DGAP-News: YOC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
YOC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2019 in
Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-05-14 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
YOC AG Berlin WKN 593273 / ISIN DE0005932735 Einladung
zur Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre
zu der am Montag, den 24. Juni 2019 um 10:00 Uhr in der
Schankhalle Pfefferberg
Schönhauser Allee 176
10119 Berlin stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein. I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der YOC AG und des gebilligten
Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember
2018 mit dem zusammengefassten Lagebericht der
YOC AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr
vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018
(einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1
AktG zu den übernahmerechtlichen Angaben nach
§§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB) sowie des
Berichts des Aufsichtsrats
Die vorstehend genannten Unterlagen werden vom
Tag der Einberufung der Hauptversammlung an im
Internet unter
www.yoc.com
im Bereich 'Investor Relations' einsehbar sein
und zum Download bereitgestellt. Sie werden
auch in der Hauptversammlung selbst zur
Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. Der
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
bereits gebilligt. Damit ist der
Jahresabschluss nach § 172 AktG festgestellt.
Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten
Unterlagen sind der Hauptversammlung
vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung
der Hauptversammlung bedarf.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
Herrn Dirk Kraus wird für seine
Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2018
Entlastung erteilt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
a) Herrn Dr. Nikolaus Breuel wird für seine
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr
2018 Entlastung erteilt.
b) Herrn Konstantin Graf Lambsdorff wird für
seine Aufsichtsratstätigkeit im
Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
c) Herrn Sacha Berlik wird für seine
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr
2018 Entlastung erteilt.
Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege
der Einzelabstimmung über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
a) Ernst & Young GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, Niederlassung Berlin, zum
Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für
eine etwaige prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten (Halbjahres- und
Quartalsfinanzberichte) und sonstigen
unterjährigen Finanzinformationen im
Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG, die vor der
nächsten ordentlichen Hauptversammlung im
Jahre 2020 aufgestellt werden und soweit
die prüferische Durchsicht beauftragt
wird, zu wählen.
II. Teilnahmebedingungen und weitere Angaben
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung EUR 3.292.978,00
und ist in 3.292.978 nennwertlose, auf den Inhaber
lautende Stückaktien eingeteilt. Gemäß § 20 Abs. 1
der Satzung der Gesellschaft gewährt jede Aktie in der
Hauptversammlung eine Stimme.
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft
und der Stimmrechte somit jeweils auf 3.292.978.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.000
eigene Aktien hält. Aus diesen Aktien stehen der
Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Stimmrechte
zu.
2. *Teilnahmevoraussetzungen*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 19 der Satzung der
Gesellschaft diejenigen Aktionäre befugt, die sich zur
Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihre
Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung zur Teilnahme
muss der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und
der Tag der Versammlung nicht mitzurechnen sind. Für
den Nachweis der Berechtigung ist ein in Textform (§
126b BGB) erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz
durch das depotführende Institut notwendig, der sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
zu beziehen hat, wobei der Tag der Versammlung nicht
mitzurechnen ist.
Der Nachweis hat sich also auf den 3. Juni 2019, 0:00
Uhr (MESZ), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis
der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der
Adresse
YOC AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0)89 21 027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
bis spätestens zum Ablauf des 17. Juni 2019, 24:00 Uhr
(MESZ), zugehen.
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung
bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den entsprechenden Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerung des Anteilsbesitzes einher. Auch im
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für
die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich.
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben
daher keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur
teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von dem
bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung. Nach fristgerechtem Eingang von
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der
Gesellschaft unter der genannten Adresse werden den
teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für
die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder
ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen
wollen, frühzeitig ihre Eintrittskarten bei ihrem
depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche
Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes werden
in diesen Fällen direkt durch das depotführende
Institut vorgenommen.
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte bei
ihrem depotführenden Institut angefordert haben,
brauchen daher nichts weiter zu veranlassen. Anders als
die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die
Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern
dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den
Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung.
3. *Stimmrechtsvertretung*
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder
eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch
dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Vollmachten
können jederzeit - auch noch während der
Hauptversammlung - erteilt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Für
die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und
die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber
dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung
steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung, an
welche insbesondere auch eine elektronische
Übermittlung per E-Mail erfolgen kann:
YOC AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0)89 21 027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8
oder Abs. 10 AktG gleichgestellten Personen und
Personenvereinigungen gelten die besonderen
gesetzlichen Vorschriften des § 135 AktG, die unter
anderem verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar
festzuhalten ist. Hier können daher Ausnahmen von dem
allgemeinen Textformerfordernis gelten. Die
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May 14, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
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