Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs zur systematischen Erfassung aller Arbeitszeiten begrüßt. "Das Gericht schiebt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor - richtig so", sagte Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Dienstag in Berlin. Nun müsse Deutschland eine gesetzliche Grundlage für eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schaffen.
Der EuGH hatte entschieden, dass die EU-Staaten Arbeitgeber verpflichten müssen, Systeme zur Arbeitszeiterfassung einzurichten. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden. Und nur das garantiere die im EU-Recht zugesicherten Arbeitnehmerrechte. (Rechtssache C-55/18)
Buntenbach betonte, diese Rechte blieben heute oft auf der Strecke, wenn Arbeitszeiterfassung fehle und Beschäftigte Arbeitszeitregeln nicht durchsetzen könnten. Die Zahl der unbezahlten Überstunden in Deutschland sei inakzeptabel hoch und komme "einem Lohn- und Zeitdiebstahl gleich". Innerhalb eines Jahres "wirtschaften sich die Arbeitgeber so rund 18 Milliarden Euro in die eigene Tasche".
Für Arbeitnehmer könne dies ernste gesundheitliche Folgen haben, kritisierte Buntenbach. "Permanenter Standby-Modus und Entgrenzung können krank machen, eine Erfassung der Arbeitszeit ist deshalb wichtig, um sie zu beschränken."/vsr/DP/jha
AXC0189 2019-05-14/11:13