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Dow Jones News
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DGAP-HV: BHS tabletop Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2019 in Selb mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: BHS tabletop Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2019 
in Selb mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-10 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
BHS tabletop Aktiengesellschaft Selb ISIN-Nr. DE0006102007 
Wertpapier-Kenn-Nr. 610200 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur 115. Ordentlichen 
Hauptversammlung 
der BHS tabletop AG am Mittwoch, den 26. Juni 2019 
um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr) 
im Porzellanikon Selb 
Werner-Schürer-Platz 1, 95100 Selb 
 
*Tagesordnungspunkte* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der BHS tabletop AG, des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und 
   des Konzernlageberichts (einschließlich 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
   den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a 
   Absatz 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2018, des 
   Vorschlags für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns und des Berichts des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 28. März 2019 gebilligt 
   und den Jahresabschluss der BHS tabletop AG 
   damit festgestellt. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu 
   diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe 
   von EUR 1.183.146,38 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          EUR 1.160.352,00 
   Dividende von EUR 0,34 je 
   Aktie 
   Einstellung in andere       EUR 22.794,38 
   Gewinnrücklagen 
                               EUR 1.183.146,38 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers der Gesellschaft und des 
   Konzerns für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer der Gesellschaft und des 
   Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 zu 
   bestellen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 18 der Satzung 
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts in Textform und in deutscher Sprache bei der Gesellschaft 
angemeldet haben. Die Aktionäre haben neben der Anmeldung ihre Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in 
Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
Institut zu erbringen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 5. Juni 2019, 00:00 Uhr 
Ortszeit (Nachweisstichtag), zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der 
nachfolgenden Adresse bis spätestens Mittwoch, den 19. Juni 2019 zugegangen sein: 
 
 BHS tabletop AG 
 c/o Deutsche Bank AG 
 Securities Production 
 General Meetings 
 Postfach 20 01 07 
 60605 Frankfurt am Main 
 Deutschland 
 Fax: +49 69 12012-86045 
 E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter der vorstehend genannten 
Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die 
Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts nur als 
Aktionär, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. 
Auch im Falle einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes 
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich; das heißt, Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben 
keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für den Erwerb und den Hinzuerwerb von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können das 
Stimmrecht aus ihren Aktien durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende 
Institut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. 
Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der 
Textform. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht, um dessen Verwendung wir 
bitten, wird mit der Eintrittskarte übersandt. Das Formular kann auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft über den Link 
 
https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung 
 
und dort unter "Hauptversammlung" abgerufen werden. Wenn ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen 
oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein Textformerfordernis nicht. Wir 
weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institute 
oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie 
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder 
mehrere der weiteren Bevollmächtigten zurückweisen. 
 
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann entweder am Tag der 
Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle vorgewiesen oder der Gesellschaft an 
nachstehende Adresse, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
 BHS tabletop AG 
 Hauptversammlung 
 Ludwigsmühle 1 
 95100 Selb 
 Deutschland 
 Fax: +49 9287 73-1114 
 E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de 
 
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, einen Mitarbeiter der 
Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Der Stimmrechtsvertreter oder 
ein von ihm bestellter Vertreter darf das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich 
erteilter Weisungen ausüben. Vollmacht und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter 
müssen schriftlich übermittelt werden. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie zusammen 
mit der Eintrittskarte und können ferner auf der Internetseite der Gesellschaft über 
den Link 
 
https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung 
 
und dort unter "Hauptversammlung" abgerufen werden. Die ausgefüllten Vollmachts- und 
Weisungsvordrucke müssen bis einschließlich Montag, den 24. Juni 2019 der 
Gesellschaft unter folgender Adresse zugegangen sein: 
 
 BHS tabletop AG 
 Hauptversammlung 
 Ludwigsmühle 1 
 95100 Selb 
 Deutschland 
 
Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 8.724.684,66 und ist in 3.412.800 
nennwertlose Inhaberstückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 3.412.800. 
 
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG* 
 
a) *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder 
   den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
   neuen Gegenstand muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die 
   Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind. 
   Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich (ersatzweise auch in 
   elektronischer Form gemäß § 126a BGB) mindestens 30 Tage vor der 
   Versammlung, also bis zum Sonntag, den 26. Mai 2019, 24:00 Uhr Ortszeit, unter 
   folgender Adresse bzw. E-Mail-Adresse zugehen: 
 
    BHS tabletop AG 
    Hauptversammlung 
    Ludwigsmühle 1 
    95100 Selb 
    Deutschland 
    per E-Mail: 
    hauptversammlung@bhs-tabletop.de 
b) *Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 
   127 AktG* 
 
   Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag mit 
   Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem 
   bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge zur 
   Hauptversammlung, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung 
   und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung der Gesellschaft, werden 
   gemäß § 126 Absatz 1 AktG im Internet über den Link 
 
   https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptvers 
   ammlung 
 
   und dort unter "Hauptversammlung" zugänglich gemacht. Voraussetzung für die 
   Zugänglichmachung ist, dass die Anträge mit dem Nachweis der 
   Aktionärseigenschaft spätestens bis Dienstag, den 11. Juni 2019, 24:00 Uhr 
   Ortszeit, bei der unter a) genannten Adresse bzw. E-Mail-Adresse eingehen. Die 
   Gegenanträge können bis zu diesem Zeitpunkt auch per Telefax *(nur: +49 9287 
   73-1114)* übermittelt werden. 
 
