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Dow Jones News
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(1)

DGAP-HV: Intertainment Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2019 in Feldafing mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Intertainment Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 25.06.2019 in Feldafing mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-13 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Intertainment Aktiengesellschaft Feldafing - ISIN 
DE0006223605 / WKN 622360 - Wir laden die Aktionäre 
unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung 
*am Dienstag, den 25. Juni 2019, um 10:30 Uhr* 
im Hotel Residence Starnberger See, 
Possenhofener Straße 29, 
82340 Feldafing ein. I. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   für die Intertainment Aktiengesellschaft und 
   des gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
   für die Intertainment Aktiengesellschaft und 
   den Konzern zusammengefassten Lageberichts 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen werden in 
   der Hauptversammlung zugänglich sein und dort 
   vom Vorstand und - soweit dies den Bericht 
   des Aufsichtsrats betrifft - Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats näher erläutert werden. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
   in seiner Sitzung am 23. April 2019 bereits 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
   festgestellt ist. Die vorgenannten Unterlagen 
   sind von der Einberufung der Hauptversammlung 
   an auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   www.intertainment.de 
 
   unter der Rubrik 'Die Aktie/Die 
   Hauptversammlung' zugänglich. Die Unterlagen 
   werden außerdem auch während der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   derzeitigen Alleinvorstand, Herrn Felix 
   Petri, für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung 
   zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats Entlastung für diesen 
   Zeitraum zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, sofern eine 
   gesetzliche Prüfungspflicht besteht, die K&M 
   Kreitinger Maierhofer GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019 sowie für die 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 
   2019, sofern dieser einer solchen 
   prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu 
   wählen. Der Aufsichtsrat hat vor 
   Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom 
   Deutschen Corporate Governance Kodex 
   vorgesehene Erklärung der K&M Kreitinger 
   Maierhofer GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu 
   deren Unabhängigkeit eingeholt. 
II. 
Voraussetzungen für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Frage- und Stimmrechts sind nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft 
unter der nachfolgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse: 
 
Intertainment Aktiengesellschaft 
c/o AEB AG 
Sautterweg 5 
70565 Stuttgart 
Fax: +49 (0) 711 71590-99 
E-Mail: hv@aeb-ag.de 
 
unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes mindestens sechs 
Tage vor der Hauptversammlung, das heißt bis 
*Dienstag, den 18. Juni 2019 (24:00 Uhr)*, angemeldet 
haben. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt ein in 
Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis 
des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer 
Sprache durch das depotführende Institut. Der Nachweis 
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung, das heißt auf *Dienstag, den 4. 
Juni 2019 (0:00 Uhr) *('*Nachweisstichtag*' bzw. 
'*Record Date*'), zu beziehen. 
 
III. 
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung 
des Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionäre werden, sind nicht 
teilnahme- oder stimmberechtigt, es sei denn, sie 
lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch 
dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die 
Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes 
Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
IV. 
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte 
durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von 
Aktionären oder durch einen anderen Bevollmächtigten 
ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der 
ordnungsgemäßen Anmeldung und des 
ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes 
nach den vorstehenden Bestimmungen. Die Eintrittskarten 
zur Hauptversammlung werden entsprechende Formulare zur 
Vollmachtserteilung enthalten. Bitte beachten Sie, dass 
die Gesellschaft im Falle einer Bevollmächtigung 
mehrerer Personen berechtigt ist, eine oder mehrere von 
diesen zurückzuweisen. Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Absatz 
8 und § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 des 
Aktiengesetzes gleichgestellten Personen und 
Institutionen müssen Vollmachten lediglich nachprüfbar 
festhalten; sie können für die Form der 
Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, 
auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher 
bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form 
der Vollmachten an Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten 
Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. 
Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedarf es insoweit nicht. 
Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß §§ 135 
Absatz 8, 135 Absatz 10 i.V.m. 125 Absatz 5 AktG 
gleichgestellte Personen bzw. Institutionen 
bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
Textform. Die Vollmacht und ihr Widerruf können 
entweder gegenüber der Gesellschaft unter der 
nachfolgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse: 
 
Intertainment Aktiengesellschaft 
c/o AEB AG 
Sautterweg 5 
70565 Stuttgart 
Fax: +49 (0) 711 71590-99 
E-Mail: hv@aeb-ag.de 
 
oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. 
Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten 
erklärt, so bedarf es eines Nachweises der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser 
kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte 
Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übersandt 
werden. Außerdem kann der Nachweis der 
Bevollmächtigung auch am Tag der Hauptversammlung an 
der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. 
Aktionäre unserer Gesellschaft können von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter mit der 
Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Zur 
Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter bedarf es Weisungen zu 
den entsprechenden Tagesordnungspunkten. Die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie 
können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
ausüben. Aktionäre, die den von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen 
möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung. Die Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung erhalten die Aktionäre nach form- und 
fristgerechter Anmeldung unter Nachweis des 
Aktienbesitzes, wie oben beschrieben. Die 
Eintrittskarte enthält auch ein Formular zur Erteilung 
von Vollmachten und Weisungen an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte 
beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten oder Aufträge 
zur Ausübung des Rede- und Fragerechts, zur Stellung 
von Anträgen und zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen und sich bei 
Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde, 
stets der Stimme enthalten werden. Vollmachten 
zugunsten der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter können in Textform bis zum 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 13, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

*Freitag, den 21. Juni 2019, 18:00 Uhr*, unter der 
nachstehenden Anschrift, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse erteilt, geändert oder widerrufen 
werden: 
 
Intertainment Aktiengesellschaft 
c/o AEB AG 
Sautterweg 5 
70565 Stuttgart 
Fax: +49 (0) 711 71590-99 
E-Mail: hv@aeb-ag.de 
 
Alternativ zu einer vorherigen Übermittlung der 
Vollmachten und Weisungen ist auch eine Übergabe 
während der Hauptversammlung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich. 
 
V. 
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 
2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG 
 
_Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Absatz 
2 AktG)_ 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 am Grundkapital erreichen, können verlangen, 
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekannt gemacht werden. Die Antragsteller haben dabei 
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem 
Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft 
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung über das Ergänzungsverlangen halten. Die 
Fristberechnung erfolgt nach § 121 Absatz 7 AktG. 
Vorbesitzzeiten von Rechtsvorgängern können nach § 70 
AktG zurechenbar sein. Jedem neuen Gegenstand für die 
Tagesordnung muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der 
Gesellschaft schriftlich bis zum *Samstag, den 25. Mai 
2019, 24:00 Uhr*, zugegangen sein. Das Verlangen ist an 
den Vorstand zu richten; es kann wie folgt adressiert 
werden: 
 
Intertainment Aktiengesellschaft 
Bahnhofstraße 30 
82340 Feldafing 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. Sie werden außerdem unter 
 
www.intertainment.de 
 
unter der Rubrik 'Die Aktie/Die Hauptversammlung' 
bekannt gemacht. 
 
_Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 
§§ 126 Absatz 1, 127 AktG_ 
 
Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und 
Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur 
Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, 
ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer 
Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen 
Handlung bedarf. Die Gesellschaft wird Gegenanträge im 
Sinne des § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 
127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, 
der Begründung (die allerdings für Wahlvorschläge nicht 
erforderlich ist) und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung unter der Internetadresse 
 
www.intertainment.de 
 
unter der Rubrik 'Die Aktie/Die Hauptversammlung' 
zugänglich machen, wenn sie der Aktionär bis spätestens 
*Montag, den 10. Juni 2019, 24:00 Uhr*, an die 
nachfolgend genannte Anschrift: 
 
Intertainment Aktiengesellschaft 
c/o AEB AG 
Sautterweg 5 
70565 Stuttgart 
Fax: +49 (0) 711 71590-99 
E-Mail: hv@aeb-ag.de 
 
übersandt hat und die übrigen Voraussetzungen für eine 
entsprechende Pflicht gemäß § 126 AktG bzw. § 127 
AktG erfüllt sind. Gegenanträge müssen mit einer 
Begründung versehen sein, wenn sie zugänglich gemacht 
werden sollen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
veröffentlicht. Ein Gegenantrag und eine Begründung 
sowie ein Wahlvorschlag brauchen unter den 
Voraussetzungen des § 126 Absatz 2 Satz 1 AktG nicht 
zugänglich gemacht zu werden, die Begründung eines 
Gegenantrags gemäß § 126 Absatz 2 Satz 2 AktG 
nicht, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
beträgt. Aktionäre werden gebeten, ihre 
Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung 
des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. 
 
_Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 
AktG_ 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich 
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehung zu 
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen 
Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur 
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist und kein 
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Der Vorstand darf 
die Auskunft unter den in § 131 Absatz 3 AktG genannten 
Gründen verweigern, insbesondere soweit die Auskunft 
auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens 
sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung 
durchgängig zugänglich ist. Um die sachgerechte 
Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und 
Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen 
stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen 
möglichst frühzeitig an 
 
Intertainment Aktiengesellschaft 
Bahnhofstraße 30 
82340 Feldafing 
oder per E-Mail: hv@intertainment.de 
 
zu übersenden. Diese Übersendung ist keine 
förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das 
Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt. 
 
VI. 
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft 
und weitergehende Erläuterungen 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre finden sich im Internet unter 
 
www.intertainment.de 
 
in der Rubrik 'Die Aktie/Die Hauptversammlung'. Unter 
dieser Internetseite stehen Ihnen auch die Einberufung 
der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden 
Unterlagen und etwaig zu veröffentlichende Anträge von 
Aktionären sowie weitere Informationen zur Verfügung. 
 
VII. 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zur Zeit der 
Einberufung 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 
16.296.853,00. Das Grundkapital der Gesellschaft ist 
eingeteilt in 16.296.853 nennwertlose Stückaktien. Die 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung beträgt 16.296.853. 
 
Feldafing, im Mai 2019 
 
*Intertainment Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG: 
 
Wir weisen Sie darauf hin, dass aufgrund der Regelung 
in § 18 Absatz 3 unserer Satzung die Übermittlung 
von Mitteilungen nach § 125 AktG auf den elektronischen 
Kommunikationsweg beschränkt ist. Aus diesem Grund 
werden keine gedruckten Mitteilungen zur Verfügung 
gestellt. Weiterleitungsgebühren werden 
ausschließlich für elektronische Mitteilungen nach 
§ 1 Nr. 2 der Verordnung über den Ersatz von 
Aufwendungen der Kreditinstitute erstattet. Bitte 
richten Sie Ihre Bestellung direkt an die nachfolgende 
Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse: 
 
Intertainment Aktiengesellschaft 
c/o AEB AG 
Sautterweg 5 
70565 Stuttgart 
Fax: +49 (0) 711 71590-99 
E-Mail: hv@aeb-ag.de 
 
2019-05-13 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Intertainment Aktiengesellschaft 
             Bahnhofstr. 30 
             82340 Feldafing 
             Deutschland 
Telefon:     +49 89 216990 
E-Mail:      investor@intertainment.de 
Internet:    http://www.intertainment.de 
ISIN:        DE0006223605 
WKN:         DE0006223605 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Frankfurt, Stuttgart, München 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
810427 2019-05-13 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 13, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

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