichtung von Ausschüssen des 
   Aufsichtsrats Rechnung zu tragen, soll eine 
   entsprechende Regelung eingefügt werden, die 
   bereits für die bisher im laufenden Geschäftsjahr 
   eingerichteten Ausschüsse bis zur Eintragung der 
   Satzungsänderung Anwendung finden soll. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   § 14 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt 
   neu gefasst: 
 
   '(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten 
        für jedes volle Geschäftsjahr ihrer 
        Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste 
        Vergütung in Höhe von EUR 120.000,00. Der 
        Vorsitzende erhält das Doppelte und der 
        stellvertretende Vorsitzende erhält das 
        Eineinhalbfache dieses Betrages. Bestehen 
        Ausschüsse des Aufsichtsrats, erhalten 
        deren Mitglieder für die Tätigkeit darin 
        zusätzlich die folgenden Beträge, wenn 
        der entsprechende Ausschuss in dem 
        betreffenden Geschäftsjahr getagt hat: 
 
        a) Mitglieder des Prüfungsausschusses 
           und des Risiko- und 
           Complianceausschusses EUR 30.000. Der 
           Vorsitzende des Prüfungsausschusses 
           und des Risiko- und 
           Complianceausschusses erhält das 
           Doppelte, der stellvertretende 
           Vorsitzende das Anderthalbfache; 
        b) Mitglieder anderer Ausschüsse EUR 
           17.500. Vorsitzende anderer 
           Ausschüsse erhalten das Doppelte, der 
           stellvertretende Vorsitzende das 
           Anderthalbfache. 
 
        Ausschusstätigkeiten werden für höchstens 
        zwei Ausschüsse berücksichtigt. Bei 
        Überschreiten dieser Zahl sind die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Wirecard AG: Bekanntmachung der -2-

beiden höchstdotierten Funktionen 
        maßgeblich. 
 
        Die Vergütung für die Tätigkeit in 
        Ausschüssen des Aufsichtsrats wird ab dem 
        Beginn des Geschäftsjahres 2019 gewährt. 
   (2) Die Vergütungen gemäß vorstehendem 
       Absatz 1 sind zahlbar in vier gleichen 
       Raten, jeweils fällig nach Ablauf eines 
       Kalenderquartals. 
       Aufsichtsratsmitglieder, die nicht 
       während eines vollen Geschäftsjahres dem 
       Aufsichtsrat bzw. einem Ausschuss 
       angehören bzw. die Position des 
       Vorsitzenden oder des stellvertretenden 
       Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder 
       eines Ausschusses innehaben, erhalten 
       die Vergütung zeitanteilig unter 
       Aufrundung auf volle Monate. 
   (3) Zusätzlich erhalten die Mitglieder des 
       Aufsichtsrats für die Teilnahme an jeder 
       Präsenzsitzung des Aufsichtsrats oder 
       eines Ausschusses ein Sitzungsgeld in 
       Höhe von EUR 1.250,00 pro Sitzungstag, 
       zahlbar nach Ablauf des 
       Kalenderquartals, in dem die 
       entsprechenden Sitzungen stattgefunden 
       haben. Findet an einem Tag sowohl eine 
       Sitzung des Aufsichtsrats als auch eines 
       Ausschusses oder Sitzungen mehrerer 
       Ausschüsse statt, wird das Sitzungsgeld 
       nur einmal gezahlt. 
   (4) Die Gesellschaft erstattet den 
       Aufsichtsratsmitgliedern die durch die 
       Ausübung ihres Amtes entstehenden 
       Auslagen einschließlich einer auf 
       die Vergütung und den Auslagenersatz zu 
       entrichtenden Umsatzsteuer. 
       Außerdem werden etwaige nach 
       ausländischen Gesetzen für die 
       Aufsichtsratstätigkeit entstehende 
       Arbeitgeberbeträge für 
       Sozialversicherungen bezahlt oder dem 
       Aufsichtsratsmitglied erstattet. 
   (5) Die Gesellschaft kann zugunsten der 
       Aufsichtsratsmitglieder eine 
       Vermögensschadens-Haftpflichtversicherun 
       g (D&O Versicherung) zu marktüblichen 
       und angemessenen Konditionen 
       abschließen, welche die gesetzliche 
       Haftpflicht aus der 
       Aufsichtsratstätigkeit abdeckt.' 
 
   Die derzeit gültige Satzung der Wirecard AG sowie 
   eine Synopse der vorgeschlagenen 
   Satzungsänderungen sind ab dem Tag der 
   Einberufung zur Hauptversammlung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   ir.wirecard.de/hauptversammlung 
 
   abrufbar. 
8. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur 
   Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im 
   Gesamtnennbetrag von EUR 900.000.000,00 unter 
   Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der 
   Aktionäre und Schaffung eines neuen Bedingten 
   Kapitals 2019/I und entsprechende 
   Satzungsänderung* 
 
   Am 24. April 2019 haben sich die Gesellschaft und 
   die SOFTBANK GROUP CORP., Japan ('*SoftBank*' und 
   zusammen mit ihren verbundenen Unternehmen, 
   '*SoftBank Group*'), in einem _Memorandum of 
   Understanding_ ('*MoU*') darauf verständigt, eine 
   strategische Partnerschaft im Bereich digitaler 
   Lösungen für Zahlungsdienstleistungen zu 
   verfolgen. Diese Partnerschaft beinhaltet, dass 
   die SoftBank Group die geografische Expansion der 
   Gesellschaft insbesondere nach Japan und Südkorea 
   unterstützt und der Gesellschaft zugleich die 
   Zusammenarbeit mit den globalen 
   Portfoliogesellschaften der SoftBank Group für 
   die Bereiche digitale Zahlungen, 
   Analytics/Künstliche Intelligenz (AI) sowie 
   weitere innovative digitale 
   Finanzdienstleistungen ermöglicht (die 
   '*Zusammenarbeit*'). 
 
   Des Weiteren ist geplant, die gemeinsame 
   Zusammenarbeit auf den Bereich digitaler 
   Kreditvergabe zu erweitern, um die hochwertigen 
   Kundenportfolios, die starke Liquidität und die 
   innovativen Finanzdienstleistungen der SoftBank 
   Group für die Gesellschaft vorteilhaft zu nutzen. 
 
   In Zusammenhang mit dem MoU und im Hinblick auf 
   die angestrebte strategische Partnerschaft haben 
   die Gesellschaft und SoftBank auch eine 
   Vereinbarung unterzeichnet, wonach ein von 
   SoftBank zu bestimmendes Unternehmen der SoftBank 
   Group vorbehaltlich des Eintritts bestimmter 
   Bedingungen, nämlich der Unterzeichnung einer 
   Kooperationsvereinbarung auf Basis des MoU, des 
   Ausbleibens wesentlicher nachteiliger 
   Änderungen bezogen auf die Gesellschaft und 
   ihre verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 
   ff. AktG und des Vorliegens eines wirksamen 
   Hauptversammlungsbeschlusses entsprechend dieses 
   Beschlussvorschlags, einen Betrag von EUR 900 
   Millionen im Rahmen einer Wandelanleihe in die 
   Gesellschaft investieren und damit die 
   Gelegenheit erhalten soll, sich mit bis zu rund 
   5,6 % am Grundkapital (auf derzeitiger Basis) an 
   der Gesellschaft zu beteiligen. Die Begebung 
   dieser Wandelanleihe ist dabei sowohl 
   Voraussetzung als auch wesentliche Grundlage der 
   angestrebten strategischen Partnerschaft und 
   daher auch Gegenstand dieses Beschlussvorschlags. 
   Um die Wandelschuldverschreibungen 
   ausschließlich an ein Unternehmen der 
   SoftBank Group ausgeben zu können, soll das 
   Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft 
   ausgeschlossen werden. Zur Bedienung der 
   Wandelschuldverschreibungen soll ein neues 
   bedingtes Kapital geschaffen werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   8.1 *Ermächtigung zur Ausgabe von 
       Wandelschuldverschreibungen, Ausschluss 
       des gesetzlichen Bezugsrechts der 
       Aktionäre* 
 
   1. Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats auf den 
      Inhaber lautende unbesicherte, nicht 
      nachrangige Wandelschuldverschreibungen im 
      Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 
      900.000.000,00 (in Worten: Euro 
      neunhundert Millionen), eingeteilt in 
      untereinander gleichberechtigte, auf den 
      Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen 
      (die '*Wandelschuldverschreibungen*') im 
      Nennbetrag von jeweils EUR 100.000,00 (der 
      '*Nennbetrag*'), mit einer Laufzeit von 
      fünf (5) Jahren zu begeben (die 
      '*Wandelanleihe 2019/2024*'). Der 
      Ausgabepreis der 
      Wandelschuldverschreibungen entspricht 
      ihrem Nennbetrag. Die Rückzahlung der 
      Wandelschuldverschreibungen erfolgt zum 
      Nennbetrag. 
 
      Die Wandelschuldverschreibungen gewähren 
      ihren Inhabern Wandlungsrechte auf 
      anfänglich insgesamt bis zu 6.923.076 auf 
      den Inhaber lautende Stückaktien der 
      Gesellschaft (die '*Aktien*'), für deren 
      Ausgabe ein bedingtes Kapital geschaffen 
      werden soll. Der anfängliche 
      Wandlungspreis beträgt EUR 130,00 je 
      Aktie. 
   2. Die Wandelschuldverschreibungen können 
      auch durch eine unmittelbare oder 
      mittelbare Beteiligungsgesellschaft der 
      Gesellschaft im In- oder Ausland 
      ausgegeben werden. In einem solchen Fall 
      wird der Vorstand ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats die Garantie 
      für die Rückzahlung der 
      Wandelschuldverschreibungen zu übernehmen 
      und den Inhabern Wandlungsrechte auf die 
      Aktien zu gewähren. 
   3. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre 
      auf die Wandelschuldverschreibungen wird 
      ausgeschlossen. Der Vorstand wird 
      ermächtigt, zur Zeichnung der 
      Wandelschuldverschreibungen 
      ausschließlich ein von SoftBank zu 
      bestimmendes Unternehmen der SoftBank 
      Group (einschließlich eines von einem 
      Unternehmen der SoftBank Group gemanagten 
      Fonds) zuzulassen. 
   4. Der Vorstand wird ermächtigt, für die 
      auszugebenden Wandelschuldverschreibungen 
      insbesondere die folgenden 
      Ausstattungsmerkmale vorzusehen: 
 
      4.1 Nennbetrag und Einteilung 
 
      Die auf den Inhaber lautenden 
      unbesicherten, nicht nachrangigen 
      Wandelschuldverschreibungen haben einen 
      Gesamtnennbetrag von EUR 900.000.000,00 
      (in Worten: Euro neunhundert Millionen) 
      und sind eingeteilt in 9.000 untereinander 
      gleichberechtigte, auf den Inhaber 
      lautende Teilschuldverschreibungen im 
      Nennbetrag von jeweils EUR 100.000,00. Der 
      Ausgabepreis der 
      Wandelschuldverschreibungen entspricht 
      ihrem Nennbetrag. 
 
      4.2 Status 
 
      Die Verpflichtungen der Gesellschaft aus 
      den Wandelschuldverschreibungen sind 
      untereinander gleichrangig und haben 
      mindestens den gleichen Rang wie alle 
      anderen unbesicherten und nicht 
      nachrangigen Ansprüche gegen die 
      Gesellschaft. 
 
      4.3 Verzinsung 
 
      Die Wandelschuldverschreibungen werden mit 
      jährlich 1,90 % auf ihren Nennbetrag 
      verzinst. Die Zinsen sind halbjährlich 
      nachträglich zahlbar. 
 
      4.4 Laufzeit 
 
      Die Wandelschuldverschreibungen haben, 
      vorbehaltlich einer vorzeitigen Kündigung, 
      eine Laufzeit von fünf (5) Jahren ab dem 
      Ausgabetag. Die Rückzahlung der 
      Wandelschuldverschreibungen erfolgt zum 
      Nennbetrag. 
 
      4.5 Wandlungsrecht, Wandlungspreis und 
          Wandlungsverhältnis, Ausübung des 
          Wandlungsrechts 
 
      Die Gesellschaft gewährt jedem Inhaber der 
      Wandelschuldverschreibungen das Recht (das 
      '*Wandlungsrecht*'), an jedem Geschäftstag 
      während des Wandlungszeitraums jede 
      Wandelschuldverschreibung ganz, nicht 
      jedoch teilweise, in auf den Inhaber 
      lautende Stückaktien der Gesellschaft mit 
      einem auf eine Aktie entfallenden 
      anteiligen Betrag des Grundkapitals der 
      Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie zu 
      wandeln. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Wirecard AG: Bekanntmachung der -3-

Der Wandlungspreis beträgt anfänglich EUR 
      130,00 je Aktie (der '*Wandlungspreis*'), 
      vorbehaltlich einer Anpassung gemäß 
      den Bedingungen der 
      Wandelschuldverschreibungen (die 
      '*Wandelanleihebedingungen*'). Das 
      Wandlungsverhältnis (das 
      '*Wandlungsverhältnis*') entspricht dem 
      Nennbetrag einer Wandelschuldverschreibung 
      geteilt durch den am Wandlungstag 
      geltenden Wandlungspreis. Verbleibende 
      Bruchteile werden in Geld ausgeglichen. 
 
      Das Wandlungsrecht für die 
      Wandelschuldverschreibungen kann durch 
      einen Inhaber der 
      Wandelschuldverschreibungen ab dem 40. 
      Geschäftstag nach dem Ausgabetag jederzeit 
      bis zum Geschäftstag, der dem 
      Endfälligkeitstag unmittelbar vorausgeht, 
      (der '*Wandlungszeitraum*') ausgeübt 
      werden, vorbehaltlich bestimmter 
      Ausschlusszeiträume oder einer vorzeitigen 
      Kündigung. 
 
      4.6 Bereitstellung von Aktien; 
          Dividenden 
 
      Die bei Ausübung des Wandlungsrechts für 
      die Wandelschuldverschreibungen zu 
      gewährenden Aktien sollen aus bedingtem 
      Kapital stammen. Die Anleihebedingungen 
      können auch die Lieferung neuer Aktien aus 
      genehmigtem Kapital oder bestehender 
      Aktien vorsehen. Neue Aktien, die aufgrund 
      der Wandlung ausgegeben werden, sind ab 
      Beginn des Geschäftsjahres der 
      Gesellschaft, für das zum Zeitpunkt ihrer 
      Entstehung durch Ausübung von 
      Wandlungsrechten noch kein Beschluss der 
      Hauptversammlung über die Gewinnverwendung 
      gefasst worden ist, sowie für alle 
      folgenden Geschäftsjahre der Gesellschaft 
      dividendenberechtigt. 
 
      4.7 Verwässerungsschutz 
 
      Der Wandlungspreis der 
      Wandelschuldverschreibungen wird 
      unbeschadet der § 9 Abs. 1 AktG und § 199 
      Abs. 2 AktG nach den näheren Bestimmungen 
      der Wandelanleihebedingungen wertwahrend 
      angepasst werden, wenn die Gesellschaft 
      bis zum Ablauf der Wandlungsfrist unter 
      Einräumung eines Bezugsrechts an ihre 
      Aktionäre das Grundkapital erhöht oder 
      weitere Wandel- bzw. Optionsanleihen 
      begibt oder garantiert und den Inhabern 
      der Wandelschuldverschreibungen hierbei 
      kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt 
      wird, wie es ihnen nach Ausübung des 
      Wandlungsrechts zustehen würde. Die 
      Wandelanleihebedingungen sehen auch für 
      andere Kapitalmaßnahmen oder andere 
      vergleichbare Ereignisse, die zu einer 
      wirtschaftlichen Minderung des Werts der 
      ausgegebenen Aktien führen können (z.B. 
      Kontrollerwerb durch Dritte, 
      Dividendenausschüttungen, 
      Kapitalerhöhungen aus 
      Gesellschaftsmitteln, 
      Kapitalherabsetzungen, Aktiensplits und 
      Umwandlungsmaßnahmen), eine Anpassung 
      des Wandlungspreises vor. 
 