   Ein Gegenantrag und dessen Begründung braucht gemäß § 126 Absatz 2 AktG 
   von der Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht über die 
   Internetseite zugänglich gemacht werden. 
 
   Gegenanträge sind, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht 
   übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann gestellt, wenn sie 
   dort ausdrücklich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während 
   der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu 
   stellen, ohne dass diese zuvor der Gesellschaft fristgerecht übermittelt 
   wurden, bleibt unberührt. 
 
   Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zu der 
   unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen Wahl des Abschlussprüfers der 
   Gesellschaft und des Konzerns zu machen. Wahlvorschläge zu Tagesordnungspunkt 
   5 werden gemäß §§ 127, 126 Absatz 1 AktG im Internet über den Link 
 
   https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptvers 
   ammlung 
 
   und dort unter "Hauptversammlung" zugänglich gemacht. Voraussetzung für die 
   Zugänglichmachung ist, dass die Vorschläge mit dem Nachweis der 
   Aktionärseigenschaft spätestens bis Dienstag, den 11. Juni 2019, 24:00 Uhr 
   Ortszeit, bei der unter a) genannten Adresse bzw. E-Mail-Adresse eingehen. Die 
   Wahlvorschläge können bis zu diesem Zeitpunkt auch per Telefax *(nur: +49 9287 
   73-1114) *übermittelt werden. Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu 
   werden. 
 
   Wahlvorschläge sind, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht 
   übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann gestellt, wenn sie 
   dort ausdrücklich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während 
   der Hauptversammlung Wahlvorschläge zu Tagesordnungspunkt 5 zu stellen, ohne 
   dass diese zuvor der Gesellschaft fristgerecht übermittelt wurden, bleibt 
   unberührt. 
 
   Ein Wahlvorschlag braucht gemäß §§ 127, 126 Absatz 2 AktG von der 
   Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht über die Internetseite 
   zugänglich gemacht werden. 
 
   Wahlvorschläge von Aktionären zu der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen 
   Wahl werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den Wohnort und den 
   ausgeübten Beruf der vorgeschlagenen Person, bei juristischen Personen die 
   Firma und den Sitz, enthalten. 
c) *Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG* 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
   über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, 
   soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich sind. Die Auskunftspflicht erstreckt sich gemäß § 131 Absatz 
   1 und 4 AktG auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und 
   der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
   Der Vorstand darf die Auskunft unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 AktG 
   aufgeführten Voraussetzungen verweigern. 
 
   Gemäß § 19 Absatz 3 der Satzung ist der Leiter der Hauptversammlung 
   ermächtigt, in der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht des Aktionärs 
   zeitlich angemessen zu beschränken; er ist insbesondere ermächtigt, das Frage- 
   und Rederecht für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für einzelne 
   Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zeitlich angemessen zu 
   beschränken. 
 
*Hinweis auf Internetseite* 
 
Die Einladung zur Hauptversammlung, die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen 
und die gemäß § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere 
Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung können im Internet über den Link 
 
https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung 
 
und dort unter "Hauptversammlung" eingesehen werden. 
 
*Datenschutzhinweise für Aktionäre der BHS tabletop AG* 
 
Die BHS tabletop AG legt großen Wert auf Datenschutz und die Wahrung der 
Privatsphäre. Im Zusammenhang mit der Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 
erhebt und verarbeitet die BHS tabletop AG personenbezogene Daten ihrer Aktionäre 
und/oder deren Bevollmächtigte. Die diesbezüglichen Datenschutzhinweise können im 
Internet über den Link 
 
https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung 
 
und dort unter 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Daneben haben Sie die Möglichkeit, 
die Datenschutzhinweise auch bei der Gesellschaft unter folgender Adresse bzw. 
E-Mail-Adresse anzufordern: 
 
 BHS tabletop AG 
 Hauptversammlung 
 Ludwigsmühle 1 
 95100 Selb 
 Deutschland 
 per E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de 
 
Selb, im Mai 2019 
 
*BHS tabletop AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-05-10 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate 
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: BHS tabletop Aktiengesellschaft 
             Ludwigsmühle 1 
             95100 Selb 
             Deutschland 
Telefon:     +49 9287 73-0 
Fax:         +49 9287 73-1114 
E-Mail:      kontakt@bhs-tabletop.de 
Internet:    https://www.bhs-tabletop.de/de 
ISIN:        DE0006102007 
WKN:         610200 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
809967 2019-05-10 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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