Dübendorf (ots) - Flexibles Arbeiten ist ein wachsendes Bedürfnis
in Gesellschaft und Wirtschaft in den Industrieländern. Dies spiegelt
sich in der wachsenden Zahl der Temporärarbeit. In der Schweiz tragen
die Personaldienstleister dieser Entwicklung Rechnung, indem sie
Lohndruck durch Mindestlöhne verhindern und den Bedürfnissen der
Temporärarbeitenden bei der sozialen Absicherung differenziert
Rechnung tragen. Gesetzliche Quoten würden ausgerechnet jenen den
Zugang zum Arbeitsmarkt versperren, die bereits benachteiligt sind:
Arbeitssuchende mit dem Ziel einer Festanstellung.
Heute sind 2,4 Prozent der Beschäftigten in der Schweiz
Temporärarbeitende. Davon sind über die Hälfte gefragte Fachkräfte
und Akademiker, die entsprechend entlöhnt sind. In Branchen mit einem
ave GAV, wie beispielsweise im Bau- oder Gastrogewerbe, haben
Temporärarbeitende die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wie die
Festangestellten. Dazu einige Fakten:
-> Allein im letzten Jahr fanden rund 240'000 arbeitslose Menschen
dank Temporärarbeit zurück auf den Arbeitsmarkt.
-> Jeder zweite Temporärarbeitende auf Feststellensuche hat diese
innerhalb von 24 Monaten nach Beginn seines ersten Einsatzes
gefunden.
-> Die seit 2012 bestehende Sozialpartnerschaft mit dem GAV
Personalverleih, der soeben bis Ende 2020 verlängert wurde, ist
ein Erfolgsmodell und muss partnerschaftlich weitergeführt
werden.
-> Die Minimallöhne wurden seit 2012 laufend erhöht: 15,8 Prozent
für die ungelernten und 7,8 Prozent für die gelernten Arbeits-
und Fachkräfte - deutlich über der allgemeinen
Nominallohnentwicklung in der Schweiz. Für die kommenden Jahre
sind weitere Lohnsteigerungen vorgesehen.
-> Dank temptraining, dem Weiterbildungsfonds des GAV
Personalverleih, können sich Temporärarbeitende weiterbilden.
Im vergangenen Jahr wurden 9,5 Millionen Franken bei rund 7800
bewilligten Gesuchen gutgeheissen. Insgesamt wurden seit
Bestehen des Fonds über 50 Millionen Franken in die
Weiterbildung von Temporärarbeitenden investiert.
Eine Beschränkung bzw. ein Verbot der Temporärarbeit blendet nicht
nur die Realitäten in Wirtschaft und Gesellschaft aus, sondern
verstösst auch gegen die Wirtschaftsfreiheit der Temporärunternehmen
sowie ihrer Kunden.
swissstaffing ruft die Gewerkschaften dazu auf, zusammen mit den
Arbeitgebern die Sozialpartnerschaft und damit die Stellung der
Temporärarbeitenden zu stärken statt mit staatlichen Eingriffen die
Temporärarbeit als Brücke in den Arbeitsmarkt zu schwächen.
In einem White Paper legt swissstaffing die Integrationsfunktion
der Temporärarbeit dar. Die Daten wurden repräsentativ und unabhängig
vom gfs-zürich erhoben bei über 4'000 Temporärarbeitenden. Rechtliche
Fakten geben Hinweise auf Mindestlöhne, soziale Absicherung und
Weiterbildung von Temporärarbeitenden. Siehe auch White Paper
«Temporärarbeit zwischen Arbeitsmarktintegration und
Fachkräftemangel» steht zum Download zur Verfügung -> Link
http://ots.ch/A6ZDPM
Originaltext: swissstaffing - Verband der Personaldienstleister der Schweiz
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100057910
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100057910.rss2
Kontakt:
Leif Agnéus, Präsident swissstaffing
M +41 79 250 49 22
leif.agneus@manpower.ch
Myra Fischer-Rosinger; Direktorin swissstaffing
M +41 79 239 79 86
myra.fischer-rosinger@swissstafffing.ch
Blandina Werren, Leiterin Kommunikation
Tel: 044 388 95 35
blandina.werren@swissstaffing.ch
www.swissstaffing.ch
www.die-temporaerarbeit.ch
in Gesellschaft und Wirtschaft in den Industrieländern. Dies spiegelt
sich in der wachsenden Zahl der Temporärarbeit. In der Schweiz tragen
die Personaldienstleister dieser Entwicklung Rechnung, indem sie
Lohndruck durch Mindestlöhne verhindern und den Bedürfnissen der
Temporärarbeitenden bei der sozialen Absicherung differenziert
Rechnung tragen. Gesetzliche Quoten würden ausgerechnet jenen den
Zugang zum Arbeitsmarkt versperren, die bereits benachteiligt sind:
Arbeitssuchende mit dem Ziel einer Festanstellung.