      4.8 Kündigung durch Inhaber der 
          Wandelschuldverschreibungen 
 
      Jeder Inhaber der 
      Wandelschuldverschreibungen ist in 
      bestimmten, in den 
      Wandelanleihebedingungen festzusetzenden 
      Fällen berechtigt, sämtliche Ansprüche aus 
      den Wandelschuldverschreibungen durch 
      Abgabe einer Kündigungserklärung (die 
      '*Kündigungserklärung*') gegenüber der 
      Gesellschaft zu kündigen und fällig zu 
      stellen und Rückzahlung zum Nennbetrag 
      zuzüglich der darauf bis zum Tag der 
      tatsächlichen Rückzahlung aufgelaufenen 
      Zinsen zu verlangen. 
 
      4.9 Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der 
          Inhaber der 
          Wandelschuldverschreibungen im Falle 
          eines Kontrollerwerbs oder einer 
          Verschmelzung 
 
      Falls die Gesellschaft einen 
      Kontrollerwerb oder eine Verschmelzung 
      bekanntgemacht hat, ist jeder Inhaber der 
      Wandelschuldverschreibungen nach seiner 
      Wahl berechtigt, von der Gesellschaft die 
      Rückzahlung einzelner oder aller seiner 
      Wandelschuldverschreibungen, für welche 
      das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde 
      und die nicht zur vorzeitigen Rückzahlung 
      fällig gestellt wurden, zum Nennbetrag 
      zuzüglich der darauf bis zum festgelegten 
      Tag der Rückzahlung aufgelaufenen Zinsen 
      zu verlangen. 
   5. Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats weitere 
      Ausstattungsmerkmale der 
      Wandelschuldverschreibungen und weitere 
      Einzelheiten der Wandelanleihebedingungen 
      festzulegen. 
   6. Die Ermächtigung für die Begebung der 
      Wandelanleihe 2019/2024 gilt bis zum 31. 
      Dezember 2019. Der Vorstand kann jederzeit 
      auch vor Ablauf dieser Frist von der 
      Ausnutzung dieser Ermächtigung absehen; 
      eine Pflicht zur Ausgabe von 
      Wandelschuldverschreibungen wird durch 
      diesen Hauptversammlungsbeschluss nicht 
      begründet. 
   8.2 *Schaffung eines Bedingten Kapitals 
       2019/I* 
 
       Das Grundkapital der Gesellschaft wird um 
       bis zu EUR 8.000.000,00 durch Ausgabe von 
       bis zu 8.000.000 neuen, auf den Inhaber 
       lautenden Stückaktien bedingt erhöht (das 
       '*Bedingte Kapital 2019/I*'). Die 
       bedingte Kapitalerhöhung dient 
       ausschließlich der Gewährung von 
       Aktien an die Inhaber der 
       Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund 
       der von der Hauptversammlung am 18. Juni 
       2019 unter Tagesordnungspunkt 8.1 
       beschlossenen Ermächtigung von der 
       Gesellschaft oder durch eine unmittelbare 
       oder mittelbare Beteiligungsgesellschaft 
       der Gesellschaft im In- oder Ausland 
       ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen 
       Aktien darf nur zu einem Wandlungspreis 
       erfolgen, welcher den Vorgaben der von 
       der Hauptversammlung vom 18. Juni 2019 
       unter Tagesordnungspunkt 8.1 
       beschlossenen Ermächtigung entspricht. 
 
       Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur 
       insoweit durchgeführt, wie die Inhaber 
       der Wandelschuldverschreibungen von 
       Wandlungsrechten Gebrauch machen und 
       soweit nicht bestehende Aktien, Aktien 
       aus genehmigtem Kapital oder andere 
       Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt 
       werden. Die neuen Aktien nehmen von 
       Beginn des Geschäftsjahres am Gewinn 
       teil, für das zum Zeitpunkt ihrer 
       Entstehung durch Ausübung von 
       Wandlungsrechten noch kein Beschluss der 
       Hauptversammlung über die Verwendung des 
       Bilanzgewinns gefasst worden ist. 
 
       Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 
       Einzelheiten der bedingten 
       Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung 
       festzulegen. 
 
       Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
       Fassung von § 4 Abs. 1 und Abs. 5 der 
       Satzung entsprechend der jeweiligen 
       Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2019/I 
       anzupassen sowie alle sonstigen damit im 
       Zusammenhang stehenden Anpassungen der 
       Satzung, die nur ihre Fassung betreffen, 
       vorzunehmen. Entsprechendes gilt für den 
       Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung 
       zur Ausgabe der Wandelanleihe 2019/2024 
       nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums 
       sowie im Falle der Nicht- oder nicht 
       vollumfänglichen Ausnutzung des Bedingten 
       Kapitals 2019/I nach Ablauf sämtlicher 
       Wandlungsfristen. 
   8.3 *Satzungsänderung* 
 
       § 4 der Satzung der Gesellschaft wird um 
       folgenden neuen Absatz 5 ergänzt: 
 
       '(5) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 
            8.000.000,00 durch Ausgabe von bis 
            zu 8.000.000 neuen, auf den Inhaber 
            lautenden Stückaktien bedingt 
            erhöht (Bedingtes Kapital 2019/I). 
            Die bedingte Kapitalerhöhung dient 
            ausschließlich der Gewährung 
            von Aktien an die Inhaber der 
            Wandelschuldverschreibungen, die 
            aufgrund der von der 
            Hauptversammlung am 18. Juni 2019 
            unter Tagesordnungspunkt 8.1 
            beschlossenen Ermächtigung von der 
            Gesellschaft oder durch eine 
            unmittelbare oder mittelbare 
            Beteiligungsgesellschaft der 
            Gesellschaft im In- oder Ausland 
            ausgegeben werden. Die Ausgabe der 
            neuen Aktien darf nur zu einem 
            Wandlungspreis erfolgen, welcher 
            den Vorgaben der von der 
            Hauptversammlung vom 18. Juni 2019 
            unter Tagesordnungspunkt 8.1 
            beschlossenen Ermächtigung 
            entspricht. 
 
            Die bedingte Kapitalerhöhung wird 
            nur insoweit durchgeführt, wie die 
            Inhaber der 
            Wandelschuldverschreibungen von 
            Wandlungsrechten Gebrauch machen 
            und soweit nicht bestehende Aktien, 
            Aktien aus genehmigtem Kapital oder 
            andere Erfüllungsformen zur 
            Bedienung eingesetzt werden. 
 
            Die neuen Aktien nehmen von Beginn 
            des Geschäftsjahres am Gewinn teil, 
            für das zum Zeitpunkt ihrer 
            Entstehung durch Ausübung von 
            Wandlungsrechten noch kein 
            Beschluss der Hauptversammlung über 
            die Verwendung des Bilanzgewinns 
            gefasst worden ist. 
 
            Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
            Zustimmung des Aufsichtsrats die 
            weiteren Einzelheiten der bedingten 
            Kapitalerhöhung und ihrer 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Wirecard AG: Bekanntmachung der -4-

Durchführung festzulegen. 
 
            Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, 
            die Fassung von § 4 Abs. 1 und Abs. 
            5 der Satzung entsprechend der 
            jeweiligen Ausnutzung des Bedingten 
            Kapitals 2019/I anzupassen sowie 
            alle sonstigen damit im 
            Zusammenhang stehenden Anpassungen 
            der Satzung, die nur ihre Fassung 
            betreffen, vorzunehmen. 
            Entsprechendes gilt für den Fall 
            der Nichtausnutzung der 
            Ermächtigung zur Ausgabe der 
            Wandelanleihe 2019/2024 nach Ablauf 
            des Ermächtigungszeitraums sowie im 
            Falle der Nicht- oder nicht 
            vollumfänglichen Ausnutzung des 
            Bedingten Kapitals 2019/I nach 
            Ablauf sämtlicher 
            Wandlungsfristen.' 
   8.4 *Anmeldung zur Eintragung in das 
       Handelsregister* 
 
       Der Vorstand und der 
       Aufsichtsratsvorsitzende werden 
       angewiesen, die Schaffung des Bedingten 
       Kapitals 2019/I (vorstehend unter 8.2 
       dieses Tagesordnungspunkts 8) und die 
       entsprechende Änderung der Satzung 
       (vorstehend unter 8.3 dieses 
       Tagesordnungspunkts 8) unverzüglich zur 
       Eintragung in das Handelsregister 
       anzumelden. Der Vorstand und der 
       Aufsichtsratsvorsitzende werden 
       ermächtigt, das Bedingte Kapital 2019/I 
       unabhängig von den übrigen Beschlüssen 
       der Hauptversammlung zur Eintragung in 
       das Handelsregister anzumelden. 
 
   Der Vorstand hat zu diesem Tagesordnungspunkt 8 
   einen schriftlichen Bericht über den Grund des 
   vorgesehenen Ausschlusses des Bezugsrechts auf 
   die Wandelschuldverschreibungen erstattet. Der 
   Bericht ist im Anschluss an die Tagesordnung 
   abgedruckt und ab Einberufung der 
   Hauptversammlung auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   ir.wirecard.de/hauptversammlung 
 
   zugänglich. 
 
   Zudem erklärt der Vorstand eine 
   Selbstverpflichtung, mit der er Kapitalerhöhungen 
   aus dem unter Tagesordnungspunkt 8 
   vorgeschlagenen Bedingten Kapital 2019/I und dem 
   bereits bei der Gesellschaft bestehenden 
   bedingten und genehmigten Kapital einschränkt. 
   Diese ist ebenfalls im Anschluss an die 
   Tagesordnung abgedruckt. 
 
*WEITERE ANGABEN ZU DEM UNTER PUNKT 6 DER TAGESORDNUNG 
VORGESCHLAGENEN AUFSICHTSRATSKANDIDATEN* 
 
*Thomas Eichelmann* 
 
Ehem. Geschäftsführer der ATON GmbH, wohnhaft in 
München, Deutschland 
 
*Persönliche Daten:* 
 
Geboren:             1965 
Staatsangehörigkeit: Deutsch 
 
*Ausbildung:* 
 
1994 Studienabschluss in 
     Wirtschaftswissenschaften (lic.oec.publ.) 
     an den Universitäten Zürich und 
     Stuttgart-Hohenheim (Grundstudium) 
1986 Ausbildung zum Bankkaufmann, Deutsche Bank 
     AG 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
2010 - 2018 Chief Executive Officer ATON / Horus 
            Vermögensverwaltungs VV KG 
            (Beteiligungsgesellschaften der 
            Familie Dr. Helmig) 
2007 - 2009 Chief Financial Officer und 
            Personalvorstand Deutsche Börse AG 
            Vorstand Clearstream Holding AG 
            Vorstand Deutsche Börse Systems AG 
2000 - 2007 Senior Partner und Geschäftsführer 
            Roland Berger Strategy Consultants 
            Leiter des Kompetenzzentrums 
            Financial Services 
1997 - 2000 Senior Manager Bain & Company 
1994 - 1997 Strategieberater bei Boston 
            Consulting Group 
 
*Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien:* 
 
- Sparkasse München, München, Deutschland - 
  Mitglied des Wirtschaftsbeirats 
 
*Weitere wesentliche Tätigkeiten und Erfahrungen:* 
 
- Mitglied des Kuratoriums der Stiftung 'Wir 
  helfen München' 
- Mitglied des Kuratoriums der Stiftung 
  'Deutsche Sporthilfe' 
 
*BERICHT DES VORSTANDS ZU PUNKT 8 DER TAGESORDNUNG* 
 
Der Vorstand der Wirecard AG hat der Hauptversammlung zu 
Tagesordnungspunkt 8 gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 
i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen 
Bericht zur Begründung des vorgesehenen 
Bezugsrechtsausschlusses auf die 
Wandelschuldverschreibungen erstattet. Der 
Vorstandsbericht wird wie folgt bekannt gemacht: 
 
1. *Einleitung* 
 
Die Wirecard AG (nachfolgend auch '_Wirecard_' und 
zusammen mit ihren direkten und indirekten Beteiligungen 
auch '_Wirecard-Gruppe_') und SOFTBANK GROUP CORP. 
(nachfolgend auch '_SoftBank_' und zusammen mit ihren 
verbundenen Unternehmen '_SoftBank Group_'), das 
Mutterunternehmen eines japanischen Technologiekonzerns, 
haben am 24. April 2019 ein sogenanntes _Memorandum of 
Understanding_ (MoU) über eine strategische 
Partnerschaft im Bereich digitaler Lösungen für 
Zahlungsdienstleistungen unterzeichnet sowie eine 
Grundsatzvereinbarung (_Term Sheets_) abgeschlossen, die 
- vorbehaltlich des Eintritts bestimmter Bedingungen - 
die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im 
Gesamtnennbetrag von EUR 900.000.000 verbunden mit 
Wandlungsrechten auf - bei Begebung - 6.923.076 Aktien 
der Wirecard an ein mit SoftBank verbundenes und von 
SoftBank benanntes Unternehmen (einschließlich 
Fonds, die von einem mit SoftBank verbundenen 
Unternehmen gemanagt werden) (nachfolgend auch 
_'__SoftBank-Investitionsvehikel__') _vorsieht 
(nachfolgend auch die '_Transaktion_'). Über die 
Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen unter Ausschluss 
des Bezugsrechts der gegenwärtigen Aktionäre von 
Wirecard soll nach der Grundsatzvereinbarung die 
Hauptversammlung der Wirecard am 18. Juni 2019 
entscheiden. Die Begebung der 
Wandelschuldverschreibungen an das 
SoftBank-Investitionsvehikel unter Ausschluss des 
Bezugsrechts der Aktionäre ist dabei sowohl 
Voraussetzung als auch wesentliche Grundlage der 
angestrebten strategischen Partnerschaft. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat von Wirecard schlagen daher 
vor, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats, Wandelschuldverschreibungen im 
Gesamtnennbetrag von EUR 900.000.000,00 verbunden mit 
Wandlungsrechten auf insgesamt 6.923.076 Aktien der 
Wirecard (rund 5,6 % des derzeitigen Grundkapitals von 
Wirecard entsprechend) unter Ausschluss des Bezugsrechts 
der Aktionäre an ein SoftBank-Investitionsvehikel 
auszugeben und zur Bedienung der Wandlungsrechte ein 
neues Bedingtes Kapital 2019/I zu schaffen. Die 
Wandelschuldverschreibungen können dabei auch durch eine 
unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsgesellschaft 
von Wirecard im In- oder Ausland ausgegeben werden. In 
einem solchen Fall soll der Vorstand ermächtigt werden, 
mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Garantie für die 
Rückzahlung der Wandelschuldverschreibungen zu 
übernehmen und den Inhabern Wandlungsrechte auf die 
Aktien zu gewähren. 
 
Die vorgeschlagene Ermächtigung für die Ausgabe der 
Wandelschuldverschreibungen gilt nur bis zum 31. 
Dezember 2019. Der Vorstand ist auch ermächtigt 
jederzeit - auch vor Ablauf dieser Frist - von der 
Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen abzusehen. Die 
Grundsatzvereinbarung sieht für die Ausgabe der 
Wandelschuldverschreibungen neben einem entsprechenden 
Hauptversammlungsbeschluss weitere Vollzugsbedingungen 
vor (siehe hierzu auch unter 3.3). Hierzu gehört 
insbesondere der Abschluss eines verbindlichen 
_Cooperation and Investment Agreement _auf Basis des MoU 
(nachfolgend auch '_Kooperationsvereinbarung_'). Der 
Vorstand wird dementsprechend von der Ermächtigung zur 
Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen unter Ausschluss 
des Bezugsrechts der Aktionäre nur Gebrauch machen, wenn 
die entsprechenden vertraglich vereinbarten 
Vollzugsbedingungen erfüllt sind. 
 
