Halle (ots) - Es gilt zwei Dinge abzuwägen: Natürlich sollen solche Verträge keine Sparkasse in den Ruin treiben. Kündigungen müssen möglich sein. Doch zwischen Bank und Kunden besteht ein Vertrauensverhältnis. Durch pauschale Kündigungen wird das gestört. Auch nach dem Urteil sollten die Sparkassen mit den Betroffenen einen für beide vertretbaren Kompromiss finden. Ansonsten leidet zwar nicht mehr die Bilanz, aber das Image.
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