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Dow Jones News
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EANS-Kapitalmarktinformation: OMV Aktiengesellschaft / Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

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  Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
                          OMV Aktiengesellschaft, Wien 
                             ISIN-Code AT0000743059 
Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm 
                   § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018 
 
In der ordentlichen Hauptversammlung der OMV Aktiengesellschaft (in der Folge 
auch die "Gesellschaft") am 14. Mai 2019 wurde zu Punkt 9. der Tagesordnung 
(Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien sowie zur Einziehung von 
Aktien und Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung zu 
beschließen, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben) folgender 
Beschluss gefasst: 
 
"Der Vorstand wird ermächtigt, 
 
a) gemäß § 65 Abs 1 Z 8 Aktiengesetz auf den Inhaber lautende Stückaktien der 
Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 5% des Grundkapitals der Gesellschaft (dies 
entspricht derzeit 16.363.636 Stückaktien), 
 
b) während einer Geltungsdauer von 15 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung 
der Hauptversammlung, 
 
c)zu einem niedrigsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 30% unter dem 
durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn 
Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 
20% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der 
vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, 
 
zu erwerben, wobei allfällige Erwerbe so auszuüben sind, dass die Gesellschaft 
zu keinem Zeitpunkt mehr als 1.300.000 Stück eigene Aktien hält. Der Erwerb kann 
über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige 
gesetzlich zulässige Weise und zum Zweck der Bedienung von 
Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Long-Term-Incentive-Plänen 
einschließlich Matching Share Plänen, Equity Deferrals oder sonstigen 
Beteiligungsprogrammen erfolgen. 
 
Der Vorstand wird weiters ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb 
sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen 
Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat 
wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von 
Aktien ergeben, zu beschließen. 
 
Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Tranchen durch 
die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 
Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt 
werden, wobei die Ausübung jederzeit zum Wohl und im besten Interesse der 
Gesellschaft zu erfolgen hat." 
 
Wien, Mai 2019 
 
Der Vorstand 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
OMV Aktiengesellschaft 
 
Andreas Rinofner, Public Relations 
Tel.: +43 (1) 40 440-21427; e-mail: public.relations@omv.com 
 
Florian Greger, Investor Relations 
Tel.: +43 (1) 40 440-22421; e-mail: investor.relations@omv.com 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 14, 2019 13:29 ET (17:29 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Favoritenwechsel
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