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DGAP-HV: home24 SE: Bekanntmachung der -8-

DJ DGAP-HV: home24 SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: home24 SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
home24 SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2019 in Berlin mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-10 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
home24 SE Berlin ISIN DE000A14KEB5 
WKN A14KEB Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 Die Aktionäre unserer 
Gesellschaft werden hiermit zu der am *Mittwoch, den 19. Juni 2019* 
um 10:00 Uhr (MESZ) im Tagungszentrum Neue Mälzerei, Friedenstr. 91, 10249 Berlin 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019 eingeladen. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß der §§ 289a Absatz 1, 289f 
   Absatz 1 und 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist 
   deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die genannten Unterlagen 
   sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom 
   Vorstand beziehungsweise - im Falle des Berichts des Aufsichtsrats - vom 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts 
   haben die Aktionäre die Gelegenheit, Fragen zu den Vorlagen zu stellen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für 
   eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
   Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die 
   Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Büro Berlin, 
   Friedrichstraße 140, 10117 Berlin, 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2019; 
   b) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts (§§ 115 Absatz 
      5, 117 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz) für 
      das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 
      2019 zum Prüfer für eine solche 
      prüferische Durchsicht; sowie 
   c) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen (§ 115 Absatz 7 
      Wertpapierhandelsgesetz) für das erste 
      und/oder dritte Quartal des 
      Geschäftsjahres 2019 und/oder für das 
      erste Quartal des Geschäftsjahres 2020 
      zum Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht 
 
   zu bestellen. 
5. *Beschlussfassung über die Verringerung der Anzahl der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats auf vier Mitglieder und über die entsprechende Änderung von 
   § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft* 
 
   Gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat 
   der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern. 
 
   Herr Christian Senitz hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf des 
   28. Januar 2019 niedergelegt. Herr Alexander Samwer kandidiert nach Ablauf 
   seiner Amtszeit nicht erneut als Aufsichtsratsmitglied. Es ist nicht 
   beabsichtigt, die Sitze im Aufsichtsrat neu zu besetzen. Stattdessen soll die 
   Zahl der Aufsichtsratssitze von sechs auf vier verringert werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderung zu 
   beschließen: 
 
    § 9 Absatz 1 der Satzung wird geändert und 
    lautet nunmehr wie folgt: 
    '_Der Aufsichtsrat besteht aus vier (4) 
    Mitgliedern, die von der Hauptversammlung 
    gewählt werden_.' 
6. *Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Nach Artikel 40 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 
   8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (die 
   '*SE-VO*') in Verbindung mit § 17 des SE-Ausführungsgesetzes und § 9 Absatz 1 
   der derzeit noch gültigen Fassung der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu 
   wählen sind. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die 
   Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahlen durchgeführt. 
 
   Die Amtszeit aller derzeit in den Aufsichtsrat bestellten Mitglieder endet mit 
   der Beendigung der Hauptversammlung am 19. Juni 2019. Unter Berücksichtigung 
   der unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Satzungsänderung schlägt der 
   Aufsichtsrat vor, die folgenden Personen als Aufsichtsratsmitglieder zu 
   wählen: 
 
   a) Herrn Lothar Lanz, Mitglied der 
      Aufsichtsräte der BAUWERT 
      Aktiengesellschaft, Dermapharm Holding SE 
      und TAG Immobilien AG, wohnhaft in 
      München; im Falle seiner Wiederwahl soll 
      Herr Lanz als Kandidat für den Vorsitz 
      des Aufsichtsrats vorgeschlagen werden; 
   b) Herrn Magnus Agervald, Interim Chief 
      Executive Officer der Webhallen AB, 
      wohnhaft in Stockholm, Schweden; 
   c) Herrn Franco Danesi, Investment Director 
      der Kinnevik Capital Ltd. Co., wohnhaft 
      in London, Vereinigtes Königreich; sowie 
   d) Frau Verena Mohaupt, Partnerin und 
      Prokuristin der Findos Investor GmbH, 
      wohnhaft in München. 
 
   Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
   am 19. Juni 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 
   beschließt. 
 
   Über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung 
   im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG verfügt insbesondere Frau Verena Mohaupt. 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats zu diesem Tagesordnungspunkt 6 
   berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen 
   Ziele und tragen damit zugleich der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
   erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium Rechnung. Damit wird auch 
   das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung erarbeitete Diversitätskonzept 
   umgesetzt. Die vom Aufsichtsrat beschlossenen aktuellen Ziele und das 
   Kompetenzprofil sind einschließlich des Stands der Umsetzung im Corporate 
   Governance Bericht zum Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht. Im Corporate 
   Governance Bericht zum Geschäftsjahr 2018 ist zudem das Diversitätskonzept 
   veröffentlicht. Der Corporate Governance Bericht wird der Hauptversammlung 
   zugänglich gemacht und ist zudem als Teil des Geschäftsberichts für das 
   Geschäftsjahr 2018 bereits vor der Einberufung der Hauptversammlung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4300/veroeffentlichu 
   ngen.html 
 
   zugänglich. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei sämtlichen Kandidaten vergewissert, dass sie den 
   für die Tätigkeit im Aufsichtsrat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen 
   können. 
 
   Weitere Angaben zu den zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen 
   Kandidaten, insbesondere Lebensläufe der Kandidaten, die Angaben zu anderen 
   Mandaten im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 Aktiengesetz sowie zu Ziffer 5.4.1 
   Absatz 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex, finden sich im 
   Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer II.1. 
7. Beschlussfassung über die Anpassung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 
   10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. 
   Juli 2017 und 24. Mai 2018, zur Ausgabe von Performance Shares als virtuelle 
   Aktienoptionen sowie zur Lieferung von Aktien der Gesellschaft zur Bedienung 
   von Bezugsrechten aus Performance Shares an Mitglieder des Vorstands und 
   Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft 
   verbundenen Unternehmen (Long Term Incentive Plan 2019 ('LTIP 2019')) sowie 
   über die Anpassung des Bedingten Kapitals 2017 zur Bedienung von Bezugsrechten 
   aus Performance Shares, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 
   10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. 
   Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 ausgegeben wurden, sowie zur 

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May 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: home24 SE: Bekanntmachung der -2-

entsprechenden Änderung von § 4 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft 
 
   Die Gesellschaft hat im März 2017 einen Long Term Incentive Plan 2017 ('*LTIP 
   2017*') geschaffen, um Mitgliedern des Vorstands sowie Arbeitnehmern der 
   Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen virtuelle Aktienoptionen 
   (sogenannte '*Performance Shares*') einräumen zu können, aus denen sich 
   Bezugsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft ergeben, welche die Gesellschaft 
   jedoch wahlweise mit eigenen Aktien oder Barzahlungen bedienen kann. Die 
   Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10 März 2017, geändert durch die 
   Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017 und 24. Mai 2018, hat dem 
   LTIP 2017 und der Bedienung der sich daraus ergebenden Bezugsrechte mit neuen 
   Aktien der Gesellschaft zugestimmt und ein entsprechendes Bedingtes Kapital 
   2017 geschaffen. 
 
   Um den veränderten Rahmenbedingungen nach dem Börsengang der Gesellschaft 
   Rechnung zu tragen, haben Vorstand und Aufsichtsrat eine Anpassung des LTIP 
   2017 und Umbenennung in Long Term Incentive Plan 2019 beschlossen, um 
   Mitgliedern des Vorstands sowie Arbeitnehmern der Gesellschaft und der mit ihr 
   verbundenen Unternehmen (zusammen die '*Bezugsberechtigten*') weiterhin 
   Performance Shares und entsprechende Bezugsrechte einräumen zu können ('*LTIP 
   2019*'). Performance Shares, die bereits im Rahmen des LTIP 2017 ausgegeben 
   wurden, werden zu gleichen Bedingungen nunmehr unter dem LTIP 2019 bedient. 
   Neue Performance Shares werden jedoch nur noch unter dem LTIP 2019 ausgegeben. 
 
   Die Inhaber der unter dem LTIP 2017 und LTIP 2019 ausgegebenen bzw. noch 
   auszugebenden Performance Shares sind im Falle der Ausübung der Performance 
   Shares grundsätzlich zum Bezug neuer Aktien der Gesellschaft berechtigt, wobei 
   sich die Anzahl ihrer Bezugsrechte je Performance Share aus der Differenz 
   ('*Wertsteigerung*') zwischen dem Preis einer Aktie der Gesellschaft im 
   Zeitpunkt der Ausübung der Performance Shares ('*Ausübungskurs*') und des im 
   Zeitpunkt der Gewährung der Performance Shares festgelegten virtuellen 
   Ausgabebetrags ('*Basispreis*') dividiert durch den Ausübungskurs errechnet. 
 
   Die Bedingungen des LTIP 2017 und des LTIP 2019 erlauben es jedoch ein Recht 
   der Gesellschaft vorzusehen, die Bezugsrechte mit eigenen Aktien oder 
   Barzahlungen zu befriedigen. 
 
   Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die 
   Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die 
   Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017 und 24. Mai 2018 wie folgt 
   anzupassen: 
 
    Der Vorstand und der Aufsichtsrat der 
    Gesellschaft werden ermächtigt, bis zum 31. 
    Dezember 2023 insgesamt bis zu 2.096.972 
    Bezugsrechte an die Bezugsberechtigten zu 
    gewähren. Die Gewährung und Ausübung der 
    Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der 
    folgenden Bestimmungen: 
 
   a) *Berechnung der Anspruchshöhe und 
      Ausübungskurs* 
 
      Die Performance Shares werden zu einem 
      Basispreis gewährt, der mindestens EUR 
      1,00 beträgt. Der Basispreis kann jedoch 
      durch den Vorstand oder - soweit es um 
      die Gewährung von Bezugsrechten an 
      Mitglieder des Vorstands geht - durch den 
      Aufsichtsrat auch darüber festgesetzt 
      werden. 
 
