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DGAP-HV: home24 SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: home24 SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
home24 SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2019 in Berlin mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-10 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
home24 SE Berlin ISIN DE000A14KEB5 
WKN A14KEB Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 Die Aktionäre unserer 
Gesellschaft werden hiermit zu der am *Mittwoch, den 19. Juni 2019* 
um 10:00 Uhr (MESZ) im Tagungszentrum Neue Mälzerei, Friedenstr. 91, 10249 Berlin 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019 eingeladen. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß der §§ 289a Absatz 1, 289f 
   Absatz 1 und 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist 
   deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die genannten Unterlagen 
   sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom 
   Vorstand beziehungsweise - im Falle des Berichts des Aufsichtsrats - vom 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts 
   haben die Aktionäre die Gelegenheit, Fragen zu den Vorlagen zu stellen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für 
   eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
   Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die 
   Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Büro Berlin, 
   Friedrichstraße 140, 10117 Berlin, 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2019; 
   b) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts (§§ 115 Absatz 
      5, 117 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz) für 
      das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 
      2019 zum Prüfer für eine solche 
      prüferische Durchsicht; sowie 
   c) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen (§ 115 Absatz 7 
      Wertpapierhandelsgesetz) für das erste 
      und/oder dritte Quartal des 
      Geschäftsjahres 2019 und/oder für das 
      erste Quartal des Geschäftsjahres 2020 
      zum Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht 
 
   zu bestellen. 
5. *Beschlussfassung über die Verringerung der Anzahl der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats auf vier Mitglieder und über die entsprechende Änderung von 
   § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft* 
 
   Gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat 
   der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern. 
 
   Herr Christian Senitz hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf des 
   28. Januar 2019 niedergelegt. Herr Alexander Samwer kandidiert nach Ablauf 
   seiner Amtszeit nicht erneut als Aufsichtsratsmitglied. Es ist nicht 
   beabsichtigt, die Sitze im Aufsichtsrat neu zu besetzen. Stattdessen soll die 
   Zahl der Aufsichtsratssitze von sechs auf vier verringert werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderung zu 
   beschließen: 
 
    § 9 Absatz 1 der Satzung wird geändert und 
    lautet nunmehr wie folgt: 
    '_Der Aufsichtsrat besteht aus vier (4) 
    Mitgliedern, die von der Hauptversammlung 
    gewählt werden_.' 
6. *Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Nach Artikel 40 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 
   8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (die 
   '*SE-VO*') in Verbindung mit § 17 des SE-Ausführungsgesetzes und § 9 Absatz 1 
   der derzeit noch gültigen Fassung der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu 
   wählen sind. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die 
   Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahlen durchgeführt. 
 
   Die Amtszeit aller derzeit in den Aufsichtsrat bestellten Mitglieder endet mit 
   der Beendigung der Hauptversammlung am 19. Juni 2019. Unter Berücksichtigung 
   der unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Satzungsänderung schlägt der 
   Aufsichtsrat vor, die folgenden Personen als Aufsichtsratsmitglieder zu 
   wählen: 
 
   a) Herrn Lothar Lanz, Mitglied der 
      Aufsichtsräte der BAUWERT 
      Aktiengesellschaft, Dermapharm Holding SE 
      und TAG Immobilien AG, wohnhaft in 
      München; im Falle seiner Wiederwahl soll 
      Herr Lanz als Kandidat für den Vorsitz 
      des Aufsichtsrats vorgeschlagen werden; 
   b) Herrn Magnus Agervald, Interim Chief 
      Executive Officer der Webhallen AB, 
      wohnhaft in Stockholm, Schweden; 
   c) Herrn Franco Danesi, Investment Director 
      der Kinnevik Capital Ltd. Co., wohnhaft 
      in London, Vereinigtes Königreich; sowie 
   d) Frau Verena Mohaupt, Partnerin und 
      Prokuristin der Findos Investor GmbH, 
      wohnhaft in München. 
 
   Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
   am 19. Juni 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 
   beschließt. 
 
   Über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung 
   im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG verfügt insbesondere Frau Verena Mohaupt. 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats zu diesem Tagesordnungspunkt 6 
   berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen 
   Ziele und tragen damit zugleich der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
   erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium Rechnung. Damit wird auch 
   das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung erarbeitete Diversitätskonzept 
   umgesetzt. Die vom Aufsichtsrat beschlossenen aktuellen Ziele und das 
   Kompetenzprofil sind einschließlich des Stands der Umsetzung im Corporate 
   Governance Bericht zum Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht. Im Corporate 
   Governance Bericht zum Geschäftsjahr 2018 ist zudem das Diversitätskonzept 
   veröffentlicht. Der Corporate Governance Bericht wird der Hauptversammlung 
   zugänglich gemacht und ist zudem als Teil des Geschäftsberichts für das 
   Geschäftsjahr 2018 bereits vor der Einberufung der Hauptversammlung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4300/veroeffentlichu 
   ngen.html 
 
   zugänglich. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei sämtlichen Kandidaten vergewissert, dass sie den 
   für die Tätigkeit im Aufsichtsrat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen 
   können. 
 
   Weitere Angaben zu den zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen 
   Kandidaten, insbesondere Lebensläufe der Kandidaten, die Angaben zu anderen 
   Mandaten im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 Aktiengesetz sowie zu Ziffer 5.4.1 
   Absatz 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex, finden sich im 
   Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer II.1. 
7. Beschlussfassung über die Anpassung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 
   10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. 
   Juli 2017 und 24. Mai 2018, zur Ausgabe von Performance Shares als virtuelle 
   Aktienoptionen sowie zur Lieferung von Aktien der Gesellschaft zur Bedienung 
   von Bezugsrechten aus Performance Shares an Mitglieder des Vorstands und 
   Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft 
   verbundenen Unternehmen (Long Term Incentive Plan 2019 ('LTIP 2019')) sowie 
   über die Anpassung des Bedingten Kapitals 2017 zur Bedienung von Bezugsrechten 
   aus Performance Shares, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 
   10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. 
   Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 ausgegeben wurden, sowie zur 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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