2. *Beschlussvorschlag* 
 
Der Beschlussvorschlag unter Tagesordnungspunkt 8 lautet 
wie folgt: 
 
8.1 _Ermächtigung zur Ausgabe von 
    Wandelschuldverschreibungen, Ausschluss des 
    gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre_ 
 
    1. _Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrats auf den 
       Inhaber lautende unbesicherte, nicht 
       nachrangige Wandelschuldverschreibungen im 
       Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 
       900.000.000,00 (in Worten: Euro 
       neunhundert Millionen), eingeteilt in 
       untereinander gleichberechtigte, auf den 
       Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen 
       (die '_ _Wandelschuldverschreibungen_ _') 
       im Nennbetrag von jeweils EUR 100.000,00 
       (der '_ _Nennbetrag_ _'), mit einer 
       Laufzeit von fünf (5) Jahren zu begeben 
       (die '_ _Wandelanleihe 2019/2024_ _'). Der 
       Ausgabepreis der 
       Wandelschuldverschreibungen entspricht 
       ihrem Nennbetrag. Die Rückzahlung der 
       Wandelschuldverschreibungen erfolgt zum 
       Nennbetrag._ 
 
       _Die Wandelschuldverschreibungen gewähren 
       ihren Inhabern Wandlungsrechte auf 
       anfänglich insgesamt bis zu 6.923.076 auf 
       den Inhaber lautende Stückaktien der 
       Gesellschaft (die '_ _Aktien_ _'), für 
       deren Ausgabe ein bedingtes Kapital 
       geschaffen werden soll. Der anfängliche 
       Wandlungspreis beträgt EUR 130,00 je 
       Aktie._ 
    2. Die Wandelschuldverschreibungen können 
       auch durch eine unmittelbare oder 
       mittelbare Beteiligungsgesellschaft der 
       Gesellschaft im In- oder Ausland 
       ausgegeben werden. In einem solchen Fall 
       wird der Vorstand ermächtigt, mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrats die Garantie 
       für die Rückzahlung der 
       Wandelschuldverschreibungen zu übernehmen 
       und den Inhabern Wandlungsrechte auf die 
       Aktien zu gewähren. 
    3. _Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre 
       auf die Wandelschuldverschreibungen wird 

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May 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Wirecard AG: Bekanntmachung der -5-

ausgeschlossen. Der Vorstand wird 
       ermächtigt, zur Zeichnung der 
       Wandelschuldverschreibungen 
       ausschließlich ein von SoftBank zu 
       bestimmendes Unternehmen der SoftBank 
       Group (einschließlich eines von einem 
       Unternehmen der SoftBank Group gemanagten 
       Fonds) zuzulassen._ 
    4. _Der Vorstand wird ermächtigt, für die 
       auszugebenden Wandelschuldverschreibungen 
       insbesondere die folgenden 
       Ausstattungsmerkmale vorzusehen:_ 
 
       4.1. _Nennbetrag und Einteilung_ 
 
       Die auf den Inhaber lautenden 
       unbesicherten, nicht nachrangigen 
       Wandelschuldverschreibungen haben einen 
       Gesamtnennbetrag von EUR 900.000.000,00 
       (in Worten: Euro neunhundert Millionen) 
       und sind eingeteilt in 9.000 untereinander 
       gleichberechtigte, auf den Inhaber 
       lautende Teilschuldverschreibungen im 
       Nennbetrag von jeweils EUR 100.000,00. Der 
       Ausgabepreis der 
       Wandelschuldverschreibungen entspricht 
       ihrem Nennbetrag. 
 
       4.2. _Status_ 
 
       _Die Verpflichtungen der Gesellschaft aus 
       den Wandelschuldverschreibungen sind 
       untereinander gleichrangig und haben 
       mindestens den gleichen Rang wie alle 
       anderen unbesicherten und nicht 
       nachrangigen Ansprüche gegen die 
       Gesellschaft._ 
 
       4.3. _Verzinsung_ 
 
       _Die Wandelschuldverschreibungen werden 
       mit jährlich 1,90 % auf ihren Nennbetrag 
       verzinst. Die Zinsen sind halbjährlich 
       nachträglich zahlbar._ 
 
       4.4. _Laufzeit_ 
 
       _Die Wandelschuldverschreibungen haben, 
       vorbehaltlich einer vorzeitigen Kündigung, 
       eine Laufzeit von fünf (5) Jahren ab dem 
       Ausgabetag. Die Rückzahlung der 
       Wandelschuldverschreibungen erfolgt zum 
       Nennbetrag._ 
 
       4.5. _Wandlungsrecht, Wandlungspreis und 
            Wandlungsverhältnis, Ausübung des 
            Wandlungsrechts_ 
 
       _Die Gesellschaft gewährt jedem Inhaber 
       der Wandelschuldverschreibungen das Recht 
       (das '_ _Wandlungsrecht_ _'), an jedem 
       Geschäftstag während des 
       Wandlungszeitraums jede 
       Wandelschuldverschreibung ganz, nicht 
       jedoch teilweise, in auf den Inhaber 
       lautende Stückaktien der Gesellschaft mit 
       einem auf eine Aktie entfallenden 
       anteiligen Betrag des Grundkapitals der 
       Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie zu 
       wandeln._ 
 
       _Der Wandlungspreis beträgt anfänglich EUR 
       130,00 je Aktie (der '_ _Wandlungspreis_ 
       _'), vorbehaltlich einer Anpassung 
       gemäß den Bedingungen der 
       Wandelschuldverschreibungen (die '_ 
       _Wandelanleihebedingungen_ _'). Das 
       Wandlungsverhältnis (das '_ 
       _Wandlungsverhältnis_ _') entspricht dem 
       Nennbetrag einer Wandelschuldverschreibung 
       geteilt durch den am Wandlungstag 
       geltenden Wandlungspreis. Verbleibende 
       Bruchteile werden in Geld ausgeglichen._ 
 
       _Das Wandlungsrecht für die 
       Wandelschuldverschreibungen kann durch 
       einen Inhaber der 
       Wandelschuldverschreibungen ab dem 40. 
       Geschäftstag nach dem Ausgabetag jederzeit 
       bis zum Geschäftstag, der dem 
       Endfälligkeitstag unmittelbar vorausgeht, 
       (der '_ _Wandlungszeitraum_ _') ausgeübt 
       werden, vorbehaltlich bestimmter 
       Ausschlusszeiträume oder einer vorzeitigen 
       Kündigung._ 
 
       4.6. _Bereitstellung von Aktien; 
            Dividenden_ 
 
       Die bei Ausübung des Wandlungsrechts für 
       die Wandelschuldverschreibungen zu 
       gewährenden Aktien sollen aus bedingtem 
       Kapital stammen. Die Anleihebedingungen 
       können auch die Lieferung neuer Aktien aus 
       genehmigtem Kapital oder bestehender 
       Aktien vorsehen. Neue Aktien, die aufgrund 
       der Wandlung ausgegeben werden, sind ab 
       Beginn des Geschäftsjahres der 
       Gesellschaft, für das zum Zeitpunkt ihrer 
       Entstehung durch Ausübung von 
       Wandlungsrechten noch kein Beschluss der 
       Hauptversammlung über die Gewinnverwendung 
       gefasst worden ist, sowie für alle 
       folgenden Geschäftsjahre der Gesellschaft 
       dividendenberechtigt. 
 
       4.7. _Verwässerungsschutz_ 
 
       Der Wandlungspreis der 
       Wandelschuldverschreibungen wird 
       unbeschadet der § 9 Abs. 1 AktG und § 199 
       Abs. 2 AktG nach den näheren Bestimmungen 
       der Wandelanleihebedingungen wertwahrend 
       angepasst werden, wenn die Gesellschaft 
       bis zum Ablauf der Wandlungsfrist unter 
       Einräumung eines Bezugsrechts an ihre 
       Aktionäre das Grundkapital erhöht oder 
       weitere Wandel- bzw. Optionsanleihen 
       begibt oder garantiert und den Inhabern 
       der Wandelschuldverschreibungen hierbei 
       kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt 
       wird, wie es ihnen nach Ausübung des 
       Wandlungsrechts zustehen würde. Die 
       Wandelanleihebedingungen sehen auch für 
       andere Kapitalmaßnahmen oder andere 
       vergleichbare Ereignisse, die zu einer 
       wirtschaftlichen Minderung des Werts der 
       ausgegebenen Aktien führen können (z.B. 
       Kontrollerwerb durch Dritte, 
       Dividendenausschüttungen, 
       Kapitalerhöhungen aus 
       Gesellschaftsmitteln, 
       Kapitalherabsetzungen, Aktiensplits und 
       Umwandlungsmaßnahmen), eine Anpassung 
       des Wandlungspreises vor. 
 
       4.8. _Kündigung durch Inhaber der 
            Wandelschuldverschreibungen_ 
 
       _Jeder Inhaber der 
       Wandelschuldverschreibungen ist in 
       bestimmten, in den 
       Wandelanleihebedingungen festzusetzenden 
       Fällen berechtigt, sämtliche Ansprüche aus 
       den Wandelschuldverschreibungen durch 
       Abgabe einer Kündigungserklärung (die '_ 
       _Kündigungserklärung_ _') gegenüber der 
       Gesellschaft zu kündigen und fällig zu 
       stellen und Rückzahlung zum Nennbetrag 
       zuzüglich der darauf bis zum Tag der 
       tatsächlichen Rückzahlung aufgelaufenen 
       Zinsen zu verlangen._ 
 
       4.9. _Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl 
            der Inhaber der 
            Wandelschuldverschreibungen im 
            Falle eines Kontrollerwerbs oder 
            einer Verschmelzung_ 
 
       Falls die Gesellschaft einen 
       Kontrollerwerb oder eine Verschmelzung 
       bekanntgemacht hat, ist jeder Inhaber der 
       Wandelschuldverschreibungen nach seiner 
       Wahl berechtigt, von der Gesellschaft die 
       Rückzahlung einzelner oder aller seiner 
       Wandelschuldverschreibungen, für welche 
       das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde 
       und die nicht zur vorzeitigen Rückzahlung 
       fällig gestellt wurden, zum Nennbetrag 
       zuzüglich der darauf bis zum festgelegten 
       Tag der Rückzahlung aufgelaufenen Zinsen 
       zu verlangen. 
    5. _Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrats weitere 
       Ausstattungsmerkmale der 
       Wandelschuldverschreibungen und weitere 
       Einzelheiten der Wandelanleihebedingungen 
       festzulegen._ 
    6. _Die Ermächtigung für die Begebung der 
       Wandelanleihe 2019/2024 gilt bis zum 31. 
       Dezember 2019. Der Vorstand kann jederzeit 
       auch vor Ablauf dieser Frist von der 
       Ausnutzung dieser Ermächtigung absehen; 
       eine Pflicht zur Ausgabe von 
       Wandelschuldverschreibungen wird durch 
       diesen Hauptversammlungsbeschluss nicht 
       begründet._ 
8.2 _Schaffung eines Bedingten Kapitals 2019/I_ 
 
    _Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis 
    zu EUR 8.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 
    8.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden 
    Stückaktien bedingt erhöht (das '_ _Bedingte 
    Kapital 2019/I_ '). Die bedingte Kapitalerhöhung 
    dient ausschließlich der Gewährung von 
    Aktien an die Inhaber der 
    Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der 
    von der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 unter 
    Tagesordnungspunkt 8.1 beschlossenen 
    Ermächtigung von der Gesellschaft oder durch 
    eine unmittelbare oder mittelbare 
    Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft im In- 
    oder Ausland ausgegeben werden. Die Ausgabe der 
    neuen Aktien darf nur zu einem Wandlungspreis 
    erfolgen, welcher den Vorgaben der von der 
    Hauptversammlung vom 18. Juni 2019 unter 
    Tagesordnungspunkt 8.1 beschlossenen 
    Ermächtigung entspricht. 
 
    Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
    durchgeführt, wie die Inhaber der 
    Wandelschuldverschreibungen von Wandlungsrechten 
    Gebrauch machen und soweit nicht bestehende 
    Aktien, Aktien aus genehmigtem Kapital oder 
    andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt 
    werden. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des 
    Geschäftsjahres am Gewinn teil, für das zum 
    Zeitpunkt ihrer Entstehung durch Ausübung von 
    Wandlungsrechten noch kein Beschluss der 
    Hauptversammlung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns gefasst worden ist. 
 
    _Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
    des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der 
    bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung 
    festzulegen._ 
 
    Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung 
    von § 4 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung 
    entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des 
    Bedingten Kapitals 2019/I anzupassen sowie alle 
    sonstigen damit im Zusammenhang stehenden 
    Anpassungen der Satzung, die nur ihre Fassung 
    betreffen, vorzunehmen. Entsprechendes gilt für 

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May 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Wirecard AG: Bekanntmachung der -6-

den Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung 
    zur Ausgabe der Wandelanleihe 2019/2024 nach 
    Ablauf des Ermächtigungszeitraums sowie im Falle 
    der Nicht- oder nicht vollumfänglichen 
    Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2019/I nach 
    Ablauf sämtlicher Wandlungsfristen. 
8.3 _Satzungsänderung_ 
 
    _§ 4 der Satzung der Gesellschaft wird um 
    folgenden neuen Absatz 5 ergänzt:_ 
 
    '(5) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 
         8.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 
         8.000.000 neuen, auf den Inhaber 
         lautenden Stückaktien bedingt erhöht 
         (Bedingtes Kapital 2019/I). Die 
         bedingte Kapitalerhöhung dient 
         ausschließlich der Gewährung von 
         Aktien an die Inhaber der 
         Wandelschuldverschreibungen, die 
         aufgrund der von der Hauptversammlung 
         am 18. Juni 2019 unter 
         Tagesordnungspunkt 8.1 beschlossenen 
         Ermächtigung von der Gesellschaft oder 
         durch eine unmittelbare oder mittelbare 
         Beteiligungsgesellschaft der 
         Gesellschaft im In- oder Ausland 
         ausgegeben werden. Die Ausgabe der 
         neuen Aktien darf nur zu einem 
         Wandlungspreis erfolgen, welcher den 
         Vorgaben der von der Hauptversammlung 
         vom 18. Juni 2019 unter 
         Tagesordnungspunkt 8.1 beschlossenen 
         Ermächtigung entspricht. 
 