      Zur Ermittlung des variablen 
      Vergütungsanspruchs aus dem LTIP 2019 ist 
      bei Ausübung für jeden Performance Share 
      die Wertsteigerung zu berechnen. Der 
      Ausübungskurs entspricht dem Schlusskurs 
      der Aktien der Gesellschaft im 
      Xetra-Handel (oder einem vergleichbarem 
      Nachfolgesystem) an der Frankfurter 
      Wertpapierbörse am Tag der Ausübung des 
      Performance Shares oder - sofern ein 
      Performance Share an einem Tag ausgeübt 
      wird, an dem kein Schlusskurs ermittelt 
      wird (zum Beispiel am Wochenende oder 
      während eines Feiertags) - dem an dem 
      nächsten Handelstag ermittelten 
      Schlusskurs. 
 
      Bei Ausübung berechtigt jeder Performance 
      Share den jeweiligen Bezugsberechtigten 
      grundsätzlich dazu, eine Anzahl von 
      Aktien der Gesellschaft zu beziehen, 
      deren Wert bei Ausübung des jeweiligen 
      Performance Shares der Wertsteigerung 
      entspricht ('*Bezugsrechte*'). 
 
      Die Anzahl der Bezugsrechte entspricht 
      dabei der Anzahl von Aktien der 
      Gesellschaft, die sich aus der Division 
      der Wertsteigerung durch den 
      Ausübungskurs ergibt. Soweit die von dem 
      Bezugsberechtigten ausgeübte Anzahl von 
      Performance Shares nicht zum Bezug einer 
      ganzen Zahl von Aktien berechtigt, ist 
      der Bezugsberechtigte zum Bezug der 
      nächst niedrigeren ganzen Anzahl von 
      Aktien der Gesellschaft berechtigt; die 
      Differenz wird in Geld ausgeglichen. 
   b) *Kreis der Bezugsberechtigten* 
 
      Bezugsrechte dürfen ausschließlich 
      an Mitglieder des Vorstands der 
      Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer der 
      Gesellschaft und verbundener Unternehmen 
      gewährt werden. Insgesamt dürfen (i) bis 
      zu 900.000 Bezugsrechte an Mitglieder des 
      Vorstands der Gesellschaft und (ii) bis 
      zu 1.196.972 Bezugsrechte an Arbeitnehmer 
      der Gesellschaft und verbundener 
      Unternehmen gewährt werden. 
 
      Soweit gewährte Bezugsrechte innerhalb 
      des Ermächtigungszeitraums erlöschen oder 
      verwirken, darf eine entsprechende Anzahl 
      von Bezugsrechten an Bezugsberechtigte 
      derselben Personengruppe zusätzlich 
      ausgegeben werden. 
   c) *Ausgabezeiträume (Erwerbszeiträume); 
      Zusage von Bezugsrechten* 
 
      Vorbehaltlich bestimmter ausgeschlossener 
      Zeiträume vor der Veröffentlichung von 
      Finanzberichten oder im Falle des 
      Vorliegens von Insiderinformationen 
      dürfen Bezugsrechte innerhalb des 
      Ermächtigungszeitraums in einer oder 
      mehreren Tranchen ausgegeben werden. Die 
      Zusage von Bezugsrechten kann bedingt in 
      der Weise erfolgen, dass die Zusage der 
      Bezugsrechte nur bei Erfüllung bestimmter 
      persönlicher oder Unternehmensziele 
      wirksam wird. 
   d) *Erfolgsziele und Bedingungen für die 
      Ausübung* 
 
      Voraussetzung für die Ausübung von 
      Bezugsrechten einer Tranche ist jeweils 
      das Erreichen des Erfolgsziels. 
 
      Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn die 
      durchschnittliche jährliche Wachstumsrate 
      (_compound annual growth rate 
      _('*CAGR*')) des Umsatzes der home24 
      SE-Gruppe auf vergleichbarer Basis 
      (like-for-like) im jeweiligen 
      Referenzzeitraum mindestens 10 % beträgt. 
 
      Der jeweilige '*Referenzzeitraum*' sind 
      die vier Geschäftsjahre beginnend mit dem 
      Ausgabejahr einer Tranche und endend mit 
      dem Geschäftsjahr, das dem Geschäftsjahr 
      vorausgeht, in dem die Wartezeit dieser 
      Tranche endet. Die Wachstumsrate für das 
      erste Jahr in einem Referenzzeitraum ist 
      dabei im Vergleich zum Umsatz des dem 
      Referenzzeitraum vorhergehenden 
      Geschäftsjahres zu ermitteln. 
 
      _Beispiel: Wenn der Ausgabebetrag einer 
      Tranche auf den 20. Februar 2019 fällt, 
      ist die CAGR für die Geschäftsjahre 2019 
      bis 2022 maßgeblich._ 
 
      Der Vorstand wird ermächtigt, für 
      Bezugsrechte, die Bezugsberechtigten mit 
      wirtschaftlicher Wirkung im laufenden 
      Geschäftsjahr und damit vor Wirksamwerden 
      der vorliegend beschlossenen 
      Änderungen der Ermächtigung der 
      Hauptversammlung vom 10. März 2017, 
      geändert durch die Beschlüsse der 
      Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017 und 
      24. Mai 2018, gewährt worden sind, das 
      Erfolgsziel entsprechend der vorstehenden 
      Regelung anzupassen. 
 
      Sollte das Erfolgsziel für eine Tranche 
      nicht erreicht sein, verfallen sämtliche 
      in dieser Tranche gewährten Bezugsrechte 
      vollständig und entschädigungslos. 
   e) *Vesting* 
 
      Die gewährten Bezugsrechte sind 
      grundsätzlich an dem Tag erdient 
      ('*Vesting*'), der durch seine Zahl dem 
      wirtschaftlichen Gewährungstag 
      entspricht, in dem zwölften auf den 
      wirtschaftlichen Gewährungstag folgenden 
      Monat. Das Vesting der einem 
      Bezugsberechtigten zugeteilten 
      Bezugsrechte endet und nicht erdiente 
      Bezugsrechte entfallen grundsätzlich 
      entschädigungslos, sobald der betreffende 
      Bezugsberechtigte nicht mehr in einem 
      fortdauernden und ungekündigten Arbeits- 
      oder Dienstverhältnis mit der 
      Gesellschaft oder mit einem mit ihr 
      verbundenen Unternehmen steht. 
 
      Der Vorstand und - soweit es um die 
      Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder 
      des Vorstands geht - der Aufsichtsrat 
      können weitere Fälle bestimmen, in denen 
      das Vesting endet oder in denen das 
      Vesting aussetzt. Hierzu gehören die 
      unwiderrufliche Freistellung des 
      Bezugsberechtigten, das Ruhen des 
      Arbeits- oder Dienstverhältnisses ohne 
      Entgeltfortzahlung sowie sonstige 
      Zeiträume, in denen kein Entgelt gezahlt 
      wird. Darüber hinaus können Fälle 
      vorgesehen werden, in denen auch bereits 
      erdiente Bezugsrechte entschädigungslos 
      verfallen, insbesondere bei Kündigung aus 
      wichtigem Grund oder Verletzung 
      wesentlicher Vertragspflichten. Ferner 
      können abweichende Vesting-Zeiträume 

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May 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: home24 SE: Bekanntmachung der -3-

vorgesehen werden, insbesondere wenn die 
      Laufzeit des Dienst- oder 
      Arbeitsverhältnisses befristet ist. Für 
      den Todesfall, die Pensionierung sowie 
      sonstige Sonderfälle des Ausscheidens 
      können Sonderregelungen (zum Beispiel 
      eine zeitanteilige Kürzung der ausübbaren 
      Bezugsrechte statt eines Verfalls) 
      getroffen werden. 
   f) *Warte- und Laufzeit* 
 
      Die Wartezeit für die erstmalige Ausübung 
      der Bezugsrechte beträgt vier Jahre ab 
      dem Ausgabetag des jeweiligen 
      Bezugsrechts. Als Ausgabetag gilt der 
      Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft dem 
      Bezugsberechtigten das Angebot über die 
      Bezugsrechte macht, ungeachtet des 
      Zeitpunkts des Zugangs oder der Annahme 
      des Angebots ('*Ausgabetag*'). Im Angebot 
      kann ein späterer Zeitpunkt innerhalb des 
      Erwerbszeitraums der jeweiligen Tranche 
      als Ausgabetag bestimmt werden. 
 
      Die Laufzeit der Bezugsrechte beträgt ab 
      dem Ausgabetag bis vier Jahre nach Ablauf 
      der Wartezeit für die jeweiligen 
      Bezugsrechte. Bezugsrechte, die bis zum 
      Ende der Laufzeit nicht ausgeübt werden 
      oder ausgeübt werden können, verfallen 
      beziehungsweise verwirken ersatz- und 
      entschädigungslos. Falls das Laufzeitende 
      in eine Sperrfrist fällt, verlängert sich 
      die Laufzeit der Bezugsrechte und 
      Bezugsrechte können auch in einem 
      Zeitraum nach Ende der entsprechenden 
      Sperrfrist ausgeübt werden, der dem 
      Zeitraum von Beginn der entsprechenden 
      Sperrfrist bis zum regulären Ende der 
      Bezugsrechte nach vorstehendem Satz 
      entspricht. 
 
      Der Vorstand wird ermächtigt, für 
      Bezugsrechte, die Bezugsberechtigten mit 
      wirtschaftlicher Wirkung im laufenden 
      Geschäftsjahr und damit vor Wirksamwerden 
      der vorliegend beschlossenen 
      Änderungen der Ermächtigung der 
      Hauptversammlung vom 10. März 2017, 
      geändert durch die Beschlüsse der 
      Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017 und 
      24. Mai 2018, gewährt worden sind, die 
      Laufzeit der Bezugsrechte entsprechend 
      der vorstehenden Regelung anzupassen. 
   g) *Ausübungszeiträume und Sperrfristen* 
 
      Nach Ablauf der Wartezeit können 
      Bezugsrechte - soweit sie erdient sind, 
      das Erfolgsziel erreicht ist und die 
      Ausübungsbedingungen vorliegen - 
      außerhalb der Sperrfristen bis zum 
      Ende der jeweiligen Laufzeit jederzeit 
      ausgeübt werden. 
 
