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DGAP-News: BHS tabletop Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2019
in Selb mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-05-10 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
BHS tabletop Aktiengesellschaft Selb ISIN-Nr. DE0006102007
Wertpapier-Kenn-Nr. 610200
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur 115. Ordentlichen
Hauptversammlung
der BHS tabletop AG am Mittwoch, den 26. Juni 2019
um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr)
im Porzellanikon Selb
Werner-Schürer-Platz 1, 95100 Selb
*Tagesordnungspunkte*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der BHS tabletop AG, des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und
des Konzernlageberichts (einschließlich
des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a
Absatz 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2018, des
Vorschlags für die Verwendung des
Bilanzgewinns und des Berichts des
Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 28. März 2019 gebilligt
und den Jahresabschluss der BHS tabletop AG
damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu
diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe
von EUR 1.183.146,38 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 1.160.352,00
Dividende von EUR 0,34 je
Aktie
Einstellung in andere EUR 22.794,38
Gewinnrücklagen
EUR 1.183.146,38
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers der Gesellschaft und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer der Gesellschaft und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 zu
bestellen.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 18 der Satzung
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts in Textform und in deutscher Sprache bei der Gesellschaft
angemeldet haben. Die Aktionäre haben neben der Anmeldung ihre Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in
Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut zu erbringen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 5. Juni 2019, 00:00 Uhr
Ortszeit (Nachweisstichtag), zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der
nachfolgenden Adresse bis spätestens Mittwoch, den 19. Juni 2019 zugegangen sein:
BHS tabletop AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Deutschland
Fax: +49 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter der vorstehend genannten
Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die
Gesellschaft Sorge zu tragen.
*Bedeutung des Nachweisstichtags*
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt
für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts nur als
Aktionär, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung.
Auch im Falle einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich; das heißt, Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben
keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für den Erwerb und den Hinzuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können das
Stimmrecht aus ihren Aktien durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende
Institut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der
Textform. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht, um dessen Verwendung wir
bitten, wird mit der Eintrittskarte übersandt. Das Formular kann auch auf der
Internetseite der Gesellschaft über den Link
https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung
und dort unter "Hauptversammlung" abgerufen werden. Wenn ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen
oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein Textformerfordernis nicht. Wir
weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institute
oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder
mehrere der weiteren Bevollmächtigten zurückweisen.
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann entweder am Tag der
Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle vorgewiesen oder der Gesellschaft an
nachstehende Adresse, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse übermittelt werden:
BHS tabletop AG
Hauptversammlung
Ludwigsmühle 1
95100 Selb
Deutschland
Fax: +49 9287 73-1114
E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, einen Mitarbeiter der
Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Der Stimmrechtsvertreter oder
ein von ihm bestellter Vertreter darf das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich
erteilter Weisungen ausüben. Vollmacht und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter
müssen schriftlich übermittelt werden. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie zusammen
mit der Eintrittskarte und können ferner auf der Internetseite der Gesellschaft über
den Link
https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung
und dort unter "Hauptversammlung" abgerufen werden. Die ausgefüllten Vollmachts- und
Weisungsvordrucke müssen bis einschließlich Montag, den 24. Juni 2019 der
Gesellschaft unter folgender Adresse zugegangen sein:
BHS tabletop AG
Hauptversammlung
Ludwigsmühle 1
95100 Selb
Deutschland
Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 8.724.684,66 und ist in 3.412.800
nennwertlose Inhaberstückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 3.412.800.
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG*
a) *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder
den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
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May 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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