
DGAP-News: CANCOM SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung CANCOM SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2019 in Alte Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-05-14 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. CANCOM SE München - ISIN DE0005419105 - - WKN541910 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 26. Juni 2019, 11:00 Uhr, in der Alten Kongresshalle, Theresienhöhe 15 in 80339 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. *TAGESORDNUNG:* TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 1: des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die CANCOM SE und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB bzw. § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Sämtliche vorstehenden Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Erika-Mann-Straße 69, 80636 München, zur Einsicht für die Aktionäre aus, sind unter der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.cancom.de/investoren/hauptversammlung/ verfügbar und werden in der Hauptversammlung ebenfalls zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt. § 175 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung den festgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht, den gebilligten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht entgegennimmt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung der CANCOM SE ist im Hinblick auf diese Unterlagen nicht erforderlich. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 wurde vom Aufsichtsrat in der Sitzung vom 19. März 2019 gebilligt und damit festgestellt. Ein Sonderfall nach § 173 AktG, wonach die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung überlassen wird, wenn der Vorstand und der Aufsichtsrat dies beschließen, liegt nicht vor. TOP *Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns 2: für das Geschäftsjahr 2018* Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 48.102.451,14 Euro wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,50 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie: 17.521.819,00 Euro b) Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen: 30.580.632,14 Euro c) Vortrag auf neue Rechnung: 0,00 Euro Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 1. Juli 2019. TOP *Beschluss über die Entlastung des Vorstands für 3: das Geschäftsjahr 2018* Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr die Entlastung zu erteilen. TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 4: Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr die Entlastung zu erteilen. TOP *Wahl des Abschlussprüfers und des 5: Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach Art. 16 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. Im Anschluss daran hat der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats unter Angabe von Gründen die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, und die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, für das ausgeschriebene Prüfungsmandat empfohlen und eine begründete Präferenz für die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, mitgeteilt. Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkenden Vertragsklauseln im Sinne von Artikel 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurden. TOP *Wahlen zum Aufsichtsrat* 6: Die Amtszeit der derzeit amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, mit Ausnahme des durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 11. Februar 2019 bestellten Aufsichtsratsmitglieds Stefan Kober, endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2019, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Herr Kober soll durch die Hauptversammlung in seinem Amt bestätigt werden. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), § 17 Abs. 1 SEAG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft sowie Teil III Nr. 22 der SE-Beteiligungsvereinbarung aus sechs Mitgliedern zusammen, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt, basierend auf entsprechenden Empfehlungen des Nominierungsausschusses, vor, folgende Personen jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen: a) Herrn Dr. Lothar Koniarski, Dipl.-Kaufmann, Geschäftsführer der Elber GmbH, wohnhaft in Regensburg b) Frau Regina Weinmann, Dipl.-Kauffrau, Geschäftsführerin der ABCON Vermögensverwaltung GmbH und der Inter-Connect Holding GmbH, wohnhaft in München c) Herrn Uwe Kemm, selbständiger Unternehmensberater für Organisation, Vertrieb und Marketing, wohnhaft in München d) Herrn Martin Wild, Chief Innovation Officer der MediaMarktSaturn Retail Group, wohnhaft in Ingolstadt e) Frau Marlies Terock, Kauffrau, selbständige Management-Beraterin im Bereich Informationstechnologie, wohnhaft in Overath f) Herrn Stefan Kober, Kaufmann, Investor und Mitglied in verschiedenen Aufsichtsgremien, wohnhaft in Jettingen-Scheppach Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat beschließen zu lassen. Die Kandidaten Dr. Lothar Koniarski, Regina Weinmann, Martin Wild, Marlies Terock und Stefan Kober sind unabhängig i.S.d. Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 7. Februar 2017). Die Wahlvorschläge wurden auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele abgegeben. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Es wird darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Koniarski im Falle seiner Wahl beabsichtigt, erneut für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. Zwischen den Kandidaten und der Gesellschaft sowie sonstigen Unternehmen des CANCOM Konzerns, den Organen der Gesellschaft (mit Ausnahme der jeweils bereits bestehenden Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft) und direkt oder indirekt mit mehr als 10 % an der Gesellschaft beteiligten Aktionären bestehen die folgenden persönlichen und geschäftlichen Beziehungen i.S.d. Ziffer 5.4.1 Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 7. Februar 2017): Der Kandidat Uwe Kemm ist Mitglied des Verwaltungsrats (Board Member) der Aktionärin PRIMEPULSE SE. Die Kandidaten sind Mitglied in den nachfolgend aufgeführten (a) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und (b) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Dr. Lothar Koniarski: (a) SBF AG, Leipzig (Aufsichtsratsvorsitz) Mutares AG, München (b) DV Immobliengruppe, Regensburg (Beiratsvorsitzender) Alfmeier SE, Treuchtlingen (Verwaltungsratsmitglied) - Frau Regina Weinmann: (a) keine (b) keine - Herr Uwe Kemm: (a) keine (b) PRIMEPULSE SE, München (Verwaltungsratsmitglied) - Herr Martin Wild: (a) keine (b) Digitales Gründerzentrum der Region
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