Heute sind 2,4 Prozent der Beschäftigten in der Schweiz
Temporärarbeitende. Davon sind über die Hälfte gefragte Fachkräfte
und Akademiker, die entsprechend entlöhnt sind. In Branchen mit einem
ave GAV, wie beispielsweise im Bau- oder Gastrogewerbe, haben
Temporärarbeitende die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wie die
Festangestellten. Dazu einige Fakten:
-> Allein im letzten Jahr fanden rund 240'000 arbeitslose Menschen
dank Temporärarbeit zurück auf den Arbeitsmarkt.
-> Jeder zweite Temporärarbeitende auf Feststellensuche hat diese
innerhalb von 24 Monaten nach Beginn seines ersten Einsatzes
gefunden.
-> Die seit 2012 bestehende Sozialpartnerschaft mit dem GAV
Personalverleih, der soeben bis Ende 2020 verlängert wurde, ist
ein Erfolgsmodell und muss partnerschaftlich weitergeführt
werden.
-> Die Minimallöhne wurden seit 2012 laufend erhöht: 15,8 Prozent
für die ungelernten und 7,8 Prozent für die gelernten Arbeits-
und Fachkräfte - deutlich über der allgemeinen
Nominallohnentwicklung in der Schweiz. Für die kommenden Jahre
sind weitere Lohnsteigerungen vorgesehen.
-> Dank temptraining, dem Weiterbildungsfonds des GAV
Personalverleih, können sich Temporärarbeitende weiterbilden.
Im vergangenen Jahr wurden 9,5 Millionen Franken bei rund 7800
bewilligten Gesuchen gutgeheissen. Insgesamt wurden seit
Bestehen des Fonds über 50 Millionen Franken in die
Weiterbildung von Temporärarbeitenden investiert.
Eine Beschränkung bzw. ein Verbot der Temporärarbeit blendet nicht
nur die Realitäten in Wirtschaft und Gesellschaft aus, sondern
verstösst auch gegen die Wirtschaftsfreiheit der Temporärunternehmen
sowie ihrer Kunden.
swissstaffing ruft die Gewerkschaften dazu auf, zusammen mit den
Arbeitgebern die Sozialpartnerschaft und damit die Stellung der
Temporärarbeitenden zu stärken statt mit staatlichen Eingriffen die
Temporärarbeit als Brücke in den Arbeitsmarkt zu schwächen.
In einem White Paper legt swissstaffing die Integrationsfunktion
der Temporärarbeit dar. Die Daten wurden repräsentativ und unabhängig
vom gfs-zürich erhoben bei über 4'000 Temporärarbeitenden. Rechtliche
Fakten geben Hinweise auf Mindestlöhne, soziale Absicherung und
Weiterbildung von Temporärarbeitenden. Siehe auch White Paper
«Temporärarbeit zwischen Arbeitsmarktintegration und
Fachkräftemangel» steht zum Download zur Verfügung -> Link
http://ots.ch/A6ZDPM
Originaltext: swissstaffing - Verband der Personaldienstleister der Schweiz
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100057910
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100057910.rss2
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Leif Agnéus, Präsident swissstaffing
M +41 79 250 49 22
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Myra Fischer-Rosinger; Direktorin swissstaffing
M +41 79 239 79 86
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Blandina Werren, Leiterin Kommunikation
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www.die-temporaerarbeit.ch
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