DJ DGAP-HV: Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2019 in Feldafing mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Intertainment Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 25.06.2019 in Feldafing mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-05-13 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Intertainment Aktiengesellschaft Feldafing - ISIN
DE0006223605 / WKN 622360 - Wir laden die Aktionäre
unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung
*am Dienstag, den 25. Juni 2019, um 10:30 Uhr*
im Hotel Residence Starnberger See,
Possenhofener Straße 29,
82340 Feldafing ein. I.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
für die Intertainment Aktiengesellschaft und
des gebilligten Konzernabschlusses sowie des
für die Intertainment Aktiengesellschaft und
den Konzern zusammengefassten Lageberichts
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Die vorstehend genannten Unterlagen werden in
der Hauptversammlung zugänglich sein und dort
vom Vorstand und - soweit dies den Bericht
des Aufsichtsrats betrifft - Vorsitzenden des
Aufsichtsrats näher erläutert werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss
in seiner Sitzung am 23. April 2019 bereits
gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist. Die vorgenannten Unterlagen
sind von der Einberufung der Hauptversammlung
an auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.intertainment.de
unter der Rubrik 'Die Aktie/Die
Hauptversammlung' zugänglich. Die Unterlagen
werden außerdem auch während der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
derzeitigen Alleinvorstand, Herrn Felix
Petri, für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung
zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, sofern eine
gesetzliche Prüfungspflicht besteht, die K&M
Kreitinger Maierhofer GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2019 sowie für die
prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres
2019, sofern dieser einer solchen
prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu
wählen. Der Aufsichtsrat hat vor
Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom
Deutschen Corporate Governance Kodex
vorgesehene Erklärung der K&M Kreitinger
Maierhofer GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu
deren Unabhängigkeit eingeholt.
II.
Voraussetzungen für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Frage- und Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft
unter der nachfolgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse:
Intertainment Aktiengesellschaft
c/o AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Fax: +49 (0) 711 71590-99
E-Mail: hv@aeb-ag.de
unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes mindestens sechs
Tage vor der Hauptversammlung, das heißt bis
*Dienstag, den 18. Juni 2019 (24:00 Uhr)*, angemeldet
haben. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt ein in
Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis
des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer
Sprache durch das depotführende Institut. Der Nachweis
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, das heißt auf *Dienstag, den 4.
Juni 2019 (0:00 Uhr) *('*Nachweisstichtag*' bzw.
'*Record Date*'), zu beziehen.
III.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung
des Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionäre werden, sind nicht
teilnahme- oder stimmberechtigt, es sei denn, sie
lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch
dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die
Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes
Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
IV.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen, können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte
durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von
Aktionären oder durch einen anderen Bevollmächtigten
ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der
ordnungsgemäßen Anmeldung und des
ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes
nach den vorstehenden Bestimmungen. Die Eintrittskarten
zur Hauptversammlung werden entsprechende Formulare zur
Vollmachtserteilung enthalten. Bitte beachten Sie, dass
die Gesellschaft im Falle einer Bevollmächtigung
mehrerer Personen berechtigt ist, eine oder mehrere von
diesen zurückzuweisen. Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Absatz
8 und § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 des
Aktiengesetzes gleichgestellten Personen und
Institutionen müssen Vollmachten lediglich nachprüfbar
festhalten; sie können für die Form der
Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben,
auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher
bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form
der Vollmachten an Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten
Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.
Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedarf es insoweit nicht.
Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß §§ 135
Absatz 8, 135 Absatz 10 i.V.m. 125 Absatz 5 AktG
gleichgestellte Personen bzw. Institutionen
bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der
Textform. Die Vollmacht und ihr Widerruf können
entweder gegenüber der Gesellschaft unter der
nachfolgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse:
Intertainment Aktiengesellschaft
c/o AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Fax: +49 (0) 711 71590-99
E-Mail: hv@aeb-ag.de
oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden.
Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten
erklärt, so bedarf es eines Nachweises der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser
kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte
Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übersandt
werden. Außerdem kann der Nachweis der
Bevollmächtigung auch am Tag der Hauptversammlung an
der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden.
Aktionäre unserer Gesellschaft können von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter mit der
Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Zur
Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter bedarf es Weisungen zu
den entsprechenden Tagesordnungspunkten. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie
können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen
ausüben. Aktionäre, die den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen
möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur
Hauptversammlung. Die Eintrittskarte zur
Hauptversammlung erhalten die Aktionäre nach form- und
fristgerechter Anmeldung unter Nachweis des
Aktienbesitzes, wie oben beschrieben. Die
Eintrittskarte enthält auch ein Formular zur Erteilung
von Vollmachten und Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte
beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten oder Aufträge
zur Ausübung des Rede- und Fragerechts, zur Stellung
von Anträgen und zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen und sich bei
Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde,
stets der Stimme enthalten werden. Vollmachten
zugunsten der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter können in Textform bis zum
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 13, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
*Freitag, den 21. Juni 2019, 18:00 Uhr*, unter der
nachstehenden Anschrift, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse erteilt, geändert oder widerrufen
werden:
Intertainment Aktiengesellschaft
c/o AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Fax: +49 (0) 711 71590-99
E-Mail: hv@aeb-ag.de
Alternativ zu einer vorherigen Übermittlung der
Vollmachten und Weisungen ist auch eine Übergabe
während der Hauptversammlung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich.
V.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz
2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG
_Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Absatz
2 AktG)_
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 am Grundkapital erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Die Antragsteller haben dabei
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung über das Ergänzungsverlangen halten. Die
Fristberechnung erfolgt nach § 121 Absatz 7 AktG.
Vorbesitzzeiten von Rechtsvorgängern können nach § 70
AktG zurechenbar sein. Jedem neuen Gegenstand für die
Tagesordnung muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der
Gesellschaft schriftlich bis zum *Samstag, den 25. Mai
2019, 24:00 Uhr*, zugegangen sein. Das Verlangen ist an
den Vorstand zu richten; es kann wie folgt adressiert
werden:
Intertainment Aktiengesellschaft
Bahnhofstraße 30
82340 Feldafing
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem unter
www.intertainment.de
unter der Rubrik 'Die Aktie/Die Hauptversammlung'
bekannt gemacht.
_Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß
§§ 126 Absatz 1, 127 AktG_
Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und
Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur
Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen,
ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer
Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen
Handlung bedarf. Die Gesellschaft wird Gegenanträge im
Sinne des § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des §
127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs,
der Begründung (die allerdings für Wahlvorschläge nicht
erforderlich ist) und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung unter der Internetadresse
www.intertainment.de
unter der Rubrik 'Die Aktie/Die Hauptversammlung'
zugänglich machen, wenn sie der Aktionär bis spätestens
*Montag, den 10. Juni 2019, 24:00 Uhr*, an die
nachfolgend genannte Anschrift:
Intertainment Aktiengesellschaft
c/o AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Fax: +49 (0) 711 71590-99
E-Mail: hv@aeb-ag.de
übersandt hat und die übrigen Voraussetzungen für eine
entsprechende Pflicht gemäß § 126 AktG bzw. § 127
AktG erfüllt sind. Gegenanträge müssen mit einer
Begründung versehen sein, wenn sie zugänglich gemacht
werden sollen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht. Ein Gegenantrag und eine Begründung
sowie ein Wahlvorschlag brauchen unter den
Voraussetzungen des § 126 Absatz 2 Satz 1 AktG nicht
zugänglich gemacht zu werden, die Begründung eines
Gegenantrags gemäß § 126 Absatz 2 Satz 2 AktG
nicht, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen
beträgt. Aktionäre werden gebeten, ihre
Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung
des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
_Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1
AktG_
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehung zu
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen
Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Der Vorstand darf
die Auskunft unter den in § 131 Absatz 3 AktG genannten
Gründen verweigern, insbesondere soweit die Auskunft
auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens
sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung
durchgängig zugänglich ist. Um die sachgerechte
Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und
Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen
stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen
möglichst frühzeitig an
Intertainment Aktiengesellschaft
Bahnhofstraße 30
82340 Feldafing
oder per E-Mail: hv@intertainment.de
zu übersenden. Diese Übersendung ist keine
förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das
Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
VI.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
und weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre finden sich im Internet unter
www.intertainment.de
in der Rubrik 'Die Aktie/Die Hauptversammlung'. Unter
dieser Internetseite stehen Ihnen auch die Einberufung
der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden
Unterlagen und etwaig zu veröffentlichende Anträge von
Aktionären sowie weitere Informationen zur Verfügung.
VII.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zur Zeit der
Einberufung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR
16.296.853,00. Das Grundkapital der Gesellschaft ist
eingeteilt in 16.296.853 nennwertlose Stückaktien. Die
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung beträgt 16.296.853.
Feldafing, im Mai 2019
*Intertainment Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Wir weisen Sie darauf hin, dass aufgrund der Regelung
in § 18 Absatz 3 unserer Satzung die Übermittlung
von Mitteilungen nach § 125 AktG auf den elektronischen
Kommunikationsweg beschränkt ist. Aus diesem Grund
werden keine gedruckten Mitteilungen zur Verfügung
gestellt. Weiterleitungsgebühren werden
ausschließlich für elektronische Mitteilungen nach
§ 1 Nr. 2 der Verordnung über den Ersatz von
Aufwendungen der Kreditinstitute erstattet. Bitte
richten Sie Ihre Bestellung direkt an die nachfolgende
Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse:
Intertainment Aktiengesellschaft
c/o AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Fax: +49 (0) 711 71590-99
E-Mail: hv@aeb-ag.de
2019-05-13 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Intertainment Aktiengesellschaft
Bahnhofstr. 30
82340 Feldafing
Deutschland
Telefon: +49 89 216990
E-Mail: investor@intertainment.de
Internet: http://www.intertainment.de
ISIN: DE0006223605
WKN: DE0006223605
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810427 2019-05-13
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May 13, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
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