      In den folgenden Zeiträumen ist eine 
      Ausübung von Bezugsrechten unzulässig 
      ('*Sperrfristen*'): 
 
      * der Zeitraum von acht Wochen vor bis 
        zum Ablauf des Tages einer 
        ordentlichen Hauptversammlung der 
        Gesellschaft; 
      * der Zeitraum von drei Wochen vor bis 
        einen Tag nach der Bekanntgabe von 
        Quartals- bzw. Halbjahresergebnissen 
        der Gesellschaft; und 
      * die letzten zwei Wochen vor Ablauf 
        eines Geschäftsjahres bis einen Tag 
        nach Bekanntgabe der Ergebnisse des 
        abgelaufenen Geschäftsjahres. 
 
      Der Vorstand und - im Verhältnis zum 
      Vorstand - der Aufsichtsrat ist 
      berechtigt, im Einzelfall weitere 
      Sperrfristen nach billigem Ermessen 
      festzulegen oder Sperrfristen, sofern 
      dies gesetzlich zulässig ist, zu 
      verkürzen. 
 
      Die vorstehend genannten Sperrfristen 
      verstehen sich jeweils 
      einschließlich der bezeichneten 
      Anfangs- und Endzeitpunkte. Im 
      Übrigen sind die Einschränkungen zu 
      beachten, die aus den allgemeinen 
      Rechtsvorschriften folgen. 
   h) *Ausgabebetrag* 
 
      Der Ausgabebetrag je Aktie, die aufgrund 
      von Bezugsrechten ausgegeben werden, 
      entspricht jeweils dem geringsten 
      Ausgabebetrag im Sinne des § 9 Absatz 1 
      Aktiengesetz, momentan mithin EUR 1,00 je 
      Aktie. 
 
      Der Ausgabebetrag ist durch Einbringung 
      variabler Vergütungsansprüche der 
      Bezugsberechtigten aus den ihnen 
      gewährten Performance Shares (im Wege der 
      Sacheinlage) zu erbringen. 
   i) *Sonstige Regelungen* 
 
      Bezugsrechte sind, abgesehen vom Erbfall, 
      nicht übertragbar, veräußerbar, 
      verpfändbar oder anderweitig belastbar. 
 
      Die Bedingungen können vorsehen, dass die 
      Gesellschaft den Bezugsberechtigten zur 
      Bedienung von Bezugsrechten statt neuer 
      Aktien eigene Aktien gewähren oder 
      Bezugsrechte durch eine Barzahlung 
      befriedigen kann. 
 
      Im Falle einer Kapitalerhöhung aus 
      Gesellschaftsmitteln durch Ausgabe neuer 
      Aktien erhöht sich das Bedingte Kapital 
      2019 gemäß § 218 Aktiengesetz im 
      gleichen Verhältnis wie das Grundkapital. 
      Ferner verringert sich der Basispreis im 
      umgekehrten Verhältnis und erhöht sich 
      die Anzahl der ausgegebenen Performance 
      Shares in dem gleichen Verhältnis wie das 
      Grundkapital. Erfolgt die Kapitalerhöhung 
      aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe 
      neuer Aktien (§ 207 Absatz 2 Satz 2 
      Aktiengesetz), bleibt das Bezugsrecht 
      unverändert. 
 
      Im Falle einer Kapitalherabsetzung 
      erfolgt keine Anpassung des Basispreises 
      der Performance Shares, sofern durch die 
      Kapitalherabsetzung die Gesamtzahl der 
      Aktien nicht verändert wird oder die 
      Herabsetzung mit einer Kapitalrückzahlung 
      oder mit einem entgeltlichen Erwerb 
      eigener Aktien verbunden ist. Im Falle 
      der Kapitalherabsetzung durch 
      Zusammenlegung von Aktien ohne 
      Kapitalrückzahlung und im Falle einer 
      Erhöhung der Anzahl der Aktien ohne 
      Kapitalveränderung (Aktiensplit) sind der 
      Basispreis und die Anzahl der Performance 
      Shares so anzupassen, dass der jeweilige 
      Bezugsberechtigte wirtschaftlich so 
      gestellt wird, wie er vor der 
      Kapitalmaßnahme stand. 
 
      Der Vorstand und - im Verhältnis zum 
      Vorstand - der Aufsichtsrat werden 
      ermächtigt, die weiteren Einzelheiten 
      über die Ausgabe von Aktien aus dem 
      Bedingten Kapital 2019, insbesondere die 
      Bezugsbedingungen für die 
      Bezugsberechtigten, festzulegen sowie von 
      den Bedingungen dieser Ermächtigung 
      abzuweichen, soweit die Ermächtigung über 
      aktienrechtliche Mindestanforderungen 
      hinausgeht. 
 
      Zu den weiteren Einzelheiten gehören 
      insbesondere Bestimmungen über die 
      Aufteilung der Bezugsrechte innerhalb der 
      berechtigten Personengruppen, 
      Bestimmungen über Steuern und Kosten, 
      Regelungen zur Dividendenberechtigung vor 
      der Ausübung der Bezugsrechte, das 
      Verfahren für die Gewährung an die 
      einzelnen Bezugsberechtigten und die 
      Ausübung der Bezugsrechte, Regelungen 
      bezüglich des Verfalls von Bezugsrechten 
      im Falle der Beendigung des Arbeits- oder 
      Dienstverhältnisses sowie 
      Verfahrensregelungen. 
 
      Der Vorstand wird auch ermächtigt, bei 
      der Umsetzung dieses Beschlusses 
      gegenüber Arbeitnehmern verbundener 
      Unternehmen im Ausland von den 
      Bestimmungen der Ermächtigung 
      abzuweichen, soweit der Inhalt der 
      Ermächtigung nicht aktienrechtlich 
      zwingend in die Beschlusszuständigkeit 
      der Hauptversammlung fällt oder soweit 
      dieser Beschluss über aktienrechtliche 
      Mindestanforderungen hinausgeht. 
   j) *Anpassung des Bedingten Kapitals 2017* 
 
      Gemäß § 4 Absatz 5 der Satzung der 
      Gesellschaft ist das Grundkapital der 
      Gesellschaft um bis zu EUR 1.180.350,00 
      (in Worten: eine Million 
      einhundertachtzigtausend dreihundert 
      fünfzig Euro) durch Ausgabe von bis zu 
      1.180.350 auf den Inhaber lautenden 
      Stückaktien bedingt erhöht ('*Bedingtes 
      Kapital 2017*'). Das Bedingte Kapital 
      2017 dient ausschließlich der 
      Bedienung von Bezugsrechten, die den 
      Bezugsberechtigten aufgrund der 
      Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. 
      März 2017, geändert durch die Beschlüsse 
      der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017 
      und 24. Mai 2018 im Rahmen des LTIP 2017 
      gewährt wurden. Nach Anpassung des LTIP 
      2017 und Umbenennung in LTIP 2019 wird 
      auch der Beschluss der Hauptversammlung 
      vom 10. März 2017, geändert am 28. Juli 
      2017 und 24. Mai 2018, über die Schaffung 
      des Bedingten Kapitals 2017 wie folgt 
      angepasst: 
 
      Die bisherige Bezeichnung 'Bedingtes 
      Kapital 2017' wird durch die Bezeichnung 
      'Bedingtes Kapital 2019' ersetzt. Das 
      Grundkapital der Gesellschaft wird um bis 
      zu EUR 2.096.972,00 (in Worten: zwei 
      Millionen sechsundneunzigtausend 
      neunhundert zweiundsiebzig Euro) durch 
      Ausgabe von bis zu 2.096.972 auf den 
      Inhaber lautenden Stückaktien bedingt 
      erhöht ('*Bedingtes Kapital 2019*'). 
 
      Das Bedingte Kapital 2019 dient 
      ausschließlich der Bedienung von 
      Bezugsrechten, die den Bezugsberechtigten 
      aufgrund der Ermächtigung der 
      Hauptversammlung vom 10. März 2017, 
      geändert durch die Beschlüsse der 
      Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. 
      Mai 2018 und 19. Juni 2019 im Rahmen des 
      LTIP 2019 (bzw. unter der vorherigen 
      Bezeichnung LTIP 2017) gewährt wurden. 
 
      Die Bezugsaktien werden zum geringsten 
      Ausgabebetrag von EUR 1,00 ausgegeben. 

