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DGAP-News: home24 SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
home24 SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2019 in Berlin mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-05-10 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
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home24 SE Berlin ISIN DE000A14KEB5
WKN A14KEB Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 Die Aktionäre unserer
Gesellschaft werden hiermit zu der am *Mittwoch, den 19. Juni 2019*
um 10:00 Uhr (MESZ) im Tagungszentrum Neue Mälzerei, Friedenstr. 91, 10249 Berlin
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019 eingeladen.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten
Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß der §§ 289a Absatz 1, 289f
Absatz 1 und 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine
Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist
deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die genannten Unterlagen
sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom
Vorstand beziehungsweise - im Falle des Berichts des Aufsichtsrats - vom
Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts
haben die Aktionäre die Gelegenheit, Fragen zu den Vorlagen zu stellen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für
eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die
Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Büro Berlin,
Friedrichstraße 140, 10117 Berlin,
a) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019;
b) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts (§§ 115 Absatz
5, 117 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz) für
das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs
2019 zum Prüfer für eine solche
prüferische Durchsicht; sowie
c) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen (§ 115 Absatz 7
Wertpapierhandelsgesetz) für das erste
und/oder dritte Quartal des
Geschäftsjahres 2019 und/oder für das
erste Quartal des Geschäftsjahres 2020
zum Prüfer für eine solche prüferische
Durchsicht
zu bestellen.
5. *Beschlussfassung über die Verringerung der Anzahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats auf vier Mitglieder und über die entsprechende Änderung von
§ 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft*
Gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat
der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern.
Herr Christian Senitz hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf des
28. Januar 2019 niedergelegt. Herr Alexander Samwer kandidiert nach Ablauf
seiner Amtszeit nicht erneut als Aufsichtsratsmitglied. Es ist nicht
beabsichtigt, die Sitze im Aufsichtsrat neu zu besetzen. Stattdessen soll die
Zahl der Aufsichtsratssitze von sechs auf vier verringert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderung zu
beschließen:
§ 9 Absatz 1 der Satzung wird geändert und
lautet nunmehr wie folgt:
'_Der Aufsichtsrat besteht aus vier (4)
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung
gewählt werden_.'
6. *Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats*
Nach Artikel 40 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom
8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (die
'*SE-VO*') in Verbindung mit § 17 des SE-Ausführungsgesetzes und § 9 Absatz 1
der derzeit noch gültigen Fassung der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat der
Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu
wählen sind. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die
Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahlen durchgeführt.
Die Amtszeit aller derzeit in den Aufsichtsrat bestellten Mitglieder endet mit
der Beendigung der Hauptversammlung am 19. Juni 2019. Unter Berücksichtigung
der unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Satzungsänderung schlägt der
Aufsichtsrat vor, die folgenden Personen als Aufsichtsratsmitglieder zu
wählen:
a) Herrn Lothar Lanz, Mitglied der
Aufsichtsräte der BAUWERT
Aktiengesellschaft, Dermapharm Holding SE
und TAG Immobilien AG, wohnhaft in
München; im Falle seiner Wiederwahl soll
Herr Lanz als Kandidat für den Vorsitz
des Aufsichtsrats vorgeschlagen werden;
b) Herrn Magnus Agervald, Interim Chief
Executive Officer der Webhallen AB,
wohnhaft in Stockholm, Schweden;
c) Herrn Franco Danesi, Investment Director
der Kinnevik Capital Ltd. Co., wohnhaft
in London, Vereinigtes Königreich; sowie
d) Frau Verena Mohaupt, Partnerin und
Prokuristin der Findos Investor GmbH,
wohnhaft in München.
Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung
am 19. Juni 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
beschließt.
Über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung
im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG verfügt insbesondere Frau Verena Mohaupt.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats zu diesem Tagesordnungspunkt 6
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen
Ziele und tragen damit zugleich der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat
erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium Rechnung. Damit wird auch
das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung erarbeitete Diversitätskonzept
umgesetzt. Die vom Aufsichtsrat beschlossenen aktuellen Ziele und das
Kompetenzprofil sind einschließlich des Stands der Umsetzung im Corporate
Governance Bericht zum Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht. Im Corporate
Governance Bericht zum Geschäftsjahr 2018 ist zudem das Diversitätskonzept
veröffentlicht. Der Corporate Governance Bericht wird der Hauptversammlung
zugänglich gemacht und ist zudem als Teil des Geschäftsberichts für das
Geschäftsjahr 2018 bereits vor der Einberufung der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4300/veroeffentlichu
ngen.html
zugänglich.
Der Aufsichtsrat hat sich bei sämtlichen Kandidaten vergewissert, dass sie den
für die Tätigkeit im Aufsichtsrat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen
können.
Weitere Angaben zu den zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen
Kandidaten, insbesondere Lebensläufe der Kandidaten, die Angaben zu anderen
Mandaten im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 Aktiengesetz sowie zu Ziffer 5.4.1
Absatz 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex, finden sich im
Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer II.1.
7. Beschlussfassung über die Anpassung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom
10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28.
Juli 2017 und 24. Mai 2018, zur Ausgabe von Performance Shares als virtuelle
Aktienoptionen sowie zur Lieferung von Aktien der Gesellschaft zur Bedienung
von Bezugsrechten aus Performance Shares an Mitglieder des Vorstands und
Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft
verbundenen Unternehmen (Long Term Incentive Plan 2019 ('LTIP 2019')) sowie
über die Anpassung des Bedingten Kapitals 2017 zur Bedienung von Bezugsrechten
aus Performance Shares, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom
10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28.
Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 ausgegeben wurden, sowie zur
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