         _Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur 
         insoweit durchgeführt, wie die Inhaber 
         der Wandelschuldverschreibungen von 
         Wandlungsrechten Gebrauch machen und 
         soweit nicht bestehende Aktien, Aktien 
         aus genehmigtem Kapital oder andere 
         Erfüllungsformen zur Bedienung 
         eingesetzt werden._ 
 
         _Die neuen Aktien nehmen von Beginn des 
         Geschäftsjahres am Gewinn teil, für das 
         zum Zeitpunkt ihrer Entstehung durch 
         Ausübung von Wandlungsrechten noch kein 
         Beschluss der Hauptversammlung über die 
         Verwendung des Bilanzgewinns gefasst 
         worden ist._ 
 
         _Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
         Zustimmung des Aufsichtsrats die 
         weiteren Einzelheiten der bedingten 
         Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung 
         festzulegen._ 
 
         Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
         Fassung von § 4 Abs. 1 und Abs. 5 der 
         Satzung entsprechend der jeweiligen 
         Ausnutzung des Bedingten Kapitals 
         2019/I anzupassen sowie alle sonstigen 
         damit im Zusammenhang stehenden 
         Anpassungen der Satzung, die nur ihre 
         Fassung betreffen, vorzunehmen. 
         Entsprechendes gilt für den Fall der 
         Nichtausnutzung der Ermächtigung zur 
         Ausgabe der Wandelanleihe 2019/2024 
         nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums 
         sowie im Falle der Nicht- oder nicht 
         vollumfänglichen Ausnutzung des 
         Bedingten Kapitals 2019/I nach Ablauf 
         sämtlicher Wandlungsfristen.' 
8.4 _Anmeldung zur Eintragung in das 
    Handelsregister_ 
 
    Der Vorstand und der Aufsichtsratsvorsitzende 
    werden angewiesen, die Schaffung des Bedingten 
    Kapitals 2019/I (vorstehend unter 8.2 dieses 
    Tagesordnungspunkts 8) und die entsprechende 
    Änderung der Satzung (vorstehend unter 8.3 
    dieses Tagesordnungspunkts 8) unverzüglich zur 
    Eintragung in das Handelsregister anzumelden. 
    Der Vorstand und der Aufsichtsratsvorsitzende 
    werden ermächtigt, das Bedingte Kapital 2019/I 
    unabhängig von den übrigen Beschlüssen der 
    Hauptversammlung zur Eintragung in das 
    Handelsregister anzumelden. 
3. *Strategischer Hintergrund der Ausgabe der 
   Wandelschuldverschreibungen unter 
   Bezugsrechtsausschluss* 
3.1 *SoftBank* 
 
    SoftBank ist ein weltweit tätiges 
    Technologieunternehmen, das sich zum Ziel 
    gesetzt hat, die Revolution im 
    Informationsbereich voranzutreiben. Die 
    SOFTBANK GROUP CORP. (_Corporate 
    Headquarters:_ 1-9-1 Higashi-shimbashi, 
    Minato-ku, Tokyo 105-7303, Japan) ist die 
    börsennotierte Muttergesellschaft der 
    Unternehmensgruppe und eine reine 
    Holdinggesellschaft. Die Aktien von SoftBank 
    werden an der _Tokyo Stock Exchange (First 
    Section_) gehandelt. Nach Angaben von 
    SoftBank (Stand 30. September 2018) ist 
    größter Aktionär Masayoshi Son, 
    Gründer, Chairman und Chief Executive 
    Officer (CEO) von SoftBank, mit rund 21,21 
    %. Weitere wesentliche Aktionäre sind The 
    Master Trust Bank of Japan, Ltd. (Trust 
    Account) mit 8,78 %, Japan Trustee Services 
    Bank, Ltd. (Trust Account) mit 6,02 % und JP 
    MORGAN CHASE BANK 380055 mit 2,78 %. 
 
    SoftBank hat zwei wesentliche 
    Beteiligungsgesellschaften, nämlich den 
    SoftBank Vision Fund L.P. und den SB Delta 
    Fund (Jersey) L.P. (nachfolgend auch die 
    '_SoftBank-Fondsgesellschaften_'_), _die von 
    einer 100 %-Tochtergesellschaft von SoftBank 
    gemanagt werden. SoftBank hält zahlreiche 
    mittelbare und unmittelbare Beteiligungen 
    sowohl über Tochtergesellschaften als auch 
    über die SoftBank-Fondsgesellschaften 
    (nachfolgend auch die 
    _'__SoftBank-Portfoliogesellschaften__',_ 
    zusammen mit SoftBank die 
    '_SoftBank-Gruppe_'). Die 
    SoftBank-Portfoliogesellschaften umfassen 
    Beteiligungen in den Bereichen moderne 
    Kommunikation, Internet-Dienstleistungen, 
    künstliche Intelligenz, intelligente 
    Robotertechnik, Internet der Dinge und grüne 
    Energietechnologien. 
3.2 *Wirecard* 
 
    Wirecard ist ein globaler 
    Technologiekonzern, der seine Kunden und 
    Partner dabei unterstützt, elektronische 
    Zahlungen aus allen Vertriebskanälen 
    anzunehmen sowie Zahlungsinstrumente 
    herauszugeben. Die Wirecard AG 
    (Geschäftsanschrift: Einsteinring 35, 85609 
    Aschheim, eingetragen im Handelsregister des 
    Amtsgerichts München unter HRB 169227) ist 
    die börsennotierte Muttergesellschaft. 
a) *Geschäftstätigkeit* 
 
   Als international führender unabhängiger 
   Anbieter von Zahlungsdienstleistungen bietet 
   Wirecard Outsourcing- und 
   _White-Label-_Lösungen für den elektronischen 
   Zahlungsverkehr. Über eine globale 
   Plattform stehen internationale 
   Zahlungsakzeptanzen und -verfahren mit 
   ergänzenden Lösungen zur Betrugsprävention 
   sowie Karten-_Issuing_ zur Auswahl. 
 
   Die _Acquiring_- und _Issuing_-Leistungen sind 
   über die integrierte Plattformlösung 
   miteinander verknüpft und via 
   Internettechnologie (APIs) ansprechbar. Für 
   die Herausgabe eigener Zahlungsinstrumente in 
   Form von Karten oder mobilen Zahlungslösungen 
   stellt Wirecard Unternehmen die komplette 
   Infrastruktur inklusive der notwendigen 
   Lizenzen für Karten- und Kontoprodukte bereit. 
   Der einheitliche Plattform-Ansatz sowie 
   nahtlos integrierbare Mehrwertdienste wie 
   _Data Analytics_, Kundenbindungsprogramme oder 
   _Digital Banking Services_ unterstützen die 
   Kunden und Partner von Wirecard dabei, die 
   Herausforderungen der Digitalisierung 
   erfolgreich zu meistern. 
b) *Aktienkapital, genehmigte und bedingte 
   Kapitalia* 
 
   Das Grundkapital der Wirecard beträgt derzeit 
   EUR 123.565.586,00 und ist eingeteilt in 
   123.565.586 auf den Inhaber lautende 
   Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag). Jede 
   Stückaktie hat einen anteiligen Betrag am 
   Grundkapital von EUR 1,00 und gewährt in der 
   Hauptversammlung eine Stimme. Die Aktien sind 
   voll einbezahlt. Sämtliche Aktien sind zum 
   Handel im geregelten Markt an der Frankfurter 
   Wertpapierbörse (_Prime Standard_) zugelassen. 
 
   Neben der der ordentlichen Hauptversammlung am 
   18. Juni 2019 unter Tagesordnungspunkt 8 
   vorgeschlagenen Ermächtigung zur Ausgabe von 
   Wandelschuldverschreibungen im 
   Gesamtnennbetrag von EUR 900.000.000,00 mit 
   Wandlungsrechten auf Aktien in einem Umfang 
   von bis zu rund 5,6 % des derzeitigen 
   Grundkapitals und dem zur Bedienung dieser 
   Wandelschuldverschreibungen vorgeschlagenen 
   neuen Bedingten Kapital 2019/I bestehen 
   derzeit noch die folgenden weiteren 
   Ermächtigungen des Vorstands zur Ausgabe von 
   Aktien bzw. Instrumenten mit Wandlungs- oder 
   Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder 
   Optionspflichten: 
 
   * Gemäß der von der ordentlichen 
     Hauptversammlung am 16. Juni 2016 
     erteilten und bis zum 15. Juni 2021 
     befristeten Ermächtigung ist der Vorstand 
     ermächtigt, mit Zustimmung des 
     Aufsichtsrats Wandel- und/oder 
     Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte 
     und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. 
     Kombinationen dieser Instrumente) im 
     Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
     300.000.000,00 auszugeben und den Inhabern 
     bzw. Gläubigern dieser Instrumente 
     Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. 
     Wandlungs- oder Optionspflichten auf 
     Aktien der Gesellschaft mit einem 
     anteiligen Betrag am Grundkapital von bis 
     zu EUR 12.356.558,00 (entsprechend 10 % 
     des derzeitigen Grundkapitals) zu gewähren 
     bzw. aufzuerlegen (nachfolgend auch 
     '*Ermächtigung 2016*'). Der Vorstand ist 
     dabei auch ermächtigt, in bestimmten, von 
     der Hauptversammlung vom 16. Juni 2016 
     festgelegten Fällen, das Bezugsrecht der 
     Aktionäre auszuschließen. Jede 
     Ausgabe von Schuldverschreibungen unter 
     Ausschluss des Bezugsrechts darf unter 
     dieser Ermächtigung 2016 jedoch nur 
     erfolgen, wenn der auf die Summe der neuen 
     Aktien, die aufgrund einer solchen unter 
     Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen 
     Schuldverschreibung ausgegeben sind, 

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May 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Wirecard AG: Bekanntmachung der -7-

entfallende rechnerische Anteil am 
     Grundkapital 20 % des Grundkapitals der 
     Gesellschaft zum Zeitpunkt des 
     Wirksamwerdens der Ermächtigung 2016 nicht 
     überschreitet; ausgehend vom damaligen 
     (und auch heutigen) Grundkapital können 
     damit unter dieser Ermächtigung 2016 
     maximal 24.713.117 Wirecard-Aktien unter 
     Bezugsrechtsausschluss ausgegeben werden. 
     Auf die 20 %-Grenze sind Aktien 
     anzurechnen, die (i) während der Laufzeit 
     der Ermächtigung 2016 unter Ausschluss des 
     Bezugsrechts gegen Bar- und/oder 
     Sacheinlage ausgegeben oder veräußert 
     werden oder die (ii) aufgrund einer 
     während der Laufzeit der Ermächtigung 2016 
     auf der Grundlage einer anderen 
     Ermächtigung unter Ausschluss des 
     Bezugsrechts begebenen Wandel- bzw. 
     Optionsschuldverschreibung auszugeben 
     sind, also auch Aktien, die auf Grundlage 
     der Wandelanleihe 2019/2024 aus dem 
     Bedingten Kapital 2019/I ausgegeben 
     werden. Zur Bedienung der Wandlungs- oder 
     Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder 
     Optionspflichten aus der Ermächtigung 2016 
     besteht ein bedingtes Kapital in Höhe von 
     EUR 12.356.558,00 (entsprechend 10 % des 
     derzeitigen Grundkapitals) (Bedingtes 
     Kapital 2016 gem. § 4 Abs. 4 der Satzung). 
     Von der Ermächtigung 2016 wurde bisher 
     kein Gebrauch gemacht. 
   * Ferner besteht derzeit noch ein bis zum 
     17. Juni 2020 befristetes genehmigtes 
     Kapital in Höhe von EUR 30.000.000,00 
     (entsprechend rund 24,28 % des derzeitigen 
     Grundkapitals), das auch für bestimmte 
     Konstellationen die Möglichkeit zur 
     Ausgabe von Aktien unter Ausschluss des 
     Bezugsrechts vorsieht (*Genehmigtes 
     Kapital 2015* gemäß § 4 Abs. 2 der 
     Satzung). Die Gesamtzahl der unter 
     Ausschluss des Bezugsrechts aus dem 
     Genehmigten Kapital 2015 ausgebbaren 
     Aktien darf dabei 20 % des Grundkapitals 
     zum Zeitpunkt der Ausübung der 
     Ermächtigung nicht überschreiten (mithin 
     also ebenfalls 24.713.117 
     Wirecard-Aktien), wobei auch auf diese 
     Begrenzung Aktien anzurechnen sind, die 
     während der Laufzeit des Genehmigten 
     Kapitals 2015 aufgrund anderer 
     Ermächtigungen unter 
     Bezugsrechtsausschluss veräußert oder 
     ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind, 
     also auch Aktien, die auf Grundlage der 
     Wandelanleihe 2019/2024 aus dem Bedingten 
     Kapital 2019/I ausgegeben werden. 
 
   Weitere Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien 
   oder Umtausch- oder Bezugsrechte bestehen 
   nicht. Wirecard hält derzeit keine eigenen 
   Aktien. 
 
   In § 4 Absatz 3 der Satzung ist derzeit noch 
   ein ein bedingtes Kapital in Höhe von EUR 
   614.138,25 (entsprechend rund 0,50 % des 
   derzeitigen Grundkapitals) zur Bedienung von 
   Wandlungs- bzw. Bezugsrechten von 
   Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der 
   Ermächtigung der Hauptversammlung vom 15. Juli 
   2004 an Vorstandsmitglieder, Berater und 
   Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Mitarbeiter 
   verbundener Unternehmen gewährt wurden, 
   vorgesehen (Bedingtes Kapital 2004). 
   Inzwischen ist der Zeitraum sowohl für die 
   Ausgabe von Wandelschuldverschreibung nach 
   dieser Ermächtigung als auch für die Ausübung 
   des Wandlungsrechts für bereits nach dieser 
   Ermächtigung ausgegebene 
   Wandelschuldverschreibungen abgelaufen. Aus 
   dem Bedingten Kapital 2004 können daher keine 
   Aktien mehr ausgegeben werden. 
 
   Der Vorstand hat sich im Zusammenhang mit der 
   Einberufung zur Hauptversammlung am 18. Juni 
   2019 verpflichtet, ab dem Zeitpunkt des 
   Wirksamwerdens der unter Tagesordnungspunkt 8 
   vorgeschlagenen Ermächtigung zur Ausgabe von 
   Wandelschuldverschreibungen (nachfolgend 
   '*Ermächtigung 2019*') das Grundkapital der 
   Gesellschaft aus dem vorgeschlagenen Bedingten 
   Kapital 2019/I, dem bereits bestehenden 
   Bedingten Kapital 2016 und dem bereits 
   bestehenden Genehmigten Kapital 2015 nicht um 
   insgesamt mehr als 10 % des derzeitigen 
   Grundkapitals der Gesellschaft zu erhöhen, 
   soweit Kapitalerhöhungen unter Ausschluss des 
   Bezugsrechts (i) aus dem Genehmigten Kapital 
   2015 gegen Bar- und/oder Sacheinlage oder (ii) 
   zur Bedienung von Schuldverschreibungen 
   erfolgen, die unter der Ermächtigung 2019 oder 
   der Ermächtigung 2016 unter Ausschluss des 
   Bezugsrechts nach dem Zeitpunkt des 
   Wirksamwerdens der Ermächtigung 2019 
   ausgegeben werden. Auf diese 10 %-Grenze 
   werden Aktien angerechnet, die nach dem 
   Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung 
   2019 während der Laufzeit der Ermächtigungen 
   unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben 
   oder veräußert werden. 
c) *Aktionärsstruktur* 
 
   Die derzeitige Aktionärsstruktur (Stand: 6. 
   Mai 2019) stellt sich nach Informationsstand 
   des Vorstands wie folgt dar: 
 
   Dr. Markus Braun, der Alleingesellschafter der 
   MB Beteiligungsgesellschaft mbH, ist der 
   Vorstandsvorsitzende von Wirecard. 
3.3 *Vertragliche Grundlagen der Ausgabe der 
    Wandelanleihe* 
 
    *3.3.1 Memorandum of Understanding über die 
    strategische Partnerschaft* 
 
    In dem am 24. April 2019 zwischen Wirecard 
    und SoftBank unterzeichneten Memorandum of 
    Understanding (nachfolgend auch '_MoU_') 
    wird die vorgesehene strategische 
    Partnerschaft und gemeinsame Zusammenarbeit 
    im Bereich mobiler und online 
    Zahlungsdienstleistungen vereinbart. 
 
    *a) Themen der Zusammenarbeit* 
 
    Die Zusammenarbeit soll sich auf die 
    Bereiche Zahlungsabwicklung (_Digital 
    Payment_ inklusive _Acquiring_ und 
    _Issuing_), Risikomanagement, den Einsatz 
    von künstlicher Intelligenz (_Artificial 
    Intelligence - AI_), _Analytics_ (Analyse 
    und Auswertung großer Datenmengen aus 
    verschiedenen Datenquellen), 
    datenorientierte und andere entsprechende 
    Dienstleistungen (Ausgabe von Kreditkarten 
    auch in digitaler Form (z.B. _Boon_), 
    Abrechnung von Kreditkartenzahlungen für 
    Händler (_Acquiring_), Bankenprodukte und 
    _Back-End_-Prozesse) beziehen. 
 