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May 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: home24 SE: Bekanntmachung der -4-

Die Einlagen auf die Bezugsaktien werden 
      durch die Einbringung von 
      Vergütungsansprüchen der 
      Bezugsberechtigten aus den ihnen 
      gewährten Performance Shares im Wege der 
      Sacheinlage erbracht. Die bedingte 
      Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
      durchgeführt, wie nach Maßgabe des 
      Beschlusses der Hauptversammlung vom 10. 
      März 2017, geändert durch die Beschlüsse 
      der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 
      24. Mai 2018 und 19. Juni 2019, 
      Performance Shares ausgegeben wurden, die 
      Bezugsberechtigten von ihrem 
      Ausübungsrecht in vertragsgemäßer 
      Weise Gebrauch machen und die 
      Gesellschaft die Bezugsrechte weder durch 
      eigene Aktien noch durch eine Geldzahlung 
      erfüllt. Die neuen Aktien nehmen vom 
      Beginn des Geschäftsjahres, in dem die 
      Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil; 
      abweichend hiervon nehmen die neuen 
      Aktien von Beginn des dem 
      Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden 
      Geschäftsjahres am Gewinn teil, falls die 
      Hauptversammlung über die Verwendung des 
      Bilanzgewinns des dem 
      Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden 
      Geschäftsjahres noch keinen Beschluss 
      gefasst hat. 
   k) *Satzungsänderung* 
 
      § 4 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft 
      wird geändert und lautet nunmehr wie 
      folgt: 
 
      'Das Grundkapital der Gesellschaft ist um 
      bis zu EUR 2.096.972,00 (in Worten: zwei 
      Millionen sechsundneunzigtausend 
      neunhundert zweiundsiebzig Euro) durch 
      Ausgabe von bis zu 2.096.972 auf den 
      Inhaber lautenden Stückaktien bedingt 
      erhöht ('Bedingtes Kapital 2019'). Das 
      Bedingte Kapital 2019 dient 
      ausschließlich der Bedienung von 
      Bezugsrechten, die den Bezugsberechtigten 
      aufgrund der Ermächtigung der 
      Hauptversammlung vom 10. März 2017, 
      geändert durch die Beschlüsse der 
      Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. 
      Mai 2018 und 19. Juni 2019 im Rahmen des 
      LTIP 2019 (bzw. unter der vorherigen 
      Bezeichnung LTIP 2017) gewährt wurden. 
      Die Bezugsaktien werden zum geringsten 
      Ausgabebetrag von EUR 1,00 ausgegeben. 
      Die Einlagen auf die Bezugsaktien werden 
      durch die Einbringung von 
      Vergütungsansprüchen der 
      Bezugsberechtigten aus den ihnen 
      gewährten Performance Shares im Wege der 
      Sacheinlage erbracht. Die bedingte 
      Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
      durchgeführt, wie nach Maßgabe des 
      Beschlusses der Hauptversammlung vom 10. 
      März 2017, geändert durch die Beschlüsse 
      der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 
      24. Mai 2018 und 19. Juni 2019, 
      Performance Shares ausgegeben wurden, die 
      Bezugsberechtigten von ihrem 
      Ausübungsrecht in vertragsgemäßer 
      Weise Gebrauch machen und die 
      Gesellschaft die Bezugsrechte weder durch 
      eigene Aktien noch durch eine Geldzahlung 
      erfüllt. Die neuen Aktien nehmen vom 
      Beginn des Geschäftsjahres, in dem die 
      Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil; 
      abweichend hiervon nehmen die neuen 
      Aktien von Beginn des dem 
      Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden 
      Geschäftsjahres am Gewinn teil, falls die 
      Hauptversammlung über die Verwendung des 
      Bilanzgewinns des dem 
      Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden 
      Geschäftsjahres noch keinen Beschluss 
      gefasst hat.' 
   l) *Anmeldung zur Eintragung in das 
      Handelsregister* 
 
      Der Vorstand und der 
      Aufsichtsratsvorsitzende werden 
      angewiesen, die Anpassung und Umbenennung 
      des Bedingten Kapitals 2017 (lit. j) 
      dieses Tagesordnungspunkts 7) und die 
      entsprechende Änderung der Satzung 
      (lit. k) dieses Tagesordnungspunkts 7) 
      zur Eintragung in das Handelsregister 
      anzumelden. 
 
      Der Vorstand und der 
      Aufsichtsratsvorsitzende werden 
      ermächtigt, die Anpassung und Umbenennung 
      des Bedingten Kapitals 2017 unabhängig 
      von den übrigen Beschlüssen der 
      Hauptversammlung zur Eintragung in das 
      Handelsregister anzumelden. 
8. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vorstandsvergütung* 
 
   Gemäß § 120 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz kann die Hauptversammlung über 
   die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   beschließen. In der Hauptversammlung am 13. Juni 2018 wurde das 
   seinerzeit geltende System der Vorstandsvergütung gebilligt, das im 
   Vergütungsbericht als Teil des zusammengefassten Lageberichts im 
   Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2018 dargestellt ist. 
 
   Nach Wirksamwerden des unter Tagesordnungspunkt 7 beschriebenen LTIP 2019 soll 
   den Mitgliedern des Vorstands zukünftig ihre aktienbasierte Vergütung 
   grundsätzlich auf Grundlage des LTIP 2019 gewährt werden. Hinsichtlich der 
   Einzelheiten des LTIP 2019 wird auf den Tagesordnungspunkt 7 sowie den 
   erläuternden Bericht zu Tagesordnungspunkt 7 verwiesen. 
 
   Als erstes Vorstandsmitglied soll Herr Johannes Schaback Performance Shares 
   unter dem LTIP 2019 erhalten: 
 
   Das bisherige Vorstandsmandat von Herrn Schaback war bis zum 31. März 2019 
   befristet. Der Aufsichtsrat hat sich jedoch mit Herrn Schaback auf eine 
   Verlängerung seines Mandats um zwei Jahre bis zum Ablauf des 31. März 2021 
   geeinigt. 
 
   In diesem Zusammenhang wurde Herrn Schaback eine entsprechende Gewährung von 
   Performance Shares - unter dem Vorbehalt des Wirksamwerdens des LTIP 2019 und 
   der Billigung des Vergütungssystems unter diesem Tagesordnungspunkt 8 - 
   zugesagt. Im Übrigen hat der Aufsichtsrat bei der der Verlängerung des 
   Vorstandsmandats an der Zusammensetzung der im Vergütungsbericht beschriebenen 
   Vergütung aus Fixgehalt, Jahresbonus sowie einer langfristigen, 
   aktienbasierten Vergütungskomponente mit sogenannten Performance Shares 
   festgehalten. Konkret wurden Herrn Schaback eine jährliche Fixvergütung in 
   Höhe von EUR 250.000,00, ein Jahresbonus von maximal EUR 50.000,00 - abhängig 
   von der Erreichung der für das jeweilige Geschäftsjahr vereinbarten Ziele - 
   sowie die Gewährung von Performance Shares jeweils für jedes Jahr der Amtszeit 
   wie folgt zugesagt: 
 
   * 22.417 Performance Shares mit einem 
     Basispreis von EUR 1,00; 
   * 22.417 Performance Share mit einem 
     Basispreis von EUR 24,14; sowie 
   * 315.000 Performance Shares mit einem 
     Basispreis von EUR 15,00 ('*Variable 
     Tranche*'), wobei Anzahl und Basispreis 
     der Performance Shares der Variablen 
     Tranche abhängig von der Entwicklung des 
     Aktienkurses der Gesellschaft wie 
     nachfolgend dargestellt angepasst werden. 
 
   Alle Performance Shares für seine zweijährige Amtszeit sollen Herrn Schaback 
   unverzüglich nach Wirksamwerden des unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen 
   Bedingten Kapitals 2019 gewährt werden. 
 
   Die Variable Tranche soll auf Basis des durchschnittlichen Schlusskurses der 
   Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel in den drei Monaten vor der Ausgabe 
   der Performance Shares ('*Referenzpreis*') wie folgt angepasst werden: 
 
   * Soweit der Referenzpreis unter EUR 7,50 
     liegt, ist der Basispreis der Variablen 
     Tranche im gleichen Umfang herabzusetzen, 
     wobei der Basispreis der Variablen Tranche 
     mindestens EUR 13,00 betragen muss. 
   * Bei einem Referenzpreis zwischen EUR 7,50 
     und EUR 8,50 ('*Base Case*') bleibt der 
     Basispreis der Variablen Tranche 
     unverändert. 
   * Soweit der Referenzpreis über EUR 8,50 
     liegt, ist der Basispreis der Variablen 
     Tranche im gleichen Umfang zu erhöhen, bis 
     der nach Black Scholes zu ermittelnde 
     Zuteilungswert sämtlicher Herrn Johannes 
     Schaback für das jeweilige Jahr gewährten 
     Performance Shares im Zeitpunkt der 
     Gewährung insgesamt EUR 1,0 Million 
     erreicht ('*Up-Side Cap*'). Bei 
     Überschreitung des Up-Side Caps 
     bestimmt Herr Schaback, wie die Anzahl der 
     Performance Shares und der Basispreis der 
     Variablen Tranche anzupassen sind, wobei 
     hierbei (i) das Up-Side Cap und (ii) die 
     maximale Anzahl von 315.000 Performance 
     Shares unter der Variablen Tranche nicht 
     überschritten werden dürfen. 
 
   Bei beispielhafter Zugrundelegung des Drei-Monats-Durchschnittsschlusskurses 
   der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel vom 3. Februar 2019 bis 2. Mai 
   2019 in Höhe von EUR 6,54 je Aktie anstelle des tatsächlichen (zukünftigen) 
   Referenzpreises und unter Heranziehung des Schlusskurses der Aktie der 
   Gesellschaft im Xetra-Handel zum 3. Mai 2019 in Höhe von EUR 5,52 anstelle des 
   tatsächlichen (zukünftigen) Schlusskurses bei Gewährung der Performance Shares 
   beträgt der Basispreis der Variablen Tranche EUR 14,04 und der jährliche 
   Zuteilungswert sämtlicher Herrn Schaback zu gewährenden Performance Shares 
   somit rund EUR 236 Tsd. Der tatsächliche Zuteilungswert kann den vorgenannten 
   Wert über- oder unterschreiten und ist abhängig vom tatsächlichen 
   Referenzpreis sowie dem tatsächlichen Schlusskurs einer Aktie der Gesellschaft 
   am Tag der Gewährung der Performance Shares. Maximal beträgt der 
   Zuteilungswert der Herrn Johannes Schaback gewährten Performance Shares im 
   Zeitpunkt der Gewährung nach Maßgabe der oben geschilderten Vereinbarung 
   jedoch EUR 1,0 Millionen pro Jahr. 
 

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May 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: home24 SE: Bekanntmachung der -5-

Die maximale Vergütung von Herrn Schaback aus Performance Shares unter dem 
   LTIP 2019 ist auf EUR 15,0 Millionen pro Jahr begrenzt. Diese Grenze ist im 
   oben dargestellten Beispielsfall bei einem Aktienkurs von EUR 55,54 erreicht 
   (entspricht in etwa einer Verzehnfachung des Schlusskurses der Aktie der 
   Gesellschaft im Xetra-Handel von EUR 5,52 am 3. Mai 2019). Das bedeutet im 
   Beispielsfall, dass eine Steigerung des Aktienkurses auf über EUR 55,54 zu 
   keiner weiteren Erhöhung der Vergütung unter dem LTIP 2019 führt. 
 
