=------------------------------------------------------------------------------- Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =------------------------------------------------------------------------------- OMV Aktiengesellschaft, Wien ISIN-Code AT0000743059 Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018 In der ordentlichen Hauptversammlung der OMV Aktiengesellschaft (in der Folge auch die "Gesellschaft") am 14. Mai 2019 wurde zu Punkt 9. der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien sowie zur Einziehung von Aktien und Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung zu beschließen, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben) folgender Beschluss gefasst: "Der Vorstand wird ermächtigt, a) gemäß § 65 Abs 1 Z 8 Aktiengesetz auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 5% des Grundkapitals der Gesellschaft (dies entspricht derzeit 16.363.636 Stückaktien), b) während einer Geltungsdauer von 15 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung, c)zu einem niedrigsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 30% unter dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 20% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, zu erwerben, wobei allfällige Erwerbe so auszuüben sind, dass die Gesellschaft zu keinem Zeitpunkt mehr als 1.300.000 Stück eigene Aktien hält. Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise und zum Zweck der Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Long-Term-Incentive-Plänen einschließlich Matching Share Plänen, Equity Deferrals oder sonstigen Beteiligungsprogrammen erfolgen. Der Vorstand wird weiters ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Tranchen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden, wobei die Ausübung jederzeit zum Wohl und im besten Interesse der Gesellschaft zu erfolgen hat." Wien, Mai 2019 Der Vorstand Rückfragehinweis: OMV Aktiengesellschaft Andreas Rinofner, Public Relations Tel.: +43 (1) 40 440-21427; e-mail: public.relations@omv.com Florian Greger, Investor Relations Tel.: +43 (1) 40 440-22421; e-mail: investor.relations@omv.com Ende der Mitteilung euro adhoc =-------------------------------------------------------------------------------
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May 14, 2019 13:29 ET (17:29 GMT)