    Ein Element der Kooperation soll dabei die 
    Einführung der Wirecard-Gruppe bei den 
    SoftBank-Portfoliogesellschaften zur 
    künftigen Zusammenarbeit sein. 
 
    Darüber hinaus soll die SoftBank-Gruppe die 
    Wirecard-Gruppe beim Markteintritt in Asien, 
    zunächst in Japan und Südkorea, 
    unterstützen. 
 
    Die Parteien planen darüber hinaus, neue 
    Produkte und Dienstleistungen, insbesondere 
    im Bereich der digitalen Kreditgewährung 
    (_digital lending_) zu entwickeln. In diesem 
    Zusammenhang kann auch eine 
    _Joint-Venture-_Gesellschaft errichtet 
    werden. In diesem Falle sollen Wirecard und 
    Gesellschaften der Wirecard-Gruppe für 
    Dienstleistungen an die 
    _Joint-Venture-_Gesellschaft eine Vergütung 
    von mindestens 1 % des vom Joint Venture pro 
    Jahr ausgegebenen Kreditvolumens erhalten. 
    Weder SoftBank noch 
    SoftBank-Portfoliogesellschaften erhalten 
    dagegen eine Vergütung. 
 
    *b) Verbindliche Kooperationsvereinbarung* 
 
    Die Parteien haben vereinbart, im nächsten 
    Schritt einen Kooperationsplan 
    auszuarbeiten, in dem das wirtschaftliche 
    Verständnis und der Umfang der 
    Zusammenarbeit im Einzelnen festgelegt 
    werden. Der Kooperationsplan soll Grundlage 
    einer verbindlichen Kooperationsvereinbarung 
    werden. 
 
    Die Einzelheiten dazu sollen kurzfristig 
    entsprechend internationaler Standards unter 
    Berücksichtigung insbesondere rechtlicher 
    (einschließlich kartell- und 
    lizenzrechtlicher), buchhalterischer, 
    steuerlicher und finanzierungsbezogener 
    Aspekte zwischen den Parteien ausgearbeitet 
    werden. Mögliche Themen sind dabei, neben 
    einzelnen Kooperationsverträgen zwischen den 
    Parteien, Art und Struktur einer möglichen 
    _Joint-Venture-_Gesellschaft sowie die 
    Zusammensetzung ihrer Organe, Regelungen zur 
    Anteilsübertragung (einschließlich put- 
    und call-Optionen, 
    Übertragungsbeschränkungen, 
    Vorkaufsrechte etc.), Mehrheits- und 
    Konfliktlösungsmechanismen. 
 
    Die verbindliche Kooperationsvereinbarung 
    soll marktübliche Gewährleistungen sowie 
    übliche Informationsrechte der Parteien 
    gegenüber potentiellen 
    _Joint-Venture-_Gesellschaften enthalten, in 
    englischer Sprache verfasst sein und 
    deutschem Recht unterliegen. 
 
    Die Parteien werden gegenseitig die 
    erforderlichen Informationen austauschen, um 
    ggf. etwaige kartellrechtliche 
    Freigabeerfordernisse zu prüfen und die ggf. 
    notwendigen Genehmigungen einzuholen. 
 
    *c) Weitere Regelungen des MoU* 
 
    Jede Partei trägt ihre Kosten im 
    Zusammenhang mit dem MoU und der 
    verbindlichen Kooperationsvereinbarung 
    selbst. Im Falle der Errichtung einer 
    _Joint-Venture-_Gesellschaft tragen die 
    Parteien die Gebühren im Zusammenhang mit 
    der Umsetzung der verbindlichen 
    Kooperationsvereinbarung im Verhältnis ihrer 
    Beteiligung an einer möglichen Joint Venture 
    Gesellschaft. 
 
    Das MoU gilt bis zum Abschluss einer 
    verbindlichen Kooperationsvereinbarung und 
    kann nicht einseitig gekündigt werden. 
    Wirecard darf Rechte und Pflichten nach 
    diesem MoU nur mit Zustimmung von SoftBank 
    übertragen. Das MoU geht, mit Ausnahme einer 
    zwischen den Parteien bereits am 10. April 
    2019 abgeschlossenen 
    Vertraulichkeitsvereinbarung, allen 
    vorherigen Diskussionen und Vereinbarungen 

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May 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Wirecard AG: Bekanntmachung der -8-

über eine Kooperation vor. Mit Ausnahme der 
    Regelungen zur Vertraulichkeit, zur 
    Übertragbarkeit von Rechten und 
    Pflichten sowie zum Vorrang gegenüber 
    früheren Diskussionen und Vereinbarungen, 
    ist das MoU insgesamt nicht rechtlich 
    verbindlich und erlegt den Parteien keine 
    rechtlich verbindlichen Pflichten auf. 
 
    Das MoU unterliegt deutschem Recht. 
    Ausschließlicher Gerichtsstand ist 
    Frankfurt am Main. 
 
    *3.3.2 Grundsatzvereinbarung über die 
    Ausgabe der Wandelanleihe 2019/2024* 
 
    Parallel mit dem MoU wurde zwischen Wirecard 
    und SoftBank eine Grundsatzvereinbarung über 
    die Ausgabe der Wandelanleihe 2019/2024 
    abgeschlossen. Diese sieht zum einen die in 
    dem vorstehend unter 2. ausgeführten 
    Beschlussvorschlag dargestellten Bedingungen 
    der Wandelanleihe 2019/2024 und zum anderen 
    den Abschluss eines marktüblichen 
    Begebungsvertrags (_Purchase Agreement_) 
    vor. 
 
    Dabei wurde vereinbart, dass die Ausgabe der 
    Wandelanleihe 2019/2024 nur dann erfolgt, 
    wenn (i) die Hauptversammlung von Wirecard 
    am 18. Juni 2019 einer entsprechenden 
    Ermächtigung mit der erforderlichen Mehrheit 
    von mindestens 75% des bei der 
    Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals 
    zugestimmt hat, (ii) eine verbindliche 
    Kooperationsvereinbarung auf Basis des MoU 
    abgeschlossen wurde und (iii) bis zum 
    Zeitpunkt der Ausgabe der Wandelanleihe 
    2019/2024 keine wesentlichen nachteiligen 
    Veränderungen bezogen auf Wirecard 
    (einschließlich der Wirecard-Gruppe) 
    eingetreten sind. Sollte der Beschluss der 
    Hauptversammlung über die Ermächtigung zur 
    Ausgabe der Wandelanleihe 2019/2024 
    angefochten werden, werden die Parteien in 
    gegenseitigem Einverständnis entscheiden, ob 
    die Wandelanleihe 2019/2024 dennoch 
    ausgegeben wird oder nicht. 
 
    Sollten die Voraussetzungen für die Begebung 
    der Wandelanleihe 2019/2024 nicht eintreten, 
    können beide Parteien von der 
    Grundsatzvereinbarung zurücktreten. 
 
    Darüber hinaus verpflichtet sich Wirecard, 
    neben der Abgabe marktüblicher Garantien im 
    Begebungsvertrag spezifische Maßnahmen, 
    die von der Kanzlei Rajah & Tann in Singapur 
    empfohlen werden oder auf die sie sich mit 
    SoftBank einigt, umzusetzen. 
 
    *3.3.3 Vereinbarung über einen Vertreter von 
    SoftBank im Aufsichtsrat* 
 
    Zwischen dem Vorstand und Aufsichtsrat von 
    Wirecard sowie Herrn Dr. Markus Braun als 
    (mittelbarem) Aktionär einerseits und 
    SoftBank andererseits wurde darüber hinaus 
    vereinbart, dass SoftBank bzw. das 
    SoftBank-Investitionsvehikel berechtigt 
    sind, eines von sechs Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats der Wirecard vorzuschlagen. 
    Schlägt SoftBank bzw. das 
    SoftBank-Investitionsvehikel nach Ausgabe 
    der Wandelanleihe 2019/2024 eine Person vor, 
    so haben sich Vorstand und Aufsichtsrat von 
    Wirecard verpflichtet, soweit rechtlich 
    zulässig, sich nach besten Kräften darum zu 
    bemühen, dass eines von sechs Mitgliedern 
    des Aufsichtsrats der Wirecard sein Amt 
    niederlegt, und im Rahmen einer 
    gerichtlichen Bestellung der/die von 
    SoftBank bzw. dem 
    SoftBank-Investitionsvehikel benannte(n) 
    Kandidat/in (nachfolgend auch 
    *'*_SoftBank-Kandidat_*'*) bestellt wird. 
    Erfolgt die gerichtliche Bestellung des 
    SoftBank-Kandidaten auf diesem Wege nicht, 
    haben Vorstand und Aufsichtsrat von Wirecard 
    zugesagt, soweit rechtlich zulässig, sich 
    nach besten Kräften darum zu bemühen, auf 
    ein entsprechendes Verlangen, in der 
    nächsten ordentlichen Hauptversammlung die 
    Abberufung eines der aktuellen 
    Aufsichtsratsmitglieder und die Wahl des 
    SoftBank-Kandidaten in den Aufsichtsrat von 
    Wirecard vorzuschlagen. 
 
    Herr Dr. Braun hat sich als Aktionär 
    verpflichtet, die Wahl des 
    SoftBank-Kandidaten in den Aufsichtsrat von 
    Wirecard nach besten Kräften zu 
    unterstützen, insbesondere in einer 
    Hauptversammlung für die Wahl des 
    SoftBank-Kandidaten zu stimmen. 
 
    Sämtliche vorgenannten Verpflichtungen von 
    Vorstand und Aufsichtsrat von Wirecard sowie 
    von Herrn Dr. Braun, die Wahl des 
    SoftBank-Kandidaten zu unterstützen, stehen 
    unter der Bedingung, dass der 
    SoftBank-Kandidat alle rechtlichen 
    Anforderungen an ein Mitglied des 
    Aufsichtsrats von Wirecard erfüllt und für 
    Wirecard vernünftigerweise akzeptabel ist, 
    insbesondere die vernünftigerweise 
    erforderlichen Qualifikationen für ein 
    Mitglied des Aufsichtsrats hat. 
 
    Auch diese Vereinbarung über die Benennung 
    eines von sechs Mitgliedern des 
    Wirecard-Aufsichtsrats unterliegt deutschem 
    Recht. 
4. *Begründung des Bezugsrechtsausschlusses im 
   Rahmen der Begebung der Wandelanleihe* 
 
   Grundsätzlich steht den Aktionären ein 
   Bezugsrecht auf Wandelschuldverschreibungen 
   zu (§ 221 Abs. 4 Satz 1 AktG). Die 
   vorgeschlagene Ermächtigung zur Ausgabe der 
   Wandelanleihe 2019/2024 sieht jedoch vor, das 
   Bezugsrecht der Aktionäre auf die 
   Wandelschuldverschreibungen 
   auszuschließen. 
 
   Die Ausgabe der Wandelanleihe 2019/2024 an 
   das SoftBank-Investitionsvehikel unter 
   Ausschluss des Bezugsrechts der derzeitigen 
   Aktionäre der Wirecard ist Voraussetzung und 
   wesentliche Grundlage für die beabsichtigte 
   strategische Partnerschaft. 
 
   Der Zweck des Bezugsrechtsausschlusses - die 
   Begründung einer strategischen Partnerschaft 
   mit der SoftBank-Gruppe - liegt im 
   überragenden unternehmerischen Interesse von 
   Wirecard. Der Bezugsrechtsausschluss ist zur 
   Verwirklichung dieses Zwecks geeignet und 
   erforderlich und steht - unter 
   Berücksichtigung der geplanten Inhalte der 
   noch abzuschließenden 
   Kooperationsvereinbarung - auch in einem 
   angemessenen Verhältnis zu den Nachteilen für 
   die gegenwärtigen Aktionäre, deren 
   Bezugsrecht ausgeschlossen wird. Der Vorstand 
   wird von der Ermächtigung zur Ausgabe der 
   Wandelanleihe 2019/2024 nur Gebrauch machen, 
   wenn die unter vorstehend 3.3 dargestellten 
   Vollzugsvoraussetzungen nach der 
   Grundsatzvereinbarung erfüllt sind und damit 
   der Ausgabebetrag insoweit angemessen ist, 
   mithin eine Ausgabe der 
   Wandelschuldverschreibungen unter Ausschluss 
   des Bezugsrechts der Aktionäre unter 
   Berücksichtigung der wirtschaftlichen 
   Vorteile aus der Kooperationsvereinbarung im 
   Interesse der Gesellschaft gerechtfertigt und 
   nicht zu Lasten der Aktionäre von Wirecard 
   unangemessen ist. 
4.1 *Unternehmerisches Interesse der Wirecard am 
    Bezugsrechtsausschluss* 
 
    Der Zweck des vorgeschlagenen 
    Bezugsrechtsausschlusses liegt im 
    unternehmerischen Interesse von Wirecard. 
    Vorstand und Aufsichtsrat von Wirecard gehen 
    aufgrund ihrer Abwägung davon aus, dass die 
    Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen unter 
    Bezugsrechtsausschluss zum Wohle der 
    Gesellschaft von Wirecard und damit im 
    Interesse aller Aktionäre erfolgt. 
 
    Wirecard sieht in Asien einen großen 
    Wachstumsmarkt und hat daher SoftBank als 
    führenden Technologie- und Innovationstreiber 
    mit starkem Marktzugang in Ostasien gezielt 
    als strategischen Partner ausgesucht, um die 
    eigene Marktposition weiter auszubauen und zu 
    konsolidieren. Durch den Abschluss der 
    verbindlichen Kooperationsvereinbarung und die 
    Ausgabe der Wandelanleihe 2019/2024 soll eine 
    strategische Partnerschaft zwischen der 
    Wirecard-Gruppe und der SoftBank-Gruppe 
    begründet und SoftBank (über das 
    SoftBank-Investitionsvehikel) als neuer 
    wesentlicher Aktionär für Wirecard gewonnen 
    werden. Die Kursreaktion der Wirecard-Aktien 
    nach Bekanntgabe der Transaktion am 24. April 
    2019 hat gezeigt, dass der Markt die 
    angestrebte Partnerschaft ebenfalls sehr 
    positiv aufgenommen hat. 
 
    *4.1.1 Wesentlicher strategischer Aktionär* 
 
    Die Begebung der Wandelschuldverschreibungen 
    an das SoftBank-Investitionsvehikel dient aus 
    Sicht des Vorstands dazu, SoftBank als 
    wesentlichen (mittelbaren) strategischen 
    Aktionär zu gewinnen, der die Fortführung der 
    erfolgreichen Unternehmensstrategie von 
    Wirecard auf Aktionärsebene unterstützen und 
    absichern kann. Zudem steht die strategische 
    Partnerschaft mit SoftBank unter dem 
    Vorbehalt, dass SoftBank über die Zeichnung 
    der Wandelschuldverschreibungen durch das 
    SoftBank-Investitionsvehikel die Möglichkeit 
    zum Erwerb einer (mittelbaren) 
    Eigenkapitalbeteiligung erhält. 
 
    *4.1.2 Vorteile für Wirecard aus der 
    strategischen Partnerschaft* 
 
    Der Vorstand von Wirecard hat mit 
    Unterstützung einer renommierten Unternehmens- 
    und Strategieberatung untersucht, welche 
    geschäftlichen Anknüpfungsmöglichkeiten sich 
    für Wirecard aus der strategischen 
    Partnerschaft mit SoftBank ergeben, wie sie in 
    der verbindlichen Kooperationsvereinbarung 
    vereinbart werden soll, insbesondere durch (i) 
    das Angebot von bestehenden Wirecard-Produkten 
    und -Dienstleistungen bei den 
    SoftBank-Portfoliogesellschaften, (ii) durch 
    die Unterstützung von Wirecard durch SoftBank 
    beim Markteintritt in Japan und Südkorea, und 
    (iii) die Entwicklung gemeinsamer neuer 
    Produkte und Dienstleistungen, insbesondere im 
    Bereich der Kreditgewährung. Dabei wurden 
    konkrete Umsatz- und Gewinnpotentiale 
    identifiziert. 
 