   Die Ansprüche von Herrn Schaback aus dem LTIP 2019 können nach Wahl der 
   Gesellschaft entweder durch Barzahlung, Ausgabe neuer Aktien aus dem Bedingten 
   Kapital 2019 oder Gewährung eigener Aktien der Gesellschaft befriedigt werden. 
 
   Angesichts der vom Aufsichtsrat seit der letzten Entscheidung der 
   Hauptversammlung beschlossenen Änderungen soll die Hauptversammlung 
   Gelegenheit erhalten, das nunmehr geltende Vergütungssystem zu beurteilen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, das im Vergütungsbericht als 
   Teil des zusammengefassten Lageberichts im Geschäftsbericht für das 
   Geschäftsjahr 2018 dargestellte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   sowie die Gewährung der geänderten Vergütung an Herrn Johannes Schaback wie 
   vorstehend beschrieben zu billigen. 
II. *Weitere Angaben zu den unter 
    Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl 
    vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten und 
    Berichte des Vorstands* 
1. *Weitere Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 
   6 zur Wahl vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten* 
 
   a) *Herr Lothar Lanz, Mitglied der 
      Aufsichtsräte der BAUWERT 
      Aktiengesellschaft, Dermapharm Holding SE 
      und TAG Immobilien AG, wohnhaft in München* 
 
      Lothar Lanz wurde 1948 in Bihlafingen 
      geboren. Nach seinem Abschluss in 
      Betriebswirtschaftslehre begann Herr Lanz 
      seine Karriere als Wirtschaftsprüfer und 
      Steuerberater in Berlin und war von 1983 
      bis 1990 als Niederlassungsleiter für die 
      Bayerische Hypotheken und Wechselbank 
      Aktiengesellschaft tätig. Seitdem hat er in 
      zahlreichen Vorständen, zuletzt als Chief 
      Financial and Operating Officer im Vorstand 
      der Axel Springer Aktiengesellschaft (heute 
      Axel Springer SE), umfangreiche Erfahrungen 
      gesammelt. Neben seinem Amt als 
      Aufsichtsrat der Gesellschaft ist Herr Lanz 
      Mitglied einer Reihe weiterer Aufsichtsräte 
      von börsennotierten Gesellschaften. 
 
      Herr Lanz ist derzeit Mitglied in den 
      folgenden anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Absatz 1 
      Satz 5 Halbsatz 1 Aktiengesetz: 
 
      * BAUWERT Aktiengesellschaft (Mitglied 
        des Aufsichtsrats); 
      * Dermapharm Holding SE (Mitglied des 
        Aufsichtsrats); 
      * TAG Immobilien AG (Stellvertretender 
        Vorsitzender des Aufsichtsrats); und 
      * Zalando SE (Vorsitzender des 
        Aufsichtsrats). 
 
      Aus dem Aufsichtsrat der Zalando SE wird 
      Herr Lanz mit Ablauf der ordentlichen 
      Hauptversammlung der Zalando SE am 22. Mai 
      2019 ausscheiden. 
 
      Herr Lanz ist derzeit kein Mitglied in 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
      im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 
      2 Aktiengesetz. 
 
      Derzeit übt Herr Lanz keine weiteren 
      wesentlichen Tätigkeiten im Sinne von 
      Ziffer 5.4.1 Absatz 5 Satz 2, Halbsatz 2 
      des Deutschen Corporate Governance Kodex 
      aus. 
 
      Nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
      bestehen keine für die Wahlentscheidung der 
      Hauptversammlung maßgebenden 
      persönlichen oder geschäftlichen 
      Beziehungen zwischen Herrn Lanz einerseits 
      und den Gesellschaften des home24 
      SE-Konzerns, deren Organen oder einem 
      direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der 
      stimmberechtigten Aktien an der 
      Gesellschaft beteiligten Aktionär 
      andererseits, sodass Herr Lanz als 
      unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex gilt. 
   b) *Herr Magnus Agervald, Interim Chief 
      Executive Officer der Webhallen AB, 
      wohnhaft in Stockholm, Schweden* 
 
      Magnus Agervald wurde 1975 in Råsunda, 
      Schweden, geboren. Er verfügt über einen 
      Master in Ingenieurphysik vom Royal 
      Institute of Technology, Stockholm und 
      einen Master in Wirtschaftswissenschaften 
      von der Stockholm School of Economics. Im 
      Jahre 1999 begann Herr Agervald seine 
      berufliche Laufbahn als einer der Gründer 
      von Icomera AB, einem Unternehmen für 
      mobiles Internet und Datenkommunikation. Im 
      Jahre 2000 trat er dem Private-Equity-Fonds 
      IDI AB bei und wechselte 2002 zu McKinsey & 
      Co. Im Jahre 2006 wechselte er zu Byggmax 
      AB, einem schwedischen Einzelhändler, wo er 
      bis 2016 als Chief Operating Officer tätig 
      war. Von 2016 bis 2017 hatte Herr Agervald 
      das gleiche Amt bei Ratos AB inne. Seit 
      Februar 2019 ist Herr Agervald Interim 
      Chief Executive Officer der Webhallen AB. 
      Darüber hinaus war und ist er als 
      Unternehmer in verschiedenen Bereichen 
      tätig. 
 
      Herr Agervald ist derzeit nicht Mitglied in 
      anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Absatz 1 
      Satz 5 Halbsatz 1 Aktiengesetz. Dagegen ist 
      Herr Agervald derzeit Mitglied in folgenden 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
      im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 
      2 Aktiengesetz: 
 
      * FH Gruppen AS (Mitglied des 
        Verwaltungsrats); 
      * AGE Advisory AB (stellvertretendes 
        Mitglied des Verwaltungsrats); und 
      * Independent Spirits Sthlm AB 
        (Vorsitzender des Verwaltungsrats). 
 
      Derzeit übt Herr Agervald folgende weitere 
      wesentliche Tätigkeiten im Sinne von Ziffer 
      5.4.1 Absatz 5 Satz 2, Halbsatz 2 des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex aus: 
 
      * Webhallen AB (Vorsitzender der 
        Geschäftsführung (vorläufig)). 
 
      Nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
      bestehen keine für die Wahlentscheidung der 
      Hauptversammlung maßgebenden 
      persönlichen oder geschäftlichen 
      Beziehungen zwischen Herrn Agervald 
      einerseits und den Gesellschaften des 
      home24 SE-Konzerns, deren Organen oder 
      einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 
      % der stimmberechtigten Aktien an der 
      Gesellschaft beteiligten Aktionär 
      andererseits, sodass Herr Agervald als 
      unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex gilt. 
   c) *Herr Franco Danesi, Investment Director 
      der Kinnevik Capital Ltd. Co., wohnhaft in 
      London, Vereinigtes Königreich* 
 
      Franco Danesi wurde 1972 in Rovato, 
      Italien, geboren. Nach seinem Studium der 
      Ingenieurwissenschaften an der Politecnico 
      di Milano sowie der Betriebswirtschaft an 
      der London Business School begann er seine 
      Karriere bei Ernst & Young in London. 
      Danach wechselte Herr Danesi in die 
      Bankabteilung von Morgan Stanley Investment 
      mit einem Fokus auf den Verbrauchersektor 
      und Einzelhandel. Es folgten Positionen bei 
      Goldman Sachs International und QINVEST. 
      Seit 2014 ist Herr Danesi Investment 
      Director bei der Kinnevik Capital Ltd. Co., 
      wo er für Investments mit Fokus auf 
      Technologieunternehmen verantwortlich ist. 
 
      Herr Danesi ist derzeit nicht Mitglied in 
      anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Absatz 1 
      Satz 5 Halbsatz 1 Aktiengesetz. 
 
      Herr Danesi ist jedoch derzeit Mitglied in 
      den folgenden vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 
      Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 2 Aktiengesetz: 
 
      * Bayport Management Limited 
        (Verwaltungsratsmitglied); 
      * E Motion Advertising Limited 
        (Verwaltungsratsmitglied); 
      * Metro International S.A. 
        (Verwaltungsratsmitglied); und 
      * Monese Ltd. (Verwaltungsratsmitglied). 
 
      Derzeit übt Herr Danesi folgende weitere 
      wesentliche Tätigkeiten im Sinne von Ziffer 
      5.4.1 Absatz 5 Satz 2, Halbsatz 2 des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex aus: 
 
      * Kinnevik Capital Ltd. Co. (Investment 
        Director). 
 
      Herr Danesi ist Investment Director der 
      Kinnevik Capital Ltd. Co., einem 
      verbundenen Unternehmen der Kinnevik AB 
      (publ). Ausweislich der 
      Stimmrechtsmitteilung der Kinnevik AB 
      (publ) vom 4. Februar 2019 ist die Kinnevik 
      AB (publ) mit 11,94 % der Aktien indirekt 
      maßgeblich an der Gesellschaft 
      beteiligt. Darüber hinaus bestehen nach 
      Einschätzung des Aufsichtsrats keine für 
      die Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
      maßgebenden persönlichen oder 
      geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn 
      Danesi einerseits und den Gesellschaften 
      des home24 SE-Konzerns, deren Organen oder 
      einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 
      % der stimmberechtigten Aktien an der 
      Gesellschaft beteiligten Aktionär 
      andererseits. 
   d) *Frau Verena Mohaupt, Partnerin und 
      Prokuristin der Findos Investor GmbH, 
      wohnhaft in München* 
 
      Verena Mohaupt wurde 1968 in Essen geboren. 
      Sie verfügt über einen Abschluss der 
      Betriebswirtschaftslehre an der 

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May 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: home24 SE: Bekanntmachung der -6-

Westfälischen Wilhelms Universität in 
      Münster (Diplom Kauffrau) und einen Master 
      in Business Administration (MBA) vom INSEAD 
      in Fontainebleau, Frankreich. Frau Mohaupt 
      verfügt über weitreichende Erfahrungen im 
      Bereich Finanzen und Private Equity. Sie 
      begann ihre Karriere im Investmentbanking 
      bei Goldman Sachs International in London; 
      es folgten Positionen bei McKinsey & Co. 
      sowie bei der Allianz Capital Partners. 
      Darüber hinaus war sie eine der 
      Gründerinnen der ciao.com AG, einem 
      europäischen Online Shopping Portal. 
      Derzeit ist Frau Mohaupt Partnerin und 
      Prokuristin der Findos Investor GmbH, einem 
      mittelständischen Private Equity Fund mit 
      Sitz in München. 
 
