Mainz (ots) - Wieder einmal ist es ein EU-Gericht, das über einen Sachverhalt urteilt, der in Deutschland Konsequenzen nach sich zieht. So ist das in einer Gemeinschaft - man mag es an manchen Stellen bedauern. Nicht aufgrund nationaler oder gar nationalistischer Gefühlsaufwallungen, sondern mit Blick darauf, dass deutsche Gerichte Besonderheiten hierzulande vielleicht punktgenauer würdigen könnten. Inhaltlich geht es um die Arbeitszeit, und da will der Europäische Gerichtshof die Arbeitnehmerrechte bewahren. Durchaus zu Recht. Denn Globalisierung und Digitalisierung, die gerade einer Exportnation wie Deutschland überragende Vorteile bringen, bergen auch Gefahren. Die etwa, dass in den Branchen, in denen kein Fachkräftemangel herrscht, der Druck auf Arbeitnehmer auch in punkto Arbeitszeit wächst. Motto:Wer wegen jeder halben Überstunde mehr Geld fordert, passt nicht zu uns. Die Grundregeln für die Arbeitszeit liegen eigentlich fest, theoretisch. Die raue Wirklichkeit sieht aber oft anders aus. Vielerorts fehlt die Tarifbindung, und wer nur einen Zeitvertrag hat, ist ohnehin in einer schwachen Position. Natürlich gilt es zu differenzieren. Für leitende Angestellte mit entsprechendem Salär wird es in aller Regel kein Sonderopfer sein, in wichtigen Arbeitsphasen den Feierabend zu verschieben. Andererseits muss verhindert werden, dass bei der Arbeitszeit - natürlich auch beim Lohn - auf breiter Front Wildwestmanieren einziehen und aus mittelmäßig bis karg bezahlten Mitarbeitern das Letzte herausgeholt wird - ohne Extra-Kohle. Marktwirtschaft muss sozial bleiben, auch im 21. Jahrhundert.
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