    *a) Zusammenarbeit mit den globalen 

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May 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Wirecard AG: Bekanntmachung der -9-

SoftBank-Portfoliogesellschaften* 
 
    Die SoftBank-Portfoliogesellschaften bieten 
    Anknüpfungspotential für Umsatz der 
    Wirecard-Gruppe insbesondere in vier 
    Geschäftsfeldern: 
 
    * Telekommunikation 
    * Transport 
    * Endkundengeschäft inklusive 
      E-Commerce-Plattformen (_Consumer_) 
    * Fintech 
 
    Bei der Ermittlung des potentiellen Umsatz- 
    und Gewinnpotentials für Wirecard wurden für 
    jede relevante SoftBank-Portfoliogesellschaft 
    die letzten verfügbaren Wachstumsannahmen aus 
    Analysten- und Industriereports sowie 
    Expertengesprächen für die jeweilige Industrie 
    zugrunde gelegt (z.B. stagnierendes Wachstum 
    im Bereich Telekommunikation, dagegen 
    zweistelliges Wachstum im Bereich 
    E-Commerce-Plattformen, in keinem Fall jedoch 
    mehr als 15 % p.a.). 
 
    Darüber hinaus wurde hinsichtlich der 
    Möglichkeit für Wirecard, erfolgreich Geschäft 
    mit den SoftBank-Portfoliogesellschaften zu 
    generieren, zwischen den verschiedenen 
    Einflussmöglichkeiten von SoftBank auf die 
    jeweiligen SoftBank-Portfoliogesellschaften 
    unterschieden, insbesondere in Bezug auf 
    unterschiedliche Beteiligungshöhen (eingeteilt 
    nach Clustern von < 5 %, < 25 %, < 50 % 
    (_Sperrminorität_) und > 50 % 
    (_Mehrheitsbeteiligung_)) und anderen 
    Einflussmöglichkeiten wie z.B. Organbesetzung. 
 
    Der Umsatz der 
    SoftBank-Portfoliogesellschaften wurde, soweit 
    möglich, geographisch aufgeteilt, um 
    festzustellen, ob sich insoweit 
    Anknüpfungspunkte für Wirecard ergeben. Dabei 
    wurde auch berücksichtigt, inwieweit Wirecard 
    aufgrund der bestehenden Strukturen und 
    Lizenzen unter Berücksichtigung von 
    Ausbaupotentialen in der Lage ist, die 
    entsprechenden Geschäftspotentiale zu heben. 
 
    Je nach Produktkategorie (z.B. Datenservice, 
    _Online-Acquiring_ und _-Issuing_) und 
    Kundengröße (kleine, mittlere bzw. 
    große Unternehmen) wurden darüber hinaus 
    unterschiedliche Gewinnmargen (_Conversion 
    Rate_) zwischen 0,5 % und 5 % angenommen. 
 
    _(1) Telekommunikation_ 
 
    Im Bereich Telekommunikation haben die 
    SoftBank-Portfoliogesellschaften nach 
    öffentlich zugänglichen Quellen im 
    Geschäftsjahr 2018 Umsätze von kumuliert ca. 
    USD 62 Milliarden erzielt. 
 
    Wesentliche Softbank-Portfoliogesellschaften 
    im Bereich Telekommunikation sind SoftBank 
    (Japan) selbst sowie die Sprint Corporation 
    (USA). 
 
    Hier bietet sich für die Wirecard-Gruppe die 
    Möglichkeit, die relevanten 
    SoftBank-Portfoliogesellschaften insbesondere 
    flächendeckend im _Acquiring_ über alle Kanäle 
    (online, offline, mobil) zu unterstützen und 
    den Kunden dieser Gesellschaften digitale 
    Zahlungsverkehrslösungen (_Wallet, Boon_) 
    anzubieten. 
 
    _(2) Transport_ 
 
    Im Bereich Transport haben die 
    SoftBank-Portfoliogesellschaften nach 
    öffentlich zugänglichen Quellen und 
    Einschätzungen von Experten (unter 
    Zugrundelegung aktueller und historischer 
    Zahlen) im Geschäftsjahr 2018 Umsätze von ca. 
    USD 27 Milliarden erzielt. 
 
    Wesentliche SoftBank-Portfoliogesellschaften 
    im Bereich Transport sind die Vermittler von 
    Fahrdienstleistungen Uber (USA), DiDi (China) 
    und Grab (Indonesien), der 
    _'On-demand-food-delivery service'_ DoorDash 
    (USA) sowie die europäische 
    Gebrauchtwagenplattform AUTO1 (Deutschland). 
    Die SoftBank-Portfoliogesellschaften bieten in 
    diesem Bereich insbesondere digital 
    vermittelte Transportmöglichkeiten, 
    Lieferdienste oder Transaktionen, wie z.B. den 
    Verkauf von Fahrzeugen an. 
 
    Aufgrund ihres Fokus auf Endkunden 
    (_Privatkunden und Kleinunternehmer_) bieten 
    die SoftBank-Portfoliogesellschaften im 
    Bereich Transport für die Wirecard-Gruppe eine 
    attraktive Zielgruppe für Zahlungslösungen und 
    Finanzdienstleistungen. In diesem Bereich 
    kommen für die 
    SoftBank-Portfoliogesellschaften insbesondere 
    digitale und mobile _Acquiring_-Lösungen in 
    Betracht, wie z.B. die Abrechnung von 
    Kreditkartenzahlungen, die Verwaltung von 
    Datenbeständen sowie das Management von 
    Betrugsrisiken bei der Zahlungsabwicklung. 
 
    _(3) Endkundengeschäft einschließlich 
    E-Commerce-Plattformen (Consumer)_ 
 
    Im Bereich Endkundengeschäft 
    einschließlich E-Commerce-Plattformen 
    (_Consumer_) haben die 
    SoftBank-Portfoliogesellschaften nach 
    öffentlich zugänglichen Quellen und 
    Einschätzungen von Experten (unter 
    Zugrundelegung aktueller und historischer 
    Zahlen) im Geschäftsjahr 2018 Umsätze von ca. 
    USD 16 Milliarden erzielt. 
 
    Wesentliche SoftBank-Portfoliogesellschaften 
    im Endkundengeschäft sind die 
    E-Commerce-Plattform Coupang (Südkorea), der 
    Online-Händler für Sportausrüstung Fanatics 
    (USA) und der Online-Dienst Yahoo (Japan). Die 
    SoftBank-Portfoliogesellschaften im Bereich 
    Endkundengeschäft einschließlich 
    E-Commerce-Plattformen (_Consumer_) bieten 
    insbesondere die Vermittlung oder den Verkauf 
    von Waren und Dienstleistungen über digitale 
    Plattformen an. 
 
    Auch in diesem Bereich bilden die 
    SoftBank-Portfoliogesellschaften aufgrund 
    ihres Fokus auf Endkunden (_Privatkunden und 
    Kleinunternehmer_) eine attraktive Zielgruppe 
    für die Zahlungslösungen und 
    Finanzdienstleistungen der Wirecard-Gruppe. In 
    Betracht kommen hier insbesondere digitale und 
    mobile _Acquiring_-Lösungen, wie z.B. die 
    Abrechnung von Kreditkartenzahlungen, die 
    Verwaltung von Datenbeständen sowie das 
    Management von Betrugsrisiken bei der 
    Zahlungsabwicklung. 
 
    _(4) Fintech_ 
 
    Im Bereich Fintech haben die 
    SoftBank-Portfoliogesellschaften nach 
    öffentlich zugänglichen Quellen und 
    Einschätzungen von Experten (unter 
    Zugrundelegung aktueller und historischer 
    Zahlen) im Geschäftsjahr 2018 Umsätze von ca. 
    USD 10 Milliarden erzielt. 
 
    Wesentliche SoftBank-Portfoliogesellschaften 
    im Bereich Fintech sind die 
    Kreditvermittlungsplattform Kabbage (US), die 
    Versicherung ZhongAn Insurance (China) und die 
    digitale Bank The Japan Net Bank (Japan). 
 
    Den SoftBank-Portfoliogesellschaften im 
    Bereich Fintech kann die Wirecard-Gruppe 
    insbesondere die Verwaltung von 
    Datenbeständen, das Management von 
    Betrugsrisiken bei der Zahlungsabwicklung und 
    digitale Zahlungslösungen (_Wallet, Boon_) 
    anbieten, insbesondere in Form von sog. 
    _White-Label_-Lösungen (d.h. das Anbieten von 
    Wirecard-Lösungen ohne aktive Nennung von 
    Wirecard als Dienstleister). 
 
    _(5) Quantifizierung des erwarteten 
    Gewinnpotentials_ 
 
    Aus der Zusammenarbeit mit den globalen 
    SoftBank-Portfoliogesellschaften in den 
    vorstehend beschriebenen Bereichen (1) - (4) 
    hat der Vorstand ein Gewinnpotential über fünf 
    Jahre - unter Berücksichtigung eines Abschlags 
    für die Anlaufphase (_ramp-up_) einerseits und 
    ohne Berücksichtigung der zukünftigen 
    Gewinnaussichten nach Ablauf der fünf Jahre 
    (_Terminal Value_) andererseits - von EUR 86 
    bis 126 Millionen ermittelt. Nach Abzinsung 
    mit einem Faktor von 8,5 % p.a. (siehe zur 
    näheren Erläuterung des Abzinsungsfaktors 
    nachstehend 5.1.2) ergibt sich somit ein Wert 
    von EUR 62 bis 91 Millionen. Der _Terminal 
    Value_, also die zukünftigen Gewinnaussichten, 
    nach Ablauf der fünf Jahre ergibt isoliert 
    einen zusätzlichen Wert von EUR 212 bis 308 
    Millionen. 
 
    Berücksichtigt man zudem die Zusammenarbeit 
    mit weiteren globalen 
    SoftBank-Portfoliogesellschaften ergibt sich 
    für diese ein zusätzliches Gewinnpotential 
    über fünf Jahre - unter Berücksichtigung eines 
    Abschlags für die Anlaufphase (_ramp-up_) 
    einerseits und ohne Berücksichtigung der 
    zukünftigen Gewinnaussichten nach Ablauf der 
    fünf Jahre (_Terminal Value_) andererseits - 
    von EUR 10 bis 14 Millionen. Nach Abzinsung 
    mit einem Faktor von 8,5 % p.a. ergibt sich 
    somit ein Wert von EUR 7 bis 10 Millionen. Der 
    _Terminal Value_, also die zukünftigen 
    Gewinnaussichten, nach Ablauf der fünf Jahre 
    ergibt isoliert einen zusätzlichen Wert von 
    EUR 24 bis 33 Millionen. 
 
    Insgesamt ergibt sich damit aus der 
    Zusammenarbeit mit allen globalen 
    SoftBank-Portfoliogesellschaften ein 
    Gewinnpotential über fünf Jahre - unter 
    Berücksichtigung eines Abschlags für die 
    Anlaufphase (_ramp-up_) einerseits und ohne 
    Berücksichtigung der zukünftigen 
    Gewinnaussichten nach Ablauf der fünf Jahre 
    (_Terminal Value_) andererseits - von EUR 96 
    bis 140 Millionen. Nach Abzinsung mit einem 
    Faktor von 8,5% p.a. ergibt sich somit ein 
    Wert von EUR 69 bis 101 Millionen. Der 
    _Terminal Value_, also die zukünftigen 
    Gewinnaussichten, nach Ablauf der fünf Jahre 
    ergibt isoliert einen zusätzlichen Wert von 
    EUR 236 bis 341 Millionen. 
 
    *b) Erschließung des Marktzugangs in 
    Japan und Südkorea* 
 
    Softbank ist als japanisches Unternehmen sehr 
    stark im japanischen und südkoreanischen Markt 
    vertreten. Wirecard ist in diesen Märkten 
    bisher nicht nennenswert präsent. 
 
    _(1) Japan_ 
 
    Softbank selbst hatte - ohne die 
    SoftBank-Fondsgesellschaften - in Japan im 
    Jahr 2018 Umsätze von ca. USD 42 Milliarden 

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May 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Wirecard AG: Bekanntmachung der -10-

und ist organisatorisch tief im japanischen 
    Markt verwurzelt. Eine der 
    SoftBank-Portfoliogesellschaften in Japan ist 
    The Japan Net Bank, die eine Banklizenz sowie 
    eine Lizenz für die Ausgabe von Kredit- und 
    Prepaidkarten (_Issuing_) hält und die der 
    Wirecard-Gruppe damit Zugang zu reguliertem 
    Geschäft in Japan ermöglichen kann. 
 
    Japan bildet für die Wirecard-Gruppe einen 
    besonders attraktiven Markt. Der 
    E-Commerce-Markt in Japan hatte nach 
    Einschätzungen von Experten (unter 
    Zugrundelegung aktueller und historischer 
    Zahlen) im Jahr 2018 ein Volumen von ca. USD 
    163 Milliarden. Dennoch wird der 
    Zahlungsverkehr dort aktuell noch in hohem 
    Maße bar abgewickelt. Der japanische 
    Markt bietet für Zahlungsdienstleistungen im 
    Rahmen der zu erwartenden Bargeldsubstitution 
    daher großes Potential. 
 
    _(2) Südkorea_ 
 
    Der südkoreanische Markt ist traditionell sehr 
    eng mit dem japanischen Markt verflochten. Das 
    Volumen des E-Commerce-Marktes in Südkorea 
    betrug nach Einschätzungen von Experten (unter 
    Zugrundelegung aktueller und historischer 
    Zahlen) im Jahr 2018 zwar lediglich ca. USD 56 
    Milliarden, die Nutzung von Kreditkarten für 
    Zahlungen im E-Commerce-Markt ist nach dieser 
    Experteneinschätzung in Südkorea aber etwa 
    drei- bis viermal so hoch wie in Japan. Um 
    dieses Potential für Wirecard zu heben, ist 
    ein lokaler Anknüpfungspunkt mit 
    entsprechender Marktpräsenz erforderlich. 
 
    SoftBank ist in Südkorea aufgrund einer 
    Vielzahl von in den letzten Jahren durch die 
    SoftBank-Fondsgesellschaften begründeten 
    Investitionen als Investor mit eigenem 
    Personal vor Ort präsent und hat entsprechende 
    einschlägige Marktkenntnis. 
 
    _(3) Vorteile aus der Zusammenarbeit_ 
 
    Wirecard plant in Japan und Südkorea 
    insbesondere (i) _Acquiring_-Lösungen (online 
    und offline-Geschäft sowie 
    Kreditkartenzahlungen), (ii) Ausgabe von 
    Kredit- und Prepaidkarten (_Issuing_), 
    einschließlich digitaler 
    Zahlungsverkehrslösungen (_Wallet, Boon_) und 
    _White-Label-_Lösungen für Kredit- und 
    Prepaidkarten sowie (iii) Dienstleistungen im 
    Bereich Management von Betrugsrisiken bei der 
    Zahlungsabwicklung anzubieten. 
 
    Gemeinsam mit der SoftBank-Gruppe plant 
    Wirecard, dafür in Japan und Südkorea eine 
    eigene Vertriebsorganisation aufzubauen, wobei 
    SoftBank insbesondere Kontakte und 
    Marktkenntnis beisteuert. Dadurch kann der 
    Wirecard-Gruppe der Zugang zu Märkten 
    erleichtert werden, die für ausländische 
    Geschäftsaktivitäten traditionell nur schwer 
    zugänglich sind. 
 