      Frau Mohaupt ist derzeit kein Mitglied in 
      anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Absatz 1 
      Satz 5 Halbsatz 1 Aktiengesetz. 
 
      Frau Mohaupt ist jedoch derzeit Mitglied in 
      den folgenden vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 
      Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 2 Aktiengesetz: 
 
      * Mos Mosh A/S (Mitglied des Beirats); 
      * Reinhold Fleckenstein Jeanswear GmbH 
        (Vorsitzende des Beirats); und 
      * Rhenoflex GmbH (Mitglied des Beirats). 
 
      Derzeit übt Frau Mohaupt folgende weitere 
      wesentliche Tätigkeiten im Sinne von Ziffer 
      5.4.1 Absatz 5 Satz 2, Halbsatz 2 des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex aus: 
 
      * Findos Investor GmbH (Partnerin und 
        Prokuristin). 
 
      Nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
      bestehen keine für die Wahlentscheidung der 
      Hauptversammlung maßgebenden 
      persönlichen oder geschäftlichen 
      Beziehungen zwischen Frau Mohaupt 
      einerseits und den Gesellschaften des 
      home24 SE-Konzerns, deren Organen oder 
      einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 
      % der stimmberechtigten Aktien an der 
      Gesellschaft beteiligten Aktionär 
      andererseits, sodass Frau Mohaupt als 
      unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex gilt. 
2. *Berichte des Vorstands* 
 
   a) *Bericht des Vorstands über die teilweise 
      Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018 
      zur Bedienung der Greenshoe-Option im 
      Rahmen des Börsengangs* 
 
      Die Gesellschaft hat mit 
      Notierungsaufnahme am 15. Juni 2018 einen 
      Börsengang mit Zulassung der Aktien der 
      Gesellschaft zum Handel am regulierten 
      Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse 
      mit gleichzeitiger Zulassung zum 
      Teilbereich des regulierten Markts mit 
      weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime 
      Standard) durchgeführt (der 
      '*Börsengang*'). 
 
      Im Zusammenhang mit dem Börsengang hat 
      die Gesellschaft am 1. Juni 2018 
      (geändert am 10. Juli 2018) mit der 
      Rocket Internet SE als verleihender 
      Aktionärin und den am Börsengang 
      beteiligten Konsortialbanken einen 
      Übernahmevertrag sowie am 13. Juni 
      2018 eine Preisfestsetzungsvereinbarung 
      abgeschlossen. Gemäß dem geänderten 
      Übernahmevertrag und der 
      Preisfestsetzungsvereinbarung hatte die 
      Gesellschaft der Joh. Berenberg, Gossler 
      & Co. KG, Hamburg ('*Berenberg*'), die im 
      Rahmen des Börsengangs als 
      Stabilisierungsmanager fungierte, eine 
      unwiderrufliche Option zum Erwerb von bis 
      zu 978.261 zusätzlichen neuen Aktien 
      gewährt (die '*Greenshoe-Option*'). Die 
      Greenshoe-Option diente dazu, Berenberg 
      in die Lage zu versetzen, die 
      Rücklieferungspflichten, die Berenberg 
      unter dem in dem Übernahmevertrag 
      und der Preisfestsetzungsvereinbarung 
      vereinbarten Aktiendarlehen gegenüber der 
      Rocket Internet SE hatte, mit neuen 
      Aktien der Gesellschaft erfüllen zu 
      können. Mit der 
      Änderungsvereinbarung zum 
      Übernahmevertrag vom 10. Juli 2018 
      hat Berenberg ihre Rechte und Pflichten 
      in Bezug auf die 
      Greenshoe-Kapitalerhöhung an die Rocket 
      Internet SE abgetreten beziehungsweise 
      auf diese übertragen. 
 
      Berenberg hat die Greenshoe-Option am 10. 
      Juli 2018 in voller Höhe für 978.261 
      Aktien ausgeübt. Vor diesem Hintergrund 
      hat der Vorstand in seiner Sitzung vom 
      10. Juli 2018 die Durchführung einer 
      Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten 
      Kapital 2018 zur Schaffung von 978.261 
      neuen Aktien zur Bedienung der 
      Greenshoe-Option beschlossen. Der 
      Aufsichtsrat hat diesem Beschluss am 10. 
      Juli 2018 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung 
      um EUR 978.261,00 durch Ausgabe von 
      978.261 neuen Aktien der Gesellschaft an 
      die Rocket Internet SE wurde am 12. Juli 
      2018 im Handelsregister eingetragen. Im 
      Rahmen dieser Kapitalerhöhung wurde das 
      Grundkapital der Gesellschaft von EUR 
      24.998.496,00 um EUR 978.261,00 auf EUR 
      25.976.757,00 erhöht (die 
      '*Greenshoe-Kapitalerhöhung*'). 
 
      Bei der Durchführung der 
      Greenshoe-Kapitalerhöhung wurden die 
      gesetzlichen und satzungsmäßigen 
      Vorgaben eingehalten. 
 
      Nach § 4 Absatz 7 der Satzung der 
      Gesellschaft war der Vorstand ermächtigt, 
      das Grundkapital der Gesellschaft in der 
      Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung 
      des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 
      8.504.065,00 durch Ausgabe von bis zu 
      8.504.065 neuen, auf den Inhaber 
      lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder 
      Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu 
      erhöhen ('*Genehmigtes Kapital 2018*'). 
 
      Das Bezugsrecht der Aktionäre war dabei 
      unter anderem für eine oder mehrere 
      Kapitalerhöhungen im Rahmen des 
      Genehmigten Kapitals 2018 ausgeschlossen, 
      wenn die Ausnutzung des Genehmigten 
      Kapitals 2018 erfolgte, um eine beim 
      Börsengang der Gesellschaft mit den 
      Emissionsbanken vereinbarte Option zum 
      Erwerb von zusätzlichen neuen Aktien 
      (Greenshoe-Option) erfüllen zu können, 
      falls sich die Emissionsbanken im Rahmen 
      einer etwaigen Mehrzuteilung von Aktien 
      bestehende Aktien von bestehenden 
      Aktionären leihen, aber keine Aktien in 
      entsprechender Anzahl über 
      Stabilisierungsmaßnahmen wieder 
      erworben haben, um diese 
      Wertpapierdarlehen zurückführen zu 
      können. Dabei war vorgesehen, dass der 
      Ausgabepreis dem Platzierungspreis der 
      Aktien im Börsengang (abzüglich 
      Bankenkommissionen) zu entsprechen hatte. 
 
      Die Einräumung der Greenshoe-Option und 
      die daraus resultierende 
      Greenshoe-Kapitalerhöhung dienten dazu, 
      im Zusammenhang mit dem Börsengang 
      zeitlich begrenzt Maßnahmen zur 
      Stabilisierung des Börsenkurses der 
      Gesellschaft unmittelbar nach dem 
      Börsengang durchführen zu können. Die 
      Durchführung von 
      Stabilisierungsmaßnahmen dient dem 
      Interesse von Emittenten wie der 
      Gesellschaft, Kursschwankungen nach 
      Börseneinführung, die regelmäßig 
      nicht auf die wirtschaftliche Situation 
      des Emittenten, sondern auf das 
      Anlageverhalten von Investoren 
      zurückzuführen sind, zu begrenzen. Die 
      Gesellschaft hat mit Durchführung der 
      Greenshoe-Kapitalerhöhung entsprechende 
      vertragliche Verpflichtungen aus dem 
      zwischen der Gesellschaft und den 
      Konsortialbanken geschlossenen 
      Übernahmevertrag erfüllt. Die neuen 
      Aktien dienten dazu, die bestehende 
      Wertpapierleihe gegenüber der Rocket 
      Internet SE, die für die Durchführung der 
      Stabilisierungsmaßnahmen 
      erforderlich war, zurückzuführen. Der 
      Ausgabepreis der neuen Aktien im Rahmen 
      der Greenshoe-Kapitalerhöhung in Höhe von 
      EUR 23,00 entsprach dabei dem 
      Platzierungspreis im Rahmen des 
      Börsengangs (abzüglich einer 
      Bankenprovision in Höhe von EUR 0,69 pro 
      Aktie). 
 
