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DGAP-HV: YOC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: YOC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
YOC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2019 in 
Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-14 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
YOC AG Berlin WKN 593273 / ISIN DE0005932735 Einladung 
zur Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre 
zu der am Montag, den 24. Juni 2019 um 10:00 Uhr in der 
Schankhalle Pfefferberg 
Schönhauser Allee 176 
10119 Berlin stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. I. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der YOC AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 
   2018 mit dem zusammengefassten Lagebericht der 
   YOC AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 
   vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 
   (einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG zu den übernahmerechtlichen Angaben nach 
   §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB) sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen werden vom 
   Tag der Einberufung der Hauptversammlung an im 
   Internet unter 
 
   www.yoc.com 
 
   im Bereich 'Investor Relations' einsehbar sein 
   und zum Download bereitgestellt. Sie werden 
   auch in der Hauptversammlung selbst zur 
   Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. Der 
   Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   bereits gebilligt. Damit ist der 
   Jahresabschluss nach § 172 AktG festgestellt. 
   Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten 
   Unterlagen sind der Hauptversammlung 
   vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung bedarf. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   Herrn Dirk Kraus wird für seine 
   Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung erteilt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   a) Herrn Dr. Nikolaus Breuel wird für seine 
      Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
      2018 Entlastung erteilt. 
   b) Herrn Konstantin Graf Lambsdorff wird für 
      seine Aufsichtsratstätigkeit im 
      Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. 
   c) Herrn Sacha Berlik wird für seine 
      Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 
      2018 Entlastung erteilt. 
 
   Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege 
   der Einzelabstimmung über die Entlastung der 
   Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
   a) Ernst & Young GmbH, 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Stuttgart, Niederlassung Berlin, zum 
      Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für 
      eine etwaige prüferische Durchsicht von 
      Zwischenfinanzberichten (Halbjahres- und 
      Quartalsfinanzberichte) und sonstigen 
      unterjährigen Finanzinformationen im 
      Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG, die vor der 
      nächsten ordentlichen Hauptversammlung im 
      Jahre 2020 aufgestellt werden und soweit 
      die prüferische Durchsicht beauftragt 
      wird, zu wählen. 
II. Teilnahmebedingungen und weitere Angaben 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung EUR 3.292.978,00 
und ist in 3.292.978 nennwertlose, auf den Inhaber 
lautende Stückaktien eingeteilt. Gemäß § 20 Abs. 1 
der Satzung der Gesellschaft gewährt jede Aktie in der 
Hauptversammlung eine Stimme. 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft 
und der Stimmrechte somit jeweils auf 3.292.978. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.000 
eigene Aktien hält. Aus diesen Aktien stehen der 
Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Stimmrechte 
zu. 
 
2. *Teilnahmevoraussetzungen* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 19 der Satzung der 
Gesellschaft diejenigen Aktionäre befugt, die sich zur 
Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihre 
Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung zur Teilnahme 
muss der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und 
der Tag der Versammlung nicht mitzurechnen sind. Für 
den Nachweis der Berechtigung ist ein in Textform (§ 
126b BGB) erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz 
durch das depotführende Institut notwendig, der sich 
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
zu beziehen hat, wobei der Tag der Versammlung nicht 
mitzurechnen ist. 
 
Der Nachweis hat sich also auf den 3. Juni 2019, 0:00 
Uhr (MESZ), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis 
der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der 
Adresse 
 
 YOC AG 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax: +49 (0)89 21 027 289 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
bis spätestens zum Ablauf des 17. Juni 2019, 24:00 Uhr 
(MESZ), zugehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung 
bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in 
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den entsprechenden Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerung des Anteilsbesitzes einher. Auch im 
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung 
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für 
die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag maßgeblich. 
 
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben 
daher keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur 
teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von dem 
bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. Nach fristgerechtem Eingang von 
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der 
Gesellschaft unter der genannten Adresse werden den 
teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für 
die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder 
ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen 
wollen, frühzeitig ihre Eintrittskarten bei ihrem 
depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche 
Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes werden 
in diesen Fällen direkt durch das depotführende 
Institut vorgenommen. 
 
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte bei 
ihrem depotführenden Institut angefordert haben, 
brauchen daher nichts weiter zu veranlassen. Anders als 
die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die 
Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern 
dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den 
Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung. 
 
3. *Stimmrechtsvertretung* 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein 
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder 
eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch 
dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Vollmachten 
können jederzeit - auch noch während der 
Hauptversammlung - erteilt werden. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Für 
die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und 
die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber 
dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung 
steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung, an 
welche insbesondere auch eine elektronische 
Übermittlung per E-Mail erfolgen kann: 
 
 YOC AG 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax: +49 (0)89 21 027 289 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 
oder Abs. 10 AktG gleichgestellten Personen und 
Personenvereinigungen gelten die besonderen 
gesetzlichen Vorschriften des § 135 AktG, die unter 
anderem verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar 
festzuhalten ist. Hier können daher Ausnahmen von dem 
allgemeinen Textformerfordernis gelten. Die 

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