    Für die _Ermittlung_ der Gewinnpotentiale aus 
    der Zusammenarbeit in Bezug auf diese beiden 
    Märkte ist der Vorstand davon ausgegangen, 
    dass die Wirecard-Gruppe in Japan und Südkorea 
    20-40% des Marktanteils erreicht, über den die 
    Wirecard-Gruppe in ihren Kernmärkten (wie z.B. 
    Deutschland) verfügt. Ansatzpunkt für diese 
    Bewertung sind durch Experteneinschätzung 
    unterlegte Erfahrungswerte, was neue 
    Marktteilnehmer in vergleichbaren Fällen nach 
    fünf Jahren bei einem organischen 
    Markteintritt realistischer Weise erzielen 
    können. 
 
    _(4) Quantifizierung des erwarteten 
    Gewinnpotentials_ 
 
    Dabei erwartet Wirecard im Bereich _Issuing_, 
    z.B. der Ausgabe von Kredit- und 
    Prepaidkarten, in Japan über fünf Jahre ein 
    Gewinnpotential von EUR 14 bis 18 Millionen 
    und in Südkorea, wo die Nutzung von 
    Kreditkarten drei- bis viermal so hoch ist wie 
    in Japan, von EUR 23 bis 34 Millionen. Darüber 
    hinaus wird aus den Bereichen 
    _Acquiring_-Lösungen und anderen 
    Dienstleistungen in beiden Märkten ein 
    zusätzliches Gewinnpotential von respektive 
    ca. EUR 8 bis 11 Millionen in Japan und EUR 4 
    bis 6 Millionen in Südkorea über fünf Jahre 
    erwartet. 
 
    Auf dieser Basis hat der Vorstand aus dem 
    Markteintritt in Japan und Südkorea ein 
    Gewinnpotential über fünf Jahre - unter 
    Berücksichtigung eines Abschlags für die 
    Anlaufphase (_ramp-up_) einerseits und ohne 
    Berücksichtigung der zukünftigen 
    Gewinnaussichten nach Ablauf der fünf Jahre 
    (_Terminal Value_) andererseits - von EUR 49 
    bis 69 Millionen ermittelt. Nach Abzinsung mit 
    einem Faktor von 8,5% p.a. ergibt sich somit 
    ein Wert von EUR 36 bis 51 Millionen. Der 
    _Terminal Value_, also die zukünftigen 
    Gewinnaussichten, nach Ablauf der fünf Jahre 
    ergab isoliert einen zusätzlichen Wert von EUR 
    92 bis 132 Millionen. 
 
    Gewinnpotentiale, die bereits im Rahmen der 
    Zusammenarbeit mit den 
    SoftBank-Portfoliogesellschaften 
    berücksichtigt wurden (z.B. mit der 
    südkoreanischen Gesellschaft Coupang), wurden 
    im Zusammenhang mit dem Markteintritt in Japan 
    und Südkorea nicht noch einmal berücksichtigt. 
 
    *c) Entwicklung gemeinsamer neuer Produkte und 
    Dienstleistungen* 
 
    Neben den vorstehend dargestellten 
    Geschäftschancen aus dem Angebot existierender 
    Produkte und Dienstleistungen der 
    Wirecard-Gruppe an die 
    SoftBank-Portfoliogesellschaften und im Rahmen 
    der geografischen Expansion nach Japan und 
    Südkorea, plant Wirecard zusammen mit SoftBank 
    auch neue Produkte und Dienstleistungen zu 
    entwickeln, die spezifisch auf die 
    SoftBank-Portfoliogesellschaften und deren 
    sog. Ökosysteme (_eco systems_) 
    zugeschnitten sind. Dazu zählen insbesondere: 
 
    _(1) Digital Lending_ 
 
    Im Rahmen von _Digital Lending_-Prozessen 
    (_Merchant _und _Consumer Lending_) werden 
    Kreditentscheidungen, Kreditanträge und 
    Kreditauszahlungen in Echtzeit mit 
    volldigitalen, vollautomatisierten Prozessen 
    auf der globalen Wirecard-Plattform gebündelt. 
    Wirecard erwartet aus dem mit den 
    SoftBank-Portfoliogesellschaften sowie in 
    Japan und Südkorea neu generierten Acquiring 
    und Issuing-Geschäft (siehe dazu vorstehend a) 
    und b)) zusätzliches digital lending-Geschäft. 
 
    Im Rahmen des _Merchant Lending_ kann der neu 
    gewonnene _Acquiring_-Kundenstamm genutzt 
    werden, um _Lending_- und _Factoring_-Lösungen 
    hinsichtlich Zahlungseingängen von Kunden 
    anzubieten, während beim _Consumer Lending_ 
    neue _Issuing_-Geschäftsmöglichkeiten z.B. mit 
    Ratenzahlungsmodellen unterlegt werden können. 
 
    _* Merchant Lending / Merchant Cash Advance_ 
 
    Im Zuge des sog. _Merchant Lending_ werden 
    Händlern, basierend auf vielen verschiedenen, 
    individualisierten Faktoren, volldigital und 
    in Echtzeit Finanzierungsangebote bezogen auf 
    eingehende Zahlungen (z.B. durch Kauf im 
    _E-Commerce_) vorgeschlagen, welche auf einem 
    komplexen, datengetriebenen 
    Entscheidungsmodell innerhalb der 
    Wirecard-Plattform basieren. Wirecard kann so 
    ein risikooptimiertes Kreditportfolio mit sehr 
    kurzen Laufzeiten aufbauen und gleichzeitig 
    seine Geschäftsvolumina mit angeschlossenen 
    Händlern steigern. Zusätzlich zu 
    traditionellen, digitalen 
    Risikobewertungsvorgängen hat Wirecard den 
    Vorteil, seine eigenen Daten aus dem Geschäft 
    mit den Händlern heranzuziehen, um noch 
    bessere risikooptimierte Entscheidungen zu 
    treffen. 
 
    _* Consumer Lending_ 
 
    Beim _Consumer Lending_ können neue 
    _Issuing_-Geschäftsmöglichkeiten 
    beispielsweise mit Ratenzahlungsmodellen 
    unterlegt werden. Dabei können Konsumenten im 
    Zusammenhang mit getätigten bzw zukünftigen 
    Käufen voll digitale Finanzierungsoptionen 
    seitens Wirecard in Anspruch nehmen. Die 
    Kreditentscheidung wird hier in Echtzeit 
    getroffen, mit entsprechender unmittelbarer 
    Auszahlung. _End-to-end_ dauert der Prozess 
    nicht länger als 5 Minuten, 
    einschließlich des voll-digitalen 
    Antrags. Je nach Industrie (z.B. Fashion, 
    Mobilität oder Elektronik) plant Wirecard 
    maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, 
    die auf das jeweilige Konsumenten- aber auch 
    Händlerbedürfnis abgestimmt sind. Der Kanal 
    (Internet, klassischer POS) steht dabei im 
    Hintergrund, da dem Konsumenten ein 
    einheitliches Einkaufserlebnis angeboten 
    werden soll. 
 
    _(2) Verwendung von Wirecard-Lösungen in 
    etablierten SoftBank-Ökosystemen_ 
 
    Wirecard optimiert mit seinen Risiko- und 
    Betrugspräventionssystemen weltweit für 
    Händler deren Ausfallsraten und hilft ihnen, 
    ihre _Conversion Rate_ zu steigern. Aus den 
    Daten, die Wirecard durch die Vielzahl der 
    abgewickelten Transaktionen sowohl auf der 
    _Issuing_, als auch auf der _Acquiring_ Seite 
    generiert, können neue Datenmodelle gebaut 
    werden, die sowohl zur Verkaufssteigerung 
    verwendet werden können als auch ein 
    zielgerichteteres, individuelleres 
    Konsumentenmarketing zulassen. 
 
    Gerade die zahlreichen Ökosysteme der 
    SoftBank-Portfoliogesellschaften (d.h. 
    zentrale Produktplattformen, die Produkte und 
    Services bündeln, die aus Sicht eines Kunden 
    idealerweise zusammengefasst werden, um so ein 
    einheitliches Konsumerlebnis zu ermöglichen, 
    wie z.B. Alibaba Group und Uber) können von 
    diesen neuen Datenmodellen profitieren. 
    Gleichzeitig liefern die damit verbundenen 
    Transaktionen weiteres Datenmaterial, was 
    wiederum zu Optimierungszwecken eingesetzt 

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May 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Wirecard AG: Bekanntmachung der -11-

werden kann. 
 
    _(3) Quantifizierung des erwarteten 
    Gewinnpotentials_ 
 
    Auf dieser Basis hat der Vorstand aus der 
    Entwicklung gemeinsamer neuer Produkte und 
    Dienstleistungen ein Gewinnpotential über fünf 
    Jahre - unter Berücksichtigung eines Abschlags 
    für die Anlaufphase (_ramp-up_) einerseits und 
    ohne Berücksichtigung der zukünftigen 
    Gewinnaussichten nach Ablauf der fünf Jahre 
    (_Terminal Value_) andererseits - von EUR 64 
    Millionen ermittelt. Nach Abzinsung mit einem 
    Faktor von 8,5% p.a. ergibt sich somit ein 
    Wert von EUR 47 Millionen. Der _Terminal 
    Value_, also die zukünftigen Gewinnaussichten, 
    nach Ablauf der fünf Jahre ergab isoliert 
    einen zusätzlichen Wert von EUR 107 Millionen. 
 
    *4.1.3 Finanzierungsaspekte* 
 
    Wirecard plant die bei Ausgabe der 
    Wandelanleihe 2019/2024 erzielten Mittel in 
    Höhe von EUR 900 Millionen unter anderem dafür 
    zu nutzen, neue innovative Dienstleistungen im 
    Bereich digitaler Kreditgewährung und 
    Analytics (Analyse und Auswertung großer 
    Datenmengen aus verschiedene Datenquellen) 
    anzubieten. Geprüft wird auch die Rückzahlung 
    eines Teils der Erlöse an die Aktionäre im 
    Wege eines Aktienrückkaufprogramms. Darüber 
    hinaus könnte mit den Mitteln aus der 
    Wandelanleihe 2019/2014 die aktuelle 
    Verschuldung reduziert werden. 
4.2 *Geeignetheit und Erforderlichkeit des 
    Bezugsrechtsausschlusses* 
 
    Der Bezugsrechtsausschluss bei der Ausnutzung 
    der Ermächtigung zur Ausgabe der 
    Wandelschuldverschreibungen ist auch geeignet, 
    den oben dargelegten, im unternehmerischen 
    Interesse von Wirecard liegenden Zweck zu 
    erreichen. Die Ausgabe der 
    Wandelschuldverschreibungen und die damit 
    verbundene Möglichkeit für SoftBank, durch 
    Ausübung der Wandlungsrechten Aktien im Umfang 
    von rund 5,6% des derzeitigen Grundkapitals zu 
    den im Ermächtigungsbeschluss niederlegelegten 
    Konditionen zu erwerben, ist eine wesentliche 
    Voraussetzung für das Zustandekommen der 
    beabsichtigten strategischen Partnerschaft mit 
    SoftBank. Ohne die Ausgabe der Wandelanleihe 
    2019/2024 hätte SoftBank nicht als 
    strategischer Partner gewonnen werden können. 
 
    Der Bezugsrechtsausschluss bei der Ausnutzung 
    der erbetenen Ermächtigung ist auch 
    erforderlich, um diesen Zweck zu erreichen. 
    Der Vorstand hat mögliche Alternativen in 
    seinen Überlegungen berücksichtigt, diese 
    jedoch im Ergebnis verworfen, da sie als nicht 
    praktikabel angesehen wurden, um das 
    angestrebte Ziel zu erreichen. 
 
    * Nach Einschätzung des Vorstands bietet die 
      strategische Partnerschaft mit SoftBank 
      einzigartige Möglichkeiten, 
      Gewinnpotentiale für Wirecard zu 
      realisieren. Nach Einschätzung des 
      Vorstands gibt es derzeit keinen anderen 
      strategischen Partner, mit dem 
      vergleichbare Vorteile möglich wären. 
      Wirecard hat daher auch keine 
      vergleichbaren Gespräche mit anderen 
      potentiellen Partnern geführt. 
    * Die Ausgabe von 
      Wandelschuldverschreibungen mit 
      Bezugsrecht der Aktionäre wäre weniger 
      geeignet, das angestrebte Ziel zu 
      erreichen. Denn bei Einräumung eines 
      Bezugsrechts wäre nicht sichergestellt, 
      dass die derzeitig beteiligten Aktionäre 
      ihre Bezugsrechte in dem Umfang, der 
      erforderlich ist, um dem 
      SoftBank-Investitionsvehikel 
      Wandelschuldverschreibungen mit 
      Wandlungsrechten auf Wirecard-Aktien in 
      dem für das Eingehen der strategischen 
      Partnerschaft geforderten Umfang 
      zuzuteilen, nicht ausüben würden. 
    * Eine Ausgabe von 
      Wandelschuldverschreibungen unter 
      Bezugsrechtsausschluss mit 
      Wandlungspflicht für das 
      SoftBank-Investitionsvehikel bzw. einem 
      Recht von Wirecard, anstelle der 
      Rückzahlung der 
      Wandelschuldverschreibungen Aktien zu 
      liefern (Andienungsrecht) wurde von 
      SoftBank nicht akzeptiert und scheidet 
      deshalb ebenfalls aus. Zudem wäre auch die 
      Ausgabe eines solchen Instruments zwingend 
      mit einem entsprechenden 
      Bezugsrechtsausschluss verbunden; denn nur 
      durch den Ausschluss des Bezugsrechts der 
      Aktionäre kann sichergestellt werden, dass 
      das SoftBank-Investitionsvehikel bei 
      Ausnutzung der Ermächtigung Instrumente in 
      entsprechendem Umfang zeichnen kann. 
    * Auch eine unmittelbare Zeichnung von 
      Aktien durch SoftBank im Rahmen einer 
      Kapitalerhöhung statt der Ausgabe von 
      Wandelschuldverschreibungen mit 
      Wandlungsrechten wurde von SoftBank nicht 
      akzeptiert. Um die angestrebte 
      Beteiligungsquote zu erreichen, käme zudem 
      auch in diesem Fall nur eine 
      Kapitalerhöhung mit Ausschluss des 
      Bezugsrechts der Aktionäre in Betracht. 
    * Die Ausgabe von Instrumenten an SoftBank 
      ohne Wandlungsrechte in Wirecard-Aktien 
      wäre ebenfalls nicht geeignet, den mit der 
      Transaktion verfolgten Zweck zu erreichen, 
      da SoftBank als Gegenleistung für die 
      strategische Partnerschaft die mit den 
      Wandelschuldverschreibungen verbundene 
      Option zur Wandlung in eine 
      Eigenkapitalbeteiligung an Wirecard 
      fordert. 
 
    Zusammenfassend ist damit festzuhalten, dass 
    der Bezugsrechtsausschluss bei der Ausnutzung 
    der erbetenen Ermächtigung zur Ausgabe der 
    Wandelschuldverschreibungen auch erforderlich 
    ist, um den mit ihm verfolgten Zweck zu 
    erreichen. 
5. *Angemessenheit des Bezugsrechtsausschlusses 
   und Begründung des vorgeschlagenen 
   Ausgabebetrages* 
 
   Der Bezugsrechtsausschluss ist auch 
   angemessen, um den verfolgten im 
   Gesellschaftsinteresse liegenden Zweck zu 
   erreichen, und der Ausgabebetrag der 
   Wandelschuldverschreibungen ist nicht zu 
   Lasten der Wirecard-Aktionäre unangemessen 
   niedrig. 
5.1 *Angemessenheit des Ausgabebetrages der 
    Wandelanleihe 2019/2024* 
 
    Der Vorstand ist nach pflichtgemäßer 
    Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der 
    Ausgabebetrag der Wandelanleihe 2019/2024 unter 
    Berücksichtigung der erheblichen 
    wirtschaftlichen Vorteile aus der strategischen 
    Partnerschaft mit SoftBank nicht zu Lasten der 
    Wirecard-Aktionäre unangemessen niedrig ist. 
 
    *5.1.1 Isolierte Bewertung der Wandelanleihe 
    2019/2024* 
 
    Der nach anerkannten finanzwissenschaftlichen 
    Methoden ermittelte theoretische Marktwert der 
    Wandelschuldverschreibungen beträgt - isoliert 
    betrachtet, ohne Berücksichtigung der 
    wirtschaftlichen Vorteile aus der strategischen 
    Partnerschaft - derzeit ca. EUR 1,025-1,078 
    Milliarden. Dies wurde dem Vorstand durch ein 
    Gutachten einer renommierten europäischen 
    Investmentbank bestätigt. 
 
    Im Rahmen der Bewertung wurden die 
    Markt-Parameter zugrunde gelegt, die Banken und 
    Investoren für die Bewertung ähnlicher neu 
    ausgegebener Wandelschuldverschreibungen 
    verwenden würden, wie etwa Volatilität, 
    bonitätsabhängiger Zinsaufschlag (_credit 
    spread_) und Kosten der Aktienleihe (_share 
    lending cost_). Die Bewertung erfolgte unter 
    Verwendung des externen 
    Monis-Software-Bewertungsmodells. 
 
    * Die Bewertung bezieht sich auf den 
      Aktienpreis vor Bekanntgabe der 
      Transaktion. Dazu wurde der 
      volumengewichtete Durchschnittskurs vom 
      23. April 2019, dem Tag vor 
      Veröffentlichung der Transaktion 
      verwendet, der (nach Bloomberg) EUR 117,35 
      betrug. Der Bezugspunkt für den Börsenkurs 
      muss naturgemäß vor der Bekanntgabe 
      der Transaktion liegen, da 
      anschließend der Kurs der Aktie die 
      Transaktion bereits berücksichtigt. Der 
      Wandlungspreis liegt mit EUR 130,00 je 
      Wirecard-Aktie um ca. 11 % über dem 
      volumengewichteten Durchschnittskurs von 
      EUR 117,35 am 23. April 2019. 
    * Für den bonitätsabhängigen Zinsaufschlag 
      wurde - unter Berücksichtigung der 
      Zinsaufschläge bei vergleichbaren 
      Unternehmen - eine Bandbreite von 175 bis 
      250 Basispunkten zugrunde gelegt. 
    * Unter dem Gesichtspunkt des 
      Bewertungskriteriums Volatilität wurde 
      eine Bandbreite von 32,5-37,5 % 
      angenommen, die sich am oberen Ende der 
      Preisbildung für neu ausgegebene 
      Wandelschuldverschreibungen in Europa 
      bewegt, sowie ein Abschlag von 5 % für den 
      theoretischen Rückkaufswert (aktueller 
      Wert bei Bloomberg). 
 
    Daraus ergab sich eine isolierte 
    _ex-ante-_Bewertung der 
    Wandelschuldverschreibungen mit 113,9-119,8% 
    des Nennwerts, mithin in Höhe von EUR 
    1,025-1,078 Milliarden. 
 
    *5.1.2 Bewertung der wirtschaftlichen Vorteile 
    aus der strategischen Partnerschaft mit 
    SoftBank* 
 
    Der nach finanzwissenschaftlichen Methoden 
    ermittelte Marktwert ist jedoch für die 
    Bewertung der Wandelanleihe 2019/2024 nicht 
    alleine ausschlaggebend. Die Ausgabe der 
    Wandelanleihe 2019/2024 erfolgt nicht nur 
    primär als Finanzierungsinstrument, sondern 
    insbesondere auch mit dem Ziel, SoftBank (über 
    das SoftBank-Investitionsvehikel) den Erwerb 
    einer Eigenkapitalbeteiligung zu ermöglichen, 
    um dadurch die Voraussetzungen für die geplante 
    strategische Partnerschaft mit SoftBank zu 
    schaffen. Aus dieser Partnerschaft ergeben sich 
    für Wirecard erhebliche wirtschaftliche 
    Vorteile, die bei Bewertung der Transaktion 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

über den Ausgabebetrag hinaus berücksichtigt 
    werden müssen. Der Vorstand hat - wie 
    vorstehend unter 4.1 dargestellt - das 
    Gewinnpotential aus der strategischen 
    Partnerschaft mit der SoftBank-Gruppe, wie sie 
    in der verbindlichen Kooperationsvereinbarung 
    vereinbart werden soll, anhand konkreter 
    Geschäftsplanungen (_Business Cases_) 
    abgeschätzt und danach ein Volumen von EUR 209 
    Millionen bis 273 Millionen über fünf Jahre 
    (unter Berücksichtigung eines Abschlags für die 
    Anlaufphase (_Ramp-Up_) und ohne 
    Berücksichtigung zukünftiger Erträge nach 
    Ablauf der fünf Jahre (_Terminal Value_)) 
    ermittelt. 
 
    Nach Abzinsung mit einem Faktor von 8,5 % p.a. 
    (das entspricht den gewichteten 
    durchschnittlichen Kapitalkosten (_Weighted 
    Average Cost of Capital)_ nach dem Durchschnitt 
    von fünf repräsentativen Analystenreports) 
    ergibt sich ein Wert der strategischen 
    Zusammenarbeit in einer Bandbreite von EUR 152 
    Millionen bis EUR 199 Millionen. Der 
    zusätzliche _Terminal Value_ beträgt EUR 435 
    Millionen bis EUR 580 Millionen. 
 
    Der Wert verteilt sich auf die verschiedenen 
    Aspekte der geplanten Zusammenarbeit wie folgt: 
 
    i.   Zusammenarbeit mit SoftBank 
         Portfoliogesellschaften 
 
         Wert der strategischen Zusammenarbeit 
         nach Abzinsung EUR 69 bis 101 Millionen 
 
         _Terminal Value_ EUR 236 bis 341 
         Millionen 
    ii.  Ermöglichung des Marktzugangs in Japan 
         und Südkorea 
 
         Wert der strategischen Zusammenarbeit 
         nach Abzinsung EUR 36 bis 51 Millionen 
 
         _Terminal Value_ EUR 92 bis 132 
         Millionen 
    iii. Entwicklung gemeinsamer neuer Produkte 
         und Dienstleistungen 
 
         Wert der strategischen Zusammenarbeit 
         nach Abzinsung EUR 47 Millionen 
 
         _Terminal Value_ EUR 107 Millionen 
5.2 *Angemessene Berücksichtigung der Interessen 
    der Aktionäre* 
 
    Nach Auffassung des Vorstands werden die 
    Interessen der Aktionäre im Rahmen der Ausgabe 
    der Wandelschuldverschreibungen angemessen 
    berücksichtigt. Der Ausgabebetrag der 
    Wandelschuldverschreibungen ist in Anbetracht 
    der wirtschaftlichen Vorteile aus der 
    strategischen Partnerschaft angemessen und die 
    Verwässerung der relativen Beteiligung der 
    bestehenden Aktionäre ist auf ca. 5,6 % des 
    derzeitigen Grundkapitals begrenzt. 
 
    Die dargelegten Bewertungsüberlegungen zeigen, 
    dass Wirecard durch Erhalt des Ausgabebetrages 
    in Höhe von EUR 900 Millionen und die zu 
    erwartenden Geschäftschancen aus der 
    strategischen Partnerschaft mit SoftBank ein 
    wirtschaftlicher Gegenwert für die Ausgabe der 
    Wandelanleihe 2019/2024 zufließt, der 
    mindestens dem nach finanzwissenschaftlichen 
    Methoden ermittelten Marktwert der 
    Wandelschuldverschreibungen entspricht. Die 
    Ausgabe der Wandelanleihe 2019/2024 führt daher 
    auch im Falle der Ausübung des Wandlungsrechts 
    nicht zu einer wirtschaftlichen Verwässerung 
    der Aktionäre, sondern nur zu einer 
    Verwässerung ihrer relativen Beteiligung, die 
    zudem relativ gering ausfallen dürfte, da die 
    Anzahl der auszugebenden Aktien auf rund 5,6 % 
    des derzeitigen Grundkapitals begrenzt ist. 
 
    Auch die aktuelle Aktionärsstruktur (Stand: 6. 
    Mai 2019) dürfte sich durch Ausübung des 
    Wandlungsrechts nicht wesentlich verändern. Das 
    SoftBank-Investitionsvehikel, das die 
    Wandelschuldverschreibungen zeichnet, würde bei 
    der aktuellen Aktionärsstruktur hinter der MB 
    Beteiligungs GmbH, der Goldman Sachs Group und 
    Blackrock nur der viertgrößte Investor von 
    Wirecard sein, wobei es mit Artisan Partners 
    Asset Management, Jupiter Fund Management und 
    Citigroup mindestens drei weitere Investoren 
    gibt, deren Beteiligung zwar etwas geringer 
    ist, sich jedoch in einer ähnlichen 
    Größenordnung bewegt (vgl. dazu die 
    Ausführungen zur Aktionärsstruktur unter 
    vorstehend 3.2.c)). 
6. *Bedingtes Kapital 2019/I* 
 
   Zur Bedienung der Wandlungsrechte der Inhaber 
   der Wandelanleihe 2019/2024 soll ein neues 
   bedingtes Kapital in Höhe von EUR 
   8.000.000,00 bzw. 8.000.000 Aktien geschaffen 
   werden (das '*Bedingte Kapital 2019/I*'). 
 
   Die Wandelschuldverschreibungen der 
   Wandelanleihe 2019/2024 gewähren auf Basis 
   des Wandlungspreises von EUR 130,00 derzeit 
   Wandlungsrechte auf insgesamt maximal 
   6.923.076 Aktien. 
 
   Die Wandelanleihebedingungen sollen jedoch 
   marktübliche Verwässerungsschutzregelungen 
   enthalten, nach denen der Wandlungspreis der 
   Wandelschuldverschreibungen wertwahrend 
   angepasst werden kann, insbesondere wenn die 
   Gesellschaft bis zum Ablauf der 
   Wandlungsfrist unter Einräumung eines 
   Bezugsrechts an ihre Aktionäre das 
   Grundkapital erhöht oder weitere Wandel- bzw. 
   Optionsanleihen begibt oder garantiert und 
   den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen 
   hierbei kein Bezugsrecht in dem Umfang 
   eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung 
   des Wandlungsrechts zustehen würde, oder 
   andere Kapitalmaßnahmen oder andere 
   vergleichbare Ereignisse durchgeführt werden, 
   die zu einer wirtschaftlichen Minderung des 
   Werts der ausgegebenen Aktien führen können. 
 
   Um auch im Falle einer Anpassung des 
   Wandlungspreises aufgrund der 
   Verwässerungsschutzregelungen ausreichend 
   bedingtes Kapital zur Verfügung zu haben, 
   soll das Bedingte Kapital 2019/I in Höhe von 
   EUR 8.000.000,00 bzw. 8.000.000 Aktien 
   geschaffen werden. Das beinhaltet eine 
   Reserve von gut 15 % gegenüber der aktuell 
   erforderlichen Aktienzahl von 6.923.076 
   Aktien. 
 
   Das Bedingte Kapital 2019/I dient 
   ausschließlich der Gewährung von Aktien 
   an die Inhaber der Wandelanleihe 2019/2014. 
   Eine anderweitige Verwendung ist nicht 
   vorgesehen und dem Vorstand wird kein 
   zusätzlicher Spielraum für Verwendung von 
   Aktien aus dem Bedingten Kapital 2019/I 
   eingeräumt. 
7. *Fazit* 
 
   Der Vorstand hat zusammen mit dem 
   Aufsichtsrat entschieden, diese Transaktion 
   der Hauptversammlung zur Entscheidung 
   vorzulegen. Nach Abwägung aller Umstände ist 
   der Vorstand überzeugt, dass die Ausgabe der 
   Wandelanleihe 2019/2024 an das 
   SoftBank-Investitionsvehikel und die dadurch 
   ermöglichte strategische Partnerschaft mit 
   SoftBank eine einzigartige Chance für die 
   Weiterentwicklung von Wirecard und damit für 
   alle Aktionäre von Wirecard darstellt. 
 
*SELBSTVERPFLICHTUNG DES VORSTANDS ZU PUNKT 8 DER 
TAGESORDNUNG* 
 
Unter Punkt 8 der Tagesordnung wird der Hauptversammlung 
vorgeschlagen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis 
zu EUR 8.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 8.000.000 
neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu 
erhöhen ('*Bedingtes Kapital 2019*/I'). Die bedingte 
Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung 
von Aktien an die Inhaber der 
Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der der 
Hauptversammlung ebenfalls unter Tagesordnungspunkt 8 
zum Beschluss vorgeschlagenen Ermächtigung 
('*Ermächtigung 2019*') ausgegeben werden. Die Ausgabe 
der geplanten Wandelschuldverschreibungen ist verbunden 
mit Wandlungsrechten auf (bei Begebung) 6.923.076 Aktien 
der Gesellschaft, das entspricht rund 5,6 % des 
derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft. Die 
Differenz zu den vorgeschlagenen 8.000.000 Aktien dient 
lediglich dazu, auch im Falle einer Anpassung des 
Wandlungspreises aufgrund von 
Verwässerungsschutzregelungen in den Bedingungen der 
Wandelschuldverschreibungen ausreichend bedingtes 
Kapital zur Verfügung zu haben, um die Wandlungsrechte 
der Inhaber der Wandelschuldverschreibungen bedienen zu 
können. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die gemäß 
der Ermächtigung 2019 ausgebbaren 
Wandelschuldverschreibungen ist ausgeschlossen. 
 
Aktuell bestehen die folgenden weiteren Ermächtigungen 
des Vorstands zur Ausgabe von Aktien bzw. Instrumenten 
mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder 
Optionspflichten: 
 
* Gemäß der von der Hauptversammlung vom 
  16. Juni 2016 erteilten und bis zum 15. Juni 
  2021 befristeten Ermächtigung ist der Vorstand 
  ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
  Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, 
  Genussrechte und/oder 
  Gewinnschuldverschreibungen (bzw. 
  Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen 
  '*Schuldverschreibungen*') im Gesamtnennbetrag 
  von bis zu EUR 300.000.000,00 verbunden mit 
  Wandlungs-/Optionsrechten bzw. 
  Wandlungs-/Optionspflichten auf Aktien der 
  Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am 
  Grundkapital von bis zu EUR 12.356.558,00 
  (entsprechend 10 % des derzeitigen 
  Grundkapitals) auszugeben ('*Ermächtigung 
  2016*'); das Grundkapital der Gesellschaft ist 
  dafür um bis zu EUR 12.356.558,00 bedingt 
  erhöht (§ 4 Abs. 4 der Satzung, '*Bedingtes 
  Kapital 2016*'). Der Vorstand ist dabei auch 
  ermächtigt, in bestimmten, von der 
  Hauptversammlung vom 16. Juni 2016 
  festgelegten Fällen das Bezugsrecht der 
  Aktionäre auf die Schuldverschreibungen 
  auszuschließen. Gemäß dem Beschluss 
  der Hauptversammlung darf jede Ausgabe von 
  Schuldverschreibungen unter Ausschluss des 
  Bezugsrechts unter der Ermächtigung 2016 
  jedoch nur erfolgen, wenn der auf die Summe 
  der neuen Aktien, die aufgrund einer solchen 
  unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen 
  Schuldverschreibung auszugeben sind, 
  entfallende rechnerische Anteil am 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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