      Aus den vorstehenden Erwägungen war der 
      unter Beachtung der Vorgaben des 
      Genehmigten Kapitals 2018 bei dessen 
      Ausnutzung vorgenommene 
      Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der 
      Greenshoe-Kapitalerhöhung insgesamt 
      sachlich gerechtfertigt. 
   b) *Bericht des Vorstands über die teilweise 
      Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 
      2015/III zur Bedienung von Ansprüchen aus 
      virtuellen Aktienoptionen* 
 
      Gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung war 
      der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital 
      der Gesellschaft bis zum 17. Mai 2023, 
      mit Zustimmung des Aufsichtsrats, 
      einmalig oder mehrmals unter Ausschluss 
      des Bezugsrechts der Aktionäre um 
      insgesamt bis zu EUR 277.350,00 durch 
      Ausgabe von bis zu 277.350 auf den 
      Inhaber lautenden Stückaktien gegen 
      Sacheinlagen zu erhöhen (das '*Genehmigte 
      Kapital 2015/III*'). Das Genehmigte 
      Kapital 2015/III diente 
      ausschließlich der Erfüllung von 
      Geldforderungen, die Geschäftsführern und 
      Mitarbeitern der Gesellschaft oder mit 
      ihr verbundener Unternehmen aus 
      virtuellen Optionsprogrammen von 2010 und 
      2013/2014 (zusammen das '*Virtuelle 
      Optionsprogramm*') gegen die Gesellschaft 
      zustehen. Der Ausgabebetrag entsprach EUR 

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May 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: home24 SE: Bekanntmachung der -7-

1,00 je Aktie, wobei die Einlagen auf die 
      neuen Aktien durch Einbringung der 
      Geldforderungen, die den Optionsinhabern 
      aus dem Virtuellen Optionsprogramm gegen 
      die Gesellschaft zustehen, zu erbringen 
      waren. 
 
      Zur Bedienung von Ansprüchen aus dem 
      Virtuellen Optionsprogramm hat der 
      Vorstand am 19. September 2018, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen 
      Tage, beschlossen, das Genehmigte Kapital 
      2015/III durch Ausgabe von 83.253 Aktien 
      zu einem Ausgabepreis von EUR 1,00 je 
      Aktie teilweise auszunutzen. Dabei wurden 
      25 gegenwärtige und ehemalige Mitarbeiter 
      bzw. Mitglieder der Geschäftsführung der 
      Gesellschaft bzw. mit ihr verbundener 
      Unternehmen zur Zeichnung und 
      Übernahme der neuen Aktien gegen 
      Einbringungen von Vergütungsansprüchen 
      aus dem Virtuellen Optionsprogramm in 
      Höhe von insgesamt EUR 83.253,00 
      zugelassen. Die Kapitalerhöhung wurde am 
      16. Oktober 2018 ins Handelsregister 
      eingetragen. 
 
      Vorstand und Aufsichtsrat haben ihre 
      jeweiligen Beschlüsse über die Ausnutzung 
      des Genehmigten Kapitals 2015/III nach 
      sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts im 
      besten Interesse der Aktionäre getroffen: 
      Durch die Ausgabe von Aktien aus dem 
      Genehmigten Kapital 2015/III kann die 
      Gesellschaft die Vergütungsansprüche aus 
      virtuellen Optionen liquiditätsschonend 
      erfüllen und zugleich eine Incentivierung 
      der betreffenden Führungspersonen im 
      Einklang mit den Interessen der 
      Gesellschaft gewährleisten. Daher lag die 
      Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 
      2015/III im Interesse der Aktionäre. 
 
      Nach der teilweisen Ausnutzung besteht 
      das Genehmigte Kapital 2015/III 
      gegenwärtig noch für bis zu 194.097 neue 
      Aktien der Gesellschaft. 
   c) Bericht des Vorstands zu 
      Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung 
      über die Anpassung der Ermächtigung der 
      Hauptversammlung vom 10. März 2017, 
      geändert durch die Beschlüsse der 
      Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017 und 
      24. Mai 2018, zur Ausgabe von Performance 
      Shares als virtuelle Aktienoptionen sowie 
      zur Lieferung von Aktien der Gesellschaft 
      zur Bedienung von Bezugsrechten aus 
      Performance Shares an Mitglieder des 
      Vorstands und Arbeitnehmer der 
      Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer von 
      mit der Gesellschaft verbundenen 
      Unternehmen (Long Term Incentive Plan 
      2019 ('LTIP 2019')) sowie über die 
      Anpassung des Bedingten Kapitals 2017 zur 
      Bedienung von Bezugsrechten aus 
      Performance Shares, die aufgrund der 
      Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. 
      März 2017, geändert durch die Beschlüsse 
      der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 
      24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 ausgegeben 
      wurden, sowie zur entsprechenden 
      Änderung von § 4 Absatz 5 der 
      Satzung der Gesellschaft) 
 
      Unter Tagesordnungspunkt 7 der 
      Hauptversammlung am 19. Juni 2019 
      schlagen der Vorstand und der 
      Aufsichtsrat vor, (i) Vorstand und 
      Aufsichtsrat der Gesellschaft zu 
      ermächtigen, bis zum 31. Dezember 2023 
      virtuelle Aktienoptionen ('*Performance 
      Shares*'), aus denen sich bis zu 
      2.096.972 Bezugsrechte auf neue Aktien 
      der Gesellschaft ('*Bezugsrechte*') 
      ergeben können, an Mitglieder des 
      Vorstands und Arbeitnehmer der 
      Gesellschaft sowie Arbeitnehmer von mit 
      der Gesellschaft verbundenen Unternehmen 
      (zusammen die '*Bezugsberechtigten*') zu 
      gewähren (Long Term Incentive Plan 2019 
      ('*LTIP 2019*')) sowie (ii) Vorstand und 
      Aufsichtsrat der Gesellschaft zur 
      Lieferung von Aktien der Gesellschaft an 
      die Bezugsberechtigten zur Bedienung der 
      Bezugsrechte aus Performance Shares zu 
      ermächtigen. Zudem soll das bestehende 
      Bedingte Kapital 2017 in Bedingtes 
      Kapital 2019 umbenannt und angepasst 
      werden, sodass neue Aktien aus dem 
      Bedingten Kapital 2019 zur Bedienung von 
      Bezugsrechten aus den unter dem LTIP 2019 
      (bzw. unter der vorherigen Bezeichnung 
      LTIP 2017) gewährten Performance Shares 
      ausgeben werden können und es soll die 
      Satzung entsprechend geändert werden. Der 
      Vorstand erstattet zu Tagesordnungspunkt 
      7 der Hauptversammlung über die Gründe 
      für die Ermächtigung zur Ausgabe von 
      Performance Shares unter dem LTIP 2019 
      und der Bedienung von Bezugsrechten aus 
      solchen Performance Shares durch junge 
      Aktien aus dem Bedingten Kapital 2019 
      diesen Bericht: 
 
      Die Gesellschaft hat im März 2017 einen 
      Long Term Incentive Plan 2017 ('*LTIP 
      2017*') geschaffen, um Mitgliedern des 
      Vorstands sowie Arbeitnehmern der 
      Gesellschaft und der mit ihr verbundenen 
      Unternehmen Performance Shares einräumen 
      zu können, aus denen sich Bezugsrechte 
      auf neue Aktien der Gesellschaft ergeben, 
      welche die Gesellschaft jedoch wahlweise 
      mit eigenen Aktien oder Barzahlungen 
      bedienen kann. Die Hauptversammlung der 
      Gesellschaft vom 10 März 2017, geändert 
      durch die Beschlüsse der 
      Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017 und 
      24. Mai 2018, hat dem LTIP 2017 und der 
      Bedienung der sich daraus ergebenden 
      Bezugsrechte mit neuen Aktien der 
      Gesellschaft zugestimmt und ein 
      entsprechendes Bedingtes Kapital 2017 
      geschaffen. 
 
      Um den veränderten Rahmenbedingungen nach 
      dem Börsengang der Gesellschaft Rechnung 
      zu tragen, haben Vorstand und 
      Aufsichtsrat eine Anpassung des LTIP 2017 
      und Umbenennung in Long Term Incentive 
      Plan 2019 beschlossen, um den 
      Bezugsberechtigten weiterhin Performance 
      Shares und entsprechende Bezugsrechte 
      einräumen zu können. Performance Shares, 
      die bereits im Rahmen des LTIP 2017 
      ausgegeben wurden, werden zu gleichen 
      Bedingungen nunmehr unter dem LTIP 2019 
      bedient. Neue Performance Shares werden 
      jedoch nur noch unter dem LTIP 2019 
      ausgegeben. 
 
      Die Inhaber der unter dem LTIP 2017 und 
      LTIP 2019 ausgegebenen bzw. noch 
      auszugebenden Performance Shares sind im 
      Falle der Ausübung der Performance Shares 
      grundsätzlich zum Erhalt neuer Aktien der 
      Gesellschaft berechtigt, wobei sich die 
      Anzahl ihrer Bezugsrechte je Performance 
      Share aus der Differenz 
      ('*Wertsteigerung*') zwischen dem Preis 
      einer Aktie der Gesellschaft im Zeitpunkt 
      der Ausübung der Performance Shares 
      ('*Ausübungskurs*') und des im Zeitpunkt 
      der Gewährung der Performance Shares 
      festgelegten virtuellen Ausgabebetrags 
      dividiert durch den Ausübungskurs 
      errechnet. 
 
      Um die Flexibilität der Gesellschaft bei 
      Ausübung der Performance Shares durch die 
      Bezugsberechtigten zu erhöhen, kann 
      vorgesehen werden, dass die Gesellschaft 
      berechtigt ist, den Bezugsberechtigten 
      zur Bedienung von Bezugsrechten wahlweise 
      statt neuer Aktien eigene Aktien zu 
      gewähren oder Bezugsrechte durch eine 
      Geldzahlung zu befriedigen. 
 
      Bezugsrechte dürfen ausschließlich 
      an die Bezugsberechtigten ausgegeben 
      werden. Insgesamt dürfen (i) bis zu 
      900.000 Bezugsrechte an Mitglieder des 
      Vorstands der Gesellschaft und (ii) bis 
      zu 1.196.972 Bezugsrechte an Arbeitnehmer 
      der Gesellschaft und verbundener 
      Unternehmen gewährt werden. Im Rahmen der 
      Gewährung werden die einzelnen 
      Bezugsberechtigten sowie der Umfang der 
      ihnen jeweils zum Bezug anzubietenden 
      Bezugsrechte durch den Vorstand der 
      Gesellschaft festgelegt. Soweit 
      Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft 
      Bezugsrechte erhalten sollen, obliegt 
      diese Festlegung und die Ausgabe der 
      Bezugsrechte dem Aufsichtsrat der 
      Gesellschaft. 
 
