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DGAP-News: home24 SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung home24 SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-05-10 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. home24 SE Berlin ISIN DE000A14KEB5 WKN A14KEB Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am *Mittwoch, den 19. Juni 2019* um 10:00 Uhr (MESZ) im Tagungszentrum Neue Mälzerei, Friedenstr. 91, 10249 Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019 eingeladen. I. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß der §§ 289a Absatz 1, 289f Absatz 1 und 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom Vorstand beziehungsweise - im Falle des Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, Fragen zu den Vorlagen zu stellen. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Büro Berlin, Friedrichstraße 140, 10117 Berlin, a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019; b) für den Fall einer prüferischen Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 115 Absatz 5, 117 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht; sowie c) für den Fall einer prüferischen Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Absatz 7 Wertpapierhandelsgesetz) für das erste und/oder dritte Quartal des Geschäftsjahres 2019 und/oder für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2020 zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht zu bestellen. 5. *Beschlussfassung über die Verringerung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder und über die entsprechende Änderung von § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft* Gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern. Herr Christian Senitz hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf des 28. Januar 2019 niedergelegt. Herr Alexander Samwer kandidiert nach Ablauf seiner Amtszeit nicht erneut als Aufsichtsratsmitglied. Es ist nicht beabsichtigt, die Sitze im Aufsichtsrat neu zu besetzen. Stattdessen soll die Zahl der Aufsichtsratssitze von sechs auf vier verringert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen: § 9 Absatz 1 der Satzung wird geändert und lautet nunmehr wie folgt: '_Der Aufsichtsrat besteht aus vier (4) Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden_.' 6. *Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats* Nach Artikel 40 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (die '*SE-VO*') in Verbindung mit § 17 des SE-Ausführungsgesetzes und § 9 Absatz 1 der derzeit noch gültigen Fassung der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahlen durchgeführt. Die Amtszeit aller derzeit in den Aufsichtsrat bestellten Mitglieder endet mit der Beendigung der Hauptversammlung am 19. Juni 2019. Unter Berücksichtigung der unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Satzungsänderung schlägt der Aufsichtsrat vor, die folgenden Personen als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen: a) Herrn Lothar Lanz, Mitglied der Aufsichtsräte der BAUWERT Aktiengesellschaft, Dermapharm Holding SE und TAG Immobilien AG, wohnhaft in München; im Falle seiner Wiederwahl soll Herr Lanz als Kandidat für den Vorsitz des Aufsichtsrats vorgeschlagen werden; b) Herrn Magnus Agervald, Interim Chief Executive Officer der Webhallen AB, wohnhaft in Stockholm, Schweden; c) Herrn Franco Danesi, Investment Director der Kinnevik Capital Ltd. Co., wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich; sowie d) Frau Verena Mohaupt, Partnerin und Prokuristin der Findos Investor GmbH, wohnhaft in München. Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 19. Juni 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG verfügt insbesondere Frau Verena Mohaupt. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats zu diesem Tagesordnungspunkt 6 berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und tragen damit zugleich der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium Rechnung. Damit wird auch das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung erarbeitete Diversitätskonzept umgesetzt. Die vom Aufsichtsrat beschlossenen aktuellen Ziele und das Kompetenzprofil sind einschließlich des Stands der Umsetzung im Corporate Governance Bericht zum Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht. Im Corporate Governance Bericht zum Geschäftsjahr 2018 ist zudem das Diversitätskonzept veröffentlicht. Der Corporate Governance Bericht wird der Hauptversammlung zugänglich gemacht und ist zudem als Teil des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2018 bereits vor der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4300/veroeffentlichu ngen.html zugänglich. Der Aufsichtsrat hat sich bei sämtlichen Kandidaten vergewissert, dass sie den für die Tätigkeit im Aufsichtsrat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Weitere Angaben zu den zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere Lebensläufe der Kandidaten, die Angaben zu anderen Mandaten im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 Aktiengesetz sowie zu Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex, finden sich im Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer II.1. 7. Beschlussfassung über die Anpassung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017 und 24. Mai 2018, zur Ausgabe von Performance Shares als virtuelle Aktienoptionen sowie zur Lieferung von Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von Bezugsrechten aus Performance Shares an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen (Long Term Incentive Plan 2019 ('LTIP 2019')) sowie über die Anpassung des Bedingten Kapitals 2017 zur Bedienung von Bezugsrechten aus Performance Shares, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 ausgegeben wurden, sowie zur
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