DJ DGAP-HV: LEWAG Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2019 in Beverungen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: LEWAG Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
LEWAG Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 24.06.2019 in Beverungen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-05-13 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
LEWAG Holding Aktiengesellschaft Beverungen
Wertpapier-Kenn-Nr. 633 600
ISIN: DE 000 633 600 1 Wir laden unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 24. Juni
2019, um 12.00 Uhr
in der Stadthalle Beverungen, Kolpingstraße 5,
37688 Beverungen, ein. Tagesordnung
1. *Vorlage des Jahresabschlusses*
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
per 31. Dezember 2018, des Lageberichts des
Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats,
des gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts sowie des erläuternden
Berichtes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4
und 5, § 315 Abs. 4 HGB für das zum 31.
Dezember 2018 endende Geschäftsjahr.
Diese Unterlagen sind im Internet unter
www.lewag.de
zugänglich und werden in der Hauptversammlung
zugänglich sein und erläutert werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss der LEWAG Holding AG bereits
gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe
von EUR 11.822.316,56 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 1.663.200,00
Dividende von EUR 0,35
je nennwertloser
Stückaktie auf das
Grundkapital
von EUR 12.165.120,--
Vortrag auf neue EUR 10.159.116,56
Rechnung
Bilanzgewinn EUR 11.822.316,56
Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, mithin am 27. Juni 2019,
fällig.
3. *Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
Entlastung zu erteilen.
4. *Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für die
Geschäftsjahre 2019 und 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 zu
bestellen.
*Teilnahmevoraussetzungen:*
*Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum
Ablauf des 17. Juni 2019 bei der Gesellschaft unter der
nachstehenden Adresse anmelden und ihren Aktienbesitz
nachweisen:
LEWAG Holding AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Deutschland
oder per Telefax.: +49 69 12012 86045
oder per e-mail: wp.hv@db-is.com
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache
abgefasst sein und der Gesellschaft in Textform
zugehen. Zum Nachweis für die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts genügt in jedem Fall eine in Textform und
in deutscher oder englischer Sprache erstellte
Bescheinigung des Depot führenden Instituts über den
Aktienbesitz. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des
21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag) beziehen, dies ist Montag, 3. Juni
2019 (0:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Dabei richten sich die Berechtigung zur
Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Durch eine
Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht
blockiert, die Aktionäre können über die Aktien auch
nach erfolgter Anmeldung frei verfügen.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei
der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des
Nachweises ihres Aktienbesitzes Sorge zu tragen, um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen.
*Stimmrechtsvertretung*
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten,
z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung
oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen,
ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der
Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des
Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen.
Als weiteren Service bieten wir unseren Aktionären an,
von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung
zu bevollmächtigen. Ein entsprechendes Formular steht
im Internet unter
www.lewag.de/Hauptversammlung
zur Verfügung bzw. kann unter der unten genannten
Adresse angefordert werden. Soweit von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen
ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Dabei sind allerdings nur Weisungen zu
Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
und zu mit einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß
§ 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachten
Beschlussvorschlägen von Aktionären möglich.
Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen
wollen, bitten wir, die Eintrittskarte mit ausgefüllter
und unterschriebener Vollmacht sowie den Weisungen zu
den einzelnen Tagesordnungspunkten bis spätestens 20.
Juni 2019 unter der unten genannten Adresse an die
Gesellschaft zu senden. Bitte beachten Sie, dass die
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen,
zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen
oder Anträgen entgegennehmen.
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle der
Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und
der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag
der Hauptversammlung die Vollmacht an der
Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung
des Nachweises per Post oder Fax verwenden Aktionäre
bzw. Aktionärsvertreter bitte die unten genannte
Adresse; als elektronischen Übermittlungsweg
bietet die Gesellschaft an, den Nachweis der
Bevollmächtigung per E-Mail an die unten genannte
E-Mail-Adresse zu übersenden.
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß §
122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000 am Grundkapital erreichen (dies entspricht
195.313 Stückaktien), können gemäß § 122 Abs. 2
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis
zum 24. Mai 2019, 24.00 Uhr, unter der unten genannten
Adresse zugegangen sein. Bekannt zu machende
Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht
bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden -
unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie
sind außerdem unverzüglich über die
Internetadresse www.lewag.de/Hauptversammlung
zugänglich.
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs.
1, § 127 AktG*
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der
Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers
sind ausschließlich an die unten genannte Adresse
zu richten.
Anträge von Aktionären zu Tagesordnungspunkten und
Vorschläge von Aktionären zur Wahl des
Abschlussprüfers, die bis mindestens 14 Tage vor der
Hauptversammlung, also bis zum 9. Juni 2019 bei der
Gesellschaft eingehen, werden unverzüglich unter der
Internetadresse
www.lewag.de/Hauptversammlung
veröffentlicht soweit die Voraussetzungen für eine
entsprechende Pflicht gemäß § 126 AktG bzw. § 127
AktG erfüllt sind. Ein Wahlvorschlag braucht nach § 127
AktG nicht begründet werden. Eventuelle Stellungnahmen
der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter
der genannten Internetadresse veröffentlicht.
*Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1
AktG*
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 13, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzern und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht
besteht.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen
Hauptversammlung 2019 beträgt das Grundkapital der
LEWAG Holding AG EUR 12.165.120,- und ist eingeteilt in
4.752.000 Stückaktien ohne Nennbetrag. Jede Aktie
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
*Veröffentlichungen im Internet*
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich
zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären, die
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre sowie
weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.lewag.de/Hauptversammlung
zur Verfügung.
Alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung richten Sie bitte
an die folgende Adresse:
LEWAG Holding AG
Investor Relations
Industriestraße 21
37688 Beverungen
Fax: 00 49 / 52 73 / 88 88 5
e-mail: info@lewag.de
Beverungen, im Mai 2019
*LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen*
_Der Vorstand_
2019-05-13 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: LEWAG Holding Aktiengesellschaft
Industriestraße 21
37688 Beverungen
Deutschland
E-Mail: info@lewag.de
Internet: http://www.lewag.de
ISIN: DE0006336001
WKN: 633600
Börsen: Auslandsbörse(n) Berlin, Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
810433 2019-05-13
(END) Dow Jones Newswires
May 13, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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