      Jeder Performance Share gewährt bei 
      Erfüllung bestimmter Erfolgsziele und dem 
      Ablauf bestimmter Fristen grundsätzlich 
      ein Bezugsrecht zum Erhalt einer 
      bestimmten Anzahl neuer Aktien der 
      Gesellschaft, das innerhalb bestimmter 
      Ausübungszeiträume ausgeübt werden kann. 
      Insgesamt können unter dem LTIP 2019 bis 
      Ende 2023 höchstens 2.096.972 
      Bezugsrechte ausgegeben werden. 
 
      Zur Erfüllung der Bezugsrechte dient das 
      Bedingte Kapital 2017, das in 'Bedingtes 
      Kapital 2019' umbenannt und so angepasst 
      werden soll, dass das Grundkapital der 
      Gesellschaft um bis zu EUR 2.096.972,00 
      (in Worten: zwei Millionen 
      sechsundneunzigtausend neunhundert 
      zweiundsiebzig Euro) durch Ausgabe von 
      bis zu 2.096.972 auf den Inhaber 
      lautenden Stückaktien bedingt erhöht wird 
      ('*Bedingtes Kapital 2019*'). Das 
      Bedingte Kapital 2019 dient 
      ausschließlich der Bedienung von 
      Bezugsrechten, die den Bezugsberechtigten 
      aufgrund der Ermächtigung der 
      Hauptversammlung vom 10. März 2017, 
      geändert durch die Beschlüsse der 
      Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. 
      Mai 2018 und 19. Juni 2019 im Rahmen des 
      LTIP 2019 (bzw. unter der vorherigen 
      Bezeichnung LTIP 2017) gewährt wurden. 
 
      Die Bezugsaktien werden zum geringsten 
      Ausgabebetrag von EUR 1,00 ausgegeben. 
      Die Einlagen auf die Bezugsaktien werden 
      durch die Einbringung von 

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May 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Vergütungsansprüchen der 
      Bezugsberechtigten aus den ihnen 
      gewährten Performance Shares im Wege der 
      Sacheinlage erbracht. Die bedingte 
      Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
      durchgeführt, wie nach Maßgabe des 
      Beschlusses der Hauptversammlung vom 10. 
      März 2017, geändert durch die Beschlüsse 
      der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 
      24. Mai 2018 und 19. Juni 2019, 
      Performance Shares ausgegeben wurden, die 
      Bezugsberechtigten von ihrem 
      Ausübungsrecht in vertragsgemäßer 
      Weise Gebrauch machen und die 
      Gesellschaft die Bezugsrechte weder durch 
      eigene Aktien noch durch eine Geldzahlung 
      erfüllt. Die neuen Aktien nehmen vom 
      Beginn des Geschäftsjahres, in dem die 
      Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil; 
      abweichend hiervon nehmen die neuen 
      Aktien von Beginn des dem 
      Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden 
      Geschäftsjahres am Gewinn teil, falls die 
      Hauptversammlung über die Verwendung des 
      Bilanzgewinns des dem 
      Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden 
      Geschäftsjahres noch keinen Beschluss 
      gefasst hat. 
 
      Der Anreiz für die Bezugsberechtigten 
      bestimmt sich ganz maßgeblich nach 
      der Entwicklung des Börsenkurses der 
      Aktien der Gesellschaft zwischen dem 
      Zeitpunkt der Gewährung der Performance 
      Shares und dem Zeitpunkt von deren 
      Ausübung. Der Ausübungskurs, zu dem ein 
      Performance Share unter dem LTIP 2019 
      ausgeübt werden kann, entspricht dem 
      Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft 
      im Xetra-Handel (oder einem 
      vergleichbarem Nachfolgesystem) an der 
      Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der 
      Ausübung des Performance Shares oder - 
      sofern ein Performance Share an einem Tag 
      ausgeübt wird, an dem kein Schlusskurs 
      ermittelt wird (zum Beispiel am 
      Wochenende oder während eines Feiertags) 
      - dem an dem nächsten Handelstag 
      ermittelten Schlusskurs. 
 
      Bezugsrechte können grundsätzlich nur 
      außerhalb bestimmter Sperrzeiten 
      ausgegeben werden, um insbesondere dem 
      Risiko vorzubeugen, dass Insiderwissen 
      ausgenutzt wird. Für eine erfolgreiche 
      Suche nach weiteren hoch qualifizierten 
      Mitarbeitern ist es für die Gesellschaft 
      hilfreich, auch neuen Mitarbeitern 
      unterjährig die Teilnahme an dem mit dem 
      LTIP 2019 geschaffenen attraktiven 
      Vergütungssystem anbieten zu können. 
      Daher können auch solchen neuen 
      Arbeitnehmern bzw. Vorstandsmitgliedern 
      Performance Shares zugesagt werden. 
 
      Den Bezugsberechtigten wachsen Ansprüche 
      aus Performance Shares grundsätzlich über 
      einen Zeitraum von zwölf Monaten an 
      (_vesting period_). Um den 
      Bezugsberechtigten darüber hinaus einen 
      längerfristigen Anreiz zu geben, den 
      Unternehmenswert im Interesse aller 
      Aktionäre zu steigern, sieht der 
      Vorschlag bezüglich des LTIP 2019 
      zusätzlich zu dem umsatzbezogenen 
      Erfolgsziel und dem Anwachsen der 
      Performance Shares eine Wartezeit für die 
      erstmalige Ausübung der Bezugsrechte von 
      vier Jahren vor. Im Anschluss an diese 
      Wartezeit ist eine Ausübung der 
      Bezugsrechte bei Vorliegen der weiteren 
      Voraussetzungen grundsätzlich nur 
      außerhalb folgender Zeiträume 
      möglich: 
 
      * der Zeitraum von acht Wochen vor bis 
        zum Ablauf des Tages einer 
        ordentlichen Hauptversammlung der 
        Gesellschaft; 
      * der Zeitraum von drei Wochen vor bis 
        einen Tag nach der Bekanntgabe von 
        Quartals- bzw. Halbjahresergebnissen 
        der Gesellschaft; und 
      * die letzten zwei Wochen vor Ablauf 
        eines Geschäftsjahres bis einen Tag 
        nach Bekanntgabe der Ergebnisse des 
        abgelaufenen Geschäftsjahres. 
 
      Hierdurch soll eine effiziente Abwicklung 
      ermöglicht und zugleich sichergestellt 
      werden, dass bei den Bezugsberechtigten 
      keine Insiderinformationen vorliegen. 
 
      Das Recht zur Ausübung der Bezugsrechte 
      endet grundsätzlich vier Jahre nach 
      Ablauf der vierjährigen Wartefrist. 
      Sofern Bezugsrechte bis zu diesem 
      Zeitpunkt nicht ausgeübt werden oder 
      ausgeübt werden können, verfallen sie 
      entschädigungslos. 
 
      Der Beschlussentwurf bzw. die Bedingungen 
      des LTIP 2019 schließen des Weiteren 
      die Übertragbarkeit der Bezugsrechte 
      grundsätzlich aus. Hierdurch sollen die 
      mit den Performance Shares verfolgten 
      persönlichen Anreizwirkungen 
      sichergestellt werden. Schließlich 
      bestimmen der Beschlussentwurf bzw. die 
      Bedingungen des LTIP 2019, dass der 
      Vorstand und - im Verhältnis zum Vorstand 
      - der Aufsichtsrat ermächtigt werden, die 
      weiteren Einzelheiten über die Ausgabe 
      von Aktien aus dem Bedingten Kapital 
      2019, insbesondere die Bezugsbedingungen 
      für die Bezugsberechtigten, festzulegen 
      sowie von den Bedingungen dieser 
      Ermächtigung abzuweichen, soweit die 
      Ermächtigung über aktienrechtliche 
      Mindestanforderungen hinausgeht. Zu den 
      weiteren Einzelheiten gehören 
      insbesondere Bestimmungen über die 
      Aufteilung der Bezugsrechte innerhalb der 
      berechtigten Personengruppen, 
      Bestimmungen über Steuern und Kosten, 
      Regelungen zur Dividendenberechtigung vor 
      der Ausübung der Bezugsrechte, das 
      Verfahren für die Gewährung an die 
      einzelnen Bezugsberechtigten und die 
      Ausübung der Bezugsrechte, Regelungen 
      bezüglich des Verfalls von Bezugsrechten 
      im Falle der Beendigung des Arbeits- oder 
      Dienstverhältnisses sowie 
      Verfahrensregelungen. 
III. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung* 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der 
   Gesellschaft EUR 26.060.010,00 und ist eingeteilt in 26.060.010 Stückaktien. Jede 
   Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- 
   und stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung beträgt somit 26.060.010. 
   Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 33.282 eigenen Aktien. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur 
   diejenigen Inhaberaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die 
   Anmeldung muss der Gesellschaft daher spätestens am Mittwoch, den 12. Juni 2019, 
   24:00 Uhr MESZ, unter der nachstehenden Adresse 
 
    home24 SE 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
    Deutschland 
    Telefax: +49 89 210 27 289 
    E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
   zugegangen sein, und die Inhaberaktionäre müssen der Gesellschaft gegenüber den 
   besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, dass sie zu Beginn des 
   Mittwochs, den 29. Mai 2019, also 0:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag), Aktionär der 
   Gesellschaft waren. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein durch das 
   depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus. 
 
   Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter 
   der vorgenannten Adresse spätestens am Mittwoch, den 12. Juni 2019, 24:00 Uhr MESZ, 
   zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 
   126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und müssen in deutscher oder englischer Sprache 
   erfolgen. 
 
   *Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des 
   Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
   Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der vollständigen oder 
   teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich (das heißt Veräußerungen von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts). Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
   Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
   noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen 
   gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, wenn und soweit sie sich von 
   dem am Nachweisstichtag Berechtigten bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
   ermächtigen lassen. 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nach entsprechender 
   Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben 

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May 10, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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