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OMV Aktiengesellschaft, Wien
ISIN-Code AT0000743059
Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm
§ 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018
In der ordentlichen Hauptversammlung der OMV Aktiengesellschaft (in der Folge
auch die "Gesellschaft") am 14. Mai 2019 wurde zu Punkt 9. der Tagesordnung
(Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien sowie zur Einziehung von
Aktien und Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung zu
beschließen, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben) folgender
Beschluss gefasst:
"Der Vorstand wird ermächtigt,
a) gemäß § 65 Abs 1 Z 8 Aktiengesetz auf den Inhaber lautende Stückaktien der
Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 5% des Grundkapitals der Gesellschaft (dies
entspricht derzeit 16.363.636 Stückaktien),
b) während einer Geltungsdauer von 15 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung
der Hauptversammlung,
c)zu einem niedrigsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 30% unter dem
durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn
Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens
20% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der
vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf,
zu erwerben, wobei allfällige Erwerbe so auszuüben sind, dass die Gesellschaft
zu keinem Zeitpunkt mehr als 1.300.000 Stück eigene Aktien hält. Der Erwerb kann
über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige
gesetzlich zulässige Weise und zum Zweck der Bedienung von
Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Long-Term-Incentive-Plänen
einschließlich Matching Share Plänen, Equity Deferrals oder sonstigen
Beteiligungsprogrammen erfolgen.
Der Vorstand wird weiters ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb
sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen
Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat
wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von
Aktien ergeben, zu beschließen.
Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Tranchen durch
die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7
Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt
werden, wobei die Ausübung jederzeit zum Wohl und im besten Interesse der
Gesellschaft zu erfolgen hat."
Wien, Mai 2019
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
OMV Aktiengesellschaft
Andreas Rinofner, Public Relations
Tel.: +43 (1) 40 440-21427; e-mail: public.relations@omv.com
Florian Greger, Investor Relations
Tel.: +43 (1) 40 440-22421; e-mail: investor.relations@omv.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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(END) Dow Jones Newswires
May 14, 2019 13:29 ET (17